Aixtron - Die Perle im Technologiebereich (Seite 558)
eröffnet am 14.07.04 15:26:35 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:59:25 von
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Tja
was nun Herr Goetzeler Der angebliche Rettungsanker ist abgerissen. Bedeutet das jetzt wieder mehr zu arbeiten für das Jahresgehalt und Aixtron fundamental endlich mal auf eigene stabile Füße zu stellen und diese fruchtlosen Experimente einzustellen, die bisher nur Geld verbrannt haben.
Man sollte dem Herrn evtl. mal mitteilen, dass das LED-Geschäft in der Form ausgelutscht ist und wir in 2016 / 2017 leben mit neuen Anforderungen aus dem Markt und von Kunden, die man möglichst schnell und innovativ bedienen sollte. Die Quellen für solche Gelder / Zuschüsse, sind doch mehr als bekannt für die F&E. Nur,- bitte nichts mehr in die LED-Leiche ( R6 ) stecken Herr Goetzeler
Die Übernahme des deutschen Spezialmaschinenbauers Aixtron durch
chinesische Investoren ist geplatzt.
http://www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/block…
chinesische Investoren ist geplatzt.
http://www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/block…
Grand Chip Investment GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat.
Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUS-Genehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgegeben hat, mit der Empfehlung, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung des geplanten Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nur erfüllt, wenn "entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen."
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel "Presidential Order -- Regarding the Proposed Acquisition of a Controlling Interest in Aixtron SE by Grand Chip Investment GMBH" (der "Erlass") verfügt. In dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten, weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden. Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen.
Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage.
Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000A0WMPJ6 gehandelt. Mit Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt.
AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs zurückgegeben.
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Grand Chip Investment GmbH
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.grandchip-aixtron.com
im Internet am: 08.12.2016.
Frankfurt am Main, den 8. Dezember 2016
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausfall einer Angebotsbedingung und das Erlöschen des Übernahmeangebots
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.
Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ("Bieterin") hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, ("AIXTRON") zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die "AIXTRON-Aktien"), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares ("ADSs") repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht. Am 6. Oktober 2016 hat die Bieterin das Übernahmeangebot im Hinblick auf die in Ziffer 4.2.1 der Angebotsunterlage gesetzte Mindestannahmeschwelle durch Veröffentlichung einer Änderung des Übernahmeangebots ("Änderung") geändert.
Aufgrund der Änderung endete die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots am 21. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten.
Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen ("Angebotsbedingungen"), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat.
Nach Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage muss in Bezug auf die Transaktion eine "CFIUS-Genehmigung" (wie in der Angebotsunterlage definiert) erteilt werden.
In diesem Zusammenhang hat die Bieterin zuvor mitgeteilt, dass das Committee on Foreign Investment in the United States ("CFIUS") das geplante Übernahmeangebot an den Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Entscheidung unter dem Exon-Florio Amendment zu dem Defense Production Act of 1950, wie geändert, ("Exon-Florio") abgegeben hat, mit der Empfehlung, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung des geplanten Übernahmeangebots zu treffen. Nach Exon-Florio musste der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung, ob er die geplante Transaktion blockiert oder freigibt, bis spätestens Mitternacht des 2. Dezember 2016 (New Yorker Zeit) treffen. In diesem Fall wäre die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nur erfüllt, wenn "entweder (1) der Zeitraum gemäß Exon-Florio, in dem der Präsident der Vereinigten Staaten seine Entscheidung bekannt geben kann, Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu ergreifen, abgelaufen ist, ohne dass eine solche Maßnahme angekündigt oder getroffen wurde, oder (2) der Präsident der Vereinigten Staaten eine Entscheidung bekannt gegeben hat, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen."
Am 2. Dezember 2016 hat der Präsident der Vereinigten Staaten einen Erlass mit dem Titel "Presidential Order -- Regarding the Proposed Acquisition of a Controlling Interest in Aixtron SE by Grand Chip Investment GMBH" (der "Erlass") verfügt. In dem Erlass hat der Präsident unter Anderem den geplanten Erwerb des U.S. Geschäfts von AIXTRON durch die Bieterin, ob direkt oder indirekt, verboten und sich das Recht vorbehalten, weitere Erlasse bezüglich, unter Anderem, der Bieterin und AIXTRON zu verfügen. Somit hat der Präsident der Vereinigten Staaten nicht eine Entscheidung bekannt gegeben, keine Maßnahmen zur Aussetzung oder Untersagung der Transaktion zu treffen. Daher kann die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage nicht mehr erfüllt werden. Folglich ist die Angebotsbedingung aus Ziffer 4.2.2 (ii) der Angebotsunterlage ausgefallen.
Gemäß Ziffer 4.5 der Angebotsunterlage ist das Übernahmeangebot damit erloschen und alle Verträge, die auf der Annahme des Übernahmeangebots basieren, werden nicht wirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffern 11.1.10 und 11.2.10 der Angebotsunterlage.
Die Rückbuchung der AIXTRON-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde, in die ursprüngliche ISIN DE000A0WMPJ6 wird voraussichtlich am 13. Dezember 2016 erfolgen. Nach der Umbuchung werden die AIXTRON-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000A0WMPJ6 gehandelt. Mit Ablauf der regulären Börsenhandelszeiten der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. Dezember 2016 wird der Börsenhandel mit den zum Verkauf eingereichten AIXTRON-Aktien (ISIN DE000A2BPYT0) eingestellt.
AIXTRON ADSs werden so schnell wie möglich kostenlos an die Inhaber von AIXTRON ADSs zurückgegeben.
