checkAd

    Tiag Tabbert AG - Squeeze Out - Wer ist noch dabei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.06 14:31:58 von
    neuester Beitrag 28.03.07 21:39:13 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.082.281
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.308
    Aktive User: 0

    ISIN: CA87974D1006 · WKN: A0NFLG
    3,3800
     
    EUR
    +3,71 %
    +0,1210 EUR
    Letzter Kurs 21.11.17 Frankfurt

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    3,0800-9,41
    14,750-14,14
    0,7200-14,29
    1.138,25-16,86
    1,0750-21,82

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 14:31:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      scheinbar war die Tiag Tabbert AG in letzter Zeit keinen Thread bei W:O wert, ich habe zumindest keinen aktuellen gefunden.

      Kurz und knapp: Auf der HV im Frühjahr wurde der Squeeze-out-Beschluss gefasst, nach welchem die verbleibenden Minderheitsaktionäre für 11,50 Euro rausgedrängt werden sollen. Das diesem Abfindungspreis zugrunde liegende Bewertungsgutachten sieht den "fairen Wert" nur geringfügig unter 11,50 Euro.

      Inzwischen sind zwei Klagen seitens altbekannter Squeeze-out-Kläger gegen den HV Beschluss anhängig, siehe http://www.tiag.de/investor.php

      Ich gehe davon aus, dass diese Klagen (wie so oft in vergleichbaren Fällen) ausschließlich die Erhöhung des Abfindungspreises zum Ziel haben.

      Sicher kein Verdopplungskandidat, aber mit momentan weniger als 10% Aufpreis auf den Abfindungspreis ein überschaubares Risiko.

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 09.03.07 18:15:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Damit der Thread nicht historisch wird, hier mal der aktuelle Stand (Quelle: http://www.tiag.de/investor.php):

      Im Freigabeverfahren der TIAG TABBERT-Industrie AG ./. Götz u. a. hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 06.02.2007 beschlossen, dass die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2006 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.12.2006 zurückgewiesen wird.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 19:42:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Quelle: http://www.tiag.de/investor_view.php?id=44 (26.03.2007)

      Der Beschluss der Hauptversammlung der TIAG TABBERT-Industrie AG vom 31. März 2006 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Knaus AG als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 11,50 EUR pro Stückaktie wurde am 21. März 2007 im Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
      Avatar
      schrieb am 28.03.07 21:39:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      E-Bundesanzeiger von heute:

      KNAUS Aktiengesellschaft
      Jandelsbrunn
      Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre
      der
      TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
      Sinntal-Mottgers
      ISIN: DE 0007482606
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 748 260


      Die ordentliche Hauptversammlung vom 31. März 2006 der TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal-Mottgers (nachfolgend auch "TIAG TABBERT AG"), hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die KNAUS Aktiengesellschaft, Jandelsbrunn (nachfolgend auch "Hauptaktionärin"), die an der TIAG TABBERT AG mit mehr als 95 % des Grundkapitals beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 21.03.2007 in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG beim Amtsgericht Hanau (HRB 90641) eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TIAG TABBERT AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

      Die KNAUS Aktiengesellschaft hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der TIAG TABBERT AG
      eine Barabfindung von EURO 11,50
      je auf den Inhaber lautender Stückaktie
      der
      TIAG TABBERT AG

      zu zahlen.

      Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Maßgeblich ist hierbei der Tag des Erscheinens des letzten Veröffentlichungsblattes, in welchem eine der Bekanntmachungen des Registergerichts enthalten ist.

      Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und bestätigt.

      Aktionäre, die ihre Aktien bei einer Depotbank in einem Streifbanddepot verwahren oder ihre Aktien über eine Depotbank in der Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien an die KNAUS Aktiengesellschaft und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird.

      Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der TIAG TABBERT AG selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
      ab sofort

      bei einer inländischen Niederlassung der
      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG


      oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.

      Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.

      Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der TIAG TABBERT AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der TIAG TABBERT AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen sind.



      Jandelsbrunn, im März 2007

      KNAUS Aktiengesellschaft

      Der Vorstand


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      -1,63
      +0,75
      +1,29
      -21,43
      +2,21
      -0,75
      -1,05
      +0,27
      -0,51
      -1,50
      Tiag Tabbert AG - Squeeze Out - Wer ist noch dabei?