Mahnkosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.08.05 17:07:19 von
neuester Beitrag 15.08.05 19:03:22 von
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Muss man eigentlich Mahnkosten zusätzlich zum angemahnten Betrag zahlen ?
Nein, zumindest in Ö nicht - und Dtld ist zivilrechtich ähnlich: Vorprozeesuale Kosten sind nicht zu ersetzen.
Anders erst im Falle der gerichtlichenGeldtendmachung der ursprünglichen Forderung.
Mit anderen Worten: Inkassobüros (und häufig auch Anwälte) bluffen in den meisten Fällen und rechnen damit, dass die "ERmahnten" eingeschüchetert die Mahnkosten ersetzen. Echt eine widerliche Branche, sollte eigentlich verboten werden.
Anders erst im Falle der gerichtlichenGeldtendmachung der ursprünglichen Forderung.
Mit anderen Worten: Inkassobüros (und häufig auch Anwälte) bluffen in den meisten Fällen und rechnen damit, dass die "ERmahnten" eingeschüchetert die Mahnkosten ersetzen. Echt eine widerliche Branche, sollte eigentlich verboten werden.
Vielen Dank !
Die Auskunft #2 ist falsch.
Wer sich in D im Zahlungsverzug befindet, muß auch Anwaltskosten tragen.
Wer sich in D im Zahlungsverzug befindet, muß auch Anwaltskosten tragen.
Sagte doch, dass die Auskunft für Ö gilt.
Kann mir aber auch für Dtld nur schwer vorstellen, dass automatisch mit Verzug Mahnkosten in beliebiger Höhe verlangt werden können, ohne dass dies vertraglich vereinbart ist.
Kann mir aber auch für Dtld nur schwer vorstellen, dass automatisch mit Verzug Mahnkosten in beliebiger Höhe verlangt werden können, ohne dass dies vertraglich vereinbart ist.
Mahnkosten sind zu ersetzen, nachdem sich der Schnuldner in Verzug befindet.
Allerdings werden die Kosten eines Inkassounternehmens im Falle gerichtlicher Auseinandersetztung mit den Anwaltskosten "verrechnet". Zudem habe ich auch Richter kennen gelernt, die Inkassokosten als "nicht notwendig" ansehen - wohl aus Argwohn gegenüber ebendiesen Unternehmen.
Allerdings werden die Kosten eines Inkassounternehmens im Falle gerichtlicher Auseinandersetztung mit den Anwaltskosten "verrechnet". Zudem habe ich auch Richter kennen gelernt, die Inkassokosten als "nicht notwendig" ansehen - wohl aus Argwohn gegenüber ebendiesen Unternehmen.
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