MeVis, top Marktposition, starkes Wachstum zu kleinem Preis - Älteste Beiträge zuerst (Seite 82)
eröffnet am 23.11.09 18:05:05 von
neuester Beitrag 18.03.24 15:00:02 von
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ist es denn möglich, den 2014er Geschäftsbericht auf dem eigenen PC zu speichern und wenn ja, wie?
Wenn ich ihn runterlade, steht bei mir "Geschäftsbericht 2014 (GESCHÜTZT) Adobe Reader" und mir ist nicht bekannt, wie eine Speicherung erfolgen kann.
Wenn ich ihn runterlade, steht bei mir "Geschäftsbericht 2014 (GESCHÜTZT) Adobe Reader" und mir ist nicht bekannt, wie eine Speicherung erfolgen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.626.620 von Hiberna am 23.04.15 11:17:35Ich habe keine Probleme den Bericht zu speichern. Klappt ganz normal über "speichern unter". Das muss irgendetwas mit Deinem PC zu tun haben. Zur Not kann ich Dir den Bericht per Email zusenden.
beim Runterladen mit dem Internet Explorer konnte ich jetzt speichern. Bei Runterladen unter Google Chrome war dies nicht möglich.
das Ergebnis je Aktie betrug 2.16 € nach 2.14 € im Vorjahr.
Vor Steuern hat sich das Ergebnis sogar um 25 Prozent verbessert. Der Steueraufwand ist aber um ca. 1 Million € angestiegen.
Gemäß Seite 63 sind aktive Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.270 Tsd. € aktiviert und es bestehen noch nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.4 Millionen €.
Es wird mitgeteilt, dass erwartet wird, dass die steuerlichen Verlustvorträge nach einem umfassenden Anteilseignerwechsel nicht entfallen werden. Mir ist unklar, warum nach der Mehrheitsübernahme durch Varian diese steuerlichen Verlustvorträge bestehen bleiben können.
Vor Steuern hat sich das Ergebnis sogar um 25 Prozent verbessert. Der Steueraufwand ist aber um ca. 1 Million € angestiegen.
Gemäß Seite 63 sind aktive Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.270 Tsd. € aktiviert und es bestehen noch nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.4 Millionen €.
Es wird mitgeteilt, dass erwartet wird, dass die steuerlichen Verlustvorträge nach einem umfassenden Anteilseignerwechsel nicht entfallen werden. Mir ist unklar, warum nach der Mehrheitsübernahme durch Varian diese steuerlichen Verlustvorträge bestehen bleiben können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.633.724 von Hiberna am 24.04.15 07:47:01
Kannst du bitte mal ausführen, was das für Folgen für die Bilanz/GuV hat? So detailliert ist mein Wissen nicht, dass ich diese Maßnahmen bzw. deren Auswirkungen bewerten kann.
Zitat von Hiberna: Gemäß Seite 63 sind aktive Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.270 Tsd. € aktiviert und es bestehen noch nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1.4 Millionen €.
Kannst du bitte mal ausführen, was das für Folgen für die Bilanz/GuV hat? So detailliert ist mein Wissen nicht, dass ich diese Maßnahmen bzw. deren Auswirkungen bewerten kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.633.889 von straßenköter am 24.04.15 08:12:43Kannst du bitte mal ausführen, was das für Folgen für die Bilanz/GuV hat? So detailliert ist mein Wissen nicht, dass ich diese Maßnahmen bzw. deren Auswirkungen bewerten kann.
ich bin auch kein Steuerexperte.
Üblicherweise gehen bei einer Mehrheitsübernahme die steuerlichen Verlustvorträge verloren. Dies könnte bedeuten, dass es in 2015 in der GuV eine Einmalbelastung in Höhe von 1.270 Tsd. € gibt aus der Auflösung der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
Der von mir genannte Hinweis in der GuV deutet aber an, dass der Mehrheitseignerwechsel eventuell bei MeVis nicht zu einem Verfall der steuerlichen Verlustvorträge führen wird.
Am 21. Mai soll der Quartalsbericht veröffentlicht werden. Dann werden wir wahrscheinlich erkennen, wie hierbei vorgegangen wird.
In den Pressemeldungen von MeVis und auch in den Analysen der Warburg Bank wird der Bereich unterhalb des Ebits meist vernachlässigt. Von dort kommt aber auch ein wesentlicher Ergebnisbeitrag, wohin neben den Steuern auch noch das Joint Venture mit Siemens einfließt.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Anteil an dem Siemens Joint Venture an Siemens verkauft wird.
ich bin auch kein Steuerexperte.
