Privacyreclaim
"Google sammelt massenhaft Daten über Android-Nutzer - Android-Nutzern kann Schadensersatz zustehen"
Düsseldorf (ots) - Das Unternehmen Privacy ReClaim geht gegen Google vor, um die
Privatsphäre unzähliger Android-Nutzer besser zu schützen. Privacy ReClaim ist
überzeugt, dass Android-Nutzern, deren Daten Google ohne Rechtsgrundlage
verarbeitet hat, Schadensersatz gegen Google zusteht. Daher bietet Privacy
ReClaim allen Nutzern von Android-Handys in Deutschland ab sofort den Ankauf von
potenziellen Schadenersatzansprüchen gegen Google an. Dafür erhält der Nutzer
sofort 40 Euro. Alternativ können Android-Nutzer auch selbst gegen Google
vorgehen - in dem Fall stellt Privacy ReClaim den Kontakt zu einer
Partnerkanzlei her. Der Registrierungsprozess erfolgt über die Webseite
https://www.privacyreclaim.com/ .
Laut eines von Privacy ReClaim beauftragten Expertengutachtens senden
Android-Handys jeden Tag massenhaft Daten über ihre Nutzer an Google. Dazu
gehören unter anderem Daten über die genutzten Apps und den Standort des
Nutzers. Ein Großteil dieser Daten ist dabei nicht anonymisiert, sondern
(indirekt) über das Handy mit dem Nutzer verknüpft, sodass sich zuordnen ließe,
von welchem Nutzer die jeweiligen Daten tatsächlich stammen.
Privatsphäre unzähliger Android-Nutzer besser zu schützen. Privacy ReClaim ist
überzeugt, dass Android-Nutzern, deren Daten Google ohne Rechtsgrundlage
verarbeitet hat, Schadensersatz gegen Google zusteht. Daher bietet Privacy
ReClaim allen Nutzern von Android-Handys in Deutschland ab sofort den Ankauf von
potenziellen Schadenersatzansprüchen gegen Google an. Dafür erhält der Nutzer
sofort 40 Euro. Alternativ können Android-Nutzer auch selbst gegen Google
vorgehen - in dem Fall stellt Privacy ReClaim den Kontakt zu einer
Partnerkanzlei her. Der Registrierungsprozess erfolgt über die Webseite
https://www.privacyreclaim.com/ .
Laut eines von Privacy ReClaim beauftragten Expertengutachtens senden
Android-Handys jeden Tag massenhaft Daten über ihre Nutzer an Google. Dazu
gehören unter anderem Daten über die genutzten Apps und den Standort des
Nutzers. Ein Großteil dieser Daten ist dabei nicht anonymisiert, sondern
(indirekt) über das Handy mit dem Nutzer verknüpft, sodass sich zuordnen ließe,
von welchem Nutzer die jeweiligen Daten tatsächlich stammen.
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Unabhängig von den Datenschutzeinstellungen werden Daten über die Nutzung des
Google Play Store an Google übermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf die
Religionszugehörigkeit, den Gesundheitszustand oder die sexuelle Orientierung
des Nutzers zulassen - etwa das Herunterladen einer Bibel-App, einer
Schwangerschafts-App oder auch eine Dating-App. Abhängig von den
Datenschutzeinstellungen kann Google zudem Standortdaten sammeln, aus denen sich
ableiten lässt, wann sich der Nutzer wo und wie lange aufhält. Aus solchen
Standortdaten kann nicht nur hervorgehen, wo die betroffene Person wohnt und
arbeitet, sondern auch, wann sie bestimmte Ärzte- oder Krankenhäuser aufsucht,
oder wie häufig sie zu einer Kirche oder sonstigen Glaubenseinrichtung geht.
Welche Daten Google genau sammelt, ist anhand der Datenschutzerklärung, die mehr
als 70 Din A4-Seiten umfasst, häufig schwer nachzuvollziehen. Deshalb hat
Privacy ReClaim dies in einem Expertengutachten untersuchen lassen. Privacy
ReClaim ist der Meinung, dass es für den Umfang der Datenverarbeitung und
-sammlung durch Google in einigen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt und dass der
Konzern somit gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Führende Kanzlei mit Anspruchsdurchsetzung beauftragt
Privacy ReClaim hat für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
Google Hausfeld Rechtsanwälte LLP beauftragt, eine der führenden Kanzleien bei
der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen.
