abschaffung der eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.07.05 23:57:28 von
neuester Beitrag 17.07.05 13:18:02 von
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wenn merkel und co dies realisieren
hat das auf bestehende bewilligungen (z.b. ab 2004)
auswirkungen oder betrifft das nur zukünftig gestellte anträge?
danke
hat das auf bestehende bewilligungen (z.b. ab 2004)
auswirkungen oder betrifft das nur zukünftig gestellte anträge?
danke
Nur zukünftige Förderungen.
Ja ja, früher gab es immer so etwas wie "vertrauensschutz", aber das ist doch schon lange weg!
Aber wir doch auch bei Abschreibungen für Immos erlebt, die wurden rückwirkend gekürzt!
Oder auch, was man mit den Rentenansprüchen von Selbstständigen immer wieder gemacht hat!
Also verlassen , würde ich mich darauf nicht, obwohl bei der Union, ist es wahrscheinlicher, dass die nicht so eine Chaostour fahren, wie rot-grün!
Aber wir doch auch bei Abschreibungen für Immos erlebt, die wurden rückwirkend gekürzt!
Oder auch, was man mit den Rentenansprüchen von Selbstständigen immer wieder gemacht hat!
Also verlassen , würde ich mich darauf nicht, obwohl bei der Union, ist es wahrscheinlicher, dass die nicht so eine Chaostour fahren, wie rot-grün!
Bei Bewilligungen aus 2004 sehe ich kein Risiko.
noch gilt das alte Recht, oder ?
Wer jetzt noch einzieht, dem müßte die gegenwärtige Zulage zustehen.
Einen Merkel-Vorbehalt im Steuerbescheid wird es nicht geben.
Wer jetzt noch einzieht, dem müßte die gegenwärtige Zulage zustehen.
Einen Merkel-Vorbehalt im Steuerbescheid wird es nicht geben.
Hallo, ich habe zu diesem Thema auch eine Frage.
Vorab follgender kuzer Sachverhalt:
Im Dezember 2003 habe ich einen Bauantrag für ein EFH gestellt(da galt noch die Eigenheimzulage in der Ursprungsform).Dieses Jahr im März wurde nun entgültig die Genehmigung versagt und ich habe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Hier meine Frage: Sollte ich diesen Prozess gewinnen, habe ich dann auch den Anspruch auf die Eigenheimzulage aus 2003 oder muss ich mich mit der neueren Fassung begnügen Vielleicht hat ja einer da Erfahrungen. Vielen Dank für eure Antworten.
colombotaner
Vorab follgender kuzer Sachverhalt:
Im Dezember 2003 habe ich einen Bauantrag für ein EFH gestellt(da galt noch die Eigenheimzulage in der Ursprungsform).Dieses Jahr im März wurde nun entgültig die Genehmigung versagt und ich habe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Hier meine Frage: Sollte ich diesen Prozess gewinnen, habe ich dann auch den Anspruch auf die Eigenheimzulage aus 2003 oder muss ich mich mit der neueren Fassung begnügen Vielleicht hat ja einer da Erfahrungen. Vielen Dank für eure Antworten.
colombotaner
# 6
Du hast den Anspruch, der zur Zeit deiner Einreichung der Baupläne gültig war.
Du hast den Anspruch, der zur Zeit deiner Einreichung der Baupläne gültig war.
[posting]17.255.773 von colombotaner am 17.07.05 09:52:26[/posting]und ich habe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht
Ich denke mal du hast Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht bzw. Klage beim Finanzgericht gegen die Einspruchsentscheidung.
Egalo!
Solltest Du Erfolg haben erhälst Du die Eigenheimzulage nach dem Recht zum Zeitpunkt der Bauantragstellung.
Ich denke mal du hast Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht bzw. Klage beim Finanzgericht gegen die Einspruchsentscheidung.
Egalo!
Solltest Du Erfolg haben erhälst Du die Eigenheimzulage nach dem Recht zum Zeitpunkt der Bauantragstellung.
Für alle:
War es bisher immer so, dass Änderungung in der Wohneigentumsförderung stets erst ab Beginn der Herstellung (Bauantragstellung) bzw. im Zeitpunkt der Anschaffung (Abschlussdatum des notariellen Kaufvertrages) nach dem Stichtag 31.12.?? galten (wer also vor dem 01.01.?? gehandelt hatte bekam die Wohneigentumsförderung nach alten Recht) so wird es bei der Abschaffung der Eigenheimzulage diesmal anders laufen.
Hier gilt als Stichtag der Tag der Verkündung des Gesetzes in dem die Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen wurde!!!
War es bisher immer so, dass Änderungung in der Wohneigentumsförderung stets erst ab Beginn der Herstellung (Bauantragstellung) bzw. im Zeitpunkt der Anschaffung (Abschlussdatum des notariellen Kaufvertrages) nach dem Stichtag 31.12.?? galten (wer also vor dem 01.01.?? gehandelt hatte bekam die Wohneigentumsförderung nach alten Recht) so wird es bei der Abschaffung der Eigenheimzulage diesmal anders laufen.
Hier gilt als Stichtag der Tag der Verkündung des Gesetzes in dem die Abschaffung der Eigenheimzulage beschlossen wurde!!!
Zu #8:
paulmc hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Ablehung des Bauantrags eingereicht.
Das Finanzgericht ist dafür nicht zuständig.
paulmc hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Ablehung des Bauantrags eingereicht.
Das Finanzgericht ist dafür nicht zuständig.
Zu #9:
Sorry, muß mich berichtigen:
colombotaner hat die Klage eingereicht.
Sorry, muß mich berichtigen:
colombotaner hat die Klage eingereicht.
[posting]17.256.076 von NATALY am 17.07.05 12:03:59[/posting]Sorry, hast recht. Hatte den Sachverhalt falsch verstanden.
Ergebnis bleibt aber gleich.
Ergebnis bleibt aber gleich.
Vielen Dank für die Antworten . Ich hätte da nochwas. Die Eigenheimzulage bekommt man doch 8 Jahre lang. Ist es richtig, wenn ich im Jahre 2006 ins Haus einziehe, dann bekomme ich bis 2014 die Förderung. Oder muss ich abstriche für den Zeitraum von 2003 bis 2006 machen und bekomme die Förderung nur von 2006 bis 2011.
colombotaner
colombotaner
Förderzeitraum von 8 jahren beginnt mit dem Jahr der Fertigstellung bzw. anschaffung (Übergang von Besitz, nutzen und Lasten).
Ferner muss im jeden Jahr des Förderzeitraums eine Eigennutzung vorliegen.
Wenn Förderzeitraum 2006 beginnt, dann bis 2013!!!
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-----
= 8 Jahre
Ferner muss im jeden Jahr des Förderzeitraums eine Eigennutzung vorliegen.
Wenn Förderzeitraum 2006 beginnt, dann bis 2013!!!
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
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= 8 Jahre
#14
Alles klar, vielen Dank nochmal
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