checkAd

    PROUT ( 694360 ) Wochenend-Empfehlung Frick? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.04 17:36:31 von
    neuester Beitrag 21.03.05 10:40:31 von
    Beiträge: 26
    ID: 927.803
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 993
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:36:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,
      vor zwei Tagen gab es hier an Board die Diskussion darüber, ob Prout ( WKN 694360 ) die neue Kursrakete von Markus Frick wird.

      Mehrere User haben dies angenommen, da es auf N-TV S. 237 eine Überschrift "Aus 42 cents werden 5 Euro!" gibt.

      Vorab: Das mit den 5 Euro ist natürlich typischer Frick-Blödsinn und das wissen glaube ich alle.

      Aber nach dem deutlichen Kurssturz gestern und heute finde ich die Aktie wieder interessant.

      Sie ist im Hoch auf 70 cents gesprungen und jetzt nur noch bei 46 cents, fast wieder auf dem Allzeittief.

      Ich überlege mir gerade, einige Stücke unter 50 cents zuz kaufen.

      Was meint ihr? Eine mögliche Empfehlung könnte doch nochmals einen kleinen Hype bringen, vielleicht nicht 5 Euro ( so ein Quatsch! ), aber 60-70 cents?

      Die Aktie ist nur mit etwa 1,40 Millionen Euro bewertet, also nicht allzu teuer.

      Freue mich über alle Meinungen!
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:42:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nur zur OInformation:

      Ich will die Prout AG nicht in den Himmel loben oder so etwas.

      Ich hoffe nur, dass man eine Diskussion über den Wert beginnt, fern jeglicher Pusherei oder Diffamierung.

      Ich verweise ausdrücklich nochmal auf den Hinweis des Moderators ArbiMod im Thread: "Thema: 42 cent auf 5 euro ab heute !!!!!!" [Thread-Nr.: 926814].

      Bitte keine hirnlosen Postings, sondern eine echte Diskussion.

      Also pro Prout AG spricht z.B.:

      - geringe Bewertung

      Dagegen z.B.:

      - geringe Aktienanzahl

      Insbesondere interessant finde ich, dass die Aktie jetzt wieder unter 50 cents notiert und damit wieder nahe dem Allzeittief.

      Was Frick auch immer macht, sollte egal sein.
      Wenn er empfiehlt, ist das oft auch schlecht.

      Aber die Firma PROUT interessiert mich.

      Wer hat Infos, Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:45:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Chart



      Nach dem Rückgang wieder über 60 cents?
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:48:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      XETRA Schlu 50 cents

      Ich bin gespannt, ob wir nach dem Wochenende ( mit Kaufempfehlung? ) vielleicht erst die richtigen Käufe sehen.

      Ich bin mit kleiner Position, die ich schon länger habe,
      dabei.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:52:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Frankfurt 42 auf 48 cents getaxt.

      Ob es eine Chance ist, weiß ich aber nicht.

      Kaufe eine kleine Position.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 17:56:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jetzt 45 zu 48 cents, Chance?

      Auf Xetra 50 cents und vorgestern noch bei 70 cents.

      Frick-Tipp?!

      Bewertung niedrig, was meint ihr?
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 18:10:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      für 45 cent ist PROUT einen Zock wert.

      Lest Euch mal den Umstrukturierungsplan auf der HP durch.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:17:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Das sehe ich auch so.

      Unter 60 cents würde ich die nicht verkaufen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 19:34:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mehrere User haben dies angenommen, da es auf N-TV S. 237 eine Überschrift " Aus 42 cents werden 5 Euro!" gibt.



