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    HMI-Geschädigte aus FFM (Hamburg-Mannheimer) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.04 17:02:18 von
    neuester Beitrag 27.09.04 17:25:10 von
    Beiträge: 35
    ID: 900.009
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      schrieb am 02.09.04 17:02:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Teil 1

      Eine Mitarbeiterin von unserem Kunden rief uns an und schlug vor, Ihren Sohn zu uns nach Hause zu schicken. Ihr Sohn arbeitet für die Firma „Help4Ever“ und könnte uns gegen eine Geldprovision Aufträge in deren Altersheimen ans Land ziehen.

      Ihr ca. 22 Jähriges Söhnchen erschien bei uns und entpuppte sich eigentlich als Versicherungsverkäufer von HMI. Er fand es für uns als sinnvoll eine Betriebsrente abzuschließen. Er tat uns leid und seine Mutter kannten wir schon seit 3 Jahren als eine nette Person. Wir gaben ihm aber zu verstehen daß wir das Produkt nur abschließen wollen falls ich mit 55 Lebensjahren in Rente kann. Natürlich, wurde es uns die ganze Zeit zugesichert, obwohl im Antrag das Jahr 2038 steht (mein 65 LJ.). Außerdem ist laut Herrn P... der Vertrag jederzeit kündbar und die eingezahlten Beiträge bekommt man vollständig verzinst zurück, natürlich reibungslos. So schlossen wir den Vertrag, überzeugt davon das nichts schief gehen kann. Schließlich, Hamburg-Mannheimer ist eine seriöse Gesellschaft, dachten wir jedenfalls. Dazu kommt noch das Wort von Herrn P...

      In einem späterem Gespräch mit Hamburg-Mannheimer kam uns jedoch das böse Erwachen. Alles nur belogen. Am schlimmsten war jedoch die Ironie der Mitarbeiterinnen die unsere Beschwerde abgewiesen hat und in einem auslachendem Ton uns an Herrn P... wieder verwiesen hat. Nach dem Motto: „selbst schuld“ oder „euer Geld ist jetzt bei uns, ihr könnt uns am A... lecken“.

      Wir kontaktierten also Herrn P... der zuerst total überrascht war daß es doch keine Möglichkeiten gibt mit 55 Jahren in Rente zu gehen. Er hätte das selbe Produkt auch für sich abgeschlossen und ist deswegen vorerst ebenso erstaunt und verzweifelt. Immerhin betragen die monatlichen Beiträge 204 EUR. Er braucht zwei Tage Zeit um sich bei der H-M zu informieren, aber wie gesagt, unsere Darstellung erschien ihm unmöglich, wir hätten uns wahrscheinlich mit H-M falsch verstanden. Wir verblieben so daß er uns am nächsten Tag anrufen wird. An dem nächsten Tag kam aber kein Anruf von ihm, deswegen riefen wir nach zwei tagen an. Herr P... konnte bei H-M keinen erreichen und braucht noch vier Tage Zeit. Nach vier Tagen wieder kein Anruf von ihm wonach wir bei ihm wieder anriefen. Er brauche jetzt noch vier Tage Zeit. Am nächsten Tag riefen wir persönlich die H-M und konnten merkwürdigerweise gleich im ersten Gespräch jemanden erreichen und wieder die selbe Antwort bekommen.

      Jetzt schauten wir das Spiel durch und stellten Herrn P... zur Rede. Er behauptete, er selber wurde von H-M über das Produkt falsch geschult und informiert. Unsere höfliche bitte war an ihn, ein Geständnis gegenüber H-M daß er uns falsch Beraten hat vorzulegen. Wir erwähnten ihm § 5a VVG wonach der Kunde der unzureichend oder falsch Beraten war das Recht hat, den Vertrag innerhalb eines Jahres zu widerrufen, und so die eingezahlten Beiträge zurückbekommen soll. Behauptung von ihm war, er kenne solche oder ä. Paragraph nicht und (jetzt auf einmal) die Beiträge kann man nicht zurückbekommen. Wir beharrten weiter auf unsere Forderung. Nach einigen Tagen die uns nichts gebracht haben, riefen wir wieder Herrn P... an der uns darauf den Hörer aufgelegt hatte.

      Außer den Weg zum Anwalt blieb uns in dem Moment gar nichts übrig. Wir wollten trotzdem die Mutter (die zuverläßige, nette Frau mit der wir 3 Jahre lang gearbeitet haben und uns durch Ihr Wort den Sohn in unsere Wohnung eingeschleußt hat) vorerst kontaktieren und rein aus Neugier über Ihre Moral erfahren. Sie sagte, sie spricht mit dem Sohn und ruft uns an. Sie meldete sich bei uns, aber statt mit einer Entschuldigung, fing sie an über unsere steuerlichen Nachteile zu lamentieren die wir durch die Vertragskündigung hätten. In dem Moment verstand ich die Welt nicht mehr. Gibt es denn auf der Welt keine Moral und Freundschaft mehr? Darf man heutzutage wirklich keinem glauben?

