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     233  0 Kommentare Silver X Mining meldet Abschluss der zweiten Tranche einer nicht vermittelten Privatplatzierung

     

    Vancouver, B.C., 28. Juni 2023 / IRW-Press / SILVER X MINING CORP. (TSX-V: AGX) (OTC QB: AGXPF) (F: AGX) („Silver X“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Unternehmen die zweite Tranche seiner zuvor angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung (die „Platzierung“) mit der Platzierung von 3.006.700 Einheiten (die „Einheiten“) zu einem Preis von 0,30 $ pro Einheit abgeschlossen und damit eine Bruttoerlös von 902.010 $ erzielt hat. Am 5. Juni 2023 gab das Unternehmen den Abschluss der ersten Tranche der Platzierung mit einem Erlös von 1.263.015 $ bekannt. Insgesamt hat das Unternehmen 7.216.750 Einheiten mit einem Gesamterlös von 2.165.025 $ platziert.

     

    Jede Einheit besteht aus einer (1) Stammaktie (eine „Stammaktie“) und einem (1) Stammaktienkaufwarrant (ein „Warrant“). Jeder Warrant berechtigt seinen Inhaber, innerhalb eines Zeitraums, der zwei Jahre nach dem Transaktionsabschluss der Privatplatzierung (der „Transaktionsabschluss“) abläuft, eine Stammaktie des Unternehmens zu einem Preis von 0,45 $ pro Aktie zu erwerben.

     

    Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Platzierung für Investitionsaufwendungen und die Exploration im Silberrevier Nueva Recuperada in Peru (das „Projekt“) sowie den möglichen Erwerb von Vermögenswerten zu verwenden.

     

    Jose Garcia, CEO, und Sebastian Wahl, Vice President, Corporate Development, (die „Insider“) beteiligten sich an der zweiten Tranche der Platzierung und zeichneten jeweils Einheiten im Wert von insgesamt etwa 133.000 $. Die Beteiligung der Insider des Unternehmens an der Platzierung stellt eine Transaktion mit einer nahestehenden Partei (Related Party Transaction) im Sinne von TSX Venture Exchange Policy 5.9 und Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) dar. Diese Beteiligung ist von den formalen Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) ausgenommen, da weder der Marktwert der begebenen Wertpapiere noch der Marktwert der Gegenleistung für die begebenen Wertpapiere 25 % der gemäß MI 61-101 berechneten Marktkapitalisierung des Unternehmens überschreitet. Ein Bericht über wesentliche Änderungen (Material Change Report) im Zusammenhang mit der Platzierung wird weniger als 21 Tage vor dem Transaktionsabschluss der Platzierung eingereicht werden. Diese kürzere Frist war unter den gegebenen Umständen angemessen und notwendig, da das Unternehmen die Platzierung zeitnah abschließen wollte.

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