INCAM - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.07.03 20:43:52 von
neuester Beitrag 29.07.03 13:48:11 von
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Wo kann man denn noch INCAM handeln? In Berlin existiert die Aktie nicht mehr. Hat jemand Infos?????
OTC USA: INAGY.PK (z.B. Yahoo! Finanzen). Aber da geht nichts mehr um.
Die diesjährige HV wird bestimmt spannend.
Die diesjährige HV wird bestimmt spannend.
...und Handel in Deutschland???
Bei Orderbuchabfrage kommt WP unbekannt!
Bei Orderbuchabfrage kommt WP unbekannt!
Ich habe mal bei der Börse Berlin-Bremen nachgefragt. Hier scheint nichts mehr zu laufen.
Der Witz ist ja eigentlich, dass das so mir-nichts-dir-nichts ohne Ankündigung gelaufen ist.
Der Witz ist ja eigentlich, dass das so mir-nichts-dir-nichts ohne Ankündigung gelaufen ist.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX,
wir beziehen uns auf Ihre EMail vom 17. Juli 2003.
Es wurde eine Deregistrierung der Incam ADRs vorgenommen. Hierzu verweisen wir auf die Pressemitteilung vom 11.07.2003 (unter www.ots.de als Suchbegriff "Incam AG" eingeben und unter "Digitale Pressemappe" nachschauen).
Die Entscheidung zur Deregistrierung der ADRs basierte auf den signifikanten Kosten und innerbetrieblichen erforderlichen Mitteln zum Einhalten der SEC Regularien sowie die wiederkehrenden Kosten zur Aufrechterhaltung des Nasdaq-Listings der ADRs. Nach sorgfaeltiger Abwaegung ist man uebereingekommen, dass die Vorteile einer berichtenden Gesellschaft unter dem "Exchange Act" nicht die Kosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand ausgleicht.
Sofern weniger als 500 Halter "US-Residents" sind, kann ein Unternehmen eine Deregistrierung seiner ADRs durchfuehren. Dies war im Falle der Incam AG gegeben. Gemaess den Bestimmungen wurde eine Form 6K sowie Form 15 eingereicht.
Sie haben die Moeglichkeit ueber die Bank of New York Ihre ADRs in Stammaktien (nicht boersennotiert) wandeln zu lassen. Sofern Ihrerseits Interesse besteht, duerfen wir um einen entsprechenden Hinweis bitten.
Mit freundlichen Gruessen
Bianca Doelle
Vorstandsassistentin
Incam AG
Heerdter Landstr. 193
40549 Duesseldorf
wir beziehen uns auf Ihre EMail vom 17. Juli 2003.
Es wurde eine Deregistrierung der Incam ADRs vorgenommen. Hierzu verweisen wir auf die Pressemitteilung vom 11.07.2003 (unter www.ots.de als Suchbegriff "Incam AG" eingeben und unter "Digitale Pressemappe" nachschauen).
Die Entscheidung zur Deregistrierung der ADRs basierte auf den signifikanten Kosten und innerbetrieblichen erforderlichen Mitteln zum Einhalten der SEC Regularien sowie die wiederkehrenden Kosten zur Aufrechterhaltung des Nasdaq-Listings der ADRs. Nach sorgfaeltiger Abwaegung ist man uebereingekommen, dass die Vorteile einer berichtenden Gesellschaft unter dem "Exchange Act" nicht die Kosten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand ausgleicht.
Sofern weniger als 500 Halter "US-Residents" sind, kann ein Unternehmen eine Deregistrierung seiner ADRs durchfuehren. Dies war im Falle der Incam AG gegeben. Gemaess den Bestimmungen wurde eine Form 6K sowie Form 15 eingereicht.
Sie haben die Moeglichkeit ueber die Bank of New York Ihre ADRs in Stammaktien (nicht boersennotiert) wandeln zu lassen. Sofern Ihrerseits Interesse besteht, duerfen wir um einen entsprechenden Hinweis bitten.
