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    Mahnkosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.05 17:07:19 von
    neuester Beitrag 15.08.05 19:03:22 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.000.123
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      schrieb am 15.08.05 17:07:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muss man eigentlich Mahnkosten zusätzlich zum angemahnten Betrag zahlen ?
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 17:24:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, zumindest in Ö nicht - und Dtld ist zivilrechtich ähnlich: Vorprozeesuale Kosten sind nicht zu ersetzen.
      Anders erst im Falle der gerichtlichenGeldtendmachung der ursprünglichen Forderung.

      Mit anderen Worten: Inkassobüros (und häufig auch Anwälte) bluffen in den meisten Fällen und rechnen damit, dass die "ERmahnten" eingeschüchetert die Mahnkosten ersetzen. Echt eine widerliche Branche, sollte eigentlich verboten werden.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 17:39:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank !
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 18:06:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Auskunft #2 ist falsch.

      Wer sich in D im Zahlungsverzug befindet, muß auch Anwaltskosten tragen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 18:21:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sagte doch, dass die Auskunft für Ö gilt.
      Kann mir aber auch für Dtld nur schwer vorstellen, dass automatisch mit Verzug Mahnkosten in beliebiger Höhe verlangt werden können, ohne dass dies vertraglich vereinbart ist.

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      schrieb am 15.08.05 19:03:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mahnkosten sind zu ersetzen, nachdem sich der Schnuldner in Verzug befindet.

      Allerdings werden die Kosten eines Inkassounternehmens im Falle gerichtlicher Auseinandersetztung mit den Anwaltskosten "verrechnet". Zudem habe ich auch Richter kennen gelernt, die Inkassokosten als "nicht notwendig" ansehen - wohl aus Argwohn gegenüber ebendiesen Unternehmen.


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