EANS-Hauptversammlung
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OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011
für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt
zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie ›
Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre
Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung
nur dann ausüben, wenn sie
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rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (4. Mai 2014) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000743059 im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Gesellschaft einlangen:
- per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien
- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
- per Telefax an +43 1 8900 500 56
- per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
ISIN AT0000743059 im Text angeben.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt.
Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
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