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    DGAP-Adhoc  275  0 Kommentare bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 - Seite 2

    Im polnischen Markt sah sich der bet-at-home.com AG Konzern seit Juli 2017 Vollzugsbestrebungen seitens der Behörden ausgesetzt, die sowohl IP-Blocking- als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassten. Der bet-at-home.com AG Konzern hatte ursprünglich sein Angebot weiter aufrechterhalten und ist gegen die diskriminierenden Regelungen gerichtlich vorgegangen. Aufgrund rechtlicher Verschärfungen beabsichtigt der bet-at-home.com AG Konzern nun, einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettenkonzession auch in Polen zu stellen. Ein weiteres Anbieten am polnischen Markt findet seit dem 01.06.2021 nicht mehr statt, denn dieses hätte den Ausschluss von künftigen Lizenzierungsverfahren in Polen nach sich gezogen. Auch hieraus ergibt sich ein über die bisherigen Beschränkungen in Polen hinausgehender negativer Umsatz- und ergebniswirksamer Einflussfaktor im zweiten Halbjahr 2021.

    Ergebnisbelastend wirkt sich zudem aus, dass - wie bereits berichtet - eine maltesische Konzerngesellschaft in Österreich Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt ist. Mit Ende des 1. Halbjahres 2021 waren in Österreich Gerichtsverfahren mit einem Gesamtstreitwert von etwa EUR 11 Millionen anhängig (31.12.2020: EUR 4,8 Millionen). Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung als europarechtswidrig und sieht sich demnach als rechtmäßiger Anbieter. Dies wird laufend mit entsprechenden Gutachten renommierter Experten untermauert. Dennoch entschieden die österreichischen Gerichte in den unteren Instanzen im ersten Halbjahr 2021 zugunsten der Kunden und bejahen eine Rückerstattung von Spielverlusten aufgrund der fehlenden österreichischen Glücksspielkonzession. Dabei werden - entgegen den strikten Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - von den österreichischen Gerichten zurzeit keine inhaltlichen Prüfungen zur Rechtmäßigkeit des Glücksspielmonopols vorgenommen, sondern in der Regel auf frühere höchstgerichtliche Rechtsprechungen verwiesen, wobei aktuell Höchstgerichte entsprechende Berufungen ebenso mit früheren Höchstgerichtsurteilen begründend abweisen.

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    DGAP-Adhoc bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung bet-at-home.com AG: Anpassung der Umsatz- und Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2021 19.07.2021 / 19:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der …