Mit freundlichen Gruessen
Bianca Doelle
Vorstandsassistentin
Incam AG
Heerdter Landstr. 193
40549 Duesseldorf
Gegen ein Kostenbewußtsein ist ja gar nichts einzuwenden - im Gegenteil. Was hast Du davon, wenn Du die ADRs in Stämme tauscht - ein Stimmrecht auf der HV, mehr aber nicht. Ausrichten kannst Du dort sowieso nichts. Die Aktien kannst Du jetzt bei Ebay zum Verkauf anbieten oder in der FAZ annoncieren.
Hoffentlich kürzt der AR dem Vorstand jetzt auch mal sein 100000 Euro-Fix-Gehalt.
Hoffentlich kürzt der AR dem Vorstand jetzt auch mal sein 100000 Euro-Fix-Gehalt.
Incam AG distanziert sich von zweifelhaftem Haftungsdach-Angebot
17.07.2003
„Mit einem solchen Angebot haben wir nichts zu tun“, distanziert sich Stefan Doelle eindeutig von einem Zusammenhang zwischen der Düsseldorfer Incam AG und den Betreibern der Internetseite „www.haftungsdach.de“, über die FONDS professionell gestern berichtete (siehe Link „Mysteriöses Haftungsdach-Angebot“). „Mit dem Thema ‚Haftungsdach’ sollte man meines Erachtens keine Werbung treiben“, macht der Incam-Vertriebsleiter deutlich, dass er bei diesem sensiblen Thema keinen Spaß versteht. Zumal eine solche Werbung schon aus rechtlicher Sicht äußerst zweifelhaft sei, so Doelle mit dem Hinweis auf § 36 b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Aber nicht nur Doelle zeigte sich mit seiner prompten Reaktion beeindruckt von der Meldung im Newsletter von FONDS professionell. Auch die Betreiber besagter Webseite „www.haftungsdach.de“ – offenbar selbst Abonnenten unseres Nachrichten-Service – reagierten schon kurz nach Versand des Newsletters – indem sie ihr Angebot kurzer Hand vom Netz nahmen. Wer die Internetseite – am Donnerstag Vormittag noch ohne Mühe erreichbar – seither aufruft, bekommt nur noch folgenden Hinweis angezeigt: „error 403: Forbidden!“
Zukunft des freien Beraters in Gefahr
Dass man sich gerade dem Thema „Haftungsdach“ eher besonnen und mit Bedacht nähern sollte, dafür hat Stefan Doelle aber noch einen ganz anderen Grund: „Schließlich steht angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie der EU die Zukunft des freien Beraters auf dem Spiel“, warnt Doelle, der sich bereits seit geraumer Zeit mit dem Thema „Beraterhaftung nach der EU-Richtlinie“ auseinandersetzt. Die Incam AG verfügt bereits seit 1998 im Zusammenhang mit unserem Börsengang über den Status eines Finanzdienstleistungsinstituts“, meldet der Vertriebsleiter gleichzeitig den Anspruch seiner eigenen Firma an, eine bedeutende Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, freien Beratern eine Möglichkeit zu bieten, sich auch unter dem Dach eines Finanzdienstleisters wie der Incam AG seine Selbständigkeit zu bewahren. Während Vermittler seiner Ansicht nach bei vielen vermeintlichen Haftungsdach-Anbietern Gefahr laufen, sich in einer geschickten Konstruktion eines Strukturvertriebs wieder zu finden, verfolge die Incam AG das Ziel, ihren Partnern bis Ende 2004 gut zwei Drittel des Angebots an seriösen Produkten aus dem Bereich Versicherungen und Fonds zu bieten.
„Zudem werden wir dafür sorgen, dass ein Berater seine Bestandsprovisionen aus einem Direktvertrag mit einem Produktgeber auch nach der Übertragung an die Incam AG eins zu eins durchgeleitet bekommt“, spricht Doelle ein weiteres Reizthema im Zusammenhang mit der Übertragung von Beständen auf einen Haftungsgeber an. Um solche Services bieten zu können, könne man nicht so schnell wie möglich, sondern nur sehr stetig wachsen. „Wir binden zur Zeit zusätzlich zu unseren bereits über 1.000 angeschlossenen Beratern rund 12 neue Vertriebspartner pro Woche an“, erklärt Doelle. Diese Zahl lasse sich auf höchstens 20 Partner pro Woche steigern, um dann Ende 2004 maximal 2.500 Vermittler zu betreuen, so sein Ziel. „Mehr geht nicht im Hinblick auf Logistik und Qualitätskontrolle“, weiß Doelle und betont: „Wir kennen jeden unserer Vertriebspartner noch persönlich!“ Das sei wichtig gerade im Hinblick auf das Thema Haftungsfreistellung.
