EANS-Hauptversammlung
OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären
ab heute bzw. spätestens ab 23. April 2014 folgende Unterlagen zur
Verfügung:
- die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7 und 9;
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8;
- die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktienG zu Tagesordnungspunkt 8;
- der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.
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Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung sind ab heute bzw. spätestens ab 23.
April 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 frei
verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Sonntag,
4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär
sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt
sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre,
deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung sind ab heute bzw. spätestens ab 23.
April 2014 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2014 frei
verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 16. Mai 2014 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der Sonntag,
4. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär
sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt
sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre,
deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
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