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    Praxisgebühr bei Reklamation - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.05 15:05:29 von
    neuester Beitrag 25.07.05 16:53:43 von
    Beiträge: 24
    ID: 995.425
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      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:05:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      komme eben von meinem Zahnarzt.

      Vor ca. zwei Monaten wurde eine Krone gesetzt, diese hat sich nun schon gelöst. Und jetzt der Hammer! Die Behandlung ohne Praxisgebühr hat er abgelehnt...auch wenn es sich um eine Reklamation handelt..."so sind nun mal die Gesetze"

      Ich muss also für eine Reklamation (Pfusch) dem Arzt der diesen Pfusch verursacht hat noch eine Praxisgebühr erstatten:confused:

      kann das sein:confused:

      Das ist doch ein Armutszeugnis?

      Liebe Grüße
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:09:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.335.839 von goodbuy2003 am 25.07.05 15:05:29[/posting]Willkommen im deutschen Gesundheitssystem 2005!
      Als Kassenpatient mußt du noch froh sein, das du überhaupt behandelt wirst....
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:12:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 Studentenversicherung;)



      Muss ich mir den Anspruch auf Reklamation erst erkaufen?
      Das kann doch nicht sein:confused:


      Wenn da wirklich so ist dann...


      SPD abwählen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Weg mit diesem Gesindel!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:14:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.335.839 von goodbuy2003 am 25.07.05 15:05:29[/posting]ist mir ähnlich gegangen:
      ich hatte einen Antrag der Kosten bei der KK eingereicht und die haben ca. 12 Wochen gebraucht für die Bearbeitung, natürlich war das Quartal vorbei.
      Beim Zahnarzt habe ich ihmm gesagt, ich zahle nicht. Er sagte, er hätte Verständnis, hat mich ohne behandelt und meinte, die KK werde das von mir holen.
      Ist jetzt ca. 2 Monate her, mal sehen, was noch kommt
      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:17:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie sieht das aus wenn ich nur zum Arzt gehe um mir ein Rezept ausstellen zu lassen? auch 10 Oiro?

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      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:25:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich - auch nur um ein kassenpflichtiges Rezept zu erhalten müssen die 10 Euro bezahlt werden.
      Die dickschädelige SPD Ulla hat ganze Arbeit geleistet.

      Also nicht mehr wählen das Pack.!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:26:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Schnautzevoll, weiss leider nicht.


      @Luitschi
      die Behandlung ist bereits abgeschlossen, es geht um eine Reklamation. Der Zahn hat mich einiges extra gekostet, aber egal, es darum, warum muss ich noch einmal jemanden bezahlen, wenn es um eine Reklamation geht:confused:

      Das ist doch idiotisch!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:27:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Liebe Leute nicht vergessen:

      Der Seehofer von der CDU hat das MITUNTERSCHRIEBEN !!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:29:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @789456123


      Wen soll ich noch wählen?
      DANN müssen wir auf die Strasse!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:32:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.336.159 von goodbuy2003 am 25.07.05 15:29:56[/posting]1. Keine Ahnung...such dir selber raus, WER dich bescheißt...

      2. Ich hoffte, das bei uns auch sowas stattfindet wie
      "Wir sind das Volk", aber die Hoffnung war vergebens.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:37:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Übrigens habe ich heute mal wieder einen "Lügenbrief" der BfA erhalten.
      "Wenn Sie weiterhin wie bisher einzahlen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde gestrichen...) und unter Annahme einer Rentensteigerung um 2% jährlich (im Moment sind das MINUS 2%...) erhalten Sie VORRAUSSICHTLICH folgende Rente..."

      Volksverarschung vom Feinsten.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:37:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo zusammen,

