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    Verjährung bei falschen Angaben durch Vorstände / falsche Adhocs ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.04 14:03:36 von
    neuester Beitrag 03.11.04 17:57:07 von
    Beiträge: 4
    ID: 917.265
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      Avatar
      schrieb am 22.10.04 14:03:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      kann jmd. sagen wo ich etwas zu den Verjährungsfristen
      finde ?

      Wg. des Infomatec-Urteils sehe ich verbesserte Chancen und möchte nun doch klagen.

      Die Falschinfo kam im Herbst des Jahres 2000.

      Herzlichen Dank !
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 14:12:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      BGB bzw. HGB

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 17:01:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke Vorstopper

      Verjährung ist demnach drei Jahre ab Kenntnis des Vorfalls (§ 852 BGB). Und wird quasi verlängert so verstehe ich das jedenfalls, bis Gegenseite Schadensersatz ablehnt.

      Das letzte damalige Schreiben von meinem Anwalt ist vom 29.10.2001.

      Mein Anwalt ist aber nun ein paar Wochen weg.

      Meine Fragen:

      1. Demnach hätte ich nur noch wenige Tage bis ca. 29.10 2004 Zeit ????????

      2. Bis zu welcher Summe kann ich ohne Anwalt klagen ?

      Herzlichen Dank
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 17:57:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..sorry habe heute erst gelesen. Dürfte jetzt zu spät sein.


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