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    q.beyond ehemals QSC-Infos am Rande (Seite 9756)

    eröffnet am 08.03.05 16:48:47 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:49:55 von
    Beiträge: 112.385
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      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:35:19
      Beitrag Nr. 14.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.488 von upolani am 20.02.08 11:58:45@upo

      das Eintreten der Bedingungen war --> Die Verschmelzung !
      Die Verschmelzung broadnet QSC fand im Oktober 2007 statt !
      Danach gabe es eine neue Pflichtveröffentlichung von QSC dass der Homm mit seinen 4 Mio. stücken die letzte Nachzahlung bekommt.
      D.h. das Eintreten der Bedingungen war die Verschmelzung.
      Das ist alles durch.
      Die Zahlung der 0,49 Euro fand im Dezember 2007 schon statt.
      Das ganze wird werterhöhend auf den Firmenwert Broadnet verbucht in der QSC Bilanz
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:34:46
      Beitrag Nr. 14.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.706 von g.poldy am 20.02.08 12:15:29Antwort schon, aber keine Bekanntgabe der Umstände...

      msit :laugh:
      er lebt :laugh:

      upo
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:33:46
      Beitrag Nr. 14.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.827 von miraco am 20.02.08 12:25:10naja, neues Datum, alte Karte...man muss ja schließlich auf dem Laufenden bleiben.

      ich sehe nur unter 200 Standorte. genauso wie vorher.
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:25:10
      Beitrag Nr. 14.832 ()
      moin moin....:D

      es gibt eine neue netzkarte feb.08

      http://www.qsc.de/de/qsc-ag/das-unternehmen/netz.html

      ...er lebt ;)

      http://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_Zimmermann

      ............................:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:15:29
      Beitrag Nr. 14.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.488 von upolani am 20.02.08 11:58:45recht interessant. wann hast du denn bei der IR nachgefragt? bisher noch keine Antwort erhalten oder keine Antwort zu diesem Punkt?

      Dieses Übernahmeangebot hat sich doch an alle gerichtet, oder? Also müsste doch diese Klausel bekannt sein?

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      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:13:56
      Beitrag Nr. 14.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.563 von upolani am 20.02.08 12:03:08Ein Fall für:

      "Aktenzeichen XY - Nepper, Schlepper, Bauernfänger"

      :laugh::laugh::laugh:

      Das könnte es sein, oder ?

      Mal Hr. Eduard Zimmermann fragen. Lebt der noch ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 12:03:08
      Beitrag Nr. 14.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.421.488 von upolani am 20.02.08 11:58:45Ich denke nicht, dass man sich auf Kursziele eingelassen hat. Auch nicht Verkauf von QSC an XY zu billigen Preis (wäre kriminell und zu sehr nachvollziehbar)

      Ich denke an Big Good News.
      - Wholesale
      - Plusnetpartner - Einbringen Broadnet Infrastruktur im Zuge
      3.Plusnetpartner...
      - ...


      Was könnte es noch sein, was meint ihr?

      upo
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 11:58:45
      Beitrag Nr. 14.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.420.620 von SOFTMAKER am 20.02.08 10:48:47Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
      zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Umtauschangebot) der
      QSC AG („QSC“)
      an die Aktionäre der
      Broadnet AG („Broadnet“)
      ISIN DE0005490866 (WKN 549 086)
      - Aktienerwerb nach Ablauf der weiteren Annahmefrist -
      QSC veröffentlichte am 22. Juli 2006 die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot
      (Umtauschangebot) an die Aktionäre der Broadnet („Angebot“). Die weitere
      Annahmefrist für das Übernahmeangebot endete am 29. September 2006, 24.00 Uhr (mitteleuropäische
      Sommerzeit).
      Am 13. November 2006 unterzeichnete QSC außerhalb des Angebotsverfahrens eine Vereinbarung
      zum außerbörslichen Erwerb von Aktien der Broadnet und erwarb gemäß dieser sodann
      4.000.000 Aktien, damals entsprechend ca. 24,8% des Grundkapitals und der Stimmrechte der
      Broadnet („Hinzuerwerb I“).
      Da der Wert der ursprünglichen Gegenleistung des Hinzuerwerbs I den Wert der Gegenleistung
      im Rahmen des Angebots um EUR 0,36 je Aktie der Broadnet überstieg, erhielten diejenigen,
      die das Angebot angenommen hatten, eine bare Geldleistung in dieser Höhe.
      Zusätzlich sah die Vereinbarung über den Hinzuerwerb I die Möglichkeit einer zusätzlichen Gegenleistung
      in Höhe von EUR 0,89 je Aktie der Broadnet vor, die jedoch noch von weiteren Bedingungen
      abhing, die bisher nicht eingetreten waren.
      Am 16. April 2007 hat QSC auf Basis der Vereinbarung vom 13. November 2006 außerhalb des
      Angebotsverfahrens eine Vereinbarung zum außerbörslichen Erwerb weiterer 209.000 Aktien
      entsprechend ca. 1,29% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Broadnet unterzeichnet
      („Hinzuerwerb II“).
      Die Gegenleistung beträgt beim Hinzuerwerb II zunächst 1,0542 Aktien der QSC je Aktie der
      Broadnet zuzüglich einer Barzahlung, deren Höhe vom Börsenkurs der Broadnet-Aktie innerhalb
      von 20 Börsenhandelstagen nach dem Hinzuerwerb II abhängt.
      Der Wert der Gegenleistung im Rahmen des Angebots betrug gemäß §§ 7, 5 WpÜGAngebotsverordnung
      EUR 5,12. Außerdem erhielten diejenigen, die das Angebot angenommen
      hatten, bereits aufgrund des Hinzuerwerbs I eine Nachzahlung von EUR 0,36, so dass sie insgesamt
      bisher EUR 5,48 erhalten haben. Der Schlusskurs der QSC-Aktie am 16. April 2007, dem
      Tag, an dem der Vertrag über den Hinzuerwerb II unterzeichnet wurde, betrug EUR 5,85. Auf
      2
      Basis dieses Kurses beträgt der Wert der Gegenleistung im Rahmen des Hinzuerwerbs II zunächst
      EUR 6,17 zuzüglich der noch zu bestimmenden Barzahlung.
      Diejenigen, die das Angebot angenommen haben, erhalten aufgrund dieses Hinzuerwerbs eine
      bare Geldleistung in Höhe der Wertdifferenz zwischen der Gegenleistung bei Hinzuerwerb II
      und dem, was sie bereits als Gegenleistung im Angebot und als Nachzahlung erhalten haben
      (EUR 5,12 + EUR 0,36 = EUR 5,48). Die Höhe der Barzahlung und die daraus resultierende
      Höhe der Wertdifferenz wird QSC unverzüglich nach deren Feststellung auf ihrer Website unter
      der Rubrik Investor Relations veröffentlichen.
      Die Zahlung der Geldleistung in Höhe der Wertdifferenz an diejenigen, die das Angebot angenommen
      hatten, wird jeweils von dem Wertpapierdienstleistungsinstitut vorgenommen, bei dem
      die Broadnet-Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, zur Zeit der Annahme in einem
      Wertpapierdepot lagen und gegenüber dem die Annahme erklärt wurde. Sofern die Depotverbindung
      noch besteht, brauchen die anspruchsberechtigten Aktionäre nichts zu veranlassen, d.h. das
      jeweilige depotführende Wertpapierdienstleistungsinstitut ist gebeten, die Zahlung der Geldbeträge
      aktiv durchzuführen. Aktionäre, bei denen sich die Depotverbindung geändert hat, werden
      gebeten, sich unter Angabe der neuen Konto- und Depotverbindung an das ursprüngliche depotführende
      Wertpapierdienstleistungsinstitut zu wenden.
      Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Verkäufer der im Rahmen der Hinzuerwerbe I und
      II an QSC veräußerten Broadnet-Aktien auch gemäß dem Hinzuerwerb II einen zusätzlichen
      Geldbetrag, dessen Höhe ebenfalls vom Kurs der QSC-Aktie innerhalb von 20 Börsenhandelstagen
      nach dem Hinzuerwerb II abhängt.
      Das Eintreten dieser Voraussetzungen hängt von Umständen ab, die nach den Erwartungen der
      Parteien bis Februar 2008 eintreten können, aber spätestens bis zum 30. Juni 2008 eingetreten
      sein müssen.

      Sollte ein solcher zusätzlicher Geldbetrag gewährt werden, haben diejenigen, die das Angebot
      angenommen haben, Anspruch auf eine weitere Geldzahlung in entsprechender Höhe. Sie erhalten
      diese Geldzahlung auch dann, wenn die zusätzliche Gegenleistung außerhalb der Jahresfrist
      nach § 31 Abs. 5 WpÜG gewährt wird. QSC wird im Falle der Gewährung der zusätzlichen Gegenleistung
      eine weitere Veröffentlichung vornehmen und über die Zahlung und ihre Abwicklung
      informieren.
      Gleichzeitig mit dem Hinzuerwerb II sind die Bedingungen, unter denen nach dem Hinzuerwerb
      I eine zusätzliche Gegenleistung zu gewähren war, insoweit eingetreten, dass der Verkäufer
      zusätzlich einen Betrag von EUR 0,45 je Aktie der Broadnet erhält. Damit beträgt der Wert der
      Gegenleistung unter dem Hinzuerwerb I insgesamt EUR 5,93. Da somit der Wert der Gegenleistung
      für den Hinzuerwerb I unter demjenigen für den Hinzuerwerb II (EUR 6,17 zuzüglich Barzahlung)
      liegt, richtet sich der Betrag der Geldzahlung an diejenigen, die das Angebot angenommen
      hatten allein nach dem höheren Wert der Gegenleistung für den Hinzuerwerb II.
      Köln, 16. April 2007



      Sein können bis Ende Februar, sein müssen bis Ende Juni 2008.
      Was können das für Klauseln sein.
      Meine Phantasie: QSC zahlt zusätzlich wenn nicht
      - neue Wholesalekunden
      - Kursziele
      - neuer Plusnetpartner
      - QSC wird verkauft
      . . .
      erreicht wird.
      Also was erwarten sich die Parteien. Welche Umstände sind hier im Spiel???

      Der Kurs der QSC Aktie fällt zufällig genau seit April 2007.

      Ich habe IR auf diesen Punt mal angesprochen, aber keine Antwort bekommen. Ich denke hier kann der Grund liegen für viel was passiert ist.

      Und alle im Vorstand sind ruhig, ja weil sie den Vertrag kennen.

      upo
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 10:48:47
      Beitrag Nr. 14.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.420.507 von Benson1 am 20.02.08 10:39:57wenn alle steuersünder in den knast müssen,gibts in deutschland noch max 5 handwerker.ich kenne keinen handwerker der nicht schwarz arbeitet.
      wer schneidet dann meine haare,frau merkel?
      oder müssen wir uns im knast als besucher die haare schneiden lassen?
      nur bei den kleinen ist es eben etwas weniger und die bunkern die kohle im kleiderschrank.
      Avatar
      schrieb am 20.02.08 10:39:57
      Beitrag Nr. 14.826 ()
      BRD - Bananenrepublik Deutschland

      Hier darf sich jeder eifrig selbstbedienen... nur der doofe Michel nicht, der jeden Tag fleissig zur Arbeit geht und das alles bezahlen muss...

      Macht den Kapital-(und Sozial-)Betrügern endlich das Licht aus... es wird Zeit für knallharten Durchgriff - standrechtliche Erschießungen u. lebenslängliche Arbeitslager inklusive! Sonst lacht das ganze Abzocker-Pack doch weiterhin nur über die ausgenommenen und betrogenen Dummköpfe.
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