      Frau P... schlug vor, uns jemanden nach Hause zu schicken der auch tatsächlich kam. Inzwischen hatten wir von Herrn P... der unter Druck seiner Mutter stand, und sie vor der Enttarnung in unserem Bekanntenkreis wiederum Angst hatte, ein schriftliches Geständnis bekommen hatten. Der Herr W... aus Wiesbaden der übrigens der Chefrepräsentant der HMI Organisation ist hat uns gegenüber sein volles Verständnis und Entsetzen gegenüber Herrn P... gezeigt, er würde Herrn P... sofort feuern. Sein Geständnis wäre zu große Blamage für H-M. Wir fragten uns die ganze Zeit warum sein Geständnis eine Blamage sein soll und nicht sein Betrug bei Vertragsabschluß. Herr W... versuchte uns fast die ganze Zeit das Produkt schmackhaft zu machen, laberte voll daneben obwohl das Gespräch mehrmals unterbrochen war mit unseren Anmerkungen daß wir den Vertrag auf jeden Fall stornieren wollen.

      Schließlich Verabschiedete er sich mit den Worten: „Ich kümmere mich persönlich darum daß der Vertrag storniert wird und die Beiträge plus Zinsen zurückbezahlt werden. Irgendwelche schriftliche Äußerung oder Widerspruch soll man an die H-M nicht schicken, da diese Schreiben sowieso auf seinem Tisch landen. Inzwischen ist nach einer Woche wieder nichts passiert und Herr W... versprach uns am Telefon, er ruft uns innerhalb 4 Tagen noch einmal an da er zu uns noch mal kommen muß(?).

      Wir haben von dieser Sekte die Nase voll. Gestern schickten wir den Widerspruch inkl. Geständnis von Herrn P... direkt an H-M. Falls es zu einer für uns positiven Lösung innerhalb kürzester Zeit nicht kommt, haben wir vor vor Gericht zu gehen. Außerdem wollen wir darüber die BAFIN informieren und zusätzlich sorgen wir dafür daß möglichst viele Leute durch Internet und unsere E-Mail, die als Warnung wiederum weitergeleitet werden sollen, von diesen Kriminellen Machenschaften erfahren.


      Gruß

      HMI- Geschädigte aus Frankfurt am Main

      -----------------------------------------------------------

      TEIL 2
      Frankfurt am Main, den 01.09.2004

      HEUTE HABEN WIR EIN "BERICHT ÜBER BETRUG DURCH IHRE MITARBEITER(HMI)" AN HAMBURG-MANNHEIMER GESCHRIEBEN. IN ZWEI TELEFONATEN ERFUHREN WIR DAß HMI UND HERR W. DOCH MIT UNSEREM WIDERSPRUCH NICHTS AM HUT HABEN. DAS HEISST; ALLES LUG UND BETRUG


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit möchten wir unsere Empörung gegen zwei Ihrer Mitarbeiter entrichten. Wir berichten Ihnen in kürze was alles geschah.

      In November 2003 kam Ihr Angestellter, Herr P. zu uns nach Hause. Er wurde uns von seiner Mutter, Frau P. empfohlen. Sie sagte uns, er arbeite für die Firma Help4Ever (www.help4ever.de) und könnte uns, da wir eine Reinigungsfirma haben, für eine gewisse Provision verhelfen dort Aufträge zu bekommen. Nach dem Gespräch über die Firma Help4Ever, sagte Herr P. das er auch als Versicherungsvertreter arbeitet. Er stellte uns dann ein Produkt vor das für uns und die Altersvorsorge meines Mannes die ideale Lösung wäre- Pensionskasse mit Gehaltsumwandlung. Wir haben ihm mehrmals zur Kenntnis gegeben, evtl. Interesse an dem Produkt zu haben, aber nur in dem Fall das mein Mann mit 55 LJ in Rente gehen kann. Herr P. hat daraufhin u.a. folgende Aussage gemacht:

      1. Man kann ganz normal mit 55 LJ in Rente gehen, nur dann bezieht man halt eine kleinere Rente
      2. Er hätte das selbe Produkt für sich abgeschlossen, da er mit seinem 55 LJ als Rentner ins Ausland gehen will.
      3. Das wäre eine sichere Sache, er hat sich schließlich in diese Sache so “eingefuchst“...
      4. Bei Unzufriedenheit ist der Vertrag jederzeit in der Zukunft kündbar und man bekommt alle bis dahin eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück

      Herr P. berechnete es uns auf einem Blatt Papier mit der Hand (nicht mit dem Programm wie es in seinem Geständnis heißt) was wird mein Mann mit 55 LJ von der Rente bekommen. Ergebnis war ca. 380,00 EUR

      Obwohl in den später erhaltenen Policen als Beginn der Rente 01.05.2038 stand bzw. 65. LJ meines Mannes, beharrte Herr P. wieder auf seine o.g. Aussage. Nach der Rücksprache mit Ihren Mitarbeitern aus Hamburg vor ca. 6 Wochen erfuhren wir das Gegenteil. Wir kontaktierten also Herrn P. der zuerst total überrascht war daß es doch keine Möglichkeiten gibt mit 55 Jahren in Rente zu gehen.


