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    KFZ Versicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.04 08:41:48 von
    neuester Beitrag 19.01.04 11:35:37 von
    Beiträge: 9
    ID: 811.536
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      schrieb am 19.01.04 08:41:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      mal ne Frage an die Experten. Ich habe meinen Wagen mit einer jährlichen Kilometerleistung bis 30.000 km versichert. Da ich eine Zeit lang beruflich viel unterwegs war, werde ich so ca. 5.000 km darüber sein. Muß ich das zwingend der Versicherung nachmelden, oder (im Falle eines Schadens) kann ich argumentieren, daß ich normalerweise im Rahmen geblieben wäre, aber beruflich usw....

      Was könnte da passieren ? Leistungsverweigerung, Strafe oder ?? Ich hatte mal bei der Versicherungsagentur angerufen, die meinten aber nur, daß das nicht so schlimm sei. Glauben kann ich das aber nicht so richtig :confused:

      Weiß jemand Rat ?

      Vielen Dank

      Doc
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 08:47:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      die Staffeln sind festgelegt. Es spielt keine mehr wieviel Du jetzt im Jahr fährst, weil Du schon die höchste km-Grenze angegeben hast.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 08:52:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank,

      die höchste Stufe ist jedoch 40.000 km
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 08:53:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      @au1990

      Die Staffeln sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, allerdings gilt bei den meissten >25000 ein und der selbe Preis!
      Also ich fahre etwa 40000km im Jahr, angegeben habe ich allerdings nur max 9000. Bei Unfall wird das mit dem Vertreter geregelt, der kann das dann immer noch ändern!
      Ist ja auch ne Frechheit (Betrug) von jemand mehr Geld zu verlangen nur weil er mehr fährt! Zwar ist die Gefahr größer in einen Unfall zu geraten, aber das wird ja schon über die Prozente geregelt! Schließlich bekommen Vielfahrer bei Unfällen ja auch keine Rabatte!
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 08:56:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Yoppo

      ...ist so nicht ganz richtig! Du zahlst nicht mehr, sondern die Wenigfahrer zahlen weniger! Mich würde mal interessieren, wie Dein vertreter bei Unfall einen Wenigfahrer aus Dir machen will. Wenn der da mal den Mund nicht zu voll genommen hat....

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      schrieb am 19.01.04 09:16:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo
      #1, wenn es so ist, solltest Du es nachmelden. Die Strafen für falsche Angaben sind ja bekannt und es wird auf den Versicherer ankommen, wie er es auslegt. Der Beitragsunterschied ist ja nicht so hoch. Oder Du hoffst, daß Du im nächsten Jahr weniger fährst und im durchschnitt auf Deine km kommst.
      #4, das ist ein Gerücht. Bei einem größeren Unfall kommt sowieso ein Gutachter, da kann der Außendienstler nichts machen. Das ist wie Roulette, viel Glück.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 09:58:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Besten Dank,

      dann werde ich mal nachmelden.
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 11:23:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe das auch nachgemeldet. Mein Vetreter konnte
      mir nämlich nicht sagen welche Konsequenzen das hätte.
      Wenn ich dann mit 8000 Mehr-Kilometer den Tanklastzug
      zur Notbremsung zwinge und das Ganze 3 Mio. € kostet,
      welche Versicherung würde nicht versuchen mir 25% reinzudrücken ?? :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 11:35:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei einer Kundin wurde nach einem Unfall der Beitrag rückwirkend in der höheren Kilometerklasse berechnet.
      Hier wurde die Fahrleistung aber nur mäßig überstrapaziert.

      Auf solche Kulanz sollte man lieber nicht bauen.


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