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    Strafanzeige aus 2003: Läuft nun Ermittlungsverfahren gegen RTV-Organe (od. Ex-Org.)? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.04 12:25:14 von
    neuester Beitrag 09.08.04 22:52:30 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 14.05.04 12:25:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wichtige Info - bitte nicht unterdrücken ...:

      Möglicherweise läuft ein Ermittlungsverfahren gegen RTV-Organe.

      Bitte unbedingt zur HV am 28-05-2004 in München gehen.

      Weitere Details folgen in Kürze. Vorab zur Kenntnis.

      http://www.rtv-ag.de/imperia/md/content/rtv/quartalsberichte…

      NAch derzeitigem Kenntnisstand könnte sich der Skandal auf eine weitere
      "Ravensburger Spiele-Tochter" ausweiten.


      Bitte daher das http://www.spieleland.com fest im Blick behalten.

      Das Ding ist UNGLAUBLICH ... !!!
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 07:08:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer sich für Interessantes zum Thema RAVENSBURGER begeistern kann,
      der darf die HV der RTV-AG am 28-05-04 definitiv nicht verpassen!!!

      Hier werden den verschiedenen GESCHÄDIGTEN erstmalig die Augen aufgehen.
      Am besten gleich den Anwalt mitbringen, denn der kann anschließend
      umgehend die zivilrechtlichen Themen angehen.








      Bis bald.
      BB
      Avatar
      schrieb am 21.05.04 00:39:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ab dem 28-05-2004 wird das Thema "Kapitalanlagebetrug" am

      - Neuen Markt

      sowie am

      - Grauen Kapitalmarkt

      neu definiert sein.

      Auch die Verbindungen zu anderen Betrugsfällen sind dann evident.
      Hoch interessant ist auch das "Partner-Netzwerk".

      Daher nicht verpassen "HV der RTV-AG am 28-05-2004"
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 07:24:17
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 19.07.04 23:17:13
      Beitrag Nr. 5 ()


      HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
      HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
      HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...
      HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, HERR ROTTER ...


      http://www.lawchannel.de/lawchannel/cont/channel/chann_full.…


      Historischer Sieg für den Aktionärsschutz in Deutschland


      München/Karlsruhe, 19. Juli 2004 - Mit einem heute verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof eine neue Ära im Aktionärsschutz eingeleitet. Erstmals ist höchstrichterlich bestätigt, dass Aktionären Schadensersatzansprüche gegen Vorstände zustehen, wenn die Aktien aufgrund vorsätzlich falscher Unternehmensmitteilungen erworben wurden.
      Seit Dezember 2000 führte die Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE einen Musterprozess im Fall Infomatec. Gegenstand des Verfahrens sind Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Infomatec AG im Zusammenhang mit der Veröffentlichung fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen. Das LG Augsburg gab bundesweit erstmals dieser Musterklage statt. Das OLG München hob die Entscheidung wieder auf.

      Das heute verkündete Urteil verpflichtet die ehemaligen Vorstände der Infomatec AG, Schadenersatz an den Musterkläger zu zahlen. Veröffentlicht ein Vorstand eine Ad-hoc-Mitteilung, von der er weiß, dass sie falsch ist, sieht der Bundesgerichtshof darin eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB).

      "Der Zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dieser Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Das heutige Urteil stärkt nicht nur die Aktionärsrechte, sondern den Finanzplatz Deutschland insgesamt" kommentiert Rechtsanwalt Klaus Rotter.

      "Wir sind glücklich, dass Aktionäre nun Schadensersatz bekommen, wenn Vorstände sie vorsätzlich täuschen, aber auch stolz, denn es ist letztlich auch ein Erfolg unserer Prozessstrategie", so Rotter weiter.

      Klaus Rotter erläutert dazu: "Seit vielen Jahren haben Anleger versucht, Vorstände persönlich haftbar zu machen. Erst unsere Strategie, deren Eckpfeiler die Gutachtenseinholung eines renommierten Lehrstuhls, die Abtretung der Schadenersatzansprüche an einen Dritten zur Erlangung der Zeugenstellung und schließlich hunderte Stunden umfassender Klagevorbereitung sind, hat zu diesem Erfolg geführt. Insgesamt hat unsere Kanzlei fast 5000 Juristenstunden in die Fallbearbeitung investiert."

      An diesem Urteil werden sich alle Zivilgerichte bei ähnlich gelagerten Verfahren orientieren, beispielsweise bei MLP, EM.TV, ComROAD, CPU-Software AG, Sunburst, Refugium, Phenomedia, Pixelnet, Ision, Ceyoniq, Metabox, Biodata, und Advanced Medien.

      "Wir werden nun mit Nachdruck für die geschädigten Aktionäre gegen die verantwortlichen Vorstände in diesen Fällen vorgehen." kündigt Rotter an.

      ROTTER RECHTSANWÄLTE

      Susanne Heck, PR Manager

      Luise-Ullrich-Str. 2

      82031 Grünwald

      Tel.: 089-649845-14

      Fax: 089-649845-40

      heck@rotter-rechtsanwaelte.info

      www.rotter-rechtsanwaelte.de



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      Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.08.04 22:52:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Fernsehformat --- Zeugen für Erfahrungsbericht gesucht ...

      Gesucht werden "Geschädigte Anleger" die bereit sind über ihr Investitionsmotiv in einen bestimmten Wert "möglichst offen und deutlich" zu berichten.

      Über ihre Rückmeldung danken wir Ihnen recht herzlich.

      BB


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