checkAd

    Letzter Appell  63358  15 Kommentare Verlustverrechnung: Plan von Olaf Scholz "trifft wie ein Skalpell nur den Privatanleger“

    In einer Video-Schalte haben Anlegerverbände diese Woche abermals den Bundes- und die Landesfinanzminister dazu aufgerufen, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen.

    Verluste aus Termingeschäften können seit diesem Jahr noch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. So steht es im neuen Jahressteuergesetz. Bei einem Termingeschäft handelt es sich um einen Vertrag, dessen Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Noch ist nicht eindeutig geklärt, ob Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate künftig als Termingeschäfte eingestuft werden.

    In den kommenden Tagen erwarten der Deutsche Derivate Verband (DDV), die Börse Stuttgart und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums (BFM).

    Deshalb appellieren Interessenvertreter geschlossen an das BFM, wieder zur Linie aus dem Juni 2020 zurückzukehren und Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen. Sie schlagen stattdessen vor, die Klassifizierung anhand der Erfüllungsweise von Optionsgeschäften vorzunehmen. Diese sei bei Optionsscheinen „Zug-um-Zug“ und daher den Kassa- und nicht den Termingeschäften zuzurechnen.

    Andernfalls hätte das „negative Auswirkungen auf den Vermögensaufbau vieler Anleger und auch auf die Anlagekultur in Deutschland insgesamt“, sagte Dr. Michael Völter, Vorstandsvorsitzender der Börse Stuttgart.

    Die Absicht des BFM kritisierte auch Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer: „Das Gesetz trifft wie ein Skalpell nur den Privatanleger.“ Sobald eine GmbH dahinterstecke, passiere nichts, so Tüngler weiter.

    Zur Veranschaulichung: Einer Studie der Wirtschaftshochschule WHU aus dem vergangenem Jahr zufolge wären hunderttausende Privatanleger von einer solchen Klassifizierung betroffen. Zudem nutzten über zwei Drittel von ihnen (68,8 Prozent) Hebelprodukte wie Optionsscheine zu Absicherungszwecken.

    Autor: Nicolas Ebert, wallstreet:online Zentralredaktion




    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen
    Letzter Appell Verlustverrechnung: Plan von Olaf Scholz "trifft wie ein Skalpell nur den Privatanleger“ In einer Video-Schalte haben Anlegerverbände diese Woche abermals den Bundes- und die Landesfinanzminister dazu aufgerufen, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Kommentare

    Avatar
    24.01.21 10:10:15
    Scholz kann mich mal
    Avatar
    23.01.21 11:35:54
    Was sollen Optionsscheine steuerrechtlich denn sonst - außer Termingeschäfte - sein?
    Avatar
    22.01.21 18:36:41
    inzwischen kann man auch zu
    SPD = Saustall Partei Deutschlands
    sagen,
    einfach nicht wählen, keine Stimme diesem Saustall *
    Avatar
    22.01.21 16:05:47
    Irgendwo müssen die Billionen ja herkommen. Und von Herrn Schplz, Master of Desaster schon in Hamburg (G7) und Humbug (Warburg..) kommt noch mehr.

    Dieses Vorgehen ist seit Jahrzehnten systemisch. Man soll doch bitteschön das Geld in Aktien & Co fürs Alter anlegen. Erleidet man Verluste, dann aber (schon seit Jahren) bitteschön nur mit Verlusten aus dieser Art zu verrechnen.

    Nun die Deckelung, irgendwann die komplette Abschaffung und Individualsteuersatz, ohne die Verrechenbarkeit aufleben zu lassen ... Aber keine Bange: denen wird noch v i e l mehr einfallen. Nur nichts sinnvolles (20 Mrd MwSt. ..., E-Mobility-Förderung, ...)
    Avatar
    22.01.21 15:35:55
    Zitat von anglers04: Meine Riesterrente die ich mit meinem versteuerten Einkommen bespare darf ich genau wie meine Rente nochmal versteuern.


    Weißt Du eigentlich, wie alt Du verden musst, um mit diesem Kontrukt namens RiesterEnte überhaupt ins Plus zu kommen?

    Gebracht hat das ganze vor allem dem Namensgeber etwas. Gleiches gilt für Rürup. Dieser soll mal gesagt haben, dass "der Steuerspartrieb der Deutschen ausgeprägter ist, als deren Sexualtrieb".

    Nachfolgend noch etwas zum "gucken". Satire, aber zugleich bittere Realität!

    Disclaimer