      Er hätte das selbe Produkt auch für sich abgeschlossen und ist deswegen vorerst ebenso erstaunt und verzweifelt. Immerhin betragen die monatlichen Beiträge 204 EUR. Er braucht zwei Tage Zeit um sich bei Ihnen zu informieren, aber wie gesagt, unsere Darstellung erschien ihm unmöglich, wir hätten uns wahrscheinlich mit Hamburg-Mannheimer falsch verstanden. Wir verblieben so daß er uns am nächsten Tag anrufen wird. An dem nächsten Tag kam aber kein Anruf von ihm, deswegen riefen wir nach zwei Tagen an. Herr P. konnte bei Hamburg-Mannheimer keinen erreichen und braucht noch vier Tage Zeit. Nach vier Tagen wieder kein Anruf von ihm wonach wir bei ihm wieder anriefen. Er brauche jetzt noch vier Tage Zeit. Am nächsten Tag riefen wir persönlich bei Ihnen an und konnten merkwürdigerweise gleich im ersten Gespräch jemanden erreichen und wieder die selbe Antwort bekommen.

      Jetzt schauten wir das Spiel durch und stellten Herrn P. zur Rede. Er behauptete, er selber wurde von Ihnen über das Produkt falsch geschult und informiert. Unsere höfliche Bitte war an ihn, ein Geständnis gegenüber Ihnen daß er uns falsch Beraten hat vorzulegen. Wir erwähnten ihm § 5a VVG wonach der Kunde der unzureichend oder falsch Beraten war das Recht hat, den Vertrag innerhalb eines Jahres zu widerrufen, und so die eingezahlten Beiträge zurückbekommen soll. Die Behauptung von ihm war, er kenne solch ein oder ä. Paragraph nicht und (jetzt auf einmal) die Beiträge kann man nicht zurückbekommen. Wir beharrten weiter auf unsere Forderung. Nach einigen Tagen die uns nichts gebracht haben, riefen wir wieder Herrn P. an der uns darauf den Hörer aufgelegt hatte.

      Wir wollten jetzt die Mutter von Herrn P. vorerst kontaktieren. Sie sagte, sie spricht mit dem Sohn und ruft uns an. Sie meldete sich bei uns, aber statt mit einer Entschuldigung daß Ihr Sohn uns in Verlegenheit gebracht hat, fing sie an über unsere steuerlichen Nachteile zu reden die wir durch die Vertragskündigung hätten. Mein Mann hat daraufhin Frau P. deutlich zu verstehen gegeben, daß wir entschieden sind den Vertrag nach den ganzen Erlebnissen unbedingt zu stornieren.

      Frau P. schlug vor, uns jemanden nach Hause zu schicken der uns den Vertrag stornieren würde. Inzwischen hatten wir von Herrn P. der unter dem Druck seiner Mutter stand, und sie vor der Enttarnung in unserem Bekanntenkreis wiederum Angst hatte, ein schriftliches Geständnis bekommen. So meinten wir anfangs. Später stellte sich jedoch heraus daß Sie uns einfach einen neuen Vertrag „andrehen“ wollten.

      Der Chefrepräsentant der HMI Organisation, Herr W. aus Wiesbaden der übrigens uns gegenüber sein volles Verständnis und Entsetzen gegenüber Herrn P. gezeigt hat, „er würde Herrn P. sofort feuern“ nach dem er sein Geständnis gesehen hat, kam zu uns. Sein Geständnis wäre eine zu große Blamage für Hamburg-Mannheimer. Wir fragten uns die ganze Zeit warum sein Geständnis eine Blamage sein soll und nicht sein Betrug bei Vertragsabschluß. Herr W. versuchte uns fast die ganze Zeit das Produkt noch mal schmackhaft zu machen obwohl das Gespräch mehrmals unterbrochen war mit unserer Anmerkungen daß wir den Vertrag auf jeden Fall stornieren wollen.

      Herr W. hat in Anwesenheit einer unabhängigen Zeugin u.a. folgende Aussage gemacht (sortiert nach Zeitfolge):

      1. Das Geständnis ist für Herrn P. ein Todesurteil. Er wird sofort rausgeworfen, da gibt es keine Diskussion. Man kann nicht zum Kunden gehen und solche SCH... bauen, entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise.
      2. Natürlich wird unser Widerspruch anerkannt.
      3. Er regelt das für uns ohne das wir an Hamburg-Mannheimer irgendwas schicken müssen
      4. Den Widerspruch sollen wir nicht direkt an Hamburg-Mannheimer schicken. Solche Sachen landen eh auf seinem Tisch.
      5. Er entscheidet alleine über unseren Widerspruch und nicht die Hamburg-Mannheimer
      6. Er hat alle Versicherungsnehmer mit denen Herr P. ein Vertrag abgeschlossen hat kontaktiert. Keiner hat etwas zu bemängeln gehabt. Er versteht einfach nicht das es mit uns nicht geklappt hat (auf einmal total erstaunt)
      7. Schließlich Verabschiedete er sich mit den Worten: „Ich kümmere mich persönlich darum daß der Vertrag storniert wird und die Beiträge plus Zinsen zurückbezahlt werden.

