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    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.03 22:48:06 von
    neuester Beitrag 27.07.03 12:56:47 von
    Beiträge: 33
    ID: 758.102
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      Avatar
      schrieb am 26.07.03 22:48:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Board,

      ich möchte innerhalb der Probezeit mein Arbeitsverhältnis beenden, da die Tätigkeit nicht der eigentlichen Stellenbeschreibung bzw. meiner Qualifikation entspricht, ich keine Entwicklungsperspektiven sehe, der Führungsstil inakzeptabel ist - um nur einige Punkte zu nennen. :(

      Außerdem will ich einer Kündigung durch das Unternehmen zuvorkommen...

      Wie gehe ich dabei am besten vor - was ist sinnvoller: Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag (beides von mir ausgehend).
      Gibt es dazu vielleicht Standard-Texte für Arbeitnehmer??


      Vielen Dank
      Selter


      PS: Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus, da ich ja noch in der Probezeit bin??
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 22:59:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      das ist zu wenig information für eine antwort, denn

      1. gibt es einen tarifvertrag evtl. allgemeinverbindlich
      2. was steht im arbeitsvertrag ?
      3. wielange ist die probezeit?

      ansonsten nach bgb : kündigungsfrist innerhalb der maximal 6 monatigen probezeit 2 wochen

      urlaubsanspruch gibt es keinen!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:01:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      erst suchste dir was neues, dann kündigst du und zum schluss nimmst du den dir anteilsmässig zustehenden urlaub :look:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:07:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      also das mit dem Urlaubsanspruch stimmt nicht ganz

      du hast doch bestimmt 30 Tage Urlaub im Jahr

      das sind dann pro Monat 2,5 Tage also wenn du ein Monat Arbeitest hast du 2,5 Tage Urlaub

      und die Probezeit dar nicht Länger als 3 Monate sein die Kündigungsschutz tritt ab den 6 Monat ein


      wenn die Herren nicht Zahlen wollen geh zum Arbeitsgericht :D
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:08:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...stimmt, ein paar Infos mehr wären nicht schlecht:

      1) Vertrag ist außertariflich

      2) In der Probezeit kann beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Schluß der Kalenderwoche gekündigt werden.

      Der Kalenderjährliche zu gewährende Urlaub beträgt nach einer Wartezeit von 6 Monaten 25 Werktage.


      3) Probezeit 6 Monate

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      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:10:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann scheinst Du ja ein schöner Querulant zu sein.

      Wenn der Chef sagt: Die Milch ist schwarz, dann mußt Du das bestätigen ohne Luft zu holen.

      Qualifikation und Stellenbeschreibung kannst Du in die Tonne treten. Mußt Du da nicht selber lachen? Warten 50 andere Firmen auf dich?
      Du scheinst ja schon einiges "verbockt" zu haben.

      Mensch, arbeite ab Montag so als wenn es deine Firma wäre.

      Und wenn Du Professor für Forstwirtschaft bist und Brennholz machen sollst; Ja und?
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:11:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      dann hast du einen "mach-doch-was-du-willst-vertrag" und der urlaub wird dir anteilsmässig gutgeschrieben ... wo ist dein problem?
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:13:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      schmeissi, wozu hast du eigentlich 2 (oder noch mehr) nicks? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:17:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Gründe, warum ich das Arbeitsverhältnis beenden will, kann und will ich hier nicht alle aufführen.
      Nebenbei bemerkt - ich bin nicht der erste in dieser Stellung, der nach kurzer Zeit ebensolche Konsequenzen gezogen hat. Also sind solche Kommentare, wie in #6 nicht sachdienlich.

      Mensch, arbeite ab Montag so als wenn es deine Firma wäre.
      Genau das hatte ich seit dem ersten Tag an versucht - aber wenn meine Ideen und Vorschläge kein Ohr finden ist meine Zeit nur vergeudet... die könnte ich in einem anderen Unternehmen sinnvoller anwenden.


      Selter
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:17:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      sorry die Probezeit darf schon 6 Monate dauern

      die 3 Monate gelten in der Berufsausbildung:p
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:20:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Für die eigentliche Frage:
      was ist sinnvoller: Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag (beides von mir ausgehend).
      hat keiner eine Antwort parat????


      :(
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:20:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      selter: wo ist dein problem? :rolleyes: kündige, und aus die maus ... :lick:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:23:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      du kannst nur kündigen,

      da dein arbeitsvertag erst mit ende der probezeit voll wirksam wird.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:26:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      @kabbes

      ja, eigentlich hast Du recht - nur will ich mir/meinem Lebenslauf nicht mehr schaden als nötig.

      Anders formuliert - was wird positiver von Personalchefs aufgenommen:

      1) "Verläßt unser Unternehmen im beiderseitigen Einvernehmen"

      2) "Verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch"


      Und inwieweit muss ich mir ein Zeugnis gefallen lassen - "wohlwollend" ist doch reichlich dehnbar.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:29:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      @selter

      für die paar wochen kannst du das zeugnis eh in den wind schiessen ... was soll denn da überhaupt drinne stehen?

      viel wichtiger ist, dass du dir schon vorzeitig was neues suchst!

