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    Teva - Älteste Beiträge zuerst (Seite 253)

    eröffnet am 30.01.05 10:31:56 von
    neuester Beitrag 08.05.24 13:54:53 von
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      schrieb am 01.10.18 15:41:08
      Beitrag Nr. 2.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.841.175 von shuntifumi am 01.10.18 12:19:57
      Zitat von shuntifumi: Die Frage ist, ob man jetzt nicht noch schnell verkaufen sollte. Ich traue Analysten nicht über den Weg. ;D Aber da sich deren Kursziel mit meinem bis Ende 2019 deckt, werde ich meine Aktien wohl behalten. ;)


      Das war die richtige Idee. Die +5% vorbörslich wurden in ein leichtes Minus umgewandelt..
      Avatar
      schrieb am 02.10.18 16:50:48
      Beitrag Nr. 2.522 ()
      Wie ich schon sagte vor den Zahlen wird es hier nicht mehr viel grün geben. Der abverkauf ist aber natürlich in meinen Augen eine schöne Gelegenheit zum traden. Ich bleibe dabei : fallen die Zahlen gut aus geht es gegen Ende des Jahres auf 30. deutet Schultz - als hardcore Konservativer - eine Erholung im generikasegment an , dann schießen wir nach oben und die 40 wären drin (vorausgesetzt schon dieses Quartal steigt die Marge markant an). sollten die Preise für generika endlich wieder steigen dann ist die Phantasie wieder riesig.

      Aber alles nur Theorie. 30 sind definitiv nicht unrealistisch - würde ich mal behaupten
      Avatar
      schrieb am 10.10.18 19:49:06
      Beitrag Nr. 2.523 ()
      Mal wieder was Neues:

      "FDA Oncologic Drugs Advisory Committee Recommends Approval of Celltrion BLA for CT-P10, a Proposed Rituximab Biosimilar"
      => http://ir.tevapharm.com/phoenix.zhtml?c=73925&p=irol-newsArt…
      Avatar
      schrieb am 12.10.18 17:48:00
      Beitrag Nr. 2.524 ()
      gegen JPMORGAN ADR FX SETTLEMENT als Hinterlegungsstelle der ADRs der o.a. Gesellschaft ist in den USA eine Class-Action anhängig.

      Eine Class-Action stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, z.B. Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die Gesellschaft. Dieser Klage können sich teilnahmeberechtigte Aktionäre zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, wofür in den USA keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten entstehen. Dazu ist die Einreichung einer Anspruchsbegründung (Formular = Proof-of-Claim) erforderlich, um sich eventuelle Ansprüche aus einem Vergleich zu sichern.

      Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind nur Personen berechtigt, die in der Zeit vom 21.11.2012 bis 18.07.2018 diese ADRs kauften oder anderweitig erwarben.

      Sollten Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und an dieser Class-Action teilnehmen wollen, können Sie die Unterlagen bei der folgenden Stelle anfordern:
      JPMorgan ADR FX Settlement
      c/o KCC Class Action Services
      P.O. Box 404068, Louisville, KY 40233-4068, USA Tel.: 1-866-637-9457
      E-Mail: info@JPMorganADRFXSettlement.com

      Gerne verweisen wir auch auf die Internetadresse: www.jpmorganadrfxsettlement.com.

      Die entsprechenden Unterlagen müssen bis spätestens 12.01.2019 bei der oben genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die in dem Proof-of-Claim geforderte Angabe der Social-Security-Number nur für US-Bürger gilt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.10.18 11:43:50
      Beitrag Nr. 2.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.945.200 von felicitas123 am 12.10.18 17:48:00
      Zitat von felicitas123: gegen JPMORGAN ADR FX SETTLEMENT als Hinterlegungsstelle der ADRs der o.a. Gesellschaft ist in den USA eine Class-Action anhängig.

      Eine Class-Action stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, z.B. Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die Gesellschaft. Dieser Klage können sich teilnahmeberechtigte Aktionäre zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, wofür in den USA keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten entstehen. Dazu ist die Einreichung einer Anspruchsbegründung (Formular = Proof-of-Claim) erforderlich, um sich eventuelle Ansprüche aus einem Vergleich zu sichern.

      Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind nur Personen berechtigt, die in der Zeit vom 21.11.2012 bis 18.07.2018 diese ADRs kauften oder anderweitig erwarben.

      Sollten Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und an dieser Class-Action teilnehmen wollen, können Sie die Unterlagen bei der folgenden Stelle anfordern:
      JPMorgan ADR FX Settlement
      c/o KCC Class Action Services
      P.O. Box 404068, Louisville, KY 40233-4068, USA Tel.: 1-866-637-9457
      E-Mail: info@JPMorganADRFXSettlement.com

      Gerne verweisen wir auch auf die Internetadresse: www.jpmorganadrfxsettlement.com.

      Die entsprechenden Unterlagen müssen bis spätestens 12.01.2019 bei der oben genannten Stelle eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die in dem Proof-of-Claim geforderte Angabe der Social-Security-Number nur für US-Bürger gilt.


