Tiag Tabbert AG - Squeeze Out - Wer ist noch dabei? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.06 14:31:58 von
neuester Beitrag 28.03.07 21:39:13 von
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Hallo,
scheinbar war die Tiag Tabbert AG in letzter Zeit keinen Thread bei Wwert, ich habe zumindest keinen aktuellen gefunden.
Kurz und knapp: Auf der HV im Frühjahr wurde der Squeeze-out-Beschluss gefasst, nach welchem die verbleibenden Minderheitsaktionäre für 11,50 Euro rausgedrängt werden sollen. Das diesem Abfindungspreis zugrunde liegende Bewertungsgutachten sieht den "fairen Wert" nur geringfügig unter 11,50 Euro.
Inzwischen sind zwei Klagen seitens altbekannter Squeeze-out-Kläger gegen den HV Beschluss anhängig, siehe http://www.tiag.de/investor.php
Ich gehe davon aus, dass diese Klagen (wie so oft in vergleichbaren Fällen) ausschließlich die Erhöhung des Abfindungspreises zum Ziel haben.
Sicher kein Verdopplungskandidat, aber mit momentan weniger als 10% Aufpreis auf den Abfindungspreis ein überschaubares Risiko.
Gruss, sparfuchs123
scheinbar war die Tiag Tabbert AG in letzter Zeit keinen Thread bei Wwert, ich habe zumindest keinen aktuellen gefunden.
Kurz und knapp: Auf der HV im Frühjahr wurde der Squeeze-out-Beschluss gefasst, nach welchem die verbleibenden Minderheitsaktionäre für 11,50 Euro rausgedrängt werden sollen. Das diesem Abfindungspreis zugrunde liegende Bewertungsgutachten sieht den "fairen Wert" nur geringfügig unter 11,50 Euro.
Inzwischen sind zwei Klagen seitens altbekannter Squeeze-out-Kläger gegen den HV Beschluss anhängig, siehe http://www.tiag.de/investor.php
Ich gehe davon aus, dass diese Klagen (wie so oft in vergleichbaren Fällen) ausschließlich die Erhöhung des Abfindungspreises zum Ziel haben.
Sicher kein Verdopplungskandidat, aber mit momentan weniger als 10% Aufpreis auf den Abfindungspreis ein überschaubares Risiko.
Gruss, sparfuchs123
Damit der Thread nicht historisch wird, hier mal der aktuelle Stand (Quelle: http://www.tiag.de/investor.php):
Im Freigabeverfahren der TIAG TABBERT-Industrie AG ./. Götz u. a. hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 06.02.2007 beschlossen, dass die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2006 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.12.2006 zurückgewiesen wird.
Im Freigabeverfahren der TIAG TABBERT-Industrie AG ./. Götz u. a. hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 06.02.2007 beschlossen, dass die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.11.2006 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.12.2006 zurückgewiesen wird.
Quelle: http://www.tiag.de/investor_view.php?id=44 (26.03.2007)
Der Beschluss der Hauptversammlung der TIAG TABBERT-Industrie AG vom 31. März 2006 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Knaus AG als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 11,50 EUR pro Stückaktie wurde am 21. März 2007 im Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
Der Beschluss der Hauptversammlung der TIAG TABBERT-Industrie AG vom 31. März 2006 betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Knaus AG als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 11,50 EUR pro Stückaktie wurde am 21. März 2007 im Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam geworden.
E-Bundesanzeiger von heute:
KNAUS Aktiengesellschaft
Jandelsbrunn
Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre
der
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
Sinntal-Mottgers
ISIN: DE 0007482606
Wertpapier-Kenn-Nummer: 748 260
Die ordentliche Hauptversammlung vom 31. März 2006 der TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal-Mottgers (nachfolgend auch "TIAG TABBERT AG"), hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die KNAUS Aktiengesellschaft, Jandelsbrunn (nachfolgend auch "Hauptaktionärin"), die an der TIAG TABBERT AG mit mehr als 95 % des Grundkapitals beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 21.03.2007 in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG beim Amtsgericht Hanau (HRB 90641) eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TIAG TABBERT AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die KNAUS Aktiengesellschaft hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der TIAG TABBERT AG
eine Barabfindung von EURO 11,50
je auf den Inhaber lautender Stückaktie
der
TIAG TABBERT AG
zu zahlen.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Maßgeblich ist hierbei der Tag des Erscheinens des letzten Veröffentlichungsblattes, in welchem eine der Bekanntmachungen des Registergerichts enthalten ist.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und bestätigt.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einer Depotbank in einem Streifbanddepot verwahren oder ihre Aktien über eine Depotbank in der Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien an die KNAUS Aktiengesellschaft und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der TIAG TABBERT AG selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der TIAG TABBERT AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der TIAG TABBERT AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen sind.
Jandelsbrunn, im März 2007
KNAUS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
KNAUS Aktiengesellschaft
Jandelsbrunn
Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre
der
TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft
Sinntal-Mottgers
ISIN: DE 0007482606
Wertpapier-Kenn-Nummer: 748 260
Die ordentliche Hauptversammlung vom 31. März 2006 der TIAG TABBERT-Industrie Aktiengesellschaft, Sinntal-Mottgers (nachfolgend auch "TIAG TABBERT AG"), hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die KNAUS Aktiengesellschaft, Jandelsbrunn (nachfolgend auch "Hauptaktionärin"), die an der TIAG TABBERT AG mit mehr als 95 % des Grundkapitals beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 21.03.2007 in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG beim Amtsgericht Hanau (HRB 90641) eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TIAG TABBERT AG auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die KNAUS Aktiengesellschaft hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der TIAG TABBERT AG
eine Barabfindung von EURO 11,50
je auf den Inhaber lautender Stückaktie
der
TIAG TABBERT AG
zu zahlen.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung gemäß § 10 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der TIAG TABBERT AG an mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Maßgeblich ist hierbei der Tag des Erscheinens des letzten Veröffentlichungsblattes, in welchem eine der Bekanntmachungen des Registergerichts enthalten ist.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und bestätigt.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einer Depotbank in einem Streifbanddepot verwahren oder ihre Aktien über eine Depotbank in der Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahren lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen, da die Übertragung der Aktien an die KNAUS Aktiengesellschaft und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs von den beteiligten Depotbanken veranlasst wird.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden der TIAG TABBERT AG selbst verwahren, müssen ihre Aktien mit Gewinnanteilschein Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung
ab sofort
bei einer inländischen Niederlassung der
Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
oder einer anderen Depotbank zur Weiterleitung an die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, als Zentralabwicklungsstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der TIAG TABBERT AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der TIAG TABBERT AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die KNAUS Aktiengesellschaft übergegangen sind.
Jandelsbrunn, im März 2007
KNAUS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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