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    Bausparkassen wollen kein Geld mehr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.05 19:01:43 von
    neuester Beitrag 02.10.05 08:58:13 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.004.808
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      schrieb am 05.09.05 19:01:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      von Sparern mit Altverträgen. Ich habe bei der HUK-Coburg einen BSV, Tarif W-Plus, Verzinsung im besten Fall 4,9 %. Der BSV ist jetzt am Ende des 6. Jahres und zu ca. 50% der Bausparsumme angespart. Da ich das Geld in nächster Zeit nicht benötige, möchte ich den Vertrag auch über das 7. Jahr hinaus weiter besparen, bis die Bausparsumme erreicht ist oder ich das Geld benötige. Dies habe ich der netten Dame am HUK-Telefon mitgeteilt. Jedoch gefiel ihr das gar nicht und sie wies mich daraufhin,
      "dass ich nur bis zur Zuteilung in den bsv einzahlen darf. Ab diesem Zeitpunkt wird die huk alle weiteren Einzahlungen zurücküberweisen, denn ein bsv ist nicht zum Sparen da. Wenn 50 % der Bausparsumme erreicht sind, kann man das Darlehen in Anspruch nehmen oder den bsv ruhen lassen."
      Ist das so korrekt? Hat die Bausparkasse das Recht meine monatlichen Einzahlungen, welche direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden, ab dem 7. Jahr abzublocken? Weiterhin möchte ich auch jedes weitere Jahr die 1024 EUR für die WOP einzahlen.
      Wer kennt sich aus? Ich wäre dankbar für hilfreiche Tipps.
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 19:15:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gut das mir das mit meinen 4% Garantiezinslebensversicherungen nicht passieren kann:laugh:

      Da darf ich noch 30 oder 35 Jahre einzahlen:kiss:

      Muss ich denn?:confused: Nein , aber ich darf:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 19:37:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was steht denn in den Bausparkonditionen? Das Thema wird sehr unterschiedlich gehandhabt - teilweise gibt es auch Verträge die Du "richtig" voll machen kannst. Nur, daß Du dann da kein großes Darlehen mehr einzahlen kannst.

      Ich selbst habe einen Bausparvertrag, bei dem ich nur 1,5 Prozent bekomme (bei Schwäbisch-Hall. Auf das Darlehen werde ich dann aber nur 2,5 Prozent zahlen, und so rechnet sich das wieder :cool: ). Soweit ich gesehen habe, darf ich da über die 50%-Marke einzahlen (was aber noch etwas dauern wird).
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 21:36:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versuch halt, einen Bausparer "aufzustocken", dann kannst du weiter einzahlen, bis wieder 50 % der neuen Summen erreicht sind.
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 21:54:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      aber achte darauf das du deinen "günstigen Tarif" mit den hohen Guthabenzinsen behälst, bevor du die Bausparsumme erhöst.

      motte :cool:

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      Avatar
      schrieb am 05.09.05 21:55:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      [posting]17.791.917 von Temporana am 05.09.05 19:01:43[/posting]das würde ich schon ganz genau prüfen, denn logisch ist, dass die bausparkassen keine lust mehr haben, den hohen zins zu bezahlen. doch wenn der vertrag damals keine beschränkung hatte, kann DIR das ja egal sein. bin aber der meinung, dass die bausparbedingungen des altvertrages ausschlaggebend sind.
      viel glück...
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 22:53:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]17.791.917 von Temporana am 05.09.05 19:01:43[/posting]Zahlungen werden bis zur Bausparsumme möglich sein, falls noch keine Zuteilung/Auszahlung erfolgt ist. Das mit den 50% ist Mindestbausparsumme und nicht Maximalansparsumme.

      Die Intention aus #1 geht auf, der Rest ist Kommunikationsstörung und keineswegs durch ABBs gedeckt.

      Eine Bausparsummenerhöhung zu historischen Bedingungen macht keine Bausparkasse mit, Benzin hat auch andere Konditionen oder Lebensversicherungen. Was hier an weltfremdem Zeug kommt:rolleyes: ist fürchterlich.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 23:38:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      In jedem Fall darfst Du bist zur Bausparsumme zahlen. Was die Tante da sagt ist durch die Bedingungen bei der Huk nicht gedeckt:

      "§ 5 Nichtannahme der Zuteilung; Vertragsfortsetzung
      (1) Der Bausparer kann die Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der
      Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
      (2) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht zum frühestmöglichen Zuteilungstermin
      an oder gibt er die Annahmeerklärung nicht fristgemäß ab oder
      wird die Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
      (3) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er die Zuteilung vorrangig jederzeit
      bis zum 15. des der gewünschten Zuteilung vorangehenden Monats
      schriftlich beantragen oder einen bereits gewählten Zuteilungstermin ändern."
      Avatar
      schrieb am 05.09.05 23:45:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      ob du noch weitersparen kannst, ergibt sich aus den AGB zu deinem BSV, wie schon in #3 steht. allerdings ist dort wohl gemeint, dass dein anspruch auf bauspardarlehen geringer wird, je höher das guthaben ist. auf eine telefonische auskunft würde ich mich nicht verlassen.

      ggfs. legst du deinem bankberater mal die vertragsunterlagen vor. vielleicht ist der ja so freundlich und überprüft das kleingeschriebene. rät er dir zu einer auflösung des vertrages mit ner alternativen anlagemöglichkeit, vergiss ihn und wechsle die bank.

