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     1982  0 Kommentare Vom unglaublichen Krieg der Luftliegen (FOTO) - Seite 2


    Verfügung untersagt, die Laybag Luftliege in Deutschland im neuen
    Design zu vertreiben. Nur anstatt diesem rechtlichen Schritt endlich
    Folge zu leisten, entscheidet sich Herr Kalmbacher, die
    Online-Vermarktung mit hoher Aggressivität und Intensität
    fortzusetzen. Ob via ebay oder Amazon, die aktuell auch rechtlich
    angehalten werden, etwaige Angebote umgehend zu löschen oder in
    Sachen Google-Advertising, wonach Hirams Trade sogar die Marke
    "Fatboy" als Keyword missbraucht, um unter dem Deckmantel des
    Originalanbieters dessen Kunden vor der Nase wegzuschnappen.

    Aus einer Unterlassungsmaßnahme ist mittlerweile ein
    "Luftliegen-Krieg" ohne direkt juristische Auseinandersetzung
    entbrannt. Dem in Berlin gemeldeten Anbieter ist bis jetzt nicht
    beizukommen. Der Geschäftsführer hat persönlich keinen offiziellen
    Wohnsitz und agiert neben seiner Internetvermarktung nur über eine
    Berliner Rechtsanwaltskanzlei. In Anbetracht dessen, wurden nun auch
    unorthodoxe Wege eingeschlagen und die einstweilige Verfügung per
    E-Mail an verschiedene Adressen der Hirams Trade GmbH übersendet. Das
    sieht die Zivilprozessordnung eigentlich nicht vor. Doch innerhalb
    der praktischen Absatzstrukturen des Internets ist es für
    firmensitzlose Unternehmen wie die Hirams Trade GmbH ein Leichtes,
    ihr Plagiat Laybag zumindest kurzfristig abzusetzen. Folglich muss
    man sich der gängigen Wege anpassen.

    Derzeit ist die auf Urheberrecht, Wettbewerb und gewerblichen
    Rechtsschutz spezialisierte Anwaltskanzlei Heinrich Partner
    Rechtsanwälte aus Frankfurt damit betraut, das geistige Eigentum von
    Fatboy zu verteidigen. Der verantwortliche Rechtsanwalt Carsten
    Schröder empfiehlt allen möglichen Nachahmern, es nicht drauf
    ankommen zu lassen. Ihm zufolge wird "... selbst ein Herr Kalmbacher
    mit seiner Hirams Trade GmbH auf lange Sicht keine Chance haben, als
    sich der Auseinandersetzung in der Sache zu stellen und dass per
    einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verbot zu befolgen."

    OTS: fatboy the original b.v.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/111590
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_111590.rss2

    Pressekontakt:
    Carsten Schröder
    Rechtsanwalt
    HEINRICH PARTNER RECHTSANWÄLTE
    Geistiges Eigentum und Wettbewerb
    Hanauer Landstraße 126-128
    60314 Frankfurt am Main
    Tel.: 069/714003-0
    Fax: 069/714003-22
    E-Mail: schroeder@hepsite.de
    Internet: www.hepsite.de

    Dirk Olefs
    Country Manager
    Germany & Austria Fatboy the original b.v.
    De Steenbok 19-21
    5215 MG 's-Hertogenbosch
    The Netherlands
    Mobil: +49-(0)160-9631 4413
    Fax: +31 73 615 42 01
    E-Mail: dirk@fatboy.com
    Internet: www.fatboy.com
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