die richtige BU? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.12.03 15:22:07 von
neuester Beitrag 27.12.03 11:54:38 von
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ID: 804.709
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hallo,
so langsam beschäftige ich mich mit der Frage nach der richtigen BU Absicherung. Es gibt zahlreiche gute Gesellschaften , doch welche ist die beste...eins weiss ich schon, möchte eine reine BZU ohne irgendeinen Sparplan oder LV ....
welche empfehlt ihr und warum?
so langsam beschäftige ich mich mit der Frage nach der richtigen BU Absicherung. Es gibt zahlreiche gute Gesellschaften , doch welche ist die beste...eins weiss ich schon, möchte eine reine BZU ohne irgendeinen Sparplan oder LV ....
welche empfehlt ihr und warum?
bin Banker und Diplombetriebswirt Fachrichtung Versicherungen
Dann solltest Du schon selbst die richtige finden
Dann solltest Du schon selbst die richtige finden
Meist sind selbständige BU-Versicherungen teurer als Risikoversicherungen mit BUZ (bei gleicher BU-Leistung!). Liegt meist an den geringeren eingerechneten Kosten bei der BUZ und einem üblicherweise erhobenen Risikozuschlag für das subjektive Risiko bei der selbständigen BV. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, beide Arten zu berechnen.
Wichtig sind neben dem Preis natürlich auch die Bedingungen (da gibt es nette Ratings für die wichtigsten Kriterien, z.B. von Franke & Bornberg).
Dieses Jahr war in der Finanztest ein umfassender Vergleich von BUZ+BV, musst du mal schauen.
Gruß M.
Wichtig sind neben dem Preis natürlich auch die Bedingungen (da gibt es nette Ratings für die wichtigsten Kriterien, z.B. von Franke & Bornberg).
Dieses Jahr war in der Finanztest ein umfassender Vergleich von BUZ+BV, musst du mal schauen.
Gruß M.
RE: wiecha
habe die gleiche Ausbildung und mich damals bei der
Aachener und Münchener versichert.
Grund :
1.) sehr gute Bedinungen
2.) günstige Beiträge
3.) die Chance auf einen guten Schlußüberschuß zum Ablauf
4.) trotz meiner Aussendiensttätigkeit(ca. 30 %) wurde ich unter Berufsgruppe 1 eingestuft.
5.) großer und erfahrener BU Versicherer mit gutem Unternehmens und Produktrating
SOM
habe die gleiche Ausbildung und mich damals bei der
Aachener und Münchener versichert.
Grund :
1.) sehr gute Bedinungen
2.) günstige Beiträge
3.) die Chance auf einen guten Schlußüberschuß zum Ablauf
4.) trotz meiner Aussendiensttätigkeit(ca. 30 %) wurde ich unter Berufsgruppe 1 eingestuft.
5.) großer und erfahrener BU Versicherer mit gutem Unternehmens und Produktrating
SOM
@ som
habe ich damals auch gemacht (Bedingungswerk 06/2000)
Allerdings halte ich die jetzige (Bedingungswerk 03/03) für nicht mehr soooo optimal.
wünsche einen guten Rutsch
scb
habe ich damals auch gemacht (Bedingungswerk 06/2000)
Allerdings halte ich die jetzige (Bedingungswerk 03/03) für nicht mehr soooo optimal.
wünsche einen guten Rutsch
scb
30 Punkte, die jeder Verbraucher vor Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung klären sollte.
Fragen Sie den Vermittler bzw. die Gesellschaft nach den 30 Punkten,
und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen.
---- Es gibt Gesellschaften die alle 30 Punkte erfüllen ! ----
1. Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife)
Gesellschaften mit einem Einheitstarif sind oft für körperlich tätige Personen preiswert.
Gesellschaften mit mehr als drei Berufsgruppen sind fast immer für kaufmännische Berufe preiswert
2. Verweisungsverzicht
Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. Es muss keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die aufgrund
der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.
Es gibt Ausnahmen; z. B. künstlerische Berufe.
3. § 172 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung
Ansonsten droht unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei gestiegenem Leistungsbedarf, eine spätere
Nachkalkulation und damit eine Erhöhung der Beiträge.
4. § 41 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragsanpassung bzw. Kündigung
Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft eine höhere Prämie verlangen oder den Vertrag kündigen, falls
der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages eine Krankheit unverschuldet verschwiegen hat;
z.B. eine bestehende Krebserkrankung.