      (in welchem bereich arbeitest du denn?)
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:36:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hauptsächlich Marketing.
      Wäre dann ca. 4 Monate bei diesem Unternehmen gewesen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:38:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Kabbes, 25 Werktage Urlaub hört sich nach russisch Inkasso an.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:40:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      "beiderseitigen Einvernehmen" = du wurdest rausgeschmissen
      "Verläßt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch" = du hast gekündigt

      du kannst dir auch ein "nicht qualifiziertes" zeugnis ausstellen lassen: da steht dann ganz sachlich drin, was du gemacht hast, ohne beurteilung.

      am besten wäre es allerdings, wenn du dir aus deinem jetztigen arbeitsverhältnis heraus was neues suchen würdest.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:44:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      waldsperling, wie gehts dem antlitz des demokratischen imperators? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:44:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Kabbes:

      Das wäre sicher das Sicherste :cool:
      ...allerdings ist das aufgrund der knappen Zeit sehr schwer, so dass ich wohl einige Monate überbrücken muss.
      Aber ich denke das ist besser, als auf die Kündigung zu warten.

      Übrigens habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Frage aufkommen sollte
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:45:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Waldsperling: :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:48:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      die alo-frage wäre nicht gekommen :laugh:

      übrigens haben wir zur zeit nicht gerade einen arbeitnehmer-markt ... deshalb solltest du dir das ganze wohl überlegen.

      (sagste mir denn noch die branche und dein ungefähres alter?)
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 23:52:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Einzelhandel - bin Mitte 20
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 00:00:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      also ich sehe 2 möglichkeiten:

      1) (du schreibst nicht, dass sie dich schikanieren oder ähnliches) ... also arrangiere dich ein wenig und suche gleichzeitig was neues.

      2) kündige, nimm die 10 urlaubstage und lass dir ein zeugnis ausstellen (4 monate .. naja)

      achso: 3. möglichkeit: suche nach einer zusatzqualifikation, um aus dem einzelhandelsbereich heraus zu kommen :)
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 00:05:22
      Beitrag Nr. 25 ()
      Habe ich denn Anspruch auf die Urlaubstage???

      Die Formulierung (s.o.) klärt das für diesen Fall nicht so richtig...
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 00:06:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Gleichzeitig vermute ich aber, dass mir in ein paar Wochen vielleicht auch so gekündigt wird... das will ich ja vermeiden
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 00:14:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      die urlaubstage gehören dir!!!

      das würde sogar bedeuten, dass du bei einer kündigung gar nicht mehr zurück ins geschirr müsstest :laugh:

      vergiss aber nicht längerfristig zu planen!

      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 00:33:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25(#5)
      auch in der probezeit hast du anspruch auf urlaub!
      die wartezeit bedeudet nur, dass du nicht nach 4wochen arbeit deinen jahresurlaub abfeiern kannst.

      25 tage urlaub im einzelhandel:confused: bei 6tage-woche :confused: da gibts ja bei aldi mehr urlaub;)
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 06:32:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      :confused: :confused: wieso hast du keinen anspruch auf arbeitslosengeld?:confused: :confused:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 10:18:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      Während der Probezeit kannst Du ohne Angaben von Gründen sofort kündigen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 11:33:58
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Waldsperling (#6)ist sowas von daneben. :D :D :D
      Wenn Ihr Chef oder Vorstand sagt "Bringens ihre Mami
      um, würden Sie das vermutlich auch tun"
      Und vermutlich würden Sie ihm die Schuhsohlen
      auch noch ablecken.
      Es sei ihnen geschrieben : mit Anbiedern und Rumschleimen möge man weiterkommen. An Charakter & Profil
      gewinnt man dadurch nicht. Man hat nämlich
      keinen. :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 11:38:46
      Beitrag Nr. 32 ()
      25 tage urlaub im einzelhandel bei 6tage-woche

      Nicht ganz - ist eigentlich eine 5 Tage Woche - d.h. 40 Stunden. Trotzdem muss ich ca. 2x pro Monat einige Stunden am Samstag vor Ort sein.
      Aber da es ein außertariflicher Vertrag ist, werden Überstunden etc. nicht abgerechnet.


      wieso hast du keinen anspruch auf arbeitslosengeld
      Weil ich gerade erst mein Studium beendet habe und somit "in den letzten 3 Jahren keine 360 Tage AL-Versicherung einzahlen konnte".... :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 12:56:47
      Beitrag Nr. 33 ()
      Brettvormkopp,

      meine Güte, ich habe absichtlich übertrieben.

      Wollte damit nur sagen, dass man nicht schon in der Probezeit alles besser wissen muß und die Welt verändern will.
      Glaubst Du, dass es einen guten Eindruck macht bei jeder Überstunde erst juristischen Rat einzuholen?

      ( Dies hat jetzt nichts mit Selter zu tun )


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