Verjährung bei falschen Angaben durch Vorstände / falsche Adhocs ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.10.04 14:03:36 von
neuester Beitrag 03.11.04 17:57:07 von
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kann jmd. sagen wo ich etwas zu den Verjährungsfristen
finde ?
Wg. des Infomatec-Urteils sehe ich verbesserte Chancen und möchte nun doch klagen.
Die Falschinfo kam im Herbst des Jahres 2000.
Herzlichen Dank !
finde ?
Wg. des Infomatec-Urteils sehe ich verbesserte Chancen und möchte nun doch klagen.
Die Falschinfo kam im Herbst des Jahres 2000.
Herzlichen Dank !
BGB bzw. HGB
gruß Vorstopper
gruß Vorstopper
danke Vorstopper
Verjährung ist demnach drei Jahre ab Kenntnis des Vorfalls (§ 852 BGB). Und wird quasi verlängert so verstehe ich das jedenfalls, bis Gegenseite Schadensersatz ablehnt.
Das letzte damalige Schreiben von meinem Anwalt ist vom 29.10.2001.
Mein Anwalt ist aber nun ein paar Wochen weg.
Meine Fragen:
1. Demnach hätte ich nur noch wenige Tage bis ca. 29.10 2004 Zeit ????????
2. Bis zu welcher Summe kann ich ohne Anwalt klagen ?
Herzlichen Dank
Verjährung ist demnach drei Jahre ab Kenntnis des Vorfalls (§ 852 BGB). Und wird quasi verlängert so verstehe ich das jedenfalls, bis Gegenseite Schadensersatz ablehnt.
Das letzte damalige Schreiben von meinem Anwalt ist vom 29.10.2001.
Mein Anwalt ist aber nun ein paar Wochen weg.
Meine Fragen:
1. Demnach hätte ich nur noch wenige Tage bis ca. 29.10 2004 Zeit ????????
2. Bis zu welcher Summe kann ich ohne Anwalt klagen ?
Herzlichen Dank
..sorry habe heute erst gelesen. Dürfte jetzt zu spät sein.
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