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    Diskussion zum Thema Silber (Seite 14904)

    eröffnet am 23.04.05 14:56:42 von
    neuester Beitrag 08.05.24 10:41:45 von
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      schrieb am 20.06.12 11:28:33
      Beitrag Nr. 26.780 ()
      Regionalwährungen und Gold und Silber:

      http://krisenfrei.wordpress.com/2012/06/20/regionalwahrungen…
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:58:26
      Beitrag Nr. 26.779 ()
      der Euro ist in griechenland angekommen, jetzt brauchen wir nur noch eine Bankenregierung, die den "überfluß" liquidiert.:mad:


      http://www.n-tv.de/politik/Griechen-stehen-Schlange-article6…
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:56:20
      Beitrag Nr. 26.778 ()
      Unsere Währung der Euro ist Schuldgeld oder man könnte auch sagen es handelt sich um Schuldscheine.
      Deshalb kann man nicht sagen, dass Geld reines Vermögen darstellt. Irgendjemand trägt auch immer die Schuld.
      Nur dass die breite Masse immer mehr verschuldet ist und das Vermögen sich bei wenigen Reichen ansiedelt. Dafür sorgt der Zinseszins.

      Und wer kennt schon den wahren Wert von z.B. Immobilien

      Hier alles sehr schön erklärt.

      http://www.alpenparlament.tv/playlist/495-und-wenn-unter-kei…






      Und noch etwas zu unserem Europa und der BRD.

      Artikel 23 GG vor 1990 und nach 1990



      vor 1990
      Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

      Durch Art. 4 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 wurde der Artikel 23 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 aufgehoben.

      nach 1990

      Durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 wurde der Artikel mit folgendem Wortlaut mit Wirkung vom 25. Dezember 1992 eingefügt:
      "Art. 23. (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
      (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
      (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
      (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
      (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
      (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
      (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf."

      Durch Gesetz vom 28. August 2006 erhielt der Art. 23 Abs. 6 Satz 1 mit Wirkung vom 1. September 2006 folgende Fassung:
      "Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen."

      Durch Gesetz vom 8. Oktober 2008 wurde im Art. 23 nach dem Abs. 1 folgender Absatz mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 (Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon) eingefügt:
      "(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden."
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:27:03
      Beitrag Nr. 26.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.301.175 von Bollodotz am 20.06.12 10:20:32Hallo bollodotz,

      herrlich Deine Geschichte über Ljubana's Lutscher. Dafür noch ein Extra-Daumen hoch von mir:

      http://www.123gif.de/daumen-hoch/gif-click-0010.gif.html
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:20:32
      Beitrag Nr. 26.776 ()
      Ich zitiere nur ungern solche Systeminformanten wie NTV, aber wenn selbst hier zu lesen ist, wie es um unseren Euro steht, sollten auch beim Dümmsten die Alarmglocken schrillen, oder?
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      Avatar
      schrieb am 20.06.12 10:08:51
      Beitrag Nr. 26.775 ()
      "Euer Rechenweg paßt doch hinten und vorne nicht.
      Warum soll das gesamte Bargeld wertlos sein nur um die Schulden zu tilgen ?
      Rechnet dochmal.
      In Deutschland haben wir 2 Billionen Schulden und 5 Billionen Guthaben in Finazen. Dazu noch um die 20 Billionen an Immobilirn, Ländereien und andere Wertgegenstände.

      Den 2 Billionen Schulden stehen also 25 Billionen Guthaben gegenüber.

      Natürlich werden die 20 Billionen Sachwerte über den Lastenausgleich herangezogen werden.

      Werden nun von den 25 Billionen Guthaben inform Geld und Sachwerrte der Deutschen nur 2 Billionen gestrichen ( das sind nur läppische 7 % Kürzung bei jedem ), ist Deutschland und alle Bürger schuldenfrei.
      Deshalb sind wir von wertlosem Fiatgeld weit entfernt.

      Selbst wenn sich die Schulden in Deutschland auf 4 Billionen verdoppeln, ist das immer noch keine Rede wert."



      Na das ist ja mal ne Milchmädchenrechnung. Wo hast Du eigentlich diese Zahlen her?

      Im Übrigen empfehle ich, sich mit den Grundzügen des Schuldgeldsystems auseinanderzusetzen, dann versteht man nämlich, wer davon profitiert und daß der Kollaps vorprogrammiert ist. Hier ist es ganz gut erklärt:

      www.steuerboykott.org
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 09:51:26
      Beitrag Nr. 26.774 ()
      Euer Rechenweg paßt doch hinten und vorne nicht.
      Warum soll das gesamte Bargeld wertlos sein nur um die Schulden zu tilgen ?
      Rechnet dochmal.
      In Deutschland haben wir 2 Billionen Schulden und 5 Billionen Guthaben in Finazen. Dazu noch um die 20 Billionen an Immobilirn, Ländereien und andere Wertgegenstände.

      Den 2 Billionen Schulden stehen also 25 Billionen Guthaben gegenüber.

      Natürlich werden die 20 Billionen Sachwerte über den Lastenausgleich herangezogen werden.

      Werden nun von den 25 Billionen Guthaben inform Geld und Sachwerrte der Deutschen nur 2 Billionen gestrichen ( das sind nur läppische 7 % Kürzung bei jedem ), ist Deutschland und alle Bürger schuldenfrei.
      Deshalb sind wir von wertlosem Fiatgeld weit entfernt.

      Selbst wenn sich die Schulden in Deutschland auf 4 Billionen verdoppeln, ist das immer noch keine Rede wert.
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 09:05:37
      Beitrag Nr. 26.773 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.300.352 von fubu79 am 20.06.12 00:19:13Bitte verstehe den Satz im Zusammenhang der Beiträge zwischen Ernesto und RdS, dann ist er sehr wohl richtig. Ich sehe aber nicht die Notwendigkeit, ganze Beiträge zu kopieren, wenn sie jeder lesen kann.

      Ansonsten geht mir Deine völlig ungerechtfertigte Überheblichkeit mächtig auf den Sack, Dein Wissen um die hier erörterten Zusammenhänge ist teilweise nämlich ziemlich begrenzt.
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 07:13:58
      Beitrag Nr. 26.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.300.506 von Trotanoy am 20.06.12 06:57:17Strache aus Österreich hat insoweit völlig Recht.
      http://www.youtube.com/watch?v=LlmmDGOMX8Y

      Es wird gerade - still und heimlich - in Deutschland genau wie in Österreich geputscht. Man versucht gerade durch unsere sogenannten "Volksvertreter", die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen! Mit dem Grundgesetz hat es jedenfalls nichts mehr zu tun, was diese Leute dort machen!

      Auch gestern hat Frau Merkel vom BVerfG die Faust ins Gesicht bekommen.
      Das schert sie aber offenbar nicht.
      Das Grundgesetz ist offensichtlich keinen Pfifferling mehr wert.
      Die Deutschen sind mit Unterschriftsleistung unter dem ESM dann nur noch die "Melkkühe" für Europa in einem System, was nicht funktionieren kann und letztlich dazu führen wird, dass zum Schluss alle pleite sind.

      Interessanterweise habe ich gerade heute morgen folgenden Artikel in der Zeitung gelesen:

      Titelstory:

      Experte: Euro-Austritt für Deutschland kein Tabu
      Schuldenkrise Professor Homburg zur NWZ: „Europäische Fehlentscheidungen“

      Athens Scheitern sei am Kapitalmarkt „bereits eingepreist“, hieß es. Man sei da „weiter als die Politik“.

      Oldenburg - Der Finanzprofessor Stefan Homburg (Uni Hannover) hält einen Euro-Austritt Deutschlands für möglich und unter Umständen auch für ratsam. Das sagte Homburg der NWZ. Nicht der Austritt Griechenlands sei das Thema, vielmehr „sollte Deutschland notfalls aus der Eurozone austreten“. Homburg spricht mit Blick auf EU-Hilfen von „europäischen Fehlentscheidungen“, die für Deutschland gefährlich seien: „Am Schluss muss jemand zahlen.“
      http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Nachrichten/NWZ/Ar…





      Got Silver?
      Got Gold? :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.06.12 06:57:17
      Beitrag Nr. 26.771 ()
      Zitat von fubu79: man kann dem ESM gerne kritisch gegenüberstehen - jedem populistischen artikel sollte man deswegen aber auch nicht glauben.


      Populistischer Artikel?
      Hier maßen sich unsere sogenannten Volksvertreter etwas an, was letztlich den Ausverkauf Deutschlands bedeutet.

      Durch das Grundgesetz ist dies nicht legitimiert.
      Da solltest Du Dich mal etwas besser informieren.

      Nach dem Grundgesetz kann man das bundesdeutsche Haushaltsrecht nicht auf einen (noch nicht einmal gewählten) Gouverneursrat ausgliedern, ohne Kontrollrecht, ohne Widerspruchsrecht. Diese können da machen, was sie wollen.

      Wenn unsere SPDCDUCSUGRÜNE dies für verfassungsgemäß hält, sind sie auf dem Holzweg. Da nützt auch keine 2/3-Mehrheit.


      Man achte auf diese Grundlagenentscheidung des BVerfG:
      http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs2011…

      2 a) Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267 <359>;). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324 <355 f.>; 79, 311 <329>;).

      b) Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten.

      3 a) Der Deutsche Bundestag darf seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keinen finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die - sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen - zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können.

      b) Es dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden.

      c) Darüber hinaus muss gesichert sein, dass hinreichender parlamentarischer Einfluss auf die Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln besteht.


      Genau dies wird mit dem ESM gemacht. :eek:
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