      Inzwischen ist nach einer Woche wieder nichts passiert. Wir riefen Herrn W. an und er versprach sich innerhalb der nächsten paar Tage bei uns zu melden. Nach drei verstrichenen ergebnislosen Tagen schickten wir den Widerspruch inkl. Geständnis von Herrn P. direkt an Sie.

      Gestern, am Dienstag den 31.08.2004 rief überraschend Herr W. bei uns an. Das Gespräch ist ungefähr wie folgt verlaufen:

      Herr W.: Ich versuche Sie seit drei Tagen in Folge zu erreichen (gelogen, jeden Tag waren wir ab 18 h zu Hause). Wie wäre es mit Freitag. Ich muß unbedingt bei ihnen vorbei kommen.
      Mein Mann: Wir haben auf Ihren Anruf mehr als genug gewartet. Außerdem finden wir das die Zentrale von Hamburg-Mannheimer doch für unseren Widerspruch zuständig ist. Deswegen haben wir den Brief am Samstag nach Hamburg abgeschickt.
      Herr W.: Sie können ohne mich sowieso nichts erreichen. Ich alleine entscheide darüber. Der Vertrag kann nicht widersprochen, sondern nur umgewandelt werden. (solche Andeutungen hat uns Herr W. schon in seinem Besuch gemacht, jetzt redete er deutlich und zeigte sein Vorhaben)
      Mein Mann: Wir haben aber das Geständnis von Herrn P. und das sollte uns reichen.
      Herr W. Das Geständnis wäre nicht glaubwürdig da Sie Herrn P. unter Druck gesetzt hätten.
      Mein Mann: Wenn es so ist, bleibt uns nur noch der Gang zu BAFIN, Verbraucherzentrale und natürlich unserem Anwalt.
      Herr W.: (zynisch) Machen Sie das doch, machen Sie das. Kennen Sie den Spruch: Wie es in den Wald reinruft, so schallt es wieder heraus. (noch mal langsam wiederholt) Wie es in den Wald reinruft, so schallt es wieder heraus. Nehmen Sie das ernst zur Kenntnis und passen Sie auf was Sie machen.
      Mein Mann: Wir wünschen Ihnen alles gute und schönen Abend noch. (geschockt den Hörer aufgelegt)


      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir fordern das Sie sich uns gegenüber zu diesen o.g. Verhalten Ihrer Mitarbeiter äußern. Herr P. und Herr W. müssen zur Rechenschaft herangezogen werden. Diese betrügerischen Machenschaften der beiden Herren kann nicht toleriert werden. Es hat uns erschüttert das in Ihren Mitarbeitern so viel kriminelle Energie steckt. Ihre Bereitschaft zum gnadenlosen Geschäft um jeden Preis ist erschreckend und hat uns in unserer Ehre und Gefühl tief verletzt.

      Ebenso fordern wir von Ihnen eine Untersuchung an die mit ernsthaften Konsequenten für die beiden Herren enden müssen. Wir möchten von Ihnen erfahren wie wollen Sie vorgehen /wie sind Sie vorgegangen und was es für Ergebnisse gibt und würden Sie bitten uns auf dem Laufendem zu halten. Auf jeden Fall fordern wir eine gerechte Bestrafung Ihrer Mitarbeiter P. und W. Als Korrespondenzmittel wählen Sie bitte den schriftlichen Weg. Geben Sie bitte ebenso weiter an Herrn P. und W., daß sie bei uns nicht mehr anrufen dürfen. Für sie steht ebenso der Schriftverkehr frei.

      Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, falls es zu keiner konstruktiven Lösung kommt, wir uns an die folgenden Adressen wenden werden: BAFIN, Bund der Verbraucher, Verbraucherzentrale und unsere Rechtschutzversicherung. Es muß eine Untersuchung eingeleitet werden und darauf werden wir entschieden bestehen.



      Wir apellieren an Ihr Gewissen und hoffen auf Ihr Verständnis
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 17:38:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Tour, über Bekannte und Familienangehörige - und das entsprechende Vertrauen auszunutzen - ist für solche Organisationen wie z.B. HMI, überlebensnotwendig.

      Die meisten der Berater kommen aus anderen Berufen und haben von den Produkten nur Verkaufsschulungen genossen. Die Inhalte dieser Schulungen beziehen sich eben weitestgehen auf den Verkauf, weniger auf Produktkenntnis ...

      Ich bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht - halte mich mal mit auf dem Laufenden.

      Persönlich glaube ich allerdings nicht, daß Du so einfach aus der Sache rauskommst - es sei denn, das schriftliche "Geständnis" des Beraters ist wirklich so abgefaßt, das ein Beratungsfehler klar ersichtlich ist.

      Grüße

      Mirbel :)
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 17:53:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Betreff: Beratungsfehler bei der Beratung zur Pensionskasse


      Hiermit gestehe ich ein, bei der Beratung von Familie S..., einen Fehler gemacht zu haben.

