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    EANS-Hauptversammlung  615  0 Kommentare OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
    5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
    4. Mai 2014 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

    Kraftlos erklärte Aktien Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011
    für kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im "Amtsblatt
    zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der Website der
    Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › OMV Aktie ›
    Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden), können ihre
    Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung
    nur dann ausüben, wenn sie

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    rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (4. Mai 2014) ihre (kraftlosen)
    Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine
    Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

    Depotbestätigungen müssen spätestens am 9. Mai 2014, um 24:00 Uhr MESZ
    (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
    Gesellschaft einlangen:

    - per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft,
    z.H. Mag. Patrick Schinnerl, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien

    - als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer
    Post an E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at
    - per Telefax an +43 1 8900 500 56
    - per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt
    ISIN AT0000743059 im Text angeben.

    Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als

    Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der
    Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht,
    Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
    übermitteln.

    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
    bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
    Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
    Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
    verfügen.

    Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
    ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
    Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
    an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
    Aktionär, den er vertritt.

    Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
    Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern
    bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die
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    EANS-Hauptversammlung OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - OMV Aktiengesellschaft Wien Firmenbuch-Nr.: 93363z ISIN: AT …

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