      die haben dies nicht nur angenommem , das war die überschrift auf n-tv s. 237 :p:p
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 14:57:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Manchmal könnte ich mir schlichtweg ein Hämathom lachen:D:D:
      HotPrice! Was glaubst du denn nun? Das, was du in DIESEM Threat schreibst?
      Oder doch eher das, was du vor 2 Tagen in dem nunmehr durch Moderastor der WO wegen offensichtlicher "Manipulationsversuche" geschlossenen Threat gepostet hast.
      Zu deiner Gedächtnisauffrischung kopiere ich beide Postings hier noch mal rein.
      Aber vielleicht haben ja auch meine beiden darunter einkopierten Fakten etwas miteinander und auch mit deinem "Sinneswandel" zu tun...?!
      Aber vielleicht bin ich ja auch nur "doof"...:D
      ----------------------------------------------------------
      #1 von HotPrice 19.11.04 17:36:31 Beitrag Nr.: 15.150.122 15150122
      Guten Abend,
      vor zwei Tagen gab es hier an Board die Diskussion darüber, ob Prout ( WKN 694360 ) die neue Kursrakete von Markus Frick wird.
      Mehrere User haben dies angenommen, da es auf N-TV S. 237 eine Überschrift " Aus 42 cents werden 5 Euro!" gibt.
      Vorab: Das mit den 5 Euro ist natürlich typischer Frick-Blödsinn und das wissen glaube ich alle.
      Aber nach dem deutlichen Kurssturz gestern und heute finde ich die Aktie wieder interessant.
      Sie ist im Hoch auf 70 cents gesprungen und jetzt nur noch bei 46 cents, fast wieder auf dem Allzeittief.
      Ich überlege mir gerade, einige Stücke unter 50 cents zuz kaufen. Was meint ihr? Eine mögliche Empfehlung könnte doch nochmals einen kleinen Hype bringen, vielleicht nicht 5 Euro ( so ein Quatsch! ), aber 60-70 cents? Die Aktie ist nur mit etwa 1,40 Millionen Euro bewertet, also nicht allzu teuer.
      Freue mich über alle Meinungen!
      ---------------------------------------------------------
      #7 von HotPrice 17.11.04 14:59:48 Beitrag Nr.: 15.129.618 15129618
      60-70 cents, na das wäre schon ganz schön. Hoffen tue ich es, allein der Glaube fehlt mir. Nur weil der Frick kaufen soll? N-TV S. 237:
      " Von 42 cents auf 5 Euro ab heute!"
      " +++ Markus Frick - KURSRAKETE! +++ - 17/11/2004 -
      Die neue Kursrakete soll die...
      PROUT AG ( WKN 694360 )werden!!!
      Nur als Info:
      Es gibt nur 3,3 Millionen Aktien. Der Kurs ist aktuell bei 40 cents.
      Die Firma steht kurz vor der Pleite!
      Die Prout AG ist nur noch mit 1,1 Millionen Euro bewertet und hatte wohl vor, eine Kapitalherabsetzung durchzuführen.
      Angeblich steht jetzt ein neuer Investor vor der Tür.
      Ich wäre vorsichtig:
      Die Bewertung ist zwar niedrig, aber es kann jederzeit die Hiobsbotschaft kommen.
      Ich denke, dass Frick hier nur pushen will, wenn die Empfehlung kommt.
      Die Aktie hat zwar hin und wieder ordentliche Kurssprünge zu verzeichnen, aber wieso sollte ausgerechnet jetzt einer kommen? Einzig positiv ( wenn man so will ):
      Die Aktie steht auf Allzeittief und ist noch nicht im Zuge des Hypes angestiegen."
      Meine waren teurer, darum behalte ich sie erst einmal.
      -------------------------------------------------------
      Username:HotPrice
      Registriert seit: 17.11.2004 [ seit 3 Tagen ]
      -------------------------------------------------------
      Username: hutten User wurde gesperrt (Anm: wegen Mehrfach-ID!!!).
      -------------------------------------------------------
      Ich frage mich in meinen Lachpausen, ob da Zusammenhänge bestehen könnten?
      Ich grüße alle, incl. HotPrice. Klaus:D
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:10:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      ist jemannd in der lage den hv-beschluss in zahlen auszudrücken bzw. dies in den heutigen aktienkurs einzurechnen.


      7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien durch die Gesellschaft; Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 3.308.055,-- wird um € 55,- auf € 3.308.000,-- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Abrundung des Grundkapitals durch Einziehung von 55 Stück voll eingezahlter, der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals entspricht, ist in die Kapitalrücklage einzustellen.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Einziehung der Aktien zu entscheiden, insbesondere die Einziehung der Aktien gemäß § 238 S. 3 AktG zu vollziehen.

      c) § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden geändert und erhalten folgenden Wortlaut:

      § 4 Grundkapital

      (1) Das Grundkapital beträgt € 3.308.000,--

      (2) Es ist eingeteilt in 3.308.000 Aktien ohne Nennwert.


      8. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form; Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung gemäß Punkt 7) der Tagesordnung € 3.308.000,-- betragen wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff AktG im Verhältnis 10:1 um € 2.977.200,-- auf € 330.800,-- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken und damit eine Basis zu schaffen, weitere Investoren für die geplante und benötigte Barkapitalerhöhung gewinnen zu können. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zehn Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und Zusammenlegung der Aktien zu entscheiden.

      c) § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden geändert und erhalten folgenden Wortlaut:

      § 4 Grundkapital

      (1) Das Grundkapital beträgt € 330.800,--

      (2) Es ist eingeteilt in 330.800 Aktien ohne Nennwert.


      9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage unter Wahrung des Bezugsrechts der Altaktionäre (mit Ausnahme für Spitzenbeträge)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzungen gemäß Punkt 7) und Punkt 8) der Tagesordnung € 330.800,- betragen wird, wird von € 330.800,- gegen Bareinlage um bis zu € 397.200,- auf bis zu € 728.000,- durch Ausgabe von bis zu 397.200 neuen, auf den Inhaber, nicht auf einen Nennbetrag lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht. Der Bezugspreis je Stammaktie wird mindestens 1 €, höchstens jedoch 6 € betragen. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen.
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:12:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Juli 2004
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 23. Juli 2004 um 10 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der PROUT Aktiengesellschaft in Darmstadt ein.

      Die Hauptversammlung findet statt im „Alten Schalthaus“, Rodensteinweg 2, 64293 Darmstadt.



      Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
      1. Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern sowie des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003/2004 (1. März 2003 – 29. Februar 2004).


      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2003/2004

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2003/2004 zu erteilen.



      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2003/2004

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2003/2004 zu erteilen.


      4. Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004/2005

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ASTOR Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004/2005 zu wählen.