Auch was die Zahlung von Provisionen angeht, haben sich die Incam-Leute große Ziele gesteckt. „Wir werden bei einer Anbindung von Vertriebspartnern keine zusätzlichen Abgaben verlangen oder Kürzungen der Provisionen vornehmen“, so Doelle, der bei anderen Haftungsanbietern aus Sicht des Vermittlers Einbußen von bis zu einem Viertel der bisher gewährten Provisionssätze befürchtet.
Quelle: FONDS professionell
17.07.2003
„Mit einem solchen Angebot haben wir nichts zu tun“, distanziert sich Stefan Doelle eindeutig von einem Zusammenhang zwischen der Düsseldorfer Incam AG und den Betreibern der Internetseite „www.haftungsdach.de“, über die FONDS professionell gestern berichtete (siehe Link „Mysteriöses Haftungsdach-Angebot“). „Mit dem Thema ‚Haftungsdach’ sollte man meines Erachtens keine Werbung treiben“, macht der Incam-Vertriebsleiter deutlich, dass er bei diesem sensiblen Thema keinen Spaß versteht. Zumal eine solche Werbung schon aus rechtlicher Sicht äußerst zweifelhaft sei, so Doelle mit dem Hinweis auf § 36 b des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Aber nicht nur Doelle zeigte sich mit seiner prompten Reaktion beeindruckt von der Meldung im Newsletter von FONDS professionell. Auch die Betreiber besagter Webseite „www.haftungsdach.de“ – offenbar selbst Abonnenten unseres Nachrichten-Service – reagierten schon kurz nach Versand des Newsletters – indem sie ihr Angebot kurzer Hand vom Netz nahmen. Wer die Internetseite – am Donnerstag Vormittag noch ohne Mühe erreichbar – seither aufruft, bekommt nur noch folgenden Hinweis angezeigt: „error 403: Forbidden!“
Zukunft des freien Beraters in Gefahr
Dass man sich gerade dem Thema „Haftungsdach“ eher besonnen und mit Bedacht nähern sollte, dafür hat Stefan Doelle aber noch einen ganz anderen Grund: „Schließlich steht angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie der EU die Zukunft des freien Beraters auf dem Spiel“, warnt Doelle, der sich bereits seit geraumer Zeit mit dem Thema „Beraterhaftung nach der EU-Richtlinie“ auseinandersetzt. Die Incam AG verfügt bereits seit 1998 im Zusammenhang mit unserem Börsengang über den Status eines Finanzdienstleistungsinstituts“, meldet der Vertriebsleiter gleichzeitig den Anspruch seiner eigenen Firma an, eine bedeutende Rolle einzunehmen, wenn es darum geht, freien Beratern eine Möglichkeit zu bieten, sich auch unter dem Dach eines Finanzdienstleisters wie der Incam AG seine Selbständigkeit zu bewahren. Während Vermittler seiner Ansicht nach bei vielen vermeintlichen Haftungsdach-Anbietern Gefahr laufen, sich in einer geschickten Konstruktion eines Strukturvertriebs wieder zu finden, verfolge die Incam AG das Ziel, ihren Partnern bis Ende 2004 gut zwei Drittel des Angebots an seriösen Produkten aus dem Bereich Versicherungen und Fonds zu bieten.