Das Prozessrisiko der kommenden juristischen Auseinandersetzung trägt bei einem
Anspruchskauf Privacy ReClaim. Das Geld für den Ankauf der möglichen
Schadensersatzansprüche darf der Nutzer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
behalten. Privacy ReClaim würde die potenziellen Ansprüche des Nutzers dann im
eigenen Namen geltend machen. Ist die Anspruchsdurchsetzung erfolgreich, erhält
Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken
(z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.).
Nutzer haben auch die Möglichkeit, eine eigene Klage zu initiieren. Privacy
ReClaim stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her, welche die
Nutzer direkt vertreten würde.
Über Privacy ReClaim
Hinter Privacy ReClaim steht ein Team aus erfahrenden Legal Tech- und
IT-Experten. Privacy ReClaim arbeitet mit Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen,
einer der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen. Weitere Informationen
finden Sie auf http://www.privacyreclaim.com .
Über Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Die Kanzlei ist mit rund 170 Anwälten an 17 Standorten in den USA und Europa
tätig. In Deutschland werden Mandanten von Büros in Berlin, Düsseldorf und
Hamburg insbesondere in Themen des Wirtschafts- und Kartellrechtes betreut.
Hausfeld ist dabei insbesondere in der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Digitalunternehmen eine der
führenden Kanzleien in Europa.
Pressekontakt:
Engel International Communication GmbH
Andreas Engel
mailto:engel@engelpr.de
http://www.engelpr.de
Knesebeckstraße 55
D-10719 Berlin
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/176178/5865040
OTS: CAG GmbH (Privacyreclaim)
Google Play Store an Google übermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf die
Religionszugehörigkeit, den Gesundheitszustand oder die sexuelle Orientierung
des Nutzers zulassen - etwa das Herunterladen einer Bibel-App, einer
Schwangerschafts-App oder auch eine Dating-App. Abhängig von den
Datenschutzeinstellungen kann Google zudem Standortdaten sammeln, aus denen sich
ableiten lässt, wann sich der Nutzer wo und wie lange aufhält. Aus solchen
Standortdaten kann nicht nur hervorgehen, wo die betroffene Person wohnt und
arbeitet, sondern auch, wann sie bestimmte Ärzte- oder Krankenhäuser aufsucht,
oder wie häufig sie zu einer Kirche oder sonstigen Glaubenseinrichtung geht.
Welche Daten Google genau sammelt, ist anhand der Datenschutzerklärung, die mehr
als 70 Din A4-Seiten umfasst, häufig schwer nachzuvollziehen. Deshalb hat
Privacy ReClaim dies in einem Expertengutachten untersuchen lassen. Privacy
ReClaim ist der Meinung, dass es für den Umfang der Datenverarbeitung und
-sammlung durch Google in einigen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt und dass der
Konzern somit gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Führende Kanzlei mit Anspruchsdurchsetzung beauftragt
Privacy ReClaim hat für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
Google Hausfeld Rechtsanwälte LLP beauftragt, eine der führenden Kanzleien bei
der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen.
Das Prozessrisiko der kommenden juristischen Auseinandersetzung trägt bei einem
Anspruchskauf Privacy ReClaim. Das Geld für den Ankauf der möglichen
Schadensersatzansprüche darf der Nutzer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
behalten. Privacy ReClaim würde die potenziellen Ansprüche des Nutzers dann im
eigenen Namen geltend machen. Ist die Anspruchsdurchsetzung erfolgreich, erhält
Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken
(z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.).
Nutzer haben auch die Möglichkeit, eine eigene Klage zu initiieren. Privacy
ReClaim stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her, welche die
Nutzer direkt vertreten würde.
Über Privacy ReClaim
Hinter Privacy ReClaim steht ein Team aus erfahrenden Legal Tech- und
IT-Experten. Privacy ReClaim arbeitet mit Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen,
einer der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen. Weitere Informationen
finden Sie auf http://www.privacyreclaim.com .
Über Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Die Kanzlei ist mit rund 170 Anwälten an 17 Standorten in den USA und Europa
tätig. In Deutschland werden Mandanten von Büros in Berlin, Düsseldorf und
Hamburg insbesondere in Themen des Wirtschafts- und Kartellrechtes betreut.
Hausfeld ist dabei insbesondere in der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Digitalunternehmen eine der
führenden Kanzleien in Europa.
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Andreas Engel
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