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    Abstand von Gartenzaun zur Sraße - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.04 15:04:19 von
    neuester Beitrag 08.10.04 16:03:18 von
    Beiträge: 9
    ID: 912.418
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      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:04:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich brauche Eure Hilfe.

      folgender Sachverhalt:
      Ich möchte an meinem Grundstück entlang der Straße einen Gartenzaun ( Holzzaun - keine Hecken )anbringen.

      Die Straße hat keinen Gehweg und die Fahrbahn grenzt somit direkt an mein Grundstück.

      Nun das Problem:
      Die Gemeinde verlangt von mir, daß ich den Zaun mindestens 50 cm hinter die Grenze setze, da ich "angeblich" verpflichtet bin, diesen Abstand zur Fahrbahn einzuhalten.

      Ist dies rechtens ??

      wer kann helfen.

      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:30:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Moschendrohtsaun ?? :laugh::laugh:

      Sorry, hab keine Ahnung....:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:37:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...ich helfe

      wann gehts los ????


      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:38:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @789...

      geiler Name

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:39:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Quatsch !
      Zäune und Mauern bis zu einer Höhe von 200 cm bedürfen keiner Baugenehmigung und können direkt bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden.
      Wer fragt hat selbst Schuld ! Denn dann bekommt er die Antwort, die den Verwaltungsdiktatoren genehm wäre!
      ..also: Aufgstellen - die normative Kraft des Faktischen gewinnt hier !
      Der Versuch eines Rückbaus wird wohl kaum unternommen werden, denn das wäre strafrechtlich relevant und würde wohl Pensionsansprüche kosten ! ;-)

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      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:44:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das steht so in der Bauordnung der Gemeinde, wobei beim Zaun bei 50 cm Fahrbahnabstand auch nur eine gewisse Höhe erlaubt ist.
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:47:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      :laugh:

      So sieht´s aus - was grundsätzlich nicht genehmigt werden muss, sollte man auch nicht nachfragen !

      Und Zäune dürfen eben auf die "eigene Grenze" gezogen werden !

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 15:52:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na, da übernimmt deine Gemeinde sich aber wohl gewaltig.
      Anders ist es nur, falls diese Auflage in deiner Häuslebaugenehmigung schon vorhanden war!
      Ansonsten: "Arschlecken , Rasieren ... 3,50 € " ... oder
      ein Beet in Form einer kleinen Böschung anlegen und ein paar dicke Findlinge dazwischen legen - hier bist du wohl selbst bei Auflagen auf der sicheren Seite.
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 16:03:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      wo läuft denn dann das Regenwasser ab?

      #8 Sieht zwar ganz nett aus, aber die Hunde aus der Nachbarschaft wissen das auch zu schätzen. Ein kleines Zäunchen auf Schnautzenhöhe ist schon praktisch.


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