„Zudem werden wir dafür sorgen, dass ein Berater seine Bestandsprovisionen aus einem Direktvertrag mit einem Produktgeber auch nach der Übertragung an die Incam AG eins zu eins durchgeleitet bekommt“, spricht Doelle ein weiteres Reizthema im Zusammenhang mit der Übertragung von Beständen auf einen Haftungsgeber an. Um solche Services bieten zu können, könne man nicht so schnell wie möglich, sondern nur sehr stetig wachsen. „Wir binden zur Zeit zusätzlich zu unseren bereits über 1.000 angeschlossenen Beratern rund 12 neue Vertriebspartner pro Woche an“, erklärt Doelle. Diese Zahl lasse sich auf höchstens 20 Partner pro Woche steigern, um dann Ende 2004 maximal 2.500 Vermittler zu betreuen, so sein Ziel. „Mehr geht nicht im Hinblick auf Logistik und Qualitätskontrolle“, weiß Doelle und betont: „Wir kennen jeden unserer Vertriebspartner noch persönlich!“ Das sei wichtig gerade im Hinblick auf das Thema Haftungsfreistellung.
Auch was die Zahlung von Provisionen angeht, haben sich die Incam-Leute große Ziele gesteckt. „Wir werden bei einer Anbindung von Vertriebspartnern keine zusätzlichen Abgaben verlangen oder Kürzungen der Provisionen vornehmen“, so Doelle, der bei anderen Haftungsanbietern aus Sicht des Vermittlers Einbußen von bis zu einem Viertel der bisher gewährten Provisionssätze befürchtet.
Quelle: FONDS professionell
RE: Incam
ich glaube, dass die Notierung jetzt komplett eingestellt wurde.
Kann das jemand bestätigen ?
SOM
ich glaube, dass die Notierung jetzt komplett eingestellt wurde.
Kann das jemand bestätigen ?
SOM
Die Homepage von Online Securities ist offline - die Gesellschaft wird aufgelöst.
Gerichtsdatum 21.05.2003 Insolvenzgericht Düsseldorf
Unternehmen
New York Broker Deutschland AG Inhaber
Firmensitz
Graf-Adolf-Str. 12
40212 Düsseldorf Insolvenz-Nummer 501 IN 6/03
501 IN 6/03: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düssedorf unter HRB 26039 eingetragenen New York Broker Deutschland AG, Graf-Adolf-Str. 12, 40212 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand Werner Brech, Bayernring 53c, 65779 Kelkheim ist am 21.05.2003, Rechtsanwalt Friedrich Wilhelm Metzeler, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).
Unternehmen
New York Broker Deutschland AG Inhaber
Firmensitz
Graf-Adolf-Str. 12
40212 Düsseldorf Insolvenz-Nummer 501 IN 6/03
501 IN 6/03: In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düssedorf unter HRB 26039 eingetragenen New York Broker Deutschland AG, Graf-Adolf-Str. 12, 40212 Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand Werner Brech, Bayernring 53c, 65779 Kelkheim ist am 21.05.2003, Rechtsanwalt Friedrich Wilhelm Metzeler, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).
@som.you: Incam wird jetzt offenbar in den USA OTC gehandelt.
www.otcbb.com
SECURITY ADDITIONS
Updated Symbol Company Name Effective Date/Comments
13:48 AECRF Anpec Electronics Corp (Taiwan) 07/10/2003
13:48 AETPF Asset Plus Securities Public Co Ltd (Thailand) 07/10/2003
13:48 CHERF Catcher Co Ltd (Taiwan) 07/10/2003
13:48 MIGDF Migdal Insurance Company Ltd (Israel) 07/10/2003
13:48 PDAJF Pranda Jewelry Public Co Ltd (Thailand) 07/10/2003
13:48 TSMJF TSM Tech Co Ltd (South Korea) 07/10/2003
13:48 BPPUF Banche Popolari Unite Scarl (Italy) 07/11/2003
13:48 BRSJF Buderus AG Lahn Wetzlar (Germany) 07/11/2003
13:48 EMHGF European Motor Holdings plc (United Kingdom) 07/11/2003
13:48 INAGY** Incam AG ADR 07/11/2003 From NASDAQ (INAGE)
13:48 MDIKF Modec Inc Tokyo (Japan) 07/11/2003
13:48 RGYLF Rival Energy Ltd (Canada) 07/11/2003
13:48 RXBOF Roxboro Group plc (United Kingdom) 07/11/2003
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13:48 INAGY** Incam AG ADR 07/11/2003 From NASDAQ (INAGE)
13:48 MDIKF Modec Inc Tokyo (Japan) 07/11/2003
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