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    Ein disziplinierter und restriktiver CBB-HV-thread ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.05 08:32:12 von
    neuester Beitrag 19.03.05 18:31:42 von
    Beiträge: 121
    ID: 950.833
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      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:32:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist sowas möglich ?

      Hier im Feedback ?


      Eine große Bitte an WO und die investierten und die interessierten User.


      Diesen thread sollten wir nutzen, um Aktionärsgeschichte zu schreiben.

      Denn für die CBB-Holding AG darf auf Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.02.2005 durch die Aktionäre Eheleute Zapf eine Hauptversammlung einberufen und durchgeführt werden.

      Zur Vorbereitung dieser HV benötigen wir Fragen und Antworten.


      Und einen sehr restriktiven thread, mit eigenen thread-Regeln.

      Der auch auf die Einhaltung der Regeln (durch WO-Moderatoren) überwacht wird.


      Vorschlag für die thread-Regeln:

      1. Boardrichtlinien beachten.

      2. Keine Frage mehr als 20 Wörter ( +- 5 Wörter Toleranz); Antworten dürfen (müssen) länger sein.

      3. Keine Smilies

      4. Nur sachliche postings. Persönliche Angriffe sind zu unterlassen.

      5. thread-Beiträge die nicht den vorgenannten Regeln entsprechen können sofort gelöscht werden.

      6. Nur investierte User sollten auf Fragen (die einen rechtlichen Hintergrund haben) antworten. Damit wird umgangen, dass die CBB-Anwälte wieder mit dem Thema "unzulässige Rechtsberatung" anfangen können. (Kundige,nichtinvestierte User können gerne ihre Beiträge per BoardMail zur Verfügung stellen. Diese Beiträge würden dann als Zitat von investierten Usern anonymisiert beigebracht.)

      7. Jeder User, der Beiträge für diesen thread verfasst, wird von jeglicher Haftung für seine Aussagen freigestellt. Dies bezieht sich natürlich nicht auf strafrechtlich relevante Aussagen.


      Es wäre sehr schön, wenn wir für diesen thread einen eigenen Mediator gewinnen könnten. Mein Vorschlag:

      Herr ten Doornkaat von der SdK.

      Und es wäre sehr schön, wenn die Moderatoren diesen thread im WO : Feedback belassen. Und öfter mal ein Auge darauf werfen.


      Gruß
      Eustach
      (der in diesem thread auch die "kindischen" Unterzeilen weglassen wird)
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:36:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Frage

      Wann soll die HV stattfinden ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:36:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      2. Frage

      Welche Tagesordnungspunkte sind vorzusehen ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:43:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      3. Frage (und eine Bitte)

      An Herrn Zapf bzw. die 4.Etage:

      Könnten Sie die Satzung der CBB Holding AG hier hereinstellen ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:46:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      4. Frage, die gestern schon kurz aufkam, deshalb gleich mit Antwort:

      Wer trägt die Kosten der HV?

      Ergibt sich aus dem Aktiengesetz:

      "§ 122 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit

      (1)...
      (4) Die Gesellschaft trägt die Kosten der Hauptversammlung..."

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      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:49:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Welche rechtlichen Formalien, insbesondere in bezug auf die TOP e, sind einzuhalten, um wasserdichte Beschlüsse herbeiführen zu können?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 08:56:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Unter welchen Bedingungen können die erwarteten "Haup" TOP s erfolgreich umgesetzt werden?

      1) Substitution AR-Mitglieder

      2) Entlassung Hr.Kahrmann
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:00:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sind alle benötigten Informationen (Anschriften AR/VV, ...), rechtliche Rahmenbedingungen, etc. vorhanden, um eine ordnungsgemäße HV durchführen zu können?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:05:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ist es sinnvoll oder gar notwendig Justiziar(e) zu engagieren?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:09:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      x. Frage an BTResearch:

      Kannst du bitte noch einmal deine postings wegen der Stimmrechtsübertragungen wiederholen ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:25:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich würde gerne die Regeln um einen weiteren Punkt ergänzen:

      Die eingestellten Fragen nicht bewerten, nicht kritisieren.

      Mir geht es dabei darum, dass möglichst nichts vergessen wird.

      Auf, Fragen formulieren!

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:28:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      kann eine HV auch dann ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der VV und der AR plötzlich wegen Krankheit ausfallen?
      Gruss Peer
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:40:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kann im Vorfeld von den Ausrichtern der HV Akteneinsicht bei CBB gefordert werden, um zumindest übersichtsweise zur HV Auskunft bez. der Finanzlage geben zu können?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:59:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Grundsätzlich: Durch den richterlichen Beschluss zur Durchführung der HV könnte m.E. eine Vorausetzung geschaffen worden sein, um an Informationen der CBB AG zu gelangen, die man ansonsten nicht hätte.
      Sollte dem so sein, kann es nur von Vorteil sein diese vermutete Gelegenheit zu nutzen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:13:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Allgemein formuliert:
      Besteht eine Auskunftspflicht der (Noch)Organe gegenüber dem Ausrichter der HV?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:29:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eine Frage per BM:

      "Wäre es geschickt, einen Samstag (für die HV) zu wählen, damit viele teilnehmen können, die sich in der Woche nicht extra Urlaub nehmen würden?
      "
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:33:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wo findet die HV statt?
      In Berlin?
      nk
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:34:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es wird heute wohl noch ein statement von Herrn Zapf geben.

      Wo ein Terminvorschlag gemacht wird.

      Und wo etwas zur Organisation der HV gesagt wird.

      Die Dinge liegen in bewährten Händen. (Bewehrt sind die Hände wohl auch).
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:42:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Welche Möglichkeiten hat Dr.K. noch die HV der Aktionäre zu blockieren / torpedieren ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:50:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sollte man ein kompetentes Unternehmen beauftragen,
      die HV durchzuführen?
      Was könnte soetwas kosten und wer zahlt es?
      nk
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:51:58
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:55:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      In Anbetracht unseres Informationsdefizites,wär meiner Meinung nur ein Tagesordnungspunkt sinnvoll:
      Abwahl und Neubesetzung des Aufsichtsrates.
      Der kann denn eine neue HV vorbereiten.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:57:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Sollte eine Sonderprüfung zum TOP gemacht werden ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 10:58:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Sollte die Wahl der Rechnungsprüfer zum TOP gemacht werden ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:00:56
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ja,Sonderprüfung und Aufsichtsrat
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:02:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Sind AR und Vorstand schon eingeladen?
      Zusagen?
      Notar (lt. Satzung) ausgewählt?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 14:57:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Einige Antworten:

      Kosten
      Die Kosten der a.G. gerichtlicher Ermächtigung einberufenen HV gehen zu Lasten der Gesellschaft. Für die im Rahmen der Einberufung notwendigerweise entstandenen Kosten hat die einberufende Minderheit einen Freistellungs- oder Erstattungsanspruch. (das ist die rechtliche Seite, die andere Seite ist die Kosten auch beigetrieben zu bekommen)

      Tagesordnung/Einladung
      u.a.
      Abwahl des AR
      Neuwahl des AR
      Wahl der Rechnungsprüfer/Sonderprüfer

      Ort der HV
      Berlin
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:12:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Stimmrechtsübertragung

      Die Einladung zu HV kommt zum Depotinhaber. Debie ist ein Bestellschein für Eintrittskarten. Dort wird dann die Depotbank angewiesen:

      Ich/Wir erbitten _______ Eintrittskarten zur o.g. HV

      a) auf meinen/unserem Namen, da ich/wir selbst teilnehmen werde(n).

      b) auf den/die Namen des/der nachfolgend genannten Beautragten. (Name, Vorname, Anschrift)
      _________________________________________________________

      Wer nicht selbst zur HV kommt/kommen kann, sollte seine Stimmmrechte an eine Person seines Vertrauens übertragen.

      Wer selbst kommen möchte nutzt die Stimmrechte selbst. Eine Splittung ist auch möglich:
      a) selbst z.B. 100 Stimmen=100 Aktien)
      und
      b) den Rest xx.xxx Stimmen für einen Bevollmächtigten damit für den Fall das einem persönlich was dazwischen kommt, die Stimmrechte NICHT verloren sind.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:19:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      @FS,

      die sollten nicht eingeladen sondern gerichtlich vorgeladen werden.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:20:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      Kosten (Ergänzung)
      Ganz konkret werden die Kosten der HV - durch Berlin verauslagt, ob im Zuge von HarzIV eine Förderung zu beantragen ist, möchte bitte jeder seinen Berater bei der Agentur fragen.

      Kosten für die Aktionäre die zur HV kommen
      Die Anreise / Übernachtung / Nebenkosten sind abzugsfähig (lt. Belege) und mindern bei Privatpersonen evtl. Gewinne lt. Anlage KSO, bzw. SO.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:36:22
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wer wird zum Versammlungsleiter gewählt ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:36:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wen schlagen wir als Aufsichtsräte vor ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:37:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Wird es Vorschläge der Verwaltung geben können ?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:41:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      Nochmal die Frage nach dem Termin:

      entweder einer der Tage von Dienstag bis Donnerstag nach Ostern (29, 30, 31. März) Oder Samstag der 2. April 2005.

      Problem, die HV sollte vor dem Gütetermin sein.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 15:46:23
      Beitrag Nr. 35 ()
      vielleicht sollte man die HV gleich für 2 Tage einberufen? immer an die blöde 24.00 Uhr - Frist denken.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 16:22:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      @Eustach1
      1. Vorschläge der Verwaltung werden wohl kommen, zumindest als Gegenanträge, wenn Hr. Zapf einberuft.

      2. Aufsichträte sollten
      a) von WO gewählt werden
      UND
      b) Hr. Zapf selbst wahrnehmen, bzw. Vertraute entsenden

      3. Versammlungsleiter kann vom Gericht bestimmt werden, kann ein AR-Mitglied ein, kann jemand vorläufiges sein, der der die HV einberuft oder dessen Beauftragter, in diesem Fall MUSS der Versamlungsleiter vorab von der HV gewählt werden. Danach ist es der gewählte für die Zeit der HV. Das Aktiengesetz regelt nicht wer zum Versamlungsleiter bestimmt wird.

      4. HV-Termin im April ist nicht so gut, also bieten sich die von Dir genannten Tage an.

      @wuchtintüten
      5. Für zwei Tage wird nicht notwendig sein, da die Tagesordnung der AO nur auf die wichtigsten Punkte beschränkt sein sollte um eine schnelle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Es ist anzunehmen, dass Bilanzen, Zahlen, Geschäftsberichte von der CBB/Dr. K. zur HV nicht oder unvollständig vorliegen und damit von Seiten Hr. Zapf es nicht möglich ist dazu Stellung zu nehmen. Diese Pflichten obliegen so wie so den aktuellen Organen ! Damit hat Hr. Zapf nicht zu tun.
      Eine Entlastung von Vorstand und AR scheidet damit natürlich aus.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 18:30:31
      Beitrag Nr. 37 ()
      Moin, moin

      ... wichtige Grundlagen!

      1.Wie und wann können die gegenwärtig realen Bilanzen (Black Box) in Erfahrung gebracht werden?
      (#13 assad: Kann im Vorfeld von den Ausrichtern der HV Akteneinsicht bei CBB gefordert werden, um zumindest übersichtsweise zur HV Auskunft bez. der Finanzlage geben zu können?)

      2.Wer bringt die notwendige Erfahrung zur optimalen Durchführung der HV im juristischen Sinne mit?

      3.Wer wird federführend die Stimmrechte der nicht pers. erscheinenden Aktionäre der „Zapfgruppe“ vertreten?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 19:05:17
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.02.05 19:17:01
      Beitrag Nr. 39 ()
      Vergeßt nicht die Stimmenpräzenz festzustellen und die Stimmkärtchen zu drucken.
      Feststellung aller Anschriften.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 19:49:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ergänzung zu #7

      Was können VV und AR unseren erklärten Zielen entgegensetzen:

      - Stimmen?
      - Juristische Scharmützel?
      - geltende Verträge?
      - Sonstiges?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 19:55:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      Verträge:

      Wie stellt sich die vertragliche Situation der derzeitigen AR und des VV dar?
      Insbesondere in Hinblick auf die vereinbarten Laufzeiten, der Vergütung und der Kündigungsmodalitäten?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 19:57:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      assad

      AR ist in Satzung geregelt!

      VV, schliesse Ich mich an..?
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 20:03:22
      Beitrag Nr. 43 ()
      Satzungsänderungen:

      Sollte die Anzahl der Aufsichtsräte der veränderten Gesellschaftssituation angepasst werden?
      Hier denke man nur an die Belegschaftszahl von derzeit ca. 28 Personen.

      Sonstige Satzungsänderungen aus gegebenen Anlass?
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 09:09:52
      Beitrag Nr. 44 ()
      Den (Noch)Organe sollten in bezug auf die Finanzlage der Gesellschaft zumindest die Frage nach dem Verbleib bzw. nach der derzeitigen Höhe des Grundkapitals gestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 09:14:29
      Beitrag Nr. 45 ()
      Gibt es einschlägige gesellschaftliche Gruppen, die uns bei unseren Anstrengungen Hilfestellung leisten können?
      Stichwort: Allianz
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 09:18:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      Welche Pressevertreter werden zur HV eingeladen.
      Ich glaube die derzeitige Stimmung im Lande kommt uns zugute, lasst uns diesen Vorteil nutzen.

      Die Abbeißer, die Vorteilnehmer, die sozial Unverantwortlichen haben fertig!
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 09:20:23
      Beitrag Nr. 47 ()
      Welche Ressourcen können ikm Hinblick auf die HV für die Vorbereitung, die Durchführung, die Nachbereitung mobilisiert werden?
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 09:31:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      Nochmals ein kurzer Appell:

      Unsere Chancen stehen besser denn je, lassst uns diese Chancen nutzen!

      Jeder, der auf unserer Seite steht, sollte nochmals überlegen, ob er einen - wie auch immer gearteten - positiven Beitrag zur Sache leisten kann.

      Unser Vorhaben darf nicht an Ideenmangel, mangelnder Kommunikation, mangelndem Einsatz oder der gleichen Unzulänglichkeiten mehr scheiter.
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 11:06:34
      Beitrag Nr. 49 ()
      Mir ist noch etwas aufgefallen, was dem in Berlin weit ab vom Trubel lebenden KEHZapf entgangen ist: am Montag nimmt die Presseerklärung doch keiner ernst - es ist Rosenmontag! Wenn das in Köln jemand hört, dann klingt das erstmal so, als ob das eine Büttenrede wäre :D

      Besser erst am Aschermittwoch vor die Presse treten, damit es nicht in dem ganzen "Kölle Alaaf!" untergeht - bei der CBB ist vorher ohnehin keiner da außer der Eisernen Liesl.
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 12:41:33
      Beitrag Nr. 50 ()
      @ euro

      Timing ist alles, Du hast völlig recht. Aschermittwoch paßt da schon viel besser.

      Gruß Habsburg
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 13:37:42
      Beitrag Nr. 51 ()
      zu #47/48
      Sehe ich auch so. Besser erst wenn alle wieder fit im Kopf sind.

      wronald
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 13:48:26
      Beitrag Nr. 52 ()
      #44 von assad
      "Welche Pressevertreter werden zur HV eingeladen.
      Ich glaube die derzeitige Stimmung im Lande kommt uns zugute, lasst uns diesen Vorteil nutzen.

      Die Abbeißer, die Vorteilnehmer, die sozial Unverantwortlichen haben fertig!"


      Ich wäre auch dafür, Pressevertreter einzuladen.

      Geht das eigentlich, da ja sonst nur Aktionäre zugelassen sind?

      Herr Landmesser von boerse.ard.de wäre wohl für eine Einladung an erster Stelle zu nennen sowie der Journalist der schweizerischen CASH.


      Zu der HV noch:

      Gelänge es, den AR jedenfalls teilweise auzuwechseln und den Vorstand abzusetzen, dann dürfte das ad-hoc-pflichtig sein. Auch darauf sollte man vorbereitet sein.

      Was wäre noch von den zu erwarteten TOP`n im Falle ihrer Durchsetzung ad-hoc-pflichtig?
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 14:09:29
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich denke es sollten nicht zu viel Themen sein.
      Korrektur von Vorstand und AR - Besetzung ist überhaupt erstmal das wichtigste. Das wurde ( ich glaube von KEHZapf ) schon so gesagt.

      wronald
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 14:48:39
      Beitrag Nr. 54 ()
      zu #50 ceco,

      Meines Wissens, obliegt es den Veranstaltern Presse zuzulassen oder nicht.
      Sollte man die "vierte Gewalt" im Lande einladen, sollten die ins Auge gefassten Journalisten bereits im Vorfeld mit geeignetem Informationsmaterial auf die Angelegenheit eingestimmt werden - was sich im Fall des Hr.Landmesser natürlich erübrigen würde.
      Avatar
      schrieb am 05.02.05 14:53:09
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wegen Presse und Herrn ten Doornkaat (nochmal Kollege, ich hätte sie hier gerne als Mediatoren, ich halte auch den Ball flach):

      Da soll ein längerer Artikel in der neuen SdK-Zeitschrift für die SdK-Mitglieder von H. Ten Doornkaat zur CBB geschrieben worden sein, wo u.a. was von Begleitung unserer HV durch die SdK drinstehen soll.

      Wäre sehr schön, wenn den hier mal jemand (von der SdK ?) hereinstellen könnte, den Artikel.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 09:18:27
      !
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      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:19:40
      Beitrag Nr. 57 ()
      @ Sparkasse
      Ich unterstütze Sparkasses HV-Antrag, Zapf in den AR. (wenn KEH Zapf zur Verfügung steht)

      @Euro
      Euro, hilf Sparkasse doch bitte bei der korrekten Antragstellung

      Denn KEH Zapf weiß nachweislich, wie man saniert( Danke Sparkasse für den Hinweis, wenn auch der wichtigste Teil fehlte)

      Gruß Habsburg
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:41:26
      Beitrag Nr. 58 ()
      @Sparkasse - wenn dein ReWe an der Ecke Pleite geht, denkst du dann auch, dass der Konzern nicht lukrativ arbeitet oder könnte es nicht eher sein, dass der Lizenznehmer des Marktes die Schuld trägt.

      Ich unterstütze auch den Vorschlag von Sparkasse. Wenn Herr Zapf das machen möchte. Ansich ein guter Vorschlag. Hier in Berlin kann sich Zapf mit seinem Unternehmen gegen eine Vielzahl von Konkurrenten recht gut behaupten.

      Naja...selbst Micky Maus wäre gegenüber dem jetzigen AR und Vorstand eine Verbesserung. Fast schon egal wer da rein geht.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:48:47
      Beitrag Nr. 59 ()
      @Habsburg123:

      Ich denke, daß das die unter diesem Pseudonym agierenden Personen ganz gut wissen - Hr. Zapf hat sie ja schon direkt angesprochen. Wenn nicht, dürften es die "Vier von der FrESS-Ecke" sicher auch wissen, sie haben ja schon genug HV-Anträge gestellt, definitiv mehr als ich.

      Aber ich werde mich schlau machen, sicher ist sicher.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:20:35
      Beitrag Nr. 60 ()
      Zum TOP Entlastung/Substitution AR und VV:

      Der Vollständigkeit halber:
      Für jedes Organmitglied das nicht zu entlasten ist, ist bereits im Vorfeld der HV, eine schlüssige, rechtlich wasserdichte Begründung für die Nicht-Entlastung anzufertigen. Ausgenommen sind Organmitglieder, die ihr Amt nachweislich korrekt ausgeführt haben und auch sonst in keinerlei Verstrickungen verwickelt waren.
      Dies gilt völlig unabhängig von der Entlassung oder dem Verbleib der jeweiligen Organmitglieder im Amt.


      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:45:37
      Beitrag Nr. 61 ()
      Die Entlastung hat weiter keine rechtliche Wirkung.

      Die Nichtentlastung aber mindestens symbolischen Charakter.

      Müssen wir nochmal schauen.

      Wegen Dr. Kahrmann sind ja schon einige Gründe für eine Entfernung aus dem Amt des VV aus wichtigem Grund zusammengetragen worden.

      Wegen der AR-Mitglieder bietet sich an, die diversen Gründe zusammenzutragen, wo eindeutig den Überwachungspflichten nicht nachgekommen wurde.

      Zum Beispiel: Warum wurde mit Wissen des AR (angeblich) die Patronatserklärung der EBC an die EBC verkauft ?

      Warum wurde die Patronatserklärung nicht gegenüber der EBC gezogen ?

      Warum wurden keine (oder in einem Fall nur verspätete) Meldungen nach § 106 AKTG, wegen Wechsel im AR und Vorstand abgegeben (die Fälle können ja noch gezeigt werden)?

      Warum wurde bis heute noch keine adhoc-Meldung über den richterlichen Beschluss zur HV vom 01.02.05 abgegeben.

      Warum wurde am 31. Januar eine falsche adhoc (da kein richterlicher Auftrag für eine HV vorliegt) von der CBB ausgegeben , mit Wissen des Aufsichtsrates (der am gleichen Tag getagt hat ) :mad:

      Da gibt es noch einige Gründe mehr, warum der AR nicht zu entlasten ist.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:51:46
      Beitrag Nr. 62 ()
      Nun, ich meine für allfällige, spätere Inanspruchnahmen einzelner Organmitglieder hat der Aspekt Entlastung oder Nicht-Entlastung durchaus nicht nur symbolischen Wert.

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:58:18
      Beitrag Nr. 63 ()
      Nachtrag:

      Zitat aus Posting #5349 diese Threads:

      „Seien sie versichert, dass unsere Mandanten im Falle der Insolvenz der CBB Holding sich nicht scheuen werden, ihre etwa entstehenden Schäden Ihnen gegenüber geltend zu machen.“

      Daher Gründe für die Nicht-Entlastung sammeln, aufbereiten und von rechtskundiger Seite prüfen lassen.

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 13:03:35
      Beitrag Nr. 64 ()
      assad, ich stimme dir natürlich voll zu, wir müssen noch ein paar Gründe sammeln.

      Nur, wegen Entlastung/Nichtentlastung der Organe: es ist fraglich ob man diesen TOP überhaupt setzen sollte. Schadenersatzansprüche und/oder die Begründung von strafrechtlichen Ermittlungen sind davon unabhängig.

      Nur dies wollte ich damit gesagt haben.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 13:15:40
      Beitrag Nr. 65 ()
      Eustach,

      Mir ging es um folgendes:
      Falls dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird, dann aber bitte gründlich vorbereitet!

      Gruß
      assad
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 16:59:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.05 08:20:54
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.05 08:25:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.05 09:03:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.02.05 10:38:02
      Beitrag Nr. 70 ()
      <div style="border: 1px solid #000;"Inzwischen gibt es ca. 10 aktive Threads zu CBB.
      Angesichts der komplizierten und weit verästelten Materie ist dagegen dann nicht viel zu sagen, wenn die Diskussion sich in de verschiedenen Threads auf verschiedene Aspekte konzentriert.

      Es ist allerdings mehr als störend und erfüllt die Definition von Spam, wenn alles, vor allem aber uralte Meldungen, die mit den aktuellen Entwicklungen bei CBB nichts zu tun haben, in allen Threads gepostet werden.

      Ich bitte, dies zu beachten.</div>
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 17:10:18
      Beitrag Nr. 71 ()
      Inwieweit sind eigentlich die Aktien des Herrn Dr. Kahrmann stimmberechtigt, wenn es um Vorstandsfragen geht ?

      Damit sind dann auch die Aktien der EBC und die aufgrund des Vergleichs bei dem RA Jäger liegenden Aktien gemeint !!!
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 17:11:01
      Beitrag Nr. 72 ()
      Inwieweit sind solche Aktien stimmberechtigt, wenn es um Fragen des Aufsichtsrates geht ?
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 17:37:28
      Beitrag Nr. 73 ()
      Dachte,dieses sollte ein sachlicher Thread werden?
      Was machen den diese Postings von Sparkasse hier drin?
      Es geht doch nur darum,Fakten zu sammeln.
      Also bitte PolyMod und Eustach1.

      Glaube nicht,daß wir auf der HV Zahlen debatieren müßen.
      Brauchen auch kein Backoffice.
      Wichtig ist die Stimmpräzenz festzustellen

      RJB
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 17:38:02
      Beitrag Nr. 74 ()
      zu #69 und #70 habe ich dies hier gefunden:

      Paragraph 136 Aktiengesetz:

      Ausschluß des Stimmrechts

      (1) Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluß gefaßt wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn einen Anspruch geltend machen soll. Für Aktien, aus denen der Aktionär nach Satz 1 das Stimmrecht nicht ausüben kann, kann das Stimmrecht auch nicht durch einen anderen ausgeübt werden.

      (2) Ein Vertrag, durch den sich ein Aktionär verpflichtet, nach Weisung der Gesellschaft, des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder nach Weisung eines abhängigen Unternehmens das Stimmrecht auszuüben, ist nichtig. Ebenso ist ein Vertrag nichtig, durch den sich ein Aktionär verpflichtet, für die jeweiligen Vorschläge des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu stimmen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.05 21:26:53
      Beitrag Nr. 75 ()
      <div style="border: 1px solid #000;"Zu CBB gibt es ca. 10 aktive Threads. Damit werden alle derzeitigen Aspekte dieses vielschichtigen Themas abgedeckt. Weitere threads ohne neue Themenstellung werde ich schließen.</div>
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 12:28:01
      Beitrag Nr. 76 ()
      #5725 von 4.Etage Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 09.02.05 12:02:10 Beitrag Nr.: 15.762.378

      Presseinformation
      Berlin, den 9.2.05


      Antrag stattgegeben - Hauptversammlung der CBB Holding wird von Aktionär einberufen

      Der richterliche Spruch fiel am 1. Februar 2005.
      Die Minderheitsaktionäre der CBB Holding AG, Annette und Klaus E.H. Zapf wurden am 1.2.05 vom Amtsgericht Köln ermächtigt, die Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen.
      Damit wurde dem Antrag der Aktionäre stattgegeben, die dafür kämpften, dass der Vorstand der CBB Holding AG den Erfordernissen des Aktiengesetzes genüge tut.
      Das Gericht sah kein glaubwürdiges Bemühen des Alleinvorstandes Dr. Rainer C. Kahrmann,
      die Situation des schwer angeschlagenen Unternehmens CBB Holding im Rahmen einer Hauptversammlung zu klären.

      Nachdem der Vorstand der CBB Holding trotz mehrfacher Aufforderung der Aktionäre und des Gerichts seiner Verpflichtung zur Durchführung einer ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung nicht nachkam, wurde nun endgültig das Heft dem Berliner Unternehmer in die Hand gegeben.
      Zapf hat nach dem richterlichen Beschluss nun alles in die Wege geleitet, die Hauptversammlung am 30.3.05 in Berlin durchzuführen. Ziel der Versammlung soll es sein, „den Aufsichtsrat zu wählen und den Vorstand neu zu besetzen“ so der Verfahrensbevollmächtigte RA Ole-Hagen Zachriat.
      Die CBB Holding AG war die größte börsennotierte Immobiliengesellschaft Deutschlands und ist 2003 in massive finanzielle Schieflage geraten.
      Momentan wird ein negatives Eigenkapital festgestellt und auch das operative Geschäft läuft defizitär. (...)
      Das Berliner Unternehmerehepaar Zapf, zu 10 % stimmberechtigte Aktionäre der CBB AG, drängte den Vorstand und Aufsichtsratsvorstand der CBB AG wiederholt, die finanzielle Lage der Gesellschaft offen zu legen und über den mehrfach benannten hälftigen Verlust des Stammkapitals sowie Perspektiven zu informieren. Frau und Herr Zapf fordern, dass die vor 12 Monaten angekündigte und immer wieder verschobene außerordentliche Hauptversammlung der CBB AG abgehalten wird. Herr Dr. Kahrmann wurde gemahnt, seine Hinhaltetaktik aufzugeben, die Aktionäre über geplante Sanierungsschritte zu informieren und es ihnen zu ermöglichen, Sonderprüfungen und personelle Veränderungen vorzunehmen.
      Dies will der Vorstand wohl verhindern. Sein Plan ist, durch das von ihm favorisierte Sanierungskonzept das Kapital auf Null zu bringen und sich so der bisherigen Aktionäre zu entledigen
      Der Plan krankt jedoch daran, dass Herr Dr. Kahrmann seit 13 Monaten nicht in der Lage ist, einen Investor zu finden, der bereit ist, in ein Unternehmen unter seiner Führung zu investieren und zusammen mit ihm arbeitet.

      Für weitere Informationen und Interviewwünsche steht Ihnen Herr Neuner unter 030/ 6106-2580 zur Verfügung.
      Annette Zapf , Klaus E. H. Zapf
      Mommsenstr. 67
      10629 Berlin
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 12:28:35
      Beitrag Nr. 77 ()
      Zusatz-Info zu der Presseerklärung:

      Wenn es so funktioniert wie beabsichtigt, dann sollen 4 kompetente Mitglieder von wo in den AR gewählt werden.

      Als Vorstände sollen der derzeitige Investorenbetreuer berufen werden sowie 1 erfahrener Sanierer, den Herr ten Doornkaat/die SdK benennen soll.

      Da die Ladung zur HV noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß, wird um Verständnis gebeten, dass zur Zeit aus aktienrechtlichen Gründen noch keine näheren Infos zu der HV und z.B. zu Namen der zur Wahl stehenden AR-Mitglieder und Vorstände genannt werden können.


      Grüße

      Ceco
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 12:42:01
      Beitrag Nr. 78 ()
      Steht das Datum denn jetzt fest?
      Ist es der 30.03., wie in der Presseerklärung angegeben?

      Gruß
      Don
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 14:48:19
      Beitrag Nr. 79 ()
      Auf Vorschlag von Eustach1 hierher kopiert:

      #37 von eis123 09.02.05 14:30:36 Beitrag Nr.: 15.764.055 Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG

      Ich will noch möglichst viele Shares von CBB kaufen.

      Bis wann muß ich sie kaufen, um sie für die HV geltend machen zu können? Reicht da auch der letzte Tag vor der HV?

      Diese Frage und die Antwort darauf ist wichtig, wenn die WO`ler doch noch vorhaben, die absolute Stimmernmehrheit zu erwerben
      ________________________________________________________________

      @eis123
      1. Lt .der Einladung von Dr. K.: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Inhaberaktien spätestens am 23.03.2005 ..... (Auszug)

      UND insbesondere vermisse ich hier die notwedigen Hinweise zu Gegenanträgen, die vorsorglich von Aktionären eingebracht werden könen (werden)

      UND wie möchte der aktuelle Vorstand eigentlich zur Gerichtsverhandlung am 01.04.2005 erscheinen, wenn er gleichzeitig eine HV am 31.03. + 01.04.05 abhalten möchte (oder auch nicht möchte, aber ....)

      2. Lt. der Einladung der Eheleute Zapf:
      Bitte die Veröffentlichung der Einladung abwarten, dort wird der Termin genannt sein.
      UND dann werden auch die Modalitäten für die Stimmrechtübertragung der WOler und auch Dritter veröffentlicht (für die die nicht zur HV anreisen können/wollen/dürfen.

      " Man muss auch mal vorher NICHT gleich ALLE Trümpfe ausspielen wollen" (... denn die Überraschungen sind noch nicht zu Ende ... )
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:04:10
      Beitrag Nr. 80 ()
      Ich hatte so eben die Ehre, mit Herrn KEH Zapf audiopostalisch zu kommunizieren.

      also:

      Die Verhandlungen mit den Schweizern haben zu einem ersten Zwischenergebnis geführt. Auf der von den Aktionären der CBB Holding am 30.03.2005 im IHK Gebäude in Berlin einberufenen Hauptversammlung werden die Schweizer gemeinsam mit den Aktionärsschützern und Aktionären (sofern gewünscht) Anträge auf Sonderprüfungen stellen.

      Die Meldung bezüglich einer durch den Interimsvorstand Herrn Dr. Kahrmann vorgesehenen und einberufen Hauptversammlung dienen lediglich der Verunsicherung und sollen Zweifel stiften. Letztendlich meint Zapf nur ein weiteres Indiz für die Verzweiflung und Angst vor einer juristischen und strafrechtlichen Überprüfung des Handelns unserer Organe.

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:32:48
      Beitrag Nr. 81 ()
      Zum letzten Termin, zu dem noch Aktien gekauft werden können: Satzung §14, (2) sagt, daß die Aktien "nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung" hinterlegt sein müssen. Nicht vergessen: das Settlement dauert idR drei Tage, d.h. Aktien, die am 18.03.05 gekauft werden, sollten auf alle Fälle noch stimmberechtigt sein.

      Was ich nicht verstehe: soviel Aufstand seitens des Vorstands wegen einer wertlosen Aktie. Scheint so, daß unsere Schätzung des Immobilienwertes im 3-stelligen Mio-Bereich der Wahrheit doch näherkommt als die Aussagen des Vorstands auf der aoHV 2003.

      Was ich bedauere: die Showeinlage von Dr. Kahrmann auf der HV in Berlin - dazu wird es ja wohl nicht mehr kommen.
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:59:27
      Beitrag Nr. 82 ()
      kahrmann will stimmen blockieren.wer drauf reinfällt und glaubt die ao HV besuchen zu müssen hinterlegt seine stimmen,
      und die fehlen dann am 30.3. bei zapf HV.falls dr.k überhaupt damit durchkommt.
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:03:00
      Beitrag Nr. 83 ()
      Leo, so ist es.

      Ich werde mindestens und höchstens 1 Aktie für Kahrmanns HV hinterlegen.

      Um dann jeden Beschluss mit einer Anfechtung zu belegen. :D



      Meine Aktien werde ich alle (bis auf eine) für die Zapfsche HV sperren lassen
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:05:47
      Beitrag Nr. 84 ()
      Eustach, wir müssen noch klare Anweisungen geben, wie mit den Stimmrechten umgegangen werden muß. Nicht das nichtwissenden fälschlicherweise zum Kahrmann auf die HV gehen und dort die Stimmen abgeben!!

      Das wäre ein neuer Thread wert, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:07:08
      Beitrag Nr. 85 ()
      Man sollte vielleicht mal einen Aufruf starten, an alle Aktionäre, die augfgrund der Verwirrung Ihre Aktien verkauft haben und den Vorstand dann persönlich in Regress nehmen :D

      Gruß

      fs :D
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:12:29
      Beitrag Nr. 86 ()
      Lasst bitte die Smilies weg, ist der seriöse thread.


      Wegen der Stimmen, ja da muss noch laut und deutlich was gesagt werden.

      Denn auch die Banken werden ins Schleudern kommen.

      Und nicht wissen, wann wieviele Aktien für welche HV zu sperren sind.
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 18:11:47
      Beitrag Nr. 87 ()
      STIMMRECHTE zur HV

      hier wird alles beantwortet & organisiert: Thread: +++ STIMMRECHTE zur HV der CBB Holding +++
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 18:15:15
      Beitrag Nr. 88 ()
      Kann man nicht bei einer Hinterlegungsstelle für beide HVs hinterlegen? Warum sollte das eigentlich nicht gehen?

      Oder, wenn es unterschiedliche Hinterlegungsstellen sind, bei der 2.Hinterlegungsstelle für die HV am 31. den Herausgabeanspruch gegen die 1. Hinterlegungsstelle rechtzeitig hinterlegen? Da müßte doch was gehen, oder?

      fragt sich Habsburg
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 19:15:47
      Beitrag Nr. 89 ()
      Zum Thema HV:
      Sind Kameras in einer HV zugelassen ?
      Ich hätte gerne eine Dokumentation für die Nachwelt.

      In wie weit kann die Presse eingebunden werden ?

      GordenGecko
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 19:18:14
      Beitrag Nr. 90 ()
      Frank Scheunert sinngemäß:

      "Kahrmann wird keine HV einberufen, auf der er abgewählt wird"

      Der wird die eh` absagen
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 21:19:36
      Beitrag Nr. 91 ()
      Ich würde begrüßen, wenn wir Eustach in den Aufsichtsrat wählen !

      Süddeutsche Zeitung, 05.02.2005, Ausgabe Deutschland, S. 31

      Ressort: Börse und Finanzen

      Sünden der Manager im Schwarzbuch Börse

      Raffgierige Vorstände und gescheiterte Visionäre

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat aufgelistet, wie Kleinaktionäre im vergangenen Jahr für dumm verkauft wurden

      Von Thomas Öchsner

      Der Kleinaktionär, sagte einmal der Mathematiker und Ökonom Helmar Nahr, "ist das Kanonenfutter des Wertpapierhandels". Das Wort Kleinaktionär gilt inzwischen als verpönt - die SdK, früher Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre, nennt sich seit etwa einem Jahr lieber Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Aber die SdK tut nach wie vor viel, damit die Kleinaktionäre eben nicht nur das Kanonenfutter an der Börse sind. Deshalb haben die Aktionärsschützer auch dieses Jahr wieder ihr "Schwarzbuch Börse" herausgegeben. Auf 94 Seiten findet sich hier die Hitliste der schlimmsten Verfehlungen an der Börse 2004, ein Sammelsurium über raffgierige Vorstände und unfähige Manager, tief gefallene Visionäre und reich gewordene Firmen- Aufkäufer.

      Schon die Statistiken in dem Schwarzbuch zeigen: Auch im vergangenen Jahr ging an der Börse viel daneben. 17 Unternehmen meldeten nach der SdK-Zählung 2004 Insolvenz an. 33 Gesellschaften haben die Hälfte ihres Grundkapitals verbrannt. Aber nur fünf Unternehmen wagten den Sprung an den Aktienmarkt. Eine besonders unrühmliche Rolle spielten dabei die Biotech-Firma Epigenomics und der Konsortialführer bei diesem Börsengang Morgan Stanley.

      603 000 Euro extra

      Die SdK wirft der Investmentbank vor, die Epigenomics-Aktien mit einem Emissionspreis von neun Euro viel zu teuer platziert zu haben. Denn binnen weniger Wochen stürzte der Kurs um 40 Prozent ab. Dass sich das Papier inzwischen wieder etwas erholt hat, macht die Sache nicht viel besser. Denn dabei, so die SdK, habe "ein tapferer Analyst" geholfen, "der eine Kaufempfehlung mit dem waghalsigen Kursziel von 18 Euro abgab. Und dieser Analyst", spottet die Schutzgemeinschaft, "- wer hätte es gedacht - kommt aus dem Hause Morgan Stanley". Da Epigenomics aber nicht der einzige Börsenflopp der Bank gewesen sei, gäbe es zu Recht Anleger, "die bereits die Ankündigung, dass auch Morgan Stanley beim im Frühjahr geplanten Börsengang von Premiere eine wesentliche Rolle spielen soll, als Drohung empfinden".

      Neben Epigenomics listet die SdK noch viele andere Fälle auf, bei denen "die Aktionäre immer noch für dumm verkauft" werden, so zum Beispiel bei Articon-Integralis. Das auf IT-Sicherheit spezialisierte Unternehmen habe immer wieder vollmundige Versprechen abgegeben, aber das Management sei nicht fähig, "produktiv zu arbeiten", kritisiert die SdK. Der Kassenbestand werde von Quartal zu Quartal reduziert, und wenn so weiter gewurstelt werde wie bisher, bleibe den Aktionären nur die bittere Erkenntnis, "dass in zwei Jahren die Kasse aufgebraucht sein sollte, die Vorstände ausgesorgt haben und die Aktionäre leer ausgehen".

      Ein ähnlicher Fall ist nach Darstellung der Schutzgemeinschaft Lion BioScience. Das Heidelberger Unternehmen kam im Jahr 2000 an die Börse - mit dem Anspruch, die "SAP der Biotechnologie" zu werden. Doch die Träume von der Marktführerschaft platzten. Das Unternehmen sei nie profitabel geworden und habe in vier Geschäftsjahren insgesamt 237 Millionen Euro verbrannt, heißt es in dem Schwarzbuch.

      Rekordverdächtig dürften auch einige Honorare, Gehälter und Boni sein, die die Aktionärsschützer in ihrem Buch der deutschen Börsenkatastrophen anprangern. Da wird zum Beispiel auf drei Zeilen in einer 23-seitigen Stellungnahme des Automobilzulieferers Beru verwiesen, in der es um den Verkauf des Unternehmens an einen Finanzinvestor geht. An dieser Stelle heißt es: "Für die zusätzlich erbrachte erhebliche Mehrarbeit im Rahmen des Veräußerungsprozesses wurde den Vorstandsmitgliedern Marco von Maltzan und Dr. Rainer Podeswa vom Aufsichtsrat eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 603 000 Euro zugesprochen." Der ironische Kommentar der SdK: "In der Tat, bei einem Salär von gerade einmal 2,9 Millionen Euro für einen dreiköpfigen Vorstand ist das doch wirklich nicht zu beanstanden, oder?"

      "Halten Sie die Schnauze"

      Auch bei anderen Managern teilt die Schutzgemeinschaft kräftig aus, zum Beispiel beim langjährigen Vorstandschef und Großaktionär des Industrieböden-Herstellers Rinol, Kurt-Jörg Gaiser: Dieser, so der Vorwurf, habe für eine letzte große Dividendenausschüttung des damals schon todkranken Konzerns gesorgt, von der er als Großaktionär am allermeisten profitierte. Bereits damals sei aber klar gewesen, dass Rinol eine Anleihe nicht ordnungsgemäß wird zurückzahlen können. "Unter solchen Umständen eine Dividende auszuschütten, von der man auch noch selbst am meisten profitiert, grenzt schon fast an Veruntreuung", meint die SdK. Schlecht weg kommt ebenfalls der Aktienoptionsplan von Infineon. Wegen der äußerst günstigen Konditionen für das Management bezeichnet die SdK diesen als "ein Selbstbedienungsinstrument ohne Gegenleistung, der dem Vorstand und den Führungskräften erlaubt, Vermögen vom Aktionär auf sich zu übertragen".

      Nicht unerwähnt soll auch die wundersame Geschichte über Rainer Kahrmann bleiben, dessen Wirken als Vorstand bei der Kölner Immobiliengesellschaft CBB in die Börsengeschichte eingehen dürfte. Jener Herr Kahrmann gehört offenkundig zu den Unternehmenschefs, die nicht viel von Aktionärsdemokratie halten. Bei der letzten Hauptversammlung des Unternehmens soll er nicht nur während der Fragerunde telefoniert und sogar das Podium verlassen haben. Kahrmann sagte auch zu einem Aktionär: "Halten Sie die Schnauze ."
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 22:13:46
      Beitrag Nr. 92 ()
      Zum neuen Vorstand:

      ich bin absolut nicht damit einverstanden "Sanierer" einzusetzen! Die Holding ist schon genug verwaltet und zur Ader gelassen worden. Das muß eine Mannschaft mit Visionen und Marketingkenntnissen sein. Die CBB hat genügend Assets, die wenn vernünftig vermarktet, Gewinne abwerfen kann.(Sanierer sind immer erfolgreich, nur meist sind die Firmen nach 2-3 Sanierern engültig fertig.)

      Mein Vorschlag deshalb, dem (neuen)AR-Vorsitzenden per interim die Firmenleitung für maximal 6 Monate zu übertragen, bis entsprechend qualifizierte Leut(e) gefunden werden.
      A) Ist dies für Investoren besser, da nicht vor vollendete Tatsachen gestellt.
      B) Nichts übers Knie gebrochen wird.


      Gruß
      fs
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 07:31:33
      Beitrag Nr. 93 ()
      zu #85
      Schließe mich dem Vorschlag an.
      Der anläßlich der Zapf HV zu installierende Vorstand sollte zunächst nur ein Interimsvorstand sein.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 07:43:31
      Beitrag Nr. 94 ()
      Gibt es eine Hotelempfehlung für die HV in Berlin? Wär doch schön für der geselligen Teil der Veranstaltung, wenn die WO´ler zusammen untergebracht sind.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 07:47:37
      Beitrag Nr. 95 ()
      Gute Morsche,

      ja,Hotel unter den Linden,müßte aber hier schon bekannt sein.Ab 60 €.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 08:52:27
      Beitrag Nr. 96 ()
      Berlin, den 10.02.2005



      Werte Interessierte,
      werte Investierte,

      ich möchte ihnen nicht vorenthalten, daß sich gestern am späten Nachmittag die GfW-Gesellschaft für Wertpapierinteressen e.V. – Aktionärsvertretungsgesellschaft - über unseren Presseverbindungsmann gemeldet hat.

      Der Vorstand Herr Aleff, mit dem ich telefonierte, meldete sich aufgrund unserer Presseinformation über die bevorstehende außerordentliche Hauptversammlung am 30.03.2005 und will im Namen von Investoren die an ihn herangetreten sind prüfen, inwieweit sie sich unseren Tagesordnungspunkten anschließen wollen.

      Er, wolle Herkunft und Verlässlichkeit unserer Informationen haben und prüfen.

      Ich kam mit Herrn Aleff überein, ihm sofort das Urteil des Amtsgerichts Köln, über die Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung zuzufaxen - was ich sofort in Angriff nahm und abschloss - und ihn heute Nachmittag - 10.02.2005 - noch einmal telefonisch kontaktieren würde.


      Für die Richtigkeit


      Klaus E.H. Zapf
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 09:01:47
      Beitrag Nr. 97 ()
      Habt ihr schon gelesen?

      #1 von Berta Roker Userinfo Nachricht an User Beiträge des Users ausblenden 10.02.05 08:44:35 Beitrag Nr.: 15.771.564
      einen Beitrag nach unten Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      EBC ASSET Managment Pension and Life Insurance Trust, London hat mitgeteilt, dass sie 5% übers. haben und 9,46% (5 Mio Aktien) halten

      quelle handelsblatt
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 14:18:53
      Beitrag Nr. 98 ()
      Liegt jemandem schon eine Auskunft über diese weitsichtige Firma vor, die es versteht, den richtigen Wert (für ihre Anleger?) zu kaufen?

      fragt sich Habsburg
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 08:55:45
      Beitrag Nr. 99 ()
      Ab dem 17.02.2005 (oder ab dem 18.02.2005) erscheinen hier wichtige Dinge:

      http://www.cbb-hv.de/

      Wir sind jetzt nicht mehr auf die heruntergefahrene http://www.cbb-holding.com angewiesen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 14:32:36
      Beitrag Nr. 100 ()
      Jetzt muss ich - im richtigen Thraet (Ich soll weg. der Bewährung nur in dem Thraet posten, zu deren Überschrift das Thema meines postings paßt) - mal diese Oberschlauen was fragen :

      Wenn die Satzung der CBB KEINE Ersatzmitglieder vorsieht;) kann man die dann trotzdem welche Wählen :confused:

      und wenn ja, warum machen die Zapfs dann nicht einfach einen noch größeren Aufsichtsrat :confused: vielleich einfach statt 6 machen wir dann 12 :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:02:36
      Beitrag Nr. 101 ()
      sparkasse, deine Bewährung ist in Gefahr:

      1. hast du hier jede Menge Smilies gepostet. Schau mal in die restriktiven Regeln dieses threads.

      2. erfragst du gerade mal wieder Quatsch.

      Denn, wo die Satzung nicht alles regelt, regelt das AKtG.

      Hier §101 Nr.3:

      "
      (3) Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern können nicht bestellt werden. Jedoch kann für jedes Aufsichtsratsmitglied mit Ausnahme des weiteren Mitglieds, das nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt wird, ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied bestellt werden . Auf seine Bestellung sowie die Nichtigkeit und Anfechtung seiner Bestellung sind die für das Aufsichtsratsmitglied geltenden Vorschriften anzuwenden.
      "

      Von hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__101.html
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 15:43:25
      Beitrag Nr. 102 ()
      Sehr verehrte Frau Eustach1,
      sehr geehrter Herr Eustach1,

      werte Möchtegernorgane,

      das Aktiengesetz ist SEHR ... , ich hoffe es ist kein spam, wenn ich aus Deimem Posting nachfolgendes Zitiere :

      "... auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder ..."

      :laugh:

      für die Richtigkeit

      Ihre sparkasse
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:01:50
      Beitrag Nr. 103 ()
      So sparkasse, was hast du vor ?

      Die User zu verunsichern ?

      Wie ist § 101 Nr.3 zu lesen ?

      Vielleicht so :

      "
      (3) Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern können nicht bestellt werden. Jedoch kann für jedes Aufsichtsratsmitglied (Einschub) ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt. [/red] Das Ersatzmitglied kann nur gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied bestellt werden . Auf seine Bestellung sowie die Nichtigkeit und Anfechtung seiner Bestellung sind die für das Aufsichtsratsmitglied geltenden Vorschriften anzuwenden.


      (Einschub : mit Ausnahme des weiteren Mitglieds, das nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz oder dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz auf Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gewählt wird, )
      "


      Sowas von dreist :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:06:17
      Beitrag Nr. 104 ()
      User verunsichern :confused:

      das ist doch wohl eher Dein Job ;)


      Wenn Du von Gesetzen KEINE Ahnung hast - dann gib sie nicht (auch noch falsch) wieder!
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:21:43
      Beitrag Nr. 105 ()
      Herr/Frau Sparkasse CC: Herr Dr.R.Kahrmann



      Denken Sie nicht auch daß diese Farce der 2 aufeinanderfolgenden ao HVèn nur eine weitere für die Aktionäre wirtschaftlich nicht zu vertretende Zumutung ist?!

      Aus meiner Sicht ist es viel sinnvoller, effektiver und bietet dem Herrn Dr. Kahrmann auch die Möglichkeit mit Anstand abzutreten, wenn man nur EINE aoHV abhält und diese EINE, die gerichtlich ermächtigte aoHV in diesem Falle, in Berlin stattfindet.

      Wie Sie, als auch Herr Dr. Kahrmann, wissen sollten, können immer noch Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, unter anderem auch der von Herrn Dr. K. dringendst vorzutragende Tagesordnungspunkt, bezgl. des hälftig verbrauchten Kapitals."1. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der
      Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG."


      Ich bin zuversichtlich, dass die Veranstalter durchaus geneigt sind diesen und auch die anderen Punkte aufzunehmen:
      3. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2002 und zum 31 Dezember
      2003.

      4. Erläuterungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dazu, aus welchen
      Gründen bis heute eine Testierung der Jahresabschlüsse nicht erfolgt
      ist.

      5. Erläuterung des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
      das Geschäftsjahr 2002 und 2003.

      6. Erläuterung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der
      vom Vorstand geplanten Schritte zur Sanierung der Gesellschaft,
      insbesondere Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit möglichen
      Investoren und Darstellung alternativer Szenarien zur
      Gesellschaftssanierung.

      7. Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004.



      In Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft, scheint mir der Rahmen der Berlin HV auch wirtschaftlich angemessener zu sein, als eine doch durchaus als kostenintensiv zu bezeichnende Veranstaltung im Hotel Maritim.

      Herr Dr. Kahrmann zeigen Sie Rückrat und unterlassen weitere kindische Spielchen.

      Gruß

      fs
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:40:41
      Beitrag Nr. 106 ()
      @fs

      Mitteilungen an Fr. K bitte in diesem Thread: Für Herrn Dr. Kahrmann von der CBB.

      Ich weiß, das jeder der nicht die Mehrheitsmeinung (wurden hier auch schon mal Lemmige genannt) vertritt gleich in die Ecke des Dr. K. gerückt wird.

      ICH BIN NICHT Dr. K. sonst würde Dein Posting gelöscht - denn

      Bitte beachten sie folgende Regeln:
      5. Die Veröffentlichungen von vertraulichen Daten, Boardmails, Identitäten u.a. ist ohne Zustimmung der Betroffenen verboten.


      In der Sache können wir gerne diskutieren ;)


      für die Richtigkeit

      sparkasse
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:43:22
      Beitrag Nr. 107 ()
      Sparkasse

      "CC" bedeutet eigentlich Kopie, bzw. Zur Kenntnis etc.

      fs
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:53:05
      Beitrag Nr. 108 ()
      cc - vom Englischen "carbon copy" - zu deutsch das gute alte Blaupapier, für diejenigen die sich noch daran erinnern....
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 16:56:07
      Beitrag Nr. 109 ()
      Durchschlagkopie mittels Kohlepapier, um ganz präzise zu sein... aber das verwendet man in den Büros der CBB wohl nicht mehr, liebe Sparkasse... produziert ja auch nur noch weitere Beweismittel die bis Ende März entsorgt werden müssen...
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:02:47
      Beitrag Nr. 110 ()
      @Sparkasse
      Du schreibst Thread ähnlich falsch wir der Dr. K.. War das jetzt die Aufregung oder habt ihr beiden doch mehr miteinander zu tun?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:07:58
      Beitrag Nr. 111 ()
      hää :confused:

      Ist Dr. K. auch hier :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:26:22
      Beitrag Nr. 112 ()
      @Sparkasse
      Genau das ist ja maine Frage. Der Dr. hat es fertig gebracht, in einem Schreiben an das Gericht, Tread hinten mit t zu schreiben.
      Du schreibst´s genauso. Biste am Ende selber der Leibhaftige?
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:34:01
      Beitrag Nr. 113 ()
      fs
      gleiche firma
      gleicher thread
      gleiches t
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:42:14
      Beitrag Nr. 114 ()
      Dr.K

      Username: sparkasse
      Registriert seit: vor 06.1999
      User ist momentan: Online seit 18.02.2005 17:38:52

      :laugh:

      also gut - wer weiß :confused:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 17:45:40
      Beitrag Nr. 115 ()
      Darauf bildest du dir was ein Sparkasse.

      Und gleich schickst du wieder Leute in die Hauptschule ???

      Deine Postings (die hier Falschmeldungen/Gesetzesfehlzitate vornehmen) haben in der Summe in diesem thread nichts zu suchen.

      Mal gucken, ob da doch noch ein Moderator nachguckt.
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:06:10
      Beitrag Nr. 116 ()
      #105

      Werter Herr FS,

      Peter Eberle Ex-Justitiar nun freier Mitarbeiter ein Kratzfuß unterm Herren, Scharrer eben. So sind sie, Rückgrat... Die ganze Zeit mitgegangen... Wir haben es hier mit einer Wandelidee zu tun und das pfeifen nicht die Spatzen von den Dächern.

      Gruss

      Zapf
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:16:12
      Beitrag Nr. 117 ()
      Kleiner Zock gefällig, falls es jemanden mit CBB zu langweilig wird. :laugh::laugh::laugh: 940118 ist natürlich noch nicht so ein Brüller wie CBB aber was nicht ist kann ja noch werden. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:44:34
      Beitrag Nr. 118 ()
      :cool:

      Wo ist eigentlich unser LoS gebliebe?
      Hat sein Doktor Kahrmann ihm gesagt:"Ach,halten sie doch ihre Schnauze im WO-Forum"?;)

      Gruß RJuchiB:D
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 20:53:09
      Beitrag Nr. 119 ()
      :mad:

      Ach,so,tschuldigung,ohne Smilies

      Gruß RJuchiB:D
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 18:13:33
      Beitrag Nr. 120 ()
      Ein disziplinierter und restriktiver CBB-HV-thread sollte so kurz vor der HV aktiv genutzt werden, zumal

      [der] letzte Termin, zu dem noch Aktien gekauft werden können: Satzung §14, (2) sagt, daß die Aktien " nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung" hinterlegt sein müssen. Nicht vergessen: das Settlement dauert idR drei Tage, d.h. Aktien, die am 18.03.05 gekauft werden, sollten auf alle Fälle noch stimmberechtigt sein. (#74 von Euro2006 09.02.05 15:32:48 Beitrag Nr.: 15.764.849)

      aber :

      Lasst bitte die Smilies weg, ist der seriöse thread. (#79 von Eustach1 09.02.05 17:12:29 Beitrag Nr.: 15.766.138)

      denn

      Eustach(der in diesem thread auch die " kindischen" Unterzeilen weglassen wird) (#1 von Eustach1 04.02.05 08:32:12 Beitrag Nr.: 15.712.114)

      sparkasse
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 18:31:42
      Beitrag Nr. 121 ()
      Sparkasse möchte uns nur etwas unterhalten hier.

      Find ich richtig lieb von ihm/sie/es.

      Neutrum,weder sächlich,feminin oder maskulin.

      Gruß RJB:cry:


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      Ein disziplinierter und restriktiver CBB-HV-thread ?