      Bei der Beratung zur Pensionskasse wurde ich gefragt ob eine Auszahlung auch vor dem 65. LJ möglich ist. In der Beispilrechnung wurde dieses sogar berücksichtigt. Die berechnung erfolgte automatisch, nachdem die Daten in das dafür konzipierte Programm eingegeben hatte.

      Mir wurde erklärt, das es auch vor dem 65 LJ zu einer Auszahlung kommen kann, wenn man nämlich vor dem 65 LJ seine staatliche Altesrente bezieht. Dies ist wohl aber nach aussage der Hamburg-Mannheimer Abteilung für die Pensionskasse nicht möglich


      Mit freundlichen Grüßen

      P...
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 18:01:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      # Mirbel,
      Kann dir nur zustimmen. Mit der schlechten Ausbildung, die in der Regel nur auf Wochenendseminaren vermittelt wird, kann nur eine Organisation arbeiten, die andere "Stärken" nutzt. Dies ist halt die Mund zu Mund Propaganda.
      Bei Versicherungsprodukten gilt generell:

      Nur da abschließen, wo das wichtigste Kriterium die Kompetenz ist. Entweder ein Makler oder zumindestens ein Außendienstarbeiter einer Gesellschaft, der die Versicherungskaufmann- bzw. fachmann Ausbildung oder ähnliches vorweisen und belegen kann !

      Versicherung ist nur zum Teil Vertrauenssache !!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 18:12:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Leider sieht es schlecht aus...
      in Deutschland dürfen Handelvertreter "noch" Versicherungen verticken, auch wenn sie keine Ahnung haben... ohne Folgen... das wird sich auch mit der neuen EU Vermittlerrichtlinie leider nicht ändern!

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      Avatar
      schrieb am 02.09.04 18:25:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die BaFin ist nicht schlecht, besser aber noch
      ist ein Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen.
      ( Hab die Adressse leider grad net da. Trotzdem viel Glück.)

      Und danke für die Warnung, H-M. ist für mich TOT :D

      Grüße

      DS
      Avatar
      schrieb am 02.09.04 21:42:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich denke, Leute die bei der HMI abschliessen, sind einfach nur doof, da braucht es keine NACHBETRACHTUNG !
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 08:26:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ mmiikkii

      jetzt kommt´s nur noch drauf an, in wie weit sich die Hamburg Mannheimer zu den HMI´s bekennt. Ist zwar, soweit ich mich erinnern kann, eine Tochtergesellschaft der HM, aber sicher bin ich mir nicht.

      Der Beratungsfehler ist dann ja offensichtlich, aber wie die Sache ausgeht ist denke ich relativ offen ...


      Ich würde an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten...

      Grüße

      Mirbel:)
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 08:27:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      äh, eine Frage noch: Was hat die RWE AG mit diesem Thema zu tun ?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 08:45:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo auch,

      wann habt ihr den Antrag unterschrieben??

      Wann ist euch die Police zugegangen?

      Wann habt ihr dem Obermuffti in Wiesbaden eure Kündigungsabsicht mitgeteilt.

      Fragend

      namles
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 11:46:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ nameles

      ich denke, die von dir gemeinten 2 Wochen müssten schon vorüber sein ...
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 12:13:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo auch,
      ich denke auch, aber wer nicht fragt....

      Ich weiß ja nicht wie ihr das alle sehr aber ich bin schockiert. Erst wollen die über einen Kontakt einen neuen Auftrag sich einkaufen und landen beim Anwalt wegen einer Falschberatung zur betrieblichen Altersvorsorge????

      Also ich bin mal gespannt wie das abläuft.

      Fehler passieren jedem. Wenn der Kunde mich dann darauf aufmerksam macht wird sofort mit der Zentrale gesprochen und wenn man keine Lösung für den Kunden findet, dann rückwirkend den Vertrag aufheben und fertig. Da scheinen ja alle an Ihren Provisionen festzuhalten.

      Gruß
      namles
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 12:18:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.09.04 19:44:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Jetzt tut nur mal nicht so überrascht!! So arbeiten eben zum TEIL (!!!) HMI DVAG MLP AWD GKM etc.


      Sind alles Strukturvertriebe und die leben vom Verkauf.

      Ich glaub dem sogar das er es evtl. nicht gewusst hat.

      Nomalerweise kommt ihr da auch wieder raus.

      Schade ist es, den das Produkt an und für sich ist ja gar nicht so schlecht!! Evtl. mal an Direktversicherung denken, da kann man das Endalter noch frei wählen!
      Avatar
      schrieb am 05.09.04 10:41:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wunderlich ist die ausgesprochen gewählte Argumentation unter #1 und das diese Intelligenz keine praktische Entscheidungsqualität findet.

      Das gekaufte Produkt ist nach allen Regeln der Finanzmathematik suboptimal bis volldeppig und die Endfälligkeit nur ein Nebenschauplatz.