      nun wollen wir die Sache doch mal richtig setzen.
      Also, die Praxisgebühr ist zu zahlen, wenn auch tatsächlich eine zahnärztliche Behandlung vorzunehmen ist, welche gegenüber der Krankenkasse zur Abrechnung kommt, denn dies ist ja eine Einnahme der Krankenkasse und nicht die des Zahnarztes. Diese hier benannte Reparatur-Versorgung mit Zahnersatz bedingt aber grds. keine zahnärztliche Behandlung, welche gegenüber der Krankenkasse abrechenbar wäre, sondern die Reparatur der vorherigen zahnärztlichen Fehlleistung. Die Reparatur selber kann somit auch nicht seitens des Zahnarztes gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden. Die zahnärztliche Leistung ist eine Dienstleistung mit Gewährleistungsanspruch, d. h. da der Zahnarzt sozusagen seine Nachbesserung vornimmt und nicht gegenüber der Krankenkasse abrechnen darf, braucht also folglich auch keine Praxisgebühr zu Gunsten der Krankenkasse gezahlt werden. Vorgehensweise also: 1.) Krankenkasse über Schadenfall informieren, 2.) Abrechnung des laufenden Quartals durch die Krankenkasse prüfen lassen und 3.) die Krankenkasse ggf. mal fragen, was sie denn mit einer Einnahme macht, für die sie keine Ausgaben hatte.
      Soweit die Kasse anders handelt als das sie die Praxisgebühr für gerechtfertigt hält bitte hier bekanntgeben, das wäre sicherlich ein nettes Widerspruchs- bzw. in der Folge Sozialgerichtsverfahren wert.
      Tschau ...
      J&S
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:39:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wir könne alle 4 Jahre den Schlachthof auswählen, Schweine können das nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:43:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Der Seehofer hat das mitunterschrieben - ja
      aber er hat es schon bereut und ist deswegen auch ins Kloster gegangen. Dort hat er sich besonnen und würde es bistimmt wieder ändern.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:45:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Jäger&Sammler

      herzlichen DANK für deine Antwort!:):):):):)..darüber freuen wir uns alle!

      Ich sehe, so unbegründet war mein Ärger nun doch nicht...also Garantiefall bzw. muss Nachbesserung vornehmen. Aber wie sieht das der Zahnarzt, ich hatte ihn ja berits darauf hingewiesen, dass es sich um eine Reklamation handelt, er hat mich aber abgewiesen? (saß mit Kippe und Kaffee inner Hand auf dem Laubengang):laugh:

      Dann werde ich ihn noch einmal besuchen:mad::D
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:48:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]17.336.392 von goodbuy2003 am 25.07.05 15:45:48[/posting]So gut, wie der arbeitet, würde ich einen Anderen nehmen!
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 15:56:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.336.427 von 789456123 am 25.07.05 15:48:02[/posting]Wir singen im gleichen Verein

      Die Krone ist spitze geworden, man kann sie nur im Röntgenbild als falschen Zahn erkennen...Das Labor hat gute Arbeit geleistet, ich war sehr zufrieden! Ausserdem nur weisse Plomben!

      Die Helferin war wohl etwas abgelenkt, als sie mir mit ihrem Werkzeug die Zementreste entfehrnte. Sie hat den Hebel wohl etwas zu stark angesetzt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:03:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      @#17,
      "Die Helferin war wohl etwas abgelenkt, als sie mir mit ihrem Werkzeug die Zementreste entfehrnte. Sie hat den Hebel wohl etwas zu stark angesetzt."

      Goodbuy, Du könntest ja wenigstens im Zahnarztstuhl Deine Hose zulassen.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:06:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.336.670 von Teufelstaube am 25.07.05 16:03:44[/posting]Ach, DAFÜR waren die 10€...?? :eek::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:16:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich hab die Helferin versucht zu hypnotisieren...dabei muss es wohl passiert sein.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:30:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      Meine Beisserchen sind ja noch sehr gut und ich denke sie werden es auch bleiben - das liegt bei mir in der Art.
      Das letzte mal war ich vor 1999 beim Zahnarzt. :D

      Weiterhin gibt es für mich die Möglichkeit im nahen Ausland zum Zahnarzt zu gehen.
      Dort war ich erst vor kurzem mit einem Freund - Sie ( die Zahnärztin) hat eine Praxis welche auf uns insgesamt einen sehr guten Eindruck hinterlassen hat und ihr Angebot für eine
      Überkronung lag dem eines deutschen zahnarztes um sage und schreibe 900 EUR günstiger.

      Also was bleibt da für meinen Kumpel noch anderes übrig.
      Der einzige Nachteil wäre, dass im Falle einer Klage gegen die Ärztin (falls wirklich Murks gemacht würde) das jeweilige Landesrecht zum Zuge käme.
      Im Ausland sein Recht einzuklagen ist etwas schwieriger.
      Aber es muß ja nicht sein - dass es soweit kommt.

      Die Helferin bekommst du hier gratis - wenn du auf Zack bist. ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:41:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      in Deutschland muss du noch die Kosten für Zahnarzt liebstes Hobby mit kalkulieren, den Golfclub.
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:48:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      [posting]17.337.262 von goodbuy2003 am 25.07.05 16:41:38[/posting]Ja, aber ich glaube ohne Mitgliedschaft im Golfklub bekommt man keine Zulassung, oder ?? :rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 25.07.05 16:53:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zulasssung?

      Es war nicht die Rede von einem Automobilclub.


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