Letzter Appell
Verlustverrechnung: Plan von Olaf Scholz "trifft wie ein Skalpell nur den Privatanleger“
In einer Video-Schalte haben Anlegerverbände diese Woche abermals den Bundes- und die Landesfinanzminister dazu aufgerufen, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen.
Verluste aus Termingeschäften können seit diesem Jahr noch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. So steht es im neuen Jahressteuergesetz. Bei einem Termingeschäft handelt es sich um einen Vertrag, dessen Erfüllung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Noch ist nicht eindeutig geklärt, ob Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate künftig als Termingeschäfte eingestuft werden.
In den kommenden Tagen erwarten der Deutsche Derivate Verband (DDV), die Börse Stuttgart und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums (BFM).
Deshalb appellieren Interessenvertreter geschlossen an das BFM, wieder zur Linie aus dem Juni 2020 zurückzukehren und Optionsscheine nicht als Termingeschäfte einzuordnen. Sie schlagen stattdessen vor, die Klassifizierung anhand der Erfüllungsweise von Optionsgeschäften vorzunehmen. Diese sei bei Optionsscheinen „Zug-um-Zug“ und daher den Kassa- und nicht den Termingeschäften zuzurechnen.
Andernfalls hätte das „negative Auswirkungen auf den Vermögensaufbau vieler Anleger und auch auf die Anlagekultur in Deutschland insgesamt“, sagte Dr. Michael Völter, Vorstandsvorsitzender der Börse Stuttgart.
Die Absicht des BFM kritisierte auch Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer: „Das Gesetz trifft wie ein Skalpell nur den Privatanleger.“ Sobald eine GmbH dahinterstecke, passiere nichts, so Tüngler weiter.
Zur Veranschaulichung: Einer Studie der Wirtschaftshochschule WHU aus dem vergangenem Jahr zufolge wären hunderttausende Privatanleger von einer solchen Klassifizierung betroffen. Zudem nutzten über zwei Drittel von ihnen (68,8 Prozent) Hebelprodukte wie Optionsscheine zu Absicherungszwecken.
Autor: Nicolas Ebert, wallstreet:online Zentralredaktion