      sollten tatsächlich keine einzahlungen über 50 % der BS möglich sein, nimm die dir von der BSK jährlich, manchmal auch unterjährig, angebotene Zuteilung keinesfalls an. so erhältst du dir zumindest für den eingezahlten teil eine verzinsung, die deutlich über der z.Zt. üblichen Verzinsung liegt. wenn du das darlehen doch in anspruch nehmen willst, weil z.b. ein immobilienerwerb ansteht, überleg es dir genau, der zins dürfte deutlich über dem gängigen marktzins liegen. dann: den vertrag zuteilen lassen, auf das darlehen verzichten und das guthaben auszahlen lassen.

      die meisten BSV bieten die möglichkeit, bis 100 % der vertragssumme einzuzahlen. kann aber in deinem fall anders sein.

      den vorschlag in #4, den bausparer, also dich, aufzustocken, interpretiere ich dahin, die vertragssumme zu erhöhen. so blöd wird wohl keine bausparkasse sein, bei für sie ungünstigen tarifen aufstockungen zuzulassen. somit greift #5: bei einer aufstockung kriegst du automatisch die aktuellen konditionen, also lass es.

      was die bemerkung von VeryBestFLV unter #2 soll, weiß ich nicht. hat mit dem thema nix zu tun. aber wenn die versicherungssumme z.b. 10.000 oimel beträgt, kann VeryB die auch nicht übersparen, dann ist schluss mit lustig und die versicherung wird ausgezahlt.

      mfg

      TCR
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 07:29:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Temporana

      ......... erhöhe einfach die Bausparsumme somit mußt du wieder neu ansparen um die BSV-Zuteilung zu erreichen.....
      habe ich bei der LBS so gemacht

      ach ein Haken hat die ganze Sache,du bindest dich mindestens weitere 18 Monate an den Vertrag und somit steht die BSV-Summe nicht zur verfügung.......

      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 08:22:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Gibt es in den alten ABB keine Beschränkungen, kann Dir
      von der HUK keiner irgendwas. Da kannst Du am Telefon
      ruhig mal richtig aufdrehen.
      Z.B. gibt es in den alten BHW DispoPlus (5%) und T7
      von Wüstenrot (4,5%) auch keinerlei Beschränkungen,
      bis zu welcher Summe man besparen kann.

      Man muß nur richtig lesen - nicht fragen !

      Bei Problemen mit Mitarbeitern am besten gleich direkt
      den Vorstand anschreiben, hilft immer.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 21:12:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]17.793.453 von Friseuse am 05.09.05 22:53:45[/posting]# 7
      Was hier an weltfremdem Zeug kommt ist fürchterlich.

      War ja nur ein Vorschlag, was spricht dagegen, es zu versuchen ? Noch da zu ja in #10 steht, das es ja doch gehen kann.

      Aber vielen Dank für dein äusserst nettes Statement :mad:

      bist du blond ???
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 21:41:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      An der Nettigkeit könnte ich arbeiten, stimmt. Noch blonder dürfte auch gehen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:35:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]17.805.654 von Friseuse am 06.09.05 21:41:15[/posting]Na dann versuch es doch mal mit dem ersten :D

      Das zweite dürfte von berufswegen auch kein Problem sein:rolleyes:

      Und Übrigens, ich hab das mit dem Aufstocken schon selber mal gemacht, war bei der LBS, ist allerdings schon ein paar Jährchen her.
      Avatar
      schrieb am 06.09.05 23:58:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      [posting]17.807.201 von JACKYONE am 06.09.05 23:35:53[/posting]Der Tarif ist geschlossen, wie annehmbar alle vergleichbaren 98er Bauspartarife. Mag am Zinsniveau liegen;)

      Vernünftige Antworten gibts heute von kompetenter Stelle via Internet info@Name.de, was bitte soll diese Orakelei auf Halbwissenbasis:confused:

      Cool down :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.09.05 10:07:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      OK OK meine Liebe :rolleyes:

      Es war kein Orakel, sondern ein Vorschlag - und fragen wird er ja wohl können und dürfen( mit deiner gnädigen Erlaubnis) - kostet ja nichts !!
      Aber wenn du meinst, es dürfen hier nur 100% abgesicherte Antworten reingestellt werden, dann solltest du das W.O. vorschlagen - dann dürften aber 99,9% der Postings hier wegfallen.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:43:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Auflösung:confused:
      Avatar
      schrieb am 02.10.05 08:58:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      [posting]17.791.917 von Temporana am 05.09.05 19:01:43[/posting]maßgeblich sind die agb`s bei vertragsschluß...

      höhere einmalzahlungen auf die "alten" bausparverträge
      kann wohl die bausparkasse ablehnen, wenn die erforderliche ansparquote erreicht ist.

      aber den regelsparbeitrag müssen sie annehmen,diesen wiederum findest du in den agb`s.

      -------------------------

      noch ein tip zur wop:

      wop förderungsfähige einzahlungen, sind deine eigenleistungen plus jährlicher zinsen.

      d.h. z.B. tarif mit grundverzinsung von 3%..

      konstostand am jahresanfang z.B. 5.000€

      zinsen am jahresende: 150€ (3%)..hab mal zur vereinfachung
      die unterjährigen sparraten weggelassen...

      wop-kappungsgrenze = 1.024€ - 150€= 874€.

      d.h. du müßtest in diesem falle gar keine 1.024€ mehr jährlich in deinen bsv einzahlen,sondern nur noch 874€ um die maximale wop für gemeinsam veranlagte ehepaare zu
      erhalten.

      das nennt man performanceoptimierung eines bausparvertrages. viele wissen gar nicht, was sie für ein schätzchen im schrank zu liegen haben. