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    Bijou Brigitte: Wer hat eine Meinung zu der Aktie ? (Seite 966)

    eröffnet am 19.03.00 21:44:16 von
    neuester Beitrag 09.05.24 18:53:42 von
    Beiträge: 16.928
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      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:58:08
      Beitrag Nr. 7.278 ()
      Stimmt, da hab ich mich verlesen.
      Man muß an Infos rankommen und! Entscheidungen treffen können.
      Wenn Vater und Sohn keine WG gegründet haben, kann er sich an die 75% anschleichen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:37:11
      Beitrag Nr. 7.277 ()
      Zitat von Kampftux: Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, sind auch Insider.
      Das wird bei bestimmten Verwandschaftsverhältnissen sowieso unterstellt.
      1) Die Meldepflicht gilt für Personen mit Führungsaufgaben.

      2) Personen mit Führungsaufgaben im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind persönlich haftende Gesellschafter oder Mitglieder eines Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Emittenten sowie sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind.

      2) Bei Verwandtschaftsverhältnissen zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die mit der Führungskraft zum Zeitpunkt des Abschlusses des meldepflichtigen Geschäfts seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben.

      Werner sen. gehört nicht zu diesem Personenkreis.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:23:00
      Beitrag Nr. 7.276 ()
      Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, sind auch Insider.
      Das wird bei bestimmten Verwandschaftsverhältnissen sowieso unterstellt.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:20:55
      Beitrag Nr. 7.275 ()
      Zitat von Kampftux: Die Mitteilungspflicht beim Über und Unterschreiten dieser Prozentschwellen gelten für alle Personen, Gesellschaften und auch für Fonds.
      Insider dagegen müssen aber jedes Geschäft offenlegen. Dadurch kann sich ja jeder selbst ausrechnen, wieviel % die besitzen.
      Siehe #7272, Werner sen. ist weder im Management noch im AR, er ist "lediglich" Großaktionär. Deshalb müßte er nicht melden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:19:09
      Beitrag Nr. 7.274 ()
      Die Mitteilungspflicht beim Über und Unterschreiten dieser Prozentschwellen gelten für alle Personen, Gesellschaften und auch für Fonds.
      Insider dagegen müssen aber jedes Geschäft offenlegen. Dadurch kann sich ja jeder selbst ausrechnen, wieviel % die besitzen.

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      schrieb am 21.09.11 12:18:52
      Beitrag Nr. 7.273 ()
      Wenn die Werner-Family den Rückzug von der Börse planen würde, wäre es aus deren Sicht sinnvoller, mit dem vielen Cash der AG sukzessive Aktien aufzukaufen und diese einzuziehen. Dann würde der Anteil von Werner sen. ganz von selbst steigen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:15:38
      Beitrag Nr. 7.272 ()
      Zitat von Kampftux: Insidergeschäfte (Director´s Dealings) sind in Deutschland mit einer Frist von 5 Tagen meldepflichtig.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Directors%E2%80%99_Dealings
      Da er weder im Vorstand noch im Aufsichtsrat sitzt, gelten für ihn die allgemeinen Meldepflichten bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 12:11:35
      Beitrag Nr. 7.271 ()
      Zitat von digame1:
      Zitat von Goldsteiger: Leider wurde meine Frage bisher nicht beantwortet. Theoretisch kann doch jetzt der Seniorchef bis auf 75% rauf Anteile kaufen, ohne dass er einer Veröffentlichungspflicht unterliegt, oder übersehe ich da etwas?


      ...wie kommst du darauf? :confused:

      So etwas muss doch noch immer gemeldet werden, oder nicht?
      Nicht immer, es gibt Schwellen der prozentualen Beteiligung, deren Überschreitung oder Unterschreitung gmeldet werden muß. Da der Senior über 50% hält, wäre bei ihm die nächste Schwelle 75%, bei deren Überschreiten er melden müßte. Er kann sich also lautlos an die 75% heranpirschen.

      Die Prozentschwellen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75.
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 10:23:00
      Beitrag Nr. 7.270 ()
      Insidergeschäfte (Director´s Dealings) sind in Deutschland mit einer Frist von 5 Tagen meldepflichtig.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Directors%E2%80%99_Dealings
      Avatar
      schrieb am 21.09.11 10:00:07
      Beitrag Nr. 7.269 ()
      Zitat von Goldsteiger: Leider wurde meine Frage bisher nicht beantwortet. Theoretisch kann doch jetzt der Seniorchef bis auf 75% rauf Anteile kaufen, ohne dass er einer Veröffentlichungspflicht unterliegt, oder übersehe ich da etwas?


      ...wie kommst du darauf? :confused:

      So etwas muss doch noch immer gemeldet werden, oder nicht?
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