      5. Neuausrichtung von PROUT

      Mit der Neuausrichtung der PROUT AG sollen die beiden bestehenden Geschäftsfelder „Software“ sowie „Services & Hardware“ in einem ersten Schritt auf zwei selbständige Tochtergesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz ausgegliedert werden. Danach soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Beteiligung an der PROUT Services & Hardware GmbH zu veräußern. Nach Durchführung dieser Maßnahmen soll die PROUT Aktiengesellschaft u.a. als operative Beteiligungsholding fungieren. Im Einzelnen:

      a. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der PROUT Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft einerseits und der PROUT Software GmbH sowie der PROUT Services & Hardware GmbH als übernehmende Gesellschaften andererseits.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      aa) Dem am 14. Mai 2004 notariell abgeschlossenen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, dem der Aufsichtsrat am 23. April 2004 zugestimmt hat, wird zugestimmt.

      bb) Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

      Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag sieht vor, dass der Teilgeschäftsbetrieb “Software” der PROUT Aktiengesellschaft auf die PROUT Software GmbH und der Teilgeschäftsbetrieb “Services & Hardware“ der PROUT Aktiengesellschaft auf die PROUT Services & Hardware GmbH gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG jeweils einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten als Gesamtheit unter Fortbestand der PROUT Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen der aufnehmenden Gesellschaften ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme) wird.

      An den übernehmenden Gesellschaften ist die PROUT Aktiengesellschaft jeweils zu 100 % beteiligt. Die Ausgliederung erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. März 2004, 0.00 Uhr.

      Nach Abschluss der vorgeschlagenen Ausgliederung wird das jetzige operative Geschäft der PROUT Aktiengesellschaft von zwei Tochtergesellschaften betrieben. Die PROUT Aktiengesellschaft nimmt unter anderem Holdingfunktionen wahr.

      Die Ausgliederung hat den Vorteil, dass sich interessierte strategische Partner separat an einem der jetzigen Geschäftsbereiche der Gesellschaft beteiligen können, also neue Geschäftsbereiche und Unternehmensteile leichter eingegliedert und Desinvestitionen effizienter abgewickelt werden können. Die Ausgliederung schafft für den jeweiligen Geschäftsbereich für Dritte transparente Strukturen.

      Mit der Ausgliederung gehen die Arbeitsverhältnisse der den Geschäftsbereichen zugeordneten Mitarbeiter auf die jeweilige selbständige Gesellschaft nach § 613 a BGB über.

      Der vollständige Wortlaut des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages liegt im Original ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Der gemeinsame Ausgliederungsbericht des Vorstands der Gesellschaft sowie der Geschäftsführungen der PROUT Software GmbH und der PROUT Services & Hardware GmbH sowie die Geschäftsberichte der genannten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre – soweit die Gesellschaften so lange bestehen - liegen ebenfalls ab Einberufung der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen werden Abschriften dieser Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

      b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands hinsichtlich des Verkaufs der PROUT Services & Hardware GmbH im Zuge der Neuausrichtung der Gesellschaft

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      aa) Dem Verkauf der gesamten Beteiligung an der PROUT Services & Hardware GmbH auf Grundlage des Letter of Intent (LOI) vom 07.06.2004 an die senas AG, Bad Nauheim, wird zugestimmt. Für den Fall, dass die Veräußerung an die senas AG nicht zustande kommt, ist der Vorstand ermächtigt, die gesamte oder eine Mehrheitsbeteiligung an der PROUT Services & Hardware GmbH spätestens zum 31.12.2004 im wesentlichen zu den im vorgenannten LOI festgelegten Bedingungen an einen Dritten zu veräußern.

      bb) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Schritte und die zur Durchführung der genannten Transaktion erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.

      Vorstand und Aufsichtsrat geben einer Veräußerung der PROUT Services & Hardware GmbH den Vorzug vor einer eigenen Fortführung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass die PROUT AG diesen Geschäftsbereich in einem allenfalls stagnierenden Marktumfeld bei geringen Erträgen und den begrenzten eigenen Mitteln eigenständig nicht nachhaltig profitabel und erfolgreich gestalten kann. Mit der Veräußerung der PROUT Services & Hardware GmbH, die einen großen Teil der Liquiditätsreserven der Gesellschaft bindet, soll auch die Abhängigkeit von Großkunden reduziert, neue Geschäftschancen erschlossen und die Kapitalbasis gestärkt werden.

      Der angestrebte Turnaround der PROUT AG macht eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft und damit zwangsläufig eine Veräußerung des Bereichs Services & Hardware notwendig.

      Der LOI vom 07.06.2004 sieht für einen noch zu schließenden Anteilskauf- und -abtretungsvertrag folgende wesentliche Bestimmungen vor: Die PROUT AG verpflichtet sich, die von ihr zu 100% gehaltene Beteiligung an der PROUT Services & Hardware GmbH an die senas AG für € 200.000 zu übertragen. Die endgültige Höhe des Kaufpreises ist im Wesentlichen von der laufenden Geschäftsentwicklung sowie dem Umfang der Übernahme von Verbindlichkeiten/Bürgschaften durch die senas AG abhängig. Die senas AG verpflichtet sich, die PROUT Services & Hardware GmbH mit ausreichend Liquidität auszustatten, um deren Insolvenz für mindestens ein Jahr ab Abschluss des Anteilskauf- und -abtretungsvertrages zu verhindern.

