Abstand von Gartenzaun zur Sraße - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.10.04 15:04:19 von
neuester Beitrag 08.10.04 16:03:18 von
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Hallo, ich brauche Eure Hilfe.
folgender Sachverhalt:
Ich möchte an meinem Grundstück entlang der Straße einen Gartenzaun ( Holzzaun - keine Hecken )anbringen.
Die Straße hat keinen Gehweg und die Fahrbahn grenzt somit direkt an mein Grundstück.
Nun das Problem:
Die Gemeinde verlangt von mir, daß ich den Zaun mindestens 50 cm hinter die Grenze setze, da ich "angeblich" verpflichtet bin, diesen Abstand zur Fahrbahn einzuhalten.
Ist dies rechtens ??
wer kann helfen.
Vielen Dank
folgender Sachverhalt:
Ich möchte an meinem Grundstück entlang der Straße einen Gartenzaun ( Holzzaun - keine Hecken )anbringen.
Die Straße hat keinen Gehweg und die Fahrbahn grenzt somit direkt an mein Grundstück.
Nun das Problem:
Die Gemeinde verlangt von mir, daß ich den Zaun mindestens 50 cm hinter die Grenze setze, da ich "angeblich" verpflichtet bin, diesen Abstand zur Fahrbahn einzuhalten.
Ist dies rechtens ??
wer kann helfen.
Vielen Dank
Ein Moschendrohtsaun ??
Sorry, hab keine Ahnung....
Sorry, hab keine Ahnung....
...ich helfe
wann gehts los ????
Gruß Vorstopper
wann gehts los ????
Gruß Vorstopper
@789...
geiler Name
Gruß Vorstopper
geiler Name
Gruß Vorstopper
Quatsch !
Zäune und Mauern bis zu einer Höhe von 200 cm bedürfen keiner Baugenehmigung und können direkt bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Wer fragt hat selbst Schuld ! Denn dann bekommt er die Antwort, die den Verwaltungsdiktatoren genehm wäre!
..also: Aufgstellen - die normative Kraft des Faktischen gewinnt hier !
Der Versuch eines Rückbaus wird wohl kaum unternommen werden, denn das wäre strafrechtlich relevant und würde wohl Pensionsansprüche kosten ! ;-)
Zäune und Mauern bis zu einer Höhe von 200 cm bedürfen keiner Baugenehmigung und können direkt bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Wer fragt hat selbst Schuld ! Denn dann bekommt er die Antwort, die den Verwaltungsdiktatoren genehm wäre!
..also: Aufgstellen - die normative Kraft des Faktischen gewinnt hier !
Der Versuch eines Rückbaus wird wohl kaum unternommen werden, denn das wäre strafrechtlich relevant und würde wohl Pensionsansprüche kosten ! ;-)
Das steht so in der Bauordnung der Gemeinde, wobei beim Zaun bei 50 cm Fahrbahnabstand auch nur eine gewisse Höhe erlaubt ist.
So sieht´s aus - was grundsätzlich nicht genehmigt werden muss, sollte man auch nicht nachfragen !
Und Zäune dürfen eben auf die "eigene Grenze" gezogen werden !
Na, da übernimmt deine Gemeinde sich aber wohl gewaltig.
Anders ist es nur, falls diese Auflage in deiner Häuslebaugenehmigung schon vorhanden war!
Ansonsten: "Arschlecken , Rasieren ... 3,50 € " ... oder
ein Beet in Form einer kleinen Böschung anlegen und ein paar dicke Findlinge dazwischen legen - hier bist du wohl selbst bei Auflagen auf der sicheren Seite.
Anders ist es nur, falls diese Auflage in deiner Häuslebaugenehmigung schon vorhanden war!
Ansonsten: "Arschlecken , Rasieren ... 3,50 € " ... oder
ein Beet in Form einer kleinen Böschung anlegen und ein paar dicke Findlinge dazwischen legen - hier bist du wohl selbst bei Auflagen auf der sicheren Seite.
wo läuft denn dann das Regenwasser ab?
#8 Sieht zwar ganz nett aus, aber die Hunde aus der Nachbarschaft wissen das auch zu schätzen. Ein kleines Zäunchen auf Schnautzenhöhe ist schon praktisch.
#8 Sieht zwar ganz nett aus, aber die Hunde aus der Nachbarschaft wissen das auch zu schätzen. Ein kleines Zäunchen auf Schnautzenhöhe ist schon praktisch.
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