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    nicht genutztes Jobticket - Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.04 18:36:07 von
    neuester Beitrag 19.02.04 18:21:29 von
    Beiträge: 7
    ID: 822.710
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      schrieb am 17.02.04 18:36:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      habe gerade meine Lohnsteuerkarte bekommen. Ich habe letztes Jahr in einer neuen Firma angefangen in der wir automatisch ein kostenfreies Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Ich nutzte dieses aber nicht, sondern fahre mit dem Auto zur Firma. Allerdings steht jetzt der Gegenwert des Jobtickets auf der Lohnsteuerkarte. Kann ich trotzdem die km-Kosten absetzten oder gibt das Probleme? Wie kann ich dem FA glaubhaft machen, dass ich das Auto genutzt habe?
      Vielen Dank und Gruß
      MG
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 19:40:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, da Du eine Entfernungspauschal bekommst ist es unerheblich, ob Du zur Arbeit 25 km gehst, krabbelst oder fährst (ob Auto oder Fahrrad egal). Du bekommst immer für die ersten 10 km 40 Cent und danach 30 Cent (nagel mich nicht auf die Cent fest). Demnach musst Du dem FA auch nicht glaubhaft machen, Du wärest mit dem Auto unterwegs gewesen. Gruß Huggy
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 22:28:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      @huggy: Ich sehe aber folgendes Problem: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Kosten ersetzt, die Werbungskosten wären, wenn sie vom Arbeitnehmer selbst getragen werden, dann kann der Arbeitnehmer in Höhe des Kostenersatzes keine Werbungskosten geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 08:43:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich sehe das Problem so wie NATALY, aber wie kann ich es lösen? Ob das FA eine eidesstattliche Versicherung von mir akzeptiert?
      Werde das Jobticket auf jeden Fall versuchen zurückzugeben, damit ich in diesem Jahr nicht wieder das gleiche Problem bekomme.
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 12:28:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine eidesstattliche Versicherung würde ich zunächst keinesfalls anbieten, ich würde zunächst nur erklären, dass für den Weg zur Arbeit nicht das Job-Ticket, sondern das Kfz benutzt wurde.
      Ich empfehle außerdem, in den Lohnsteuerrichtlinien mal die Passagen zum Job-Ticket nachzulesen.
      Für 2004 unter folgendem Link und zwar auf S. 2:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22329/BMF-Schrei…

      Für 2003 war die Rechtslage noch anders,Job-Tickets waren nach § 3 Nr. 34 EstG steuerfrei.

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      Avatar
      schrieb am 19.02.04 12:39:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #1: Was genau steht auf der LSt-Karte?
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 18:21:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Auf der LSt-KArte steht unter 17.Steuerfreie AGleistungen für Fahrten zw. Whg. und Arbeitsstätte EUR 713,40


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