      Auch beim Autokauf sollen Vergleiche nach Kauf liegen, bei Häusern auch, bei Standardprodukten wie Milch vorher. Vielleicht gibt es eine Art assymmetrisches Käuferverhalten:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 17:19:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      betr. Kündigungsmöglichkeit, kleiner Tipp;)

      Seit mehreren Jahren muss dem Versicherungsnehmer eine Police inkl. Versicherungs- und Vertragsbedingungen nach Abschluss einer LV zugestellt werden. Dies geschieht gewöhnlich auf dem Postwege. Sollte eine solche Police nicht vorliegen, kann dem Vertrag rückwirkend ab Beginn widersprochen werden und zwar bis zu einem Jahr nach Abschluss, der LV-Vertrag wird dann rückabgewickelt. Da Gesellschaften grundsätzlich keine Policen per Einschreiben verschicken, liegt die Beweislast bei der Gesellschaft, das dem VN eine Police zugegangen ist. Dies sollte der HM allerdings bei normaler Post sehr schwer fallen. Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 17:23:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Toller Tip :rolleyes:

      Wie sollte dann die Unstimmigkeit erst entstanden sein, wenn unser Sräderöffner keine Unterlagen erhalten haben will :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 17:49:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Mirbel

      Darum geht es doch nicht. Wenn er partout aus der Versicherung heraus will, kündigt er sie schriftlich und läßt den Vertrag rückabwickeln, mit dem Hinweis darauf, er hätte bisher noch keine Police erhalten. Die Beweiskraft, das er eine erhalten hätte, liegt bei der Versicherung. Ob da vorher schon mit der Gesellschaft telefoniert wurde oder nicht, ist zweitrangig. Die Versicherung (HM) muss ihm nachweisen, das er eine Police erhalten hat und das kann sie nicht, da diese nicht als Einschreiben versendet werden.:p
      Avatar
      schrieb am 06.09.04 19:54:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Tisc

      Dein Trick ist mir zu einfach. Wenn jemandem 1 Jahr lang Versicherungsbeiträge abgebucht werden dann wird man ihm wohl unterstellen können das er dieses Vertragsverhältnis akzeptiert hat, denn immerhin hätte er sonst den Abbuchungen wiedersprechen können/müssen. Ich glaube nicht das man damit vor Gericht Recht bekommt.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 10:41:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Auch wenn es Dir zu einfach erscheint, es ist so. Der VN hat bis zu einem Jahr Zeit, dem Abschluss zu widersprechen, vorausgesetzt, ihm wurden während dieses einen Jahres keine Police inkl. Versicherungsbedingungen zugestellt. Die Beweislast der erfolgten Zustellung liegt hierbei bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 10:49:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      kannst Du dazu Gerichtsurteile bzw. Entscheidungen nennen, außer es einfach hier in den Raum zu werfen?


      Danke
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 10:50:04
      Beitrag Nr. 22 ()
      die aachener und münchener zb. läßt sich von kunden den erhalt der police bestätigen. das machen die bestimmt nicht ohne grund.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 13:03:43
      Beitrag Nr. 23 ()
      @dahool

      Bei der Neckura (jetzt Zürich) mußten die Vertreter die Police persönlich übergeben und sich den Erhalt quittieren lassen. Bei den meisten Gesellschaften wird es aber etwas laxer gehandhabt.

      @aikhoch

      §3 Allgemeine Bedingungen Renten- & Lebensversicherungen

      Der Vertrag gilt auf der Grundlage des Versicherungsscheines und der Verbraucherinformation nach § 10 a des Versicherungsaufsichtsgesetes (VAG) als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der genannten Unterlagen schriftlich widersprechen. ... Sollten wir Sie über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer bei Aushändigung des Versicherungsscheines oder der Annahmeerklärung nicht in ausreichender Form belehren, erlischt das Recht zum Widerspruch ein Jahr nach Zahlung des Einlösebeitrags.

      PS: Das ist ein uralter Hut, um Kunden schadlos aus kürzlich abgeschlossenen LV´s herauszuholen.:kiss:
      Avatar
      schrieb am 07.09.04 16:32:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      #6
      Moin Dollarscheffler, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat schon lange keine Adresse mehr, weil es in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)aufgegangen ist!

      #1, mmiikkii
      Nicht groß aufregen, an die BAFin den Vorgang schicken, (www.bafin.de), an die HM eine Kopie, dann klappt das!

      Alleine schon die Behauptung, der Bengel hätte die Pensionskasse für sich selbst abgeschlossen..... tststs
      (für Selbständige gar nicht möglich)
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:13:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ich sehe den Fall ziemlich eindeutig. Falls sich die Beratungen wie beschrieben abgespielt haben, wird alles rückabgewickelt und evtl. sogar noch Schadensersatz gezahlt.

      Eine gröbere Falschberatung ist fast nicht möglich.

      Wie gesagt, wenn sich alles so abgespielt haben sollte.

      Dann allerdings sollten die Verantwortlich richtig zur Kasse gebeten und als weitere "Strafe" mit "sozialen Arbeiten" überhäuft werden.

      :mad:

      Die neue EU-Richtlinien sind viel zu lasch!
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 09:24:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Bürokratiegläubigkeit treibt seltsame Blüten:rolleyes: für was soll denn eine EU Richtlinie gut sein:confused::laugh:

      Für staatlich zertifizierten Humbug:laugh: passt ganz gut zur deutschen Rechthabermentalität:rolleyes: ändert an zu verkaufenden Produkten nichts und das geschieht nur bei entsprechender Vergütung.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.09.04 10:07:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      Und wie hat sich denn die HM dazu geäussert ??

      Der Typ ist so deppert, wie ich noch keinen gesehen habe. Mit so einem Schuldanerkenntnis habt Ihr alle Chancen.
      Die HM wird rückabwickeln, der Trottel und seine Vorgesetzten werden die Prov. zurückzahlen und er wahrscheinlich rausfliegen, evtl . mit seinem "Vorgesetzten".

      Gruß
      der blinde Heino
      Avatar
      schrieb am 09.09.04 20:49:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo an alle.

      Herzlichen Dank für eure sehr konstruktiven Kommentare. Neuester Stand der Ereignisse:

      - der Brief von HM vom 06.09.2004
      - Anruf durch HM oder HMI Mitarbeiter am 09.09.2004
      - unser Fax an HM vom 09.09.2004

      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Bedauern haben wir Ihren Ausführungen entnommen, dass es für Sie einen Anlass zur Beschwerde über unseren Außendienst gibt.

      Da es unser Anliegen ist, unsere Kunden optimal zu beraten und zu betreuen, haben wir die zuständige Führungskraft unserer Gesellschaft, zwecks eingehender Klärung vor Ort, über den von Ihnen geschilderten Sachverhalt informiert. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Möglichkeit geben würden, in einem persönlichen Gespräch mit unserem Beauftragten die Angelegenheit noch einmal zu erörten.

       Den Widerruf der uns erteilten Einzugsermächtigung haben wir vermerkt.

       Der Vorstand hat uns mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt.


      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Kundenservice

      i.A. K.


      ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      Hiermit erhalten Sie unsere Antwort auf Ihr Schreiben vom 06.09.2004, sowie die Antwort auf den Anruf Ihres Mitarbeiters von heute um 18.00 h.

      1. Mit bedauern stellen wir fest daß Sie den Inhalt unseres Widerspruchs den Sie per Einschreiben/ Rückschein am 30.08.2004 erhalten haben nur teilweise gelesen bzw. verstanden haben. Deswegen ist Ihr Satz: „Den Widerruf der uns erteilten Einzugsermächtigung haben wir vermerkt“ nur ein unwichtiger Bruchteil davon was wir widerrufen haben. Wir wiederholen Ihnen zum besseren Verständnis noch mal daß wir unseren Vertrag widerrufen haben und an Sie eine Forderung gestellt haben das komplett eingezahlte Geld zzgl. entstandene Zinsen auf unser Konto zurück zu überweisen. Da zwischen Erhalt des Widerspruchs und heutigen Schreiben verstrichene 10 Tage liegen, sind wir leider gezwungen Ihnen eine Frist zu setzen. Sie möchten uns bitte bis zum 30.09.2004 das Geld zzgl. Zinsen die uns nach § 5a VVG zustehen aufs Konto überweisen.

      2. In dem Brief vom 01.09.2004 gaben wir Ihnen zur Kenntnis uns nur Schriftlich kontaktieren zu dürfen. Jedoch erhielten wir heute einen Anruf von Ihrem Mitarbeiter der im Auftrag von einen Chef beauftragt wurde. Bezüglich des Anrufs und Gespräches können wir Ihnen zum letzten mal folgendes sagen:

      - Wir möchten weder eine Umwandlung noch eine Abschließung eines neuen Vertrags
      - Unterlassen Sie bitte jegliche Anrufe da wir nicht wissen ob die von HMI oder von HM stammen. Außerdem möchten wir Angesicht der bisher schlechten Erfahrung mit Ihrem Unternehmen und die Ungewißheit des weiteren Verlaufs der Angelegenheit über nachweisbares schriftliches Material verfügen.

      3. Was die Bestrafung Ihrer Mitarbeiter und alles übrige betrifft, bleibt es wie in dem Brief vom
      01.09.2004 beschrieben.


      Mit freundlichen Grüßen

      xxx, Reinigungsservice
      Avatar
      schrieb am 10.09.04 14:18:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      dann wars wohl nicht die Hm selber, sondern ein "untergeordneter HIWI"...
      Da zeigt sich der Geist dieses Ladens...

      Der Blinde
      Avatar
      schrieb am 13.09.04 11:21:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      man man man, da kriegt man ja das kalte grauen.
      jeden makler hätte es voll an e**rn erwischt wenn er so einen unfug verzapft. (vermögensschadenhaftpflicht)
      den trick mit der versicherungspolice hätte ich auch vorgeschlagen, da das policengespräch quasi quittierung das der kunde die police erhalten hat bei der HMI nur sehr lasch gehandhabt wird.
      ihr habt sehr gute chancen auf rückabwicklung!!!

      wie schon weiter oben geschrieben nutzen einige vertriebe
      DVAG solche "gesetzeslücken" um kürzlich abgeschlossene
      verträge von mitbewerbern platt zu machen und somit gut beim kunden da zu stehen nur um ihm dann den eigenen
      hochgelobeten und angepriesenen "sch***"" anzudrehen.

      da sieht man mal wieder, was da für fachliche hohlkörper
      auf die kunden losgelassen werden.
      sowas kann nicht sein!!! ich hoffe das sich ab 2005 spätestens 2006 gravierend was ändert , vermittlerrichtlinie kommt ja jetzt doch in 2 stufen.

      so das musste mal gesagt werden.

      grüsse

      BB (makler)
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 16:00:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30 von BankerBoy 13.09.04 11:21:14 Beitrag Nr.: 14.274.826 14274826
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben RWE AG

      ...den trick mit der versicherungspolice hätte ich auch vorgeschlagen...

      ...wie schon weiter oben geschrieben nutzen einige vertriebe
      DVAG solche " gesetzeslücken" um kürzlich abgeschlossene
      verträge von mitbewerbern platt zu machen und somit gut beim kunden da zu stehen nur um ihm dann den eigenen
      hochgelobeten und angepriesenen " sch***" " anzudrehen.

      da sieht man mal wieder, was da für fachliche hohlkörper
      auf die kunden losgelassen werden.


      @BankerBoy

      1. Widerspricht sich Dein Posting. Im ersten Teil bestätigst Du, das Du den von mir geposteten Tipp mit der Police auch vorgeschlagen hättest, um dann im 2. Teil diese Vorgehensweise zu verteufeln :confused:

      2. Gehöre ich weder der DVAG noch sonst einem Strukturvertrieb an.

      3. Bezieht sich auf Deinen letzten Absatz: Mein beruflicher Werdegang > 1. Bankkaufmann, 2. Versicherungsgachmann, 3. Fachberater für Finanzdienstleistungen, 4. Fachwirt für Finanzdienstleistungen

      Es grüßt ganz herzlich der fachliche Hohlkörper Tisc
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 20:32:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo an alle,

      hier der aktuelle Stand des Falls:

      Unser Brief vom 01.09.2004 (siehe #1- Teil 2) haben wir auch an die Vorstände von Hamburg-Mannheimer und ERGO Versicherungsgruppe gesendet. Gestern erhielten wir eine Antwort vom Vorstandsvorsitzenden der Hamburg-Mannheimer):

      - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

      Sehr geehrte Frau x,
      sehr geehrter Herr x,

      Ihr Schreiben vom 01.09.2004 ist bei mir eingegangen. Ich habe den für diese Angelegenheit zuständigen Leiter der Abteilung gebeten, den Sachverhalt prüfen zu lassen sowie eine zügige Erledigung des Vorgangs herbeizuführen.

      Über das Ergebnis werden Sie in Kürze unterrichtet. Auch ich lasse mich abschließend informieren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. W.
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 21:08:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ tisc,

      was geht denn hier ab?

      erstens meinte ich mit meiner aussage den typen um dem es in diesem sräd geht also unserer super gebildeten HMI´ler

      zweitens hatte ich die Policenmethode vorgeschlagen, um da irgendwie rauszukommen

      drittens wird das üblicherweise auch anderweitig von gewissen vertrieben genutzt

      viertens in meinem posting tauchte nie dein name auf oder irgendeine verbindung zu dir.

      also fällt mir nur ein "betroffene hunde bellen."

      also wenn sich hier jemand angegriffen fühlt handelt es sich um ein missverständnis dieser jenigen person die irgendetwas in meinen text hineininterpretiert anders kann ich es mir nicht erklären.

      sachen gibt´s *kopfschüttel*

      BB:laugh:

      (der jetzt wieder nach spanien fliegt:D, ein lecker häuschen verkauft:lick: und sonne tankt:cool:, brauch mal wieder abstand von deutschland und den ganzen komischen leuten hier:look:.)
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 21:23:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      ah jetzt ja,

      hab den fehler entdeckt, mit der Aussage wie schon weiter oben geschrieben

      den trick mit der versicherungspolice hätte ich auch vorgeschlagen, da das policengespräch quasi quittierung das der kunde die police erhalten hat bei der HMI nur sehr lasch gehandhabt wird.

      hat sich wohl jemand anders angesprochen gefühlt.
      der liebe Herr Tisc ist der Meinung ich meinte tatsächlich ihn da sein posting "weit" vor meinem stand.(oder auch "weiter oben")

      Ich glaube sowas nennt man profilneurose, aber das macht nix.

      ***IRONIEMODUS AN***

      Jetzt wo wir alle wissen was für ein toller Titelsammler du bist ist die welt ja gerettet.
      (Ist deine Visitenkarte eigentlich doppelseitig oder eher zum aufklappen:rolleyes:??
      wegen der vielen bezeichnungen meine ich:eek:

      Ich bin nur ein popeliger Bankkaufmann, stört aber meine Kunden nicht!? (ach und GmBH Geschäftsfüher und auch noch 50% Gesellschafter und früher war ich mal zweiter bei den Bundesjugendspielen im Weitsprung - zählt das auch???)

      ***IRONIEMODUS AUS***

      BB:laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.04 17:25:10
      Beitrag Nr. 35 ()
      :look:


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