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    cobra Blitzumfrage zur EU-DSGVO  673  0 Kommentare Ahnungslosigkeit dominiert in deutschen Unternehmen - Seite 2


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    Die EU-DSGVO legt das Level in punkto Datenschutz für Unternehmen
    um einiges höher: Strengere Verordnungen und Auflagen gibt es
    praktisch in jedem Bereich, der irgendetwas mit dem Handling von
    personenbezogenen Daten zu tun hat. Aber auch darüber scheinen sich
    nur wenige deutsche Unternehmen momentan Gedanken zu machen. Laut der
    cobra-Erhebung sind in Bezug auf die Sicherstellung der neuen
    gesetzlichen Vorgaben der EU-DSGVO nur 21 Prozent der befragten
    Unternehmen der Meinung, dass sie diese bereits einhalten, 67 Prozent
    halten es immerhin noch für "ziemlich wahrscheinlich". Zwölf Prozent
    der Unternehmen können die Anforderungen allerdings "wahrscheinlich
    nicht" bzw. "keinesfalls" bis zum 25. Mai 2018 umsetzen.

    Nur fünf Prozent der Unternehmen fühlen sich gut beraten

    Der Status-Quo der cobra-Umfrage zeigt, dass Unternehmen - egal
    welcher Größe - extreme Schwierigkeiten mit der Umsetzung der
    gesetzlichen Anforderungen haben. Viele setzten dabei auf die Hilfe
    von außen: So können Unternehmen auf dem Markt externe
    Datenschutz-Dienstleister und Beratungshäuser, Schulungen oder
    spezielle Tools finden, die bei der Umsetzung der EU-DSGVO helfen.
    Allerdings fühlen sich laut der cobra-Umfrage lediglich knapp zehn
    Prozent durch ihren IT-Dienstleister "sehr gut" beraten, ebenfalls
    zehn Prozent verteilten die Note "gut". 40 Prozent verteilten die
    Noten "befriedigend" und "ausreichend". Ein Viertel der Unternehmen
    bewertete die Beratung aber mit der Note "mangelhaft" bzw. sogar als
    "ungenügend". Ein weiteres Viertel der Unternehmen machte keine
    Angaben.

    Zusammenfassend kann man sagen, dass die Umsetzung der neuen
    gesetzlichen Vorgaben der EU-DSGVO in Unternehmen noch nicht sehr
    weit fortgeschritten ist bzw. noch überhaupt nicht angegangen wurde.
    Das ein oder andere Unternehmen ist sich zwar der hohen Strafen, die
    bei Verstößen drohen bewusst, aber offensichtlich nicht dem Ernst der
    Lage. Denn die Zeit bis zum 25. Mai 2018 ist knapp und die neuen
    gesetzlichen Anforderungen sind komplex. Zu bedenken ist, dass die
    notwendigen Maßnahmen einen hohen konzeptionellen und technischen
    Aufwand sowie deren dauerhafte Anwendung meist einen höheren
    Personalbedarf nach sich ziehen.

    Die Ergebnisse der Blitzumfrage stehen unter http://ots.de/ofmOfZ
    zum Download zur Verfügung.

    OTS: cobra computer's brainware GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/32167
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_32167.rss2

    Pressekontakt:
    Samantha Schubert
    Telefon: 07531 8101-37
    samantha.schubert@cobra.de
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    cobra Blitzumfrage zur EU-DSGVO Ahnungslosigkeit dominiert in deutschen Unternehmen - Seite 2 Nur zehn Prozent der deutschen Unternehmen sind der Meinung, die neuen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 angewendet werden müssen, zu diesem Zeitpunkt einhalten zu können. So die ersten …

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