Üblicherweise gehen bei einer Mehrheitsübernahme die steuerlichen Verlustvorträge verloren. Dies könnte bedeuten, dass es in 2015 in der GuV eine Einmalbelastung in Höhe von 1.270 Tsd. € gibt aus der Auflösung der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
Der von mir genannte Hinweis in der GuV deutet aber an, dass der Mehrheitseignerwechsel eventuell bei MeVis nicht zu einem Verfall der steuerlichen Verlustvorträge führen wird.
Am 21. Mai soll der Quartalsbericht veröffentlicht werden. Dann werden wir wahrscheinlich erkennen, wie hierbei vorgegangen wird.
In den Pressemeldungen von MeVis und auch in den Analysen der Warburg Bank wird der Bereich unterhalb des Ebits meist vernachlässigt. Von dort kommt aber auch ein wesentlicher Ergebnisbeitrag, wohin neben den Steuern auch noch das Joint Venture mit Siemens einfließt.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Anteil an dem Siemens Joint Venture an Siemens verkauft wird.
Seite 5, drittletzter Absatz des Geschäftsberichtes:
"Insgesamt gehen wir nach heutiger Einschätzung davon aus, dass das Lizenzgeschäft mit Hologic noch zwei Jahre fortdauern wird, um dann abrupt zurückzugehen."
"Insgesamt gehen wir nach heutiger Einschätzung davon aus, dass das Lizenzgeschäft mit Hologic noch zwei Jahre fortdauern wird, um dann abrupt zurückzugehen."
Ich verstehe nach wie vor den Aktienkurs nicht mehr. Wo hier definitiv jetzt so gut wie keine Divi gezahlt wird, und ausserdem nahezu täglich einfach ein Delisting angekündigt werden kann - nach den bescheuerten neuen gesetzlichen Regelungen geht das ja, sogar ohne HV-Beschluss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.648.832 von stupidgame am 27.04.15 09:40:57Delisting heißt ja nicht, dass sie damit auch an die Aktien kommen
MeVis Medical Solutions AG: Einigkeit über Abschluss eines
Beherrschungsvertrages zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis
Medical Solutions AG
MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.04.2015 11:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Bremen, 29. April 2015 - Die Geschäftsführung der VMS Deutschland Holdings
GmbH, Darmstadt, und der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG [ISIN:
DE000A0LBFE4] haben sich heute darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag
zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und
der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten
und abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die
Minderheitsaktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage
einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der angestrebte
Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für die zweite
Jahreshälfte vorgesehen ist.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der
Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hatte am 27.
Januar 2015 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle
Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 17,50 je
Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde für 1.337.995 Aktien (entspricht
73,52 % des gesamten Grundkapitals) angenommen. Die Abwicklung des Angebots
wurde am 21. April 2015 abgeschlossen, so dass die VMS Deutschland Holdings
GmbH zu diesem Datum die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG
erworben hat.
29.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
Deutschland
Telefon: +49 421 224 95 0
Fax: +49 421 224 95 999
E-Mail: ir@mevis.de
Internet: http://www.mevis.de
ISIN: DE000A0LBFE4
WKN: A0LBFE
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Beherrschungsvertrages zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis
Medical Solutions AG
MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges
29.04.2015 11:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bremen, 29. April 2015 - Die Geschäftsführung der VMS Deutschland Holdings
GmbH, Darmstadt, und der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG [ISIN:
DE000A0LBFE4] haben sich heute darauf geeinigt, einen Beherrschungsvertrag
zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und
der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen vorzubereiten
und abzuschließen. Die Ausgleichs- und Abfindungsregelungen für die
Minderheitsaktionäre der MeVis Medical Solutions AG werden in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf der Grundlage
einer Unternehmensbewertung festgelegt. Der angestrebte
Beherrschungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG, die für die zweite
Jahreshälfte vorgesehen ist.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der
Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hatte am 27.
Januar 2015 ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle
Aktionäre der MeVis Medical Solutions AG zum Erwerb ihrer auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 17,50 je
Aktie veröffentlicht. Das Angebot wurde für 1.337.995 Aktien (entspricht
73,52 % des gesamten Grundkapitals) angenommen. Die Abwicklung des Angebots
wurde am 21. April 2015 abgeschlossen, so dass die VMS Deutschland Holdings
GmbH zu diesem Datum die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG
erworben hat.
29.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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