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    die richtige BU? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.12.03 15:22:07 von
    neuester Beitrag 27.12.03 11:54:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 804.709
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      Avatar
      schrieb am 16.12.03 15:22:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      so langsam beschäftige ich mich mit der Frage nach der richtigen BU Absicherung. Es gibt zahlreiche gute Gesellschaften , doch welche ist die beste...eins weiss ich schon, möchte eine reine BZU ohne irgendeinen Sparplan oder LV ....
      welche empfehlt ihr und warum?
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 16:12:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      bin Banker und Diplombetriebswirt Fachrichtung Versicherungen

      Dann solltest Du schon selbst die richtige finden:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 15:14:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meist sind selbständige BU-Versicherungen teurer als Risikoversicherungen mit BUZ (bei gleicher BU-Leistung!). Liegt meist an den geringeren eingerechneten Kosten bei der BUZ und einem üblicherweise erhobenen Risikozuschlag für das subjektive Risiko bei der selbständigen BV. Ich würde auf jeden Fall empfehlen, beide Arten zu berechnen.
      Wichtig sind neben dem Preis natürlich auch die Bedingungen (da gibt es nette Ratings für die wichtigsten Kriterien, z.B. von Franke & Bornberg).
      Dieses Jahr war in der Finanztest ein umfassender Vergleich von BUZ+BV, musst du mal schauen.

      Gruß M.
      Avatar
      schrieb am 24.12.03 14:56:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: wiecha

      habe die gleiche Ausbildung und mich damals bei der
      Aachener und Münchener versichert.
      Grund :
      1.) sehr gute Bedinungen
      2.) günstige Beiträge
      3.) die Chance auf einen guten Schlußüberschuß zum Ablauf
      4.) trotz meiner Aussendiensttätigkeit(ca. 30 %) wurde ich unter Berufsgruppe 1 eingestuft.
      5.) großer und erfahrener BU Versicherer mit gutem Unternehmens und Produktrating

      SOM
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 09:40:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ som

      habe ich damals auch gemacht (Bedingungswerk 06/2000)

      Allerdings halte ich die jetzige (Bedingungswerk 03/03) für nicht mehr soooo optimal.

      wünsche einen guten Rutsch

      scb

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      Avatar
      schrieb am 27.12.03 11:54:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      30 Punkte, die jeder Verbraucher vor Abschluss einer
      Berufsunfähigkeitsversicherung klären sollte.



      Fragen Sie den Vermittler bzw. die Gesellschaft nach den 30 Punkten,

      und wichtig: Lassen Sie sich die Fundstellen in den Bedingungen zeigen.



      ---- Es gibt Gesellschaften die alle 30 Punkte erfüllen ! ----



      1. Berufsgruppeneinteilung (mehrere Tarife)

      Gesellschaften mit einem Einheitstarif sind oft für körperlich tätige Personen preiswert.

      Gesellschaften mit mehr als drei Berufsgruppen sind fast immer für kaufmännische Berufe preiswert


      2. Verweisungsverzicht

      Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet. Es muss keine andere Tätigkeit ausgeübt werden, die aufgrund

      der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann.

      Es gibt Ausnahmen; z. B. künstlerische Berufe.



      3. § 172 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung

      Ansonsten droht unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei gestiegenem Leistungsbedarf, eine spätere

      Nachkalkulation und damit eine Erhöhung der Beiträge.



      4. § 41 VVG, Verzicht auf das Recht zur Beitragsanpassung bzw. Kündigung

      Ansonsten kann die Versicherungsgesellschaft eine höhere Prämie verlangen oder den Vertrag kündigen, falls

      der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages eine Krankheit unverschuldet verschwiegen hat;

      z.B. eine bestehende Krebserkrankung.



      5. Keine Erwerbsunfähigkeits- Klausel für Studenten, Azubi´s und Hausfrauen

      Von Beginn an, sollte eine BUZ-Rente bis 1.000,00 € Rente monatlich möglich sein.

      So kann bereits der künftige Beruf abgesichert werden.



      6. Volle Leistung nicht erst ab 50 % Berufsunfähigkeit

      > Alternativ sollten Leistungsstaffeln ab 20% möglich sein,

      z.B. 20/80% --- 25/75% ---49/51% --- usw.



      7. Leistungsdynamik

      Unabhängig von der Beitragsdynamik kann vereinbart werden, dass nach Eintritt eines BUZ-Leistungsfalles

      die BUZ-Rente jährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht wird.



      8. Erhöhungsoption

      Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei zahlreichen Ereignissen,

      z.B.: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes, sowie alle 5 Jahre

      ohne weitere Begründung.



      9. Karenzzeiten

      Möglichst additiv: 6, 12, 18, 24 Monate.

      Der Anspruch auf die BUZ-Rente kann durch eine Karenzzeit entsprechend später einsetzen, wenn z.B. ein

      privates Krankentagegeld 12 Monate gezahlt wird und anschließend erst die BUZ-Rente.

      Dadurch lässt sich der Beitrag leicht senken.



      10. Eine 6- monatige Arbeitsunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit

      An Arbeitsunfähigkeit ("gelbe Zettel") sind geringere Anforderungen gestellt, als an Berufsunfähigkeit.

      Sie führt deshalb schneller und leichter zur Leistung.



      11. Voller Versicherungsschutz bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Beruf

      Der Versicherungsschutz bleibt berufsbezogen, z.B. bei Mutterschutz oder Erziehungsurlaub, voll erhalten.