      Habe gestern auch eine gleichlautende Mitteilung meiner Bank erhalten. Was macht Ihr, schließt Ihr Euch der Klage an ? Werde nicht ganz schlau, was Morgan verbrochen hat. Nur Gebühren ? Weniger Dividende abgrechnet ??? Wer weiß mehr ?
      LG Sharon

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      schrieb am 13.10.18 11:54:14
      Beitrag Nr. 2.526 ()
      Okay, es geht wenn ich es richtig verstanden habe um den Devisenkurs : "Am 21. November 2015 reichten die Merryman Plaintiffs die erste Klage in dem Rechtsstreit ein (d. H. Die "Sammelklagenklage"), die Ansprüche wegen Vertragsbruch, Verstoß gegen den implizierten Treuebund und fairen Handel und Umwandlung geltend machte. Wie oben erwähnt, behaupteten die Kläger, JPM habe als depotführende Bank für die Emission von ADRs während des relevanten Zeitraums systematisch unzulässige Gebühren von Dividenden und / oder Barausschüttungen ausländischer Unternehmen an ADR-Inhaber abgeführt. Genauer gesagt wies JPM, wie die Kläger behaupteten, Devisenkurse auf die Umrechnung von Dividenden und Barausschüttungen ausländischer Unternehmen, die nicht US-Dollar-basiert waren, auf, die einen Spread darstellten, der zu dem zum Zeitpunkt der Umrechnung tatsächlich erhaltenen Wechselkurs JPM hinzukam. Als Folge ihrer Praxis, den FX-Kursen einen Spread hinzuzufügen, behaupteten die Kläger, JPM habe Millionen von Dollar fälschlicherweise aus Dividenden und Barausschüttungen zurückbehalten, die der Klasse geschuldet und zu zahlen waren."
      Das ist dann nur für Großanleger interessant (?) Im vierstelligen Aktienbereich kommt nicht viel dabei raus (?) außer jede Menge Papierkram für vielleicht 50€.
      LG Sharon
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      Avatar
      schrieb am 14.10.18 19:34:03
      Beitrag Nr. 2.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.950.114 von SharonM am 13.10.18 11:54:14Das ist dann nur für Großanleger interessant (?) Im vierstelligen Aktienbereich kommt nicht viel dabei raus (?) außer jede Menge Papierkram für vielleicht 50€.

      Hast du richtig erkannt! Da wird ggf. nur die klagende Anwaltskanzlei reich!

      Freundliche Grüße
      supernova
      Avatar
      schrieb am 17.10.18 16:55:07
      Beitrag Nr. 2.528 ()
      Hier die Meldung zum heutigen Kursrutsch. Sicher ein Dämpfer, der Grund für die Nichtberücksichtigung wäre mal interessant. Für 2018 umsatztechnisch sicher irrelevant. Für die Zukunft aber von Bedeutung. Ich bin gespannt, ob sich Teva noch dazu äußert.

      http://www.deraktionaer.de/aktie/ratiopharm-mutter-teva--hef…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.10.18 20:18:28
      Beitrag Nr. 2.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.983.828 von shuntifumi am 17.10.18 16:55:07
      Grund waren Rabatte !
      Zitat von shuntifumi: Hier die Meldung zum heutigen Kursrutsch. Sicher ein Dämpfer, der Grund für die Nichtberücksichtigung wäre mal interessant. Für 2018 umsatztechnisch sicher irrelevant. Für die Zukunft aber von Bedeutung. Ich bin gespannt, ob sich Teva noch dazu äußert.

      http://www.deraktionaer.de/aktie/ratiopharm-mutter-teva--hef…


      Express Script soll Rabatte von über 30 % auf die neuen Produkte verlangt haben. Darüber hinaus sollten die Anbieter noch eine Garantieübernehmen, soll heißen, wenn der Patient auf die neuen Migräneprodukte (Aimovig von Amgen/Novartis, Emgality von Lilly und Ajovy von Teva ) umsteigt sie aber schlechter wirken soll(t)en die Anbieter einen Teil der Kosten erstatten. Der US Gesundheitsmarkt ist schwierig.

      Teva ist wohl nicht darauf eingegangen. Dann wollen wir mal hoffen, dass sie wissen was sie tun...


      Gruß codiman
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.10.18 00:26:22
      Beitrag Nr. 2.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.985.913 von codiman am 17.10.18 20:18:28Immer wieder spannend, wie der Markt reagiert.
      Die Zulassung hat kaum interessiert, aber wenn leichte Zweifel am Potential aufkommen, wird das abgestraft, als wäre es schon ein Milliardenseller, den man einfach weggeworfen hat!

      Kare Schultz hat sicher klare Vorstellungen, wie er das Produkt positioniert, und wahrscheinlich werden die auch funktionieren.
      Worst Case kann er in einem Jahr immer noch sagen "OK, wir geben doch auch 30 % Rabatt" und Express Script wird das gerne annehmen.
      Diese Meldung ist eine reine Momentaufnahme, und die Reaktion völlig übertrieben!
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