5. Keine Erwerbsunfähigkeits- Klausel für Studenten, Azubi´s und Hausfrauen
Von Beginn an, sollte eine BUZ-Rente bis 1.000,00 € Rente monatlich möglich sein.
So kann bereits der künftige Beruf abgesichert werden.
6. Volle Leistung nicht erst ab 50 % Berufsunfähigkeit
> Alternativ sollten Leistungsstaffeln ab 20% möglich sein,
z.B. 20/80% --- 25/75% ---49/51% --- usw.
7. Leistungsdynamik
Unabhängig von der Beitragsdynamik kann vereinbart werden, dass nach Eintritt eines BUZ-Leistungsfalles
die BUZ-Rente jährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht wird.
8. Erhöhungsoption
Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei zahlreichen Ereignissen,
z.B.: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes, sowie alle 5 Jahre
ohne weitere Begründung.
9. Karenzzeiten
Möglichst additiv: 6, 12, 18, 24 Monate.
Der Anspruch auf die BUZ-Rente kann durch eine Karenzzeit entsprechend später einsetzen, wenn z.B. ein
privates Krankentagegeld 12 Monate gezahlt wird und anschließend erst die BUZ-Rente.
Dadurch lässt sich der Beitrag leicht senken.
10. Eine 6- monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit
An Arbeitsunfähigkeit ("gelbe Zettel") sind geringere Anforderungen gestellt, als an Berufsunfähigkeit.
Sie führt deshalb schneller und leichter zur Leistung.
11. Voller Versicherungsschutz bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf
Der Versicherungsschutz bleibt berufsbezogen, z.B. bei Mutterschutz oder Erziehungsurlaub, voll erhalten.
12. Weltweiter Berufsunfähigkeits- Schutz
Muss auch gewährleistet sein, wenn der Wohnsitz (ohne zeitliche Begrenzung) ins Ausland verlegt wird.
13. Berufswechsel
Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen bzw. gefährlicheren Beruf oder bei Aufnahme
eines gefährlichen Hobbys. Sonst kann man den Versicherungsschutz verlieren.
14. Kündigung der BUZ, bei Fortführung der Hauptversicherung
Sollte bei Lebens- oder Rentenversicherungen bis 5 Jahre vor Versicherungsende möglich sein.
15. Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch "fahrlässige Verstöße"
z.B. Verkehrsdelikte
16. Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im Leistungsfall
Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann die Dynamik weiter geführt werden,
wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Lebens- oder Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt
wurde.
17. Reaktivierung
> Fortsetzung der Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau, d.h., dass durch die Leistungsdynamik
erreichte Niveau bleibt erhalten.
> Bei unbegründet gezahlten BUZ- Leistungen wird die Rente nicht zurückgefordert.
18. Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
Die Leistungen sollen nicht erst nach Klärung des Anspruchs erfolgen und auch ggf. rückwirkend gezahlt
werden.
19. Keine Meldepflichten/Meldefristen
> Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Fristen schnell verstrichen, somit ist es vorteilhaft, wenn sich der
Kunde an keine Fristen halten muss, damit es bei Nichtbeachtung nicht zur Leistungsverweigerung kommt
und die Leistung ggf. rückwirkend gezahlt wird.
> Im Leistungsfall muss eine gesundheitliche Verbesserung nicht gemeldet werden.
20. Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers
Der unbefristete Bescheid genügt in bestimmten Fällen als Nachweis.
21. Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung müssen auch
bei der Nachprüfung gelten.
22. Verbesserte Kriterien für Beamte
Entlassung oder dauernder Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.
23. Infolge Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt.
24. Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Wenn die Therapieempfehlung eines Arztes nicht befolgt wird, führt dies zum Verlust des
Rentenanspruchs.
25. Nachweis der Berufsunfähigkeit
Bei der Leistungsprüfung wird von der Beurteilung der behandelnden Ärzte ausgegangen, nicht von einer
Untersuchung durch Ärzte der Gesellschaft. Diese kann lediglich -auf eigene Kosten- ergänzende
Untersuchung veranlassen, wenn z.B. ein fachärztliches Zusatz-Gutachten geboten ist
26. Wiedereingliederungshilfe
Anspruch bei Reaktivierung bis 9.000 €, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
27. Umschulung
> Es sollte keine Verpflichtung zur Umschulung bestehen.