      Sollte es aus zur Zeit nicht ersichtlichen Gründen nicht zu dem Verkauf der PROUT Services & Hardware GmbH an die senas AG kommen, soll der Vorstand die Möglichkeit haben, zu vergleichbaren Konditionen die Beteiligung vollständig oder mehrheitlich an einen anderen Interessenten zu veräußern, um so die Neuausrichtung der Gesellschaft voranzutreiben.

      Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass der Erwerber der PROUT Services & Hardware GmbH eine nachhaltig erfolgreiche Weiterführung dieses Geschäftsfeldes und damit eine Sicherung der Arbeitsplätze, erreichen kann.

      Im Einzelnen wird hier auf die im Rahmen des Ausgliederungsberichts dargestellte wirtschaftliche Gesamtsituation verwiesen. Der Vorstand wird den Aktionären bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung Bericht erstatten.


      6. Änderung des Gegenstands des Unternehmens im Rahmen der Neuausrichtung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Einkauf und der Vertrieb von Systemen und Zubehör der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, einschließlich der dazugehörigen Software, Softwareentwicklung, Implementierung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen, Entwicklung und Implementierung von Netzwerklösungen sowie die Beratung auf den genannten Gebieten. Daneben nimmt die Gesellschaft die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding wahr, d.h. ihr Gegenstand umfasst den Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die in den vorgenannten sowie weiteren Geschäftsfeldern tätig sind.“

      Im Übrigen bleibt § 2 der Satzung unverändert.


      7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von Aktien durch die Gesellschaft; Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 3.308.055,-- wird um € 55,- auf € 3.308.000,-- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zweck der Abrundung des Grundkapitals durch Einziehung von 55 Stück voll eingezahlter, der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG. Der Betrag, der dem auf die eingezogenen Aktien entfallenden Betrag des Grundkapitals entspricht, ist in die Kapitalrücklage einzustellen.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und der Einziehung der Aktien zu entscheiden, insbesondere die Einziehung der Aktien gemäß § 238 S. 3 AktG zu vollziehen.

      c) § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden geändert und erhalten folgenden Wortlaut:

      § 4 Grundkapital

      (1) Das Grundkapital beträgt € 3.308.000,--

      (2) Es ist eingeteilt in 3.308.000 Aktien ohne Nennwert.


      8. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form; Satzungsänderung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung gemäß Punkt 7) der Tagesordnung € 3.308.000,-- betragen wird, wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 ff AktG im Verhältnis 10:1 um € 2.977.200,-- auf € 330.800,-- herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung hat den Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken und damit eine Basis zu schaffen, weitere Investoren für die geplante und benötigte Barkapitalerhöhung gewinnen zu können. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass je zehn Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und Zusammenlegung der Aktien zu entscheiden.

      c) § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden geändert und erhalten folgenden Wortlaut:

      § 4 Grundkapital

      (1) Das Grundkapital beträgt € 330.800,--

      (2) Es ist eingeteilt in 330.800 Aktien ohne Nennwert.


      9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage unter Wahrung des Bezugsrechts der Altaktionäre (mit Ausnahme für Spitzenbeträge)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft, das mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzungen gemäß Punkt 7) und Punkt 8) der Tagesordnung € 330.800,- betragen wird, wird von € 330.800,- gegen Bareinlage um bis zu € 397.200,- auf bis zu € 728.000,- durch Ausgabe von bis zu 397.200 neuen, auf den Inhaber, nicht auf einen Nennbetrag lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht. Der Bezugspreis je Stammaktie wird mindestens 1 €, höchstens jedoch 6 € betragen. Spitzenbeträge sind vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgenommen.

      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, einschließlich Aktienausgabe festzulegen.

      c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.


      Bericht des Vorstands zu TOP 9 gemäß §§ 186 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 AKtG

      Der Ausschluss des Bezugsrechts für freie Spitzenbeträge ermöglicht die Kapitalerhöhung in einem glatten Bezugsverhältnis. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist gering.


      10. Anpassung der Satzung der Gesellschaft an Änderungen im AktG sowie im Hinblick auf die Einführung des Corporate Governance - Kodex sowie im Hinblick auf die Neuausrichtung der Gesellschaft und im Hinblick auf den Kapitalschnitt

      a. Anpassung der Regelung über die Bekanntmachungen der Gesellschaft in § 3 der Satzung an § 25 AktG n.F.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.“

      b. Anpassung der Regelung über die Häufigkeit von Aufsichtsratssitzungen in § 11 der Satzung an § 110 Abs. 3 AktG:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 der Satzung um einen neuen Satz 1 zu ergänzen. Der neue Satz 1 in Absatz 1 soll wie folgt gefasst werden:

      „Der Aufsichtsrat hat zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abzuhalten. Er hält ferner dann Sitzungen ab, wenn es gesetzlich erforderlich oder geschäftlich angezeigt ist.“

      c. Anpassung der Regelung über die Gewinnverwendung in § 21 der Satzung an § 58 Abs. 5 AktG n.F.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 der Satzung um einen Absatz 2 zu ergänzen. Der neue Absatz 2 soll wie folgt gefasst werden:

      „Die Hauptversammlung kann beschließen, den Bilanzgewinn teilweise oder vollständig im Wege einer Sachausschüttung auf die Aktionäre zu verteilen.“

      d. Neufassung von § 7 Abs. 2 der Satzung unter Aufnahme einer Regelung über die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Neufassung des § 7 Abs. 2 der Satzung vor:

      „Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes bestellen. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen.“

      e. Ergänzung von § 7 der Satzung um eine Regelung über die Einführung einer Geschäftsordnung für den Vorstand sowie zustimmungspflichtiger Geschäfte

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Ergänzung des § 7 der Satzung um einen neuen Abs. 5 mit folgendem Wortlaut vor:

      „Der Aufsichtsrat beschließt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, sofern der Vorstand aus mehr als einem Mitglied besteht. Der Vorstand bedarf zu Geschäften, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft oder eines Beteiligungsunternehmens oder deren Risikoposition grundlegend verändern sowie zur Gründung, Veräußerung, Erwerb oder Auflösung von Unternehmensbeteiligungen der Zustimmung des Aufsichtsrats.“

      f. Ergänzung von § 7 der Satzung um eine Vorschrift über eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Einführung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder vor; dazu soll § 7 der Satzung um einen neuen Abs. 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

      „Das Höchstalter für Vorstände ist auf 68 Jahre begrenzt. Das Vorstandsmandat endet vorbehaltlich des Satzes 3 dieses Absatzes mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres, in dem das jeweilige Vorstandsmitglied sein 68. Lebensjahr vollendet. Ausnahmsweise können Vorstandsmitglieder länger als bis zum 68. Lebensjahr ihr Mandat innehaben. Diese Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.“

      g. Ergänzung von § 9 der Satzung um eine Vorschrift über eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Einführung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder vor; dazu soll § 9 um einen neuen Abs. 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

      „Das Höchstalter für Aufsichtsräte ist auf 70 Jahre begrenzt. Das Aufsichtsratsmandat endet vorbehaltlich des Satzes 3 dieses Absatzes mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres, in dem das jeweilige Aufsichtsratsmitglied sein 70. Lebensjahr vollendet. Ausnahmsweise können Aufsichtsratsmitglieder länger als bis zum 70. Lebensjahr ihr Mandat innehaben. Diese Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.“

      h. Änderung der Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder in § 13 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Regelung über die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder in § 13 Abs. 1 der Satzung um einen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteil durch folgenden Zusatz zu ergänzen:

      „Die vorgenannte fixe Vergütung nach Abs. 1 erhöht sich um € 250,- je € 0,05 Gewinnanteil, der über einen Gewinnanteil von € 0,15 hinaus je Stammaktie ausgeschüttet wird.“

      i. Änderungen in § 13 der Satzung; Euro - Anpassung und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Die Gesellschaft soll für Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vermögensschadenshaftpflicht - Versicherung mit einer Deckungssumme von bis zu € 1 Million im Einzelfall und insgesamt € 2 Millionen pro jährlicher Versicherungsperiode mit Selbstbehalt abschließen und zahlt – als zusätzliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates – die hierfür zu leistenden Versicherungsprämien an das Versicherungsunternehmen. Der Selbstbehalt für jedes Aufsichtsratsmitglied ist auf die Höhe seiner jährlichen Vergütung nach Abs. 1 pro Schadensfall begrenzt. Als ein Schadensfall gilt es auch, wenn durch das vom Aufsichtsratsmitglied zu vertretende Verhalten mehrere Personen geschädigt sind.“

      j. Einladung zu sowie Form von Aufsichtsratsbeschlüssen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

      aa. Den § 11 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Die Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in Sitzungen gefasst. Die Einberufung der Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden unter Angabe der Beratungsgegenstände mit einer Frist von drei Wochen in schriftlicher Form. Der Vorsitzende kann diese Frist in dringenden Fällen abkürzen und die Einladung gegebenenfalls durch Telefax, E-Mail oder durch ein anderes gebräuchliches Kommunikationsmittel übermitteln. Die Frist von drei Wochen gilt nicht für Einberufungen von Sitzungen gemäß § 110 Abs. 1 AktG.“

      bb. Den § 11 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      „Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und die Art der Abstimmung bestimmt der Sitzungsvorsitzende. Soweit kein Mitglied des Aufsichtsrats innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist dem widerspricht, können Beschlussfassung auch schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung vorgenommen werden. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten sinngemäß für Beschlussfassungen in diesem Verfahren.“

      k. Anpassung der Kapitalbeträge und Stücke in § 4 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      aa. § 4 Abs. 4 sowie § 4 Abs. 5 der Satzung werden gestrichen.

      bb. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, mit Wirksamwerden des Kapitalschnitts (Kapitalherabsetzung mit anschließender Barkapitalerhöhung) nach Punkt 7) bis 9) die Fassung der jetzigen §§ 4 Abs. 6 und 7 entsprechend der Durchführung des Kapitalschnitts anzupassen.


      Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ablauf des 16.07.2004 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder der unten genannten sonstigen Hinterlegungsstelle ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag, ausgenommen der Sonnabend, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

      Hinterlegungsstelle:

      PR IM TURM HV – Service AG
      Römerstraße 72 – 74
      68259 Mannheim
      Fax: 0621/70 99 07


      Die Gesellschaft weist darauf hin, daß die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten oder auch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen kann.

