checkAd

    Galt 2003 fifo oder Durchschnittsberechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.05 14:37:06 von
    neuester Beitrag 15.03.05 21:53:29 von
    Beiträge: 12
    ID: 965.000
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 850
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 14:37:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beispiel Aktie gekauft 26.08.03 500 Stück 2,95
      31.10.03 1060 Stück 3,22
      15.03.04 250 Stück 3,60
      05.08.04 500 Stück 2,18 1111,14
      Verkauf 24.09.04 500 Stück 2,31 1111,25 dank teilausführung.

      Rest seit dem im depot wenn ich heute oder morgen verkaufe bekomme ich dann negative einkünfte für die am 15.03.04 gekauften aktien vielen dank da aktueller kurs 3.10
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 18:25:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gilt immer Duchschnittskaufkursberechnung, es sei denn, du hast Papiere ausserhalb der Spekulationsfrist - für diese Papiere gilt FiFo.

      Und lass dir nichts anderes erzählen, ich weiss es genau.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 18:40:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu #2:

      na dann hast du aber nicht viel ahnung, ab 2005 gilt Fifo!!!!!!

      Mit dem "EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz" hat Hans Eichel hier Klarheit geschaffen: Ab 2005 ist (zumindest bei Aktien) die so genannte "Fifo"-Methode anzuwenden. Fifo steht für "first in, first out": Zuerst gekaufte Papiere gelten steuerlich auch als zuerst verkauft, und das ohne komplizierte Durchschnittsberechnungen. Das ist durchaus fairer als das "Lifo"-Verfahren, also "last in, first out", bei dem die zuletzt gekaufte Tranche als zuerst verkauft gegolten hätte, und mit dem die Finanzverwaltung in früheren Jahren geliebäugelt hatte.

      Das Fifo-Verfahren erleichtert nämlich eine steuergünstige Gestaltung der Transaktionen: So können für schon länger gehaltene Teile einer großen Position Gewinne mitgenommen werden, ohne den Fiskus daran beteiligen zu müssen.

      Wird eine Position schrittweise bei fallenden Kursen aufgebaut, kann die Fifo-Methode steuergünstiger sein als das Durchschnittswertverfahren, wie das Rechenbeispiel zeigt.

      Aktienkauf Verkauf 100 Stück zu 13 € am 1.8.05 Verkauf 100 Stück zu 13 € am 1.8.05
      1.2.05 50 Stück zu 12 € Fifo-Methode Durchschnittswertmethode
      1.3.05 70 Stück zu 11 € 50 Stück x (13-12 = 1€) 100 Stück x (13-10,85 = 2,15 €)
      1.4.05 80 Stück zu 10 € 50 Stück x (13 -11 = 2€)
      200 Stück: 2.170 € Spekulationsgewinn 150 € Spekulationsgewinn 215 €

      Bei einer Depotposition, die bei steigenden Kursen zusammengekauft wurde, wäre es dagegen günstiger, die Durchschnittswerte der Anschaffung zu ermitteln.

      Wie so oft, herrscht aber auch bei dieser Vorschrift noch Verwirrung, die erst in der Praxis gelöst werden dürfte: So scheint im Finanzministerium die Meinung vorzuherrschen, die Fifo-Methode sei für Zertifikate und Optionsscheine nicht anzuwenden, weil dazu von der Kreditwirtschaft keine Notwendigkeit signalisiert worden sei.
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 19:29:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Von welcher "Spekulationssteuer" ist hier für 2003 eigentlich die Rede....? Es gab doch gar keine bis 2004...*rätsel*
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 02:27:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @JoePESCI:
      Ohne eine Festlegung ob Lifo gilt oder nicht, kann man doch gar nicht ermitteln, ob Papiere bis über die Spekualtionsfrist gehalten wurden!!!
      Oder?
      Gruß Niko

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1925EUR +3,22 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 08:22:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nun verwirrt doch nicht den armen df, er muss noch 125 Euro Verlust für die Steuer retten!

      1. Auch schon vor 2005 galten zuerst die außerhalb der Spekufrist erworbenen Stücke als zuerst veräußert, d.h. bei dir sind die 500 Stück vom 24.9.04 am 26.08.03 gekauft worden.

      2. Ab 2005 gilt FIFO, d.h. du musst heute 1310 Stück verkaufen (1060 außerhalb der Speku und 250 innerhalb der Speku).

      P.S. Das bei diesen Summen "ausser Spesen nix gewesen" gilt, ist dir aber schon klar, oder?
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 08:24:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Aussage von JoePESCI #2 ist nicht (mehr) richtig. Für Veranlagungszeiträume ab 2005 gilt die FiFo Regelung.


      Quelle: EStG §23 Abs(1)2 Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden.


      Über 2004 kann man sich streiten was gilt, denn der Gesetzestext war/ist schlampig und/oder unpräzise formuliert. M.E. kann man sich also für 2004 aussuchen, ob man die Durchschnittskursmethode oder die FiFo Methode verwendet. Das war aber hier nicht die Frage.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:01:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Für Veranlagungszeiträume ab 2005 gilt die FiFo Regelung

      Da stimmt allerdings.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 14:39:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also angenommen ich habe im Oktober03:
      1500 Stück xy gekauft zu 50 Euro.

      Im Januar04 kaufe ich noch 1000 Stück hinzu zu 60 Euro.
      Im Februar04 verkaufe ich 1000 Stück zu 65 Euro.
      Im November04 verkaufe ich 1500 Stück zu 85 Euro.

      Sind hier jetzt Stücke steuerfrei verkauft worden???

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 14:49:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      500 von den November04 verkauften sind steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 19:53:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, das wäre FIFO stringent! Aber wendet man das so stringent an, oder muss man vorher schauen, ob eine gewisse Stückzahl immer im Depot war?
      In diesem Fall während 12 Monate immmer 1500 Stück!
      Diese Ansicht habe ich nämlich auch schon häufiger gelesen!

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 21:53:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Big Nick

      was ist denn Deine Frage? Die Antwort zu #9 steht in #10.

      Im übrigen gilt FiFo für die Frage ob Stücke ausserhalb der "Spekulationsfrist" verkauft wurden oder nicht schon seit ich denken kann - unabhängig von der Neuregelung des §23 (FiFo für die Frage der Berechnung der Anschaffungskosten(!) der veräusserten Wertpapiere).

      Grüße K1


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Galt 2003 fifo oder Durchschnittsberechnung