Frankfurt am Main, 8. Dezember 2016
Grand Chip Investment GmbH
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.grandchip-aixtron.com
im Internet am: 08.12.2016.
Frankfurt am Main, den 8. Dezember 2016
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.241 von Kalchas am 05.12.16 14:38:40Ich kann helfen und behalte meine paar Stücke
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.241 von Kalchas am 05.12.16 14:38:40Bleibt abzuwarten, ob das den Chinesen immer noch soviel wert ist. Immerhin geht die 2015 erworbene OLED-Technologie, auf die hier ja auch viele gesetzt haben nicht mit.
.. vorausgesetzt Gabriel genehmigt den Verkauf.
.. vorausgesetzt Gabriel genehmigt den Verkauf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.830.217 von Erdman am 05.12.16 14:30:10Ein Übernahmeangebot ist für alle Aktien abzugeben. Damit kann es theoretisch immer zu einer Komplettübernahme kommen.
Es gäbe aber die Möglichkeit, die amerikanische Tochtergesellschaft zu verkaufen.
Es gäbe aber die Möglichkeit, die amerikanische Tochtergesellschaft zu verkaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.822.961 von user78 am 03.12.16 18:35:38
Das heist, die Chinesen dûrfen Aktien kaufen und Aktionär werden.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Man muss also nur von der kompletten Übernahme der Aixtron absehen und sich eben auf die Rolle eines Mehrheitsaktionärs beschränken.
Das sollte Finanzminister Gabriel doch genehmigen können. Oder bleibt er bei seiner Aufgabe der deutschen Souveränität in dieser Frage?
Jetzt ist wieder Gabriel am Zug
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI. Das heist, die Chinesen dûrfen Aktien kaufen und Aktionär werden.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abstimmen.
Man muss also nur von der kompletten Übernahme der Aixtron absehen und sich eben auf die Rolle eines Mehrheitsaktionärs beschränken.
Das sollte Finanzminister Gabriel doch genehmigen können. Oder bleibt er bei seiner Aufgabe der deutschen Souveränität in dieser Frage?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.818.101 von linkshaender am 02.12.16 17:21:32dgap.de
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten
AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
03.12.2016 14:18
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung
des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der
Vereinigten Staaten
Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:
AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten
Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,
die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten
Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der
AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-
Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,
Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang
mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-
amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen
Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und
Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt
nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung
auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots
und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den
Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/
DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.
Zusätzliche Informationen
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten
AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot
03.12.2016 14:18
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Untersagung
des Erwerbs des US-Geschäfts von AIXTRON durch den Präsidenten der
Vereinigten Staaten
Herzogenrath, 03. Dezember 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ:
AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Präsident der Vereinigten
Staaten am 2. Dezember 2016 eine Verfügung (die "Verfügung") erlassen hat,
die es Grand Chip Investment GmbH (GCI) oder ihren direkten oder indirekten
Gesellschaftern oder Mitgesellschaftern untersagt, das US-Geschäft der
AIXTRON SE (AIXTRON) zu erwerben. Laut der Verfügung umfasst das US-
Geschäft von AIXTRON deren US-amerikanische Tochtergesellschaft AIXTRON,
Inc. sowie jedweden Vermögensgegenstand von AIXTRON, der im Zusammenhang
mit der wirtschaftlichen Betätigung der AIXTRON, Inc. auf dem US-
amerikanischen Binnenmarkt genutzt wird oder zu diesem Zweck oder zu dessen
Gunsten im Eigentum von AIXTRON steht, einschließlich US-Patenten und
Patentanmeldungen.
Die Verfügung ist beschränkt auf das US-Geschäft von AIXTRON und untersagt
nicht den Erwerb von AIXTRON Aktien und AIXTRON ADSs durch GCI.
Die Verfügung ist im Internet abrufbar unter: https://www.whitehouse.gov/
briefing-room/presidential-actions.
Die Bieterin und AIXTRON untersuchen derzeit die Auswirkungen der Verfügung
auf die Erfüllung der Angebotsbedingungen im Rahmen des Übernahmeangebots
und werden sich hinsichtlich der Folgen der Verfügung für den
Übernahmeprozess mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) abstimmen.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
invest@aixtron.com
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/
DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.
Zusätzliche Informationen
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
www.grandchip-aixtron.com abrufbar.
Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
zulässig ist.
Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.813.463 von Benx am 02.12.16 08:05:56In der FAZ wird schon ein Regierungswitz dazu weitergetragen:
Inwieweit sich die Bundesregierung über ein Veto aus den Vereinigten Staaten hinwegsetzen kann, ist offen. Ein Ministeriumssprecher betonte, sein Haus entscheide unabhängig.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/sicherheit…
Inwieweit sich die Bundesregierung über ein Veto aus den Vereinigten Staaten hinwegsetzen kann, ist offen. Ein Ministeriumssprecher betonte, sein Haus entscheide unabhängig.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/sicherheit…
Bloomberg - Obama vor Ablehnung von Aixtron-Übernahme durch Chinesen
http://www.onvista.de/news/bloomberg-obama-vor-ablehnung-von…
http://www.onvista.de/news/bloomberg-obama-vor-ablehnung-von…
02.05.24 · Aktienwelt360 · Steico |
30.04.24 · Der Aktionär TV · Einhell Germany |
30.04.24 · wO Newsflash · AIXTRON |
30.04.24 · EQS Group AG · AIXTRON |
30.04.24 · EQS Group AG · AIXTRON |
29.04.24 · wO Newsflash · Albemarle |
29.04.24 · dpa-AFX · AIXTRON |
26.04.24 · wO Newsflash · American Express |