      Anträge zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

      PROUT Aktiengesellschaft, Fr. S. Arndt, Röntgenstraße 3, 64291 Darmstadt.


      Die Anträge können auch per Telefax (06151 – 930 719) übermittelt werden.

      Rechtzeitig unter vorstehender Adresse eingegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.prout.de im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.




      Darmstadt, im Juni 2004

      PROUT Aktiengesellschaft

      - Der Vorstand -
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:15:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Abstimmungsergebnisse der Prout AG zur Hauptversammlung am 23.07.04
      TOP 2: Entlastung des Vorstands
      Ja-Stimmen: 99,75%
      Nein-Stimmen: 0,25%
      Stimmenthaltungen: 1.330 Stimmen

      TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrats
      Ja-Stimmen:99,77%
      Nein-Stimmen: 0,23%
      Stimmenthaltungen: 1.330 Stimmen

      TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers
      Ja-Stimmen: 99,96%
      Nein-Stimmen: 0,04%
      Stimmenthaltungen: 600 Stimmen

      TOP 5a: Ausgliederungsvertrag
      Ja-Stimmen: 99,88%
      Nein-Stimmen: 0,12%
      Stimmenthaltungen: 5.303 Stimmen


      TOP 5b: Verkauf Hardware
      Ja-Stimmen: 99,88%
      Nein-Stimmen: 0,12%
      Stimmenthaltungen: 3.973


      TOP 6: Änderung des Unternehmensgegenstands
      Ja-Stimmen: 99,84%
      Nein-Stimmen: 0,16%
      Stimmenthaltungen: 1.330 Stimmen

      TOP 7: Einziehung von Aktien
      Ja-Stimmen: 99,84%
      Nein-Stimmen: 0,16%
      Stimmenthaltungen: 1.930 Stimmen

      TOP 8: Herabsetzung des Grundkapitals
      Ja-Stimmen: 99,66%
      Nein-Stimmen: 0,34%
      Stimmenthaltungen: 1.330 Stimmen

      TOP 9: Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage
      Ja-Stimmen: 99,66%
      Nein-Stimmen: 0,34%
      Stimmenthaltungen: 1.330

      TOP 10: Satzungsanpassung
      Ja-Stimmen: 99,88%
      Nein-Stimmen: 0,12%
      Stimmenthaltungen: 1.330 Stimmen
      Avatar
      schrieb am 20.11.04 17:22:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kapitalherabsetzung
      Kapitalherabsetzung ist als Gegenstück zur Kapitalerhöhung die Herabsetzung des Grundkapitals bei der Aktiengesellschaft. Sie erfolgt effektiv dadurch, daß ein Teil des Grundkapitals an die Aktionäre ausgezahlt wird. Kapitalherabsetzung erfolgt u.a., wenn ein Teil des Grundkapitals wegen Verkleinerung des Betriebs nicht benötigt wird oder wenn starke Verluste abgefangen werden sollen Nominell dient sie dem Ausgleich von Unterbilanzen: durch die Kapitalherabsetzung wird das Grundkapital als Passivposten der Bilanz reduziert; damit steigt auch bei größeren Verlusten die zukünftige Dividendenerwartung. Vgl. §§ 222 ff. Aktiengesetz.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:15:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mehr als 3.000 Kundenlösungen mit PROUT inForm automatisieren täglich mehrere Millionen von Dokumenten mit dem elektronischen Formularmanagement PROUT inForm.

      Unsere Kunden sind viele klein- und mittelständische Unternehmen, aber auch EDEKA, SIXT, DPD, KfW-Bankengruppe, QUELLE, AUDI, BMW, MERCEDES, OPEL, VW und viele mehr.

      PROUT inForm ist eine innovative Software zur zentralen und dezentralen elektronischen Aufbereitung von Dokumenten und Formularen aus Standardanwendungen ohne Eingriffe in Datenfluss und Systemapplikationen!
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:31:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sixt AG setzt beim Dokumentendruck auf Prout inForm 13.10.2004 | 14:39 Uhr






      Verträge auf Abruf
      Zur Kostensenkung hat der Autovermieter Sixt ein Doku-menten-Output-Management-System eingeführt, das nicht nur die Ablauforganisation entzerrt, sondern auch die Kosten für die Logistik von vorgedruckten Dokumenten nachhaltig senkt. Statt auf vorgedruckten Geschäftspapieren werden alle Vertragsdokumente mit dem „inForm Server“ der Darmstädter Prout AG auf Blanko-Papier zeitgleich mit den Kundendaten
      ausgedruckt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:31:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      zurück | Übersicht






      "Prout Software auf der AUTOMECHANIKA" 08.10.2004 | 12:40 Uhr






      Auf der diesjährigen „Automechanika“, der weltgrößten Messe rund um das Automobil in Frankfurt am Main, stellte sich die PROUT Software GmbH mit ihren Vertriebspartnern Triumph-Adler, KCT und AIV vom 14. bis 19.9. mit einem attraktiven Stand vor. Ein optischer Leckerbisssen für alle Autofans war der auf dem Messestand aufgestellte Oldtimer Mercedes Benz 300 SL. Der legendäre Roadster aus dem Jahr 1958 wurde auch verlost - allerdings nur als Modell.








