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    Baufinanzierung über KapitalLV bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.03 19:18:32 von
    neuester Beitrag 22.07.03 00:05:59 von
    Beiträge: 5
    ID: 756.068
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      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:18:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich würde mal interessieren was mit den Forderungen des Versicherers gegenüber den Darlehensnehmern passiert und andererseits mit den Forderungen der Darlehensnehmer an die Gesellschaft, also der klassische Fall einer Tilgung des Darlehens über eine KapitalLV. Besteht die Möglichkeit die Forderungen gegeneinander aufzurechnen? Wie sicher kann man überhaupt sein, dass Protektor auch bei Insolvenz großer Gesellschaften deren Bestände übernimmt?
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:22:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was für ein Saustall
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:43:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich sehe das so:

      Wenn die Gesellschaft insolvent wird und die Verträge auf Dritte übergehen, ändert sich in der Rechtssituation erst mal nichts.

      ....... Allerdings kann nur mit der Mindestverzinsung gerechnet werden und das kann u.a. heißen das die KLV den Darlehnsbetrag nicht tilgen kann. Versicherungstechnisch wird die Versicherungssumme bei 60% der Darlenssumme gerechnet. Will heißen, für den begabten Deutschen, der der Zinseszinsrechnung in den Grundzügen mächtig ist, ist das ganze Problem überschaubar.

      :look: :look: :look: :look:
      Avatar
      schrieb am 21.07.03 19:58:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Ich sehe das nicht so blauäugig.

      Die Schuld wird in voller Höhe erhalten bleiben. Und da bei
      dieser Art von Darlehn während der Laufzeit ja nichts getilgt
      wird, bedeutet dies Schulden in der Ursprungshöhe des Darlehns.

      Inwieweit Leistungen aus einer Pleite gegangenen LV zu
      erwarten sind weiß ich nicht. Es ist aber zu erwarten, daß
      dies nur ein Bruchteil der bei Abschluß von LV und Darlehn
      geweckten Erwartung sein wird.

      Interessant ist hier auch die Frage, was bei einem Scheitern
      des Währungssystems, also einer Währungsreform passiert.

      Im abgelaufenen Jahrhundert sind LV 2x auf null gesetzt worden.
      Laufende Darlehn nicht. Die sind nur abgewertet worden.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 00:05:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Frage ist doch die, wenn alle ihre Verträge bei der insolventen Gesellschaft kündigen, meine ich gehört zu haben, dass lt. BAFIN keine sofortige Auszahlungsverpflichtung besteht; das würde bedeuten, die Gläubiger der Versicherungsleistung stehen "im Regen".Es erscheint völlig unklar wann mit einer Zahlung gerechnet werden kann.Auf der anderen Seite bestehen die die Zins- und Tilgungsverpflichtungen weiter.
      Eigentlich müssten bereits erste Erfahrungen, z. B. bzgl. Manheimer Versicherung vorliegen!? Na ja vielleicht noch etwas verfrüht.


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