> Bei freiwilliger Umschulung sind Leistungen bis max. 50% der Wiedereingliederungshilfe möglich.
28. Beitragsstundung
Auf Antrag werden die Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet.
29. Jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall
> 3,0 % für das Jahr 2002
Finanziert aus der Überschussbeteiligung. Die Werte können für die Zukunft nicht garantiert werden.
30. Gesundheitsfragen im Antrag
Alle Gesundheitsangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß vom Antragsteller beantwortet werden.
Unter besonderer Vereinbarung im Antrag ist folgender Hinweis empfehlenswert:
"Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen Laien nach bestem Wissen vollständig
beantwortet. In Zweifelsfällen, bzw. bei Unklarheiten steht Ihnen der im Antrag genannte Arzt zur
Verfügung".
Hinweis:
1) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen, dann auf den Beitrag.
Oft sind sehr gute Bedingungen auch noch preiswert.
2) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden!!!
3) Für die Versicherungsgesellschaften ist die Private BU ein Kostenrisiko:
Beispiel: Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60.
Monatlich 1.500,00 EURO Rente.
Leistungen: 1.500,00 EURO Rente mal 12 Monate = 18.000,00 EURO pro Jahr,
mal 30 Jahre ergibt
= 540. 000,00 EURO .
4) Für den Verbraucher ist die Private BU ein Leistungsrisiko, wenn keine guten Vertragsbedingungen
vorhanden sind.
Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).
5) Bedenken Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass während des
Leistungsbezuges kaum Beiträge an Ihren Rentenversicherungsträger entrichtet werden.
Wenn Sie noch keine private Rentenvorsorge getroffen haben, sollten Sie einen Rententarif
mit BUZ wählen.
.
Berufsunfähigkeitsversicherung klären sollte.
Fragen Sie den Vermittler bzw. die Gesellschaft nach den 30 Punkten,
und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen.
---- Es gibt Gesellschaften die alle 30 Punkte erfüllen ! ----
1. Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife)
Gesellschaften mit einem Einheitstarif sind oft für körperlich tätige Personen preiswert.
Gesellschaften mit mehr als drei Berufsgruppen sind fast immer für kaufmännische Berufe preiswert
2. Verweisungsverzicht
Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. Es muss keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die aufgrund
der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.
Es gibt Ausnahmen; z. B. künstlerische Berufe.
3. § 172 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung
Ansonsten droht unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei gestiegenem Leistungsbedarf, eine spätere
Nachkalkulation und damit eine Erhöhung der Beiträge.
4. § 41 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragsanpassung bzw. Kündigung
Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft eine höhere Prämie verlangen oder den Vertrag kündigen, falls
der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages eine Krankheit unverschuldet verschwiegen hat;
z.B. eine bestehende Krebserkrankung.
5. Keine Erwerbsunfähigkeits- Klausel für Studenten, Azubi´s und Hausfrauen
Von Beginn an, sollte eine BUZ-Rente bis 1.000,00 € Rente monatlich möglich sein.
So kann bereits der künftige Beruf abgesichert werden.
6. Volle Leistung nicht erst ab 50 % Berufsunfähigkeit
> Alternativ sollten Leistungsstaffeln ab 20% möglich sein,
z.B. 20/80% --- 25/75% ---49/51% --- usw.
7. Leistungsdynamik
Unabhängig von der Beitragsdynamik kann vereinbart werden, dass nach Eintritt eines BUZ-Leistungsfalles
die BUZ-Rente jährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht wird.
8. Erhöhungsoption
Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei zahlreichen Ereignissen,
z.B.: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes, sowie alle 5 Jahre
ohne weitere Begründung.
9. Karenzzeiten
Möglichst additiv: 6, 12, 18, 24 Monate.
Der Anspruch auf die BUZ-Rente kann durch eine Karenzzeit entsprechend später einsetzen, wenn z.B. ein
privates Krankentagegeld 12 Monate gezahlt wird und anschließend erst die BUZ-Rente.
Dadurch lässt sich der Beitrag leicht senken.
10. Eine 6- monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit
An Arbeitsunfähigkeit ("gelbe Zettel") sind geringere Anforderungen gestellt, als an Berufsunfähigkeit.
Sie führt deshalb schneller und leichter zur Leistung.
11. Voller Versicherungsschutz bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf
Der Versicherungsschutz bleibt berufsbezogen, z.B. bei Mutterschutz oder Erziehungsurlaub, voll erhalten.
12. Weltweiter Berufsunfähigkeits- Schutz
Muss auch gewährleistet sein, wenn der Wohnsitz (ohne zeitliche Begrenzung) ins Ausland verlegt wird.
13. Berufswechsel
Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen bzw. gefährlicheren Beruf oder bei Aufnahme
eines gefährlichen Hobbys. Sonst kann man den Versicherungsschutz verlieren.
14. Kündigung der BUZ, bei Fortführung der Hauptversicherung
Sollte bei Lebens- oder Rentenversicherungen bis 5 Jahre vor Versicherungsende möglich sein.
15. Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch "fahrlässige Verstöße"
z.B. Verkehrsdelikte
16. Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im Leistungsfall
Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann die Dynamik weiter geführt werden,
wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Lebens- oder Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt
wurde.
17. Reaktivierung
> Fortsetzung der Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau, d.h., dass durch die Leistungsdynamik
erreichte Niveau bleibt erhalten.
> Bei unbegründet gezahlten BUZ- Leistungen wird die Rente nicht zurückgefordert.
18. Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
Die Leistungen sollen nicht erst nach Klärung des Anspruchs erfolgen und auch ggf. rückwirkend gezahlt
werden.
19. Keine Meldepflichten/Meldefristen
> Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Fristen schnell verstrichen, somit ist es vorteilhaft, wenn sich der
Kunde an keine Fristen halten muss, damit es bei Nichtbeachtung nicht zur Leistungsverweigerung kommt
und die Leistung ggf. rückwirkend gezahlt wird.
> Im Leistungsfall muss eine gesundheitliche Verbesserung nicht gemeldet werden.
20. Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers
Der unbefristete Bescheid genügt in bestimmten Fällen als Nachweis.
21. Nachprüfung der Berufsunfähigkeit
Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung müssen auch
bei der Nachprüfung gelten.
22. Verbesserte Kriterien für Beamte
Entlassung oder dauernder Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.
23. Infolge Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt.
24. Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
Wenn die Therapieempfehlung eines Arztes nicht befolgt wird, führt dies zum Verlust des
Rentenanspruchs.
25. Nachweis der Berufsunfähigkeit
Bei der Leistungsprüfung wird von der Beurteilung der behandelnden Ärzte ausgegangen, nicht von einer
Untersuchung durch Ärzte der Gesellschaft. Diese kann lediglich -auf eigene Kosten- ergänzende
Untersuchung veranlassen, wenn z.B. ein fachärztliches Zusatz-Gutachten geboten ist
26. Wiedereingliederungshilfe
Anspruch bei Reaktivierung bis 9.000 €, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
27. Umschulung
> Es sollte keine Verpflichtung zur Umschulung bestehen.
> Bei freiwilliger Umschulung sind Leistungen bis max. 50% der Wiedereingliederungshilfe möglich.
28. Beitragsstundung
Auf Antrag werden die Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet.
29. Jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall
> 3,0 % für das Jahr 2002
Finanziert aus der Überschussbeteiligung. Die Werte können für die Zukunft nicht garantiert werden.
30. Gesundheitsfragen im Antrag
Alle Gesundheitsangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß vom Antragsteller beantwortet werden.
Unter besonderer Vereinbarung im Antrag ist folgender Hinweis empfehlenswert:
"Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen Laien nach bestem Wissen vollständig
beantwortet. In Zweifelsfällen, bzw. bei Unklarheiten steht Ihnen der im Antrag genannte Arzt zur
Verfügung".
Hinweis:
1) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen, dann auf den Beitrag.
Oft sind sehr gute Bedingungen auch noch preiswert.
2) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden!!!
3) Für die Versicherungsgesellschaften ist die Private BU ein Kostenrisiko:
Beispiel: Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60.
Monatlich 1.500,00 EURO Rente.
Leistungen: 1.500,00 EURO Rente mal 12 Monate = 18.000,00 EURO pro Jahr,
mal 30 Jahre ergibt
= 540. 000,00 EURO .
4) Für den Verbraucher ist die Private BU ein Leistungsrisiko, wenn keine guten Vertragsbedingungen
vorhanden sind.
Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).
5) Bedenken Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass während des
Leistungsbezuges kaum Beiträge an Ihren Rentenversicherungsträger entrichtet werden.
Wenn Sie noch keine private Rentenvorsorge getroffen haben, sollten Sie einen Rententarif
mit BUZ wählen.
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