      Den interessierten Besuchern und Geschäftspartnern wurde die Formular-Software PROUT inForm mit ihren aktuellen Erweiterungsmodulen ausführlich präsentiert.
      Geschäftsführer Rüdiger Knebel äußerte sich sehr zufrieden über den Messeauftritt. Zahlreiche Interessenten habe man persönlich über die Neuheiten informieren können. „Der direkte Kontakt mit dem Kunden bietet die beste Möglichkeit, die Vorteile unserer Software nachhaltig zu erläutern,“ so Knebel.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:35:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      zurück | Übersicht






      Messeneuheit sorgt für Aufsehen 23.04.2004 | 09:26 Uhr






      Auf der diesjährigen CeBIT hat die PROUT AG ein neues Produkt vorgestellt. Das als Addware zu den Produkten des Hauses PROUT erhältliche Tool ermöglicht dem Anwender die Änderung seiner Formulare. Somit kann der Kunde selbst z.B. die geänderte Telefonnummer, den neuen Geschäftsführer oder auch Werbeaktionen auf seine Formulare bringen ohne sein Systemhaus beauftragen zu müssen. Das Besondere dabei ist, das diese Änderungen erst zu einem vom Anwender definierten Zeitpunkt automatisch aktiviert werden. Und so einfach wird`s gemacht...

      1. Schritt: Anmelden am System - Die Benutzer-Kontrolle sorgt für Sicherheit





      2.Schritt: Formular auswählen - Durch die Vorschau findet sich schnell das richtige Formular





      3. Schritt: Do & View - Änderungen vornehmen und sofort das Ergebnis sehen





      4. Schritt: Wann geht`s los - Bestimmen des Zeitpunktes der Änderungen für das System




      PROUT AG

      Tell-a-friend





      vorige News nächste News
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:38:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      zurück | Übersicht






      Quelle AG 09.10.2003 | 16:28 Uhr






      HP LaserJet wird mit PROUT inForm zum intelligenten Client für ein schlankes Document-Output-Management

      Eine Aufnahme des Leipziger Versandzentrums der Quelle AG. Die PROUT inForm Lösung hat beim Versandhandelskonzern Quelle Einzug gehalten. Beim Druck von Gut- und Lastschriften für die Lieferanten von vier Quelle-Gesellschaften wird das auf einer Unix-Maschine eingesetzte SAP R/3® deutlich entlastet.



      * Senkung der für das Output Management benötigten System- und Netzwerkressourcen um etwa zwei Drittel

      * Genaue Ansteuerung der den einzelnen Sachbearbeitern zugeordneten Ausgabefächer des HP LaserJets

      * Im November 1999 Einführung der PROUT inForm Lösung auf Empfehlung von Hewlett-Packard


      „Der Drucker druckt nicht.“ - Mit dieser Feststellung beginnt nicht nur ein bekannter Werbespot, der den Fernsehzuschauern daheim sicherlich ein Schmunzeln entlocken kann. Mit dieser Feststellung beginnen vor allem tagein, tagaus viele kleine Dramen, wenn die Mitarbeiter bereits denken, die Arbeit wäre erfolgreich abgeschlossen, der Drucker ihnen dann aber nicht die entsprechenden Ergebnisse aufs Papier bringt. Auch Klaus Herpel, im SAP Competence Center der Quelle AG in Nürnberg für das Finanz- und Rechnungswesen zuständig, kennt solche Situationen und skizziert einen konkreten Anwendungsfall, für den jetzt bei Quelle mit Hilfe der Output Management Lösung PROUT inForm ein Ausweg gefunden wurde:

      Für die Lieferanten von vier Gesellschaften der Quelle-Gruppe werden über SAP R/3 Gut- und Lastschriften gebucht und auf einem HP LaserJet 8100 ausgedruckt. 70.000 bis 80.000 Originalbelege sind das pro Jahr, in Spitzenzeiten bis zu 800 täglich; hinzu kommen im Inlandsgeschäft pro Original zwei, bei ausländischen Lieferanten drei Kopien. Drei bis vier Sachbearbeiter erstellen die Gut- und Lastschriften. Vor Einführung der PROUT inForm Lösung kam der Output oft genug erst nach wiederholtem Anstoß durch die SAP–Basisadministration auf dem Laserjet an. Und wenn, dann war es für die einzelnen Mitarbeiter recht umständlich, sich aus der täglichen Papierflut die von ihnen erstellten Belege herauszufischen; ein Problem,
      das trotz verschiedener Anläufe, die Ausgabefächer des LaserJets sachbearbeiterbezogen anzusteuern, nicht befriedigend gelöst werden konnte“, erinnert sich Herpel.

      Es waren schließlich die zuständigen Mitarbeiter von Hewlett-Packard, die 1999 empfahlen, sich einmal mit der PROUT AG zusammen zu setzen und zu evaluieren, ob die Output Management Lösung PROUT inForm für diese Probleme Abhilfe schaffen könnte. Die darauf von PROUT Mitarbeitern durchgeführte Analyse machte hinsichtlich des häufigen Druckerstillstands schnell klar, dass hier eigentlich nicht der HP LaserJet der ‚Schuldige‘ war. Das Problem lag vielmehr darin, dass das mit SAPScript realisierte, serverbasierte Output Management Verfahren in bestimmten Situationen das auf einer Unix-Maschine eingesetzte SAP R/3® überforderte.

