EANS-Hauptversammlung
OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung - Seite 2
2017 frei verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 27. Mai 2017 im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 14. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. Angaben über
den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
14. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden
(siehe Veröffentlichung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22.
März 2011 und auf der Website der Gesellschaft
unterwww.omv.com>Investor_Relations> OMV Aktie > Aufforderung zur
Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (14. Mai 2017) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am19. Mai 2017,um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 14. Mai
2017, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
Aktiengesetz) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. Angaben über
den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
14. Mai 2017 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden
(siehe Veröffentlichung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22.
März 2011 und auf der Website der Gesellschaft
unterwww.omv.com>Investor_Relations> OMV Aktie > Aufforderung zur
Einreichung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie
rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (14. Mai 2017) ihre (kraftlosen)
Aktienurkunden bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben
und eine Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.
Depotbestätigungen müssen spätestens am19. Mai 2017,um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der
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