      12. Weltweiter Berufsunfähigkeits- Schutz

      Muss auch gewährleistet sein, wenn der Wohnsitz (ohne zeitliche Begrenzung) ins Ausland verlegt wird.



      13. Berufswechsel

      Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel in einen anderen bzw. gefährlicheren Beruf oder bei Aufnahme

      eines gefährlichen Hobbys. Sonst kann man den Versicherungsschutz verlieren.



      14. Kündigung der BUZ, bei Fortführung der Hauptversicherung

      Sollte bei Lebens- oder Rentenversicherungen bis 5 Jahre vor Versicherungsende möglich sein.



      15. Kein Leistungsausschluss bei Berufsunfähigkeit durch "fahrlässige Verstöße"

      z.B. Verkehrsdelikte



      16. Beitragsfreie Dynamik für die Hauptversicherung im Leistungsfall

      Wenn ein Vertrag dynamisch abgeschlossen wurde, muss auch dann die Dynamik weiter geführt werden,

      wenn durch einen BU-Leistungsfall der Haupttarif (Lebens- oder Rentenversicherung) beitragsfrei gestellt

      wurde.



      17. Reaktivierung

      > Fortsetzung der Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau, d.h., dass durch die Leistungsdynamik

      erreichte Niveau bleibt erhalten.

      > Bei unbegründet gezahlten BUZ- Leistungen wird die Rente nicht zurückgefordert.



      18. Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit

      Die Leistungen sollen nicht erst nach Klärung des Anspruchs erfolgen und auch ggf. rückwirkend gezahlt

      werden.



      19. Keine Meldepflichten/Meldefristen

      > Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sind Fristen schnell verstrichen, somit ist es vorteilhaft, wenn sich der

      Kunde an keine Fristen halten muss, damit es bei Nichtbeachtung nicht zur Leistungsverweigerung kommt

      und die Leistung ggf. rückwirkend gezahlt wird.
      > Im Leistungsfall muss eine gesundheitliche Verbesserung nicht gemeldet werden.



      20. Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers

      Der unbefristete Bescheid genügt in bestimmten Fällen als Nachweis.



      21. Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

      Die Vorteile des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung müssen auch

      bei der Nachprüfung gelten.



      22. Verbesserte Kriterien für Beamte

      Entlassung oder dauernder Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeit.



      23. Infolge Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

      Volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt.



      24. Verzicht auf die Arztanordnungsklausel

      Wenn die Therapieempfehlung eines Arztes nicht befolgt wird, führt dies zum Verlust des

      Rentenanspruchs.



      25. Nachweis der Berufsunfähigkeit

      Bei der Leistungsprüfung wird von der Beurteilung der behandelnden Ärzte ausgegangen, nicht von einer

      Untersuchung durch Ärzte der Gesellschaft. Diese kann lediglich -auf eigene Kosten- ergänzende
      Untersuchung veranlassen, wenn z.B. ein fachärztliches Zusatz-Gutachten geboten ist


      26. Wiedereingliederungshilfe

      Anspruch bei Reaktivierung bis 9.000 €, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.



      27. Umschulung

      > Es sollte keine Verpflichtung zur Umschulung bestehen.

      > Bei freiwilliger Umschulung sind Leistungen bis max. 50% der Wiedereingliederungshilfe möglich.



      28. Beitragsstundung

      Auf Antrag werden die Beiträge bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet.



      29. Jährliche Rentensteigerung im Leistungsfall

      > 3,0 % für das Jahr 2002

      Finanziert aus der Überschussbeteiligung. Die Werte können für die Zukunft nicht garantiert werden.



      30. Gesundheitsfragen im Antrag

      Alle Gesundheitsangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß vom Antragsteller beantwortet werden.

      Unter besonderer Vereinbarung im Antrag ist folgender Hinweis empfehlenswert:




      "Alle Fragen wurden mit den Kenntnissen eines medizinischen Laien nach bestem Wissen vollständig

      beantwortet. In Zweifelsfällen, bzw. bei Unklarheiten steht Ihnen der im Antrag genannte Arzt zur

      Verfügung".








      Hinweis:



      1) Achten Sie bei Abschluss einer BU erst auf die Bedingungen, dann auf den Beitrag.
      Oft sind sehr gute Bedingungen auch noch preiswert.



      2) Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden!!!



      3) Für die Versicherungsgesellschaften ist die Private BU ein Kostenrisiko:

      Beispiel: Mit 30 Jahren Berufsunfähig. Vertragslaufzeit zum Endalter 60.

      Monatlich 1.500,00 EURO Rente.

      Leistungen: 1.500,00 EURO Rente mal 12 Monate = 18.000,00 EURO pro Jahr,

      mal 30 Jahre ergibt



      = 540. 000,00 EURO .



      4) Für den Verbraucher ist die Private BU ein Leistungsrisiko, wenn keine guten Vertragsbedingungen
      vorhanden sind.
      Die Leistungsfähigkeit eines Versicherers zeigt sich zuerst in den schriftlichen Zusagen (Bedingungen).



      5) Bedenken Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass während des
      Leistungsbezuges kaum Beiträge an Ihren Rentenversicherungsträger entrichtet werden.
      Wenn Sie noch keine private Rentenvorsorge getroffen haben, sollten Sie einen Rententarif
      mit BUZ wählen.

      .


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