      Der Grund: Für den Originalbeleg und die zwei beziehungsweise drei dazu gehörenden Kopien wurde jeweils ein eigener Druckauftrag gestartet, und jeder einzelne Beleg ein und derselben Gut- oder Lastschrift wurde als komplett gestaltetes Formular zum Drucken über das Netz geschickt. Aus dem, was betriebswirtschaftlich eigentlich zusammengehört, wurden damit im Rahmen dieses Output Management Verfahrens je nach Zahl der erforderlichen Kopien drei oder vier Druckjobs; statt bis zu 80.000 Gut- oder Lastschriften gingen also tatsächlich über 240.000 Formulare pro Jahr über das Netz. „Mit der PROUT inForm Lösung können wir nun allein schon die Zahl der Datentransfers auf etwa ein Drittel senken und damit das zentrale Betriebssystem und das Netzwerk deutlich entlasten“, betont Herpel. Technisch möglich ist das, weil PROUT inForm die Systemressourcen der Drucker für das Output Management nutzt. Im HP LaserJet auf einem Flash DIMM implementiert, verwaltet PROUT inForm direkt vor Ort sämtliche Layoutdaten für den Formularaufbau. Vom Betriebssystem werden lediglich die variablen Daten für den einzelnen Geschäftsvorfall benötigt. PROUT inForm durchsucht dann den aus reinen Nutzdaten bestehenden Druckdatenstrom nach bestimmten Merkmalen oder Merkmalskombinationen. Die entscheiden darüber, welche Formularmasken für die Erzeugung von Original und Kopien geladen und mit dem Nutzdatenstrom zusammengeführt werden. Da sich Original und Kopien aus dem selben Nutzdatenstrom ableiten lassen, genügt systemseitig nunmehr ein einziger Datenbankzugriff. Und natürlich müssen auch nur einmal Daten übertragen werden. Die letztendliche Aufbereitung von Original und Kopien der Gut- und Lastschriften unter Verwendung verschiedener Formularmasken kann vollautomatisch im Drucker selbst durchgeführt werden. „Der HP LaserJet hat genügend Kapazität, um diese Aufgabe auch bei unserem Druckvolumen problemlos übernehmen zu können. Die früheren Stillstandszeiten durch Überlastung des Systems und des Netzwerks gehören wirklich der Vergangenheit an“, bestätigt Herpel.

      Und nicht zuletzt wurde mit der PROUT inForm Lösung auch die bis dato nicht hinreichend gelöste Frage nach einer fehlerfreien Fächeransteuerung des HP LaserJets beantwortet. Hierfür wird ebenfalls auf Grund bestimmter Merkmale im Druckdatenstrom gesorgt. Jeder Sachbearbeiter findet die von ihm verwalteten Gut- und Lastschriften nunmehr in einem für ihn reservierten Ausgabefach des Druckers. Insgesamt bietet der HP LaserJet 8100 ein zentrales Ausgabefach auf der Oberseite sowie acht seitliche Fächer. Sieben davon sind für den Output von Gut- und Lastschriften reserviert, um auch künftigen Anforderungen
      entsprechen zu können. Angesichts der Tatsache, dass zuvor bereits einige vergebliche Anläufe in Richtung einer präzisen Ansteuerung einzelner Ausgabefächer unternommen worden waren, hebt Herpel insbesondere hervor, „dass die PROUT inForm Mitarbeiter bereits beim ersten Versuch, solch eine Lösung zu implementieren, erfolgreich waren.“ Eine überzeugende Bestätigung für die Technologie- und Dienstleistungskompetenz der PROUT AG.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:44:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      Jobs


      Suchen Sie eine herausfordernde Aufgabe, in der Sie Ihr Wissen und Ihre Stärken gezielt einsetzen können? Dann bewerben Sie sich bei uns!


      wir suchen:


      --------------------------------------------------------------------------------
      Vertriebsmitarbeiter/in
      für das bundesweite Einsatzgebiet

      Wir bieten Ihnen

      Langjährige Erfahrung
      Entwicklungsmöglichkeiten
      Ausführliche Einarbeitung
      Abwechslungsreiche Tätigkeit
      Interessante Kunden und Anwendungen
      Innovativer Markt mit Herausforderungen
      Leistungsorientierte Bezahlung

      Wir erwarten von Ihnen:

      Hohe Motivation und zielorientiertes Arbeiten
      Überdurchschnittliches Engagement
      Erfahrung im Vertrieb und im Umgang mit Menschen
      Gute Kenntnisse von EDV Systemen und EDV Umfeld
      Erfahrung mit gängigen ERP Systemen
      Gutes technisches Verständnis
      Grundkenntnisse der englischen Sprache
      Führerschein für PKW

      --------------------------------------------------------------------------------

      --------------------------------------------------------------------------------
      Ansprechpartner: Rüdiger Knebel

      Tel.:06151-930-715
      E-Mail: knebel@prout.de

      Anschrift: PROUT Software GmbH

      Röntgenstraße 3
      64291 Darmstadt

      :D:D
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 08:21:45
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:10:51
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:40:08
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:57:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 23.12.04 16:43:07
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 10:40:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      PROUT ( 694360 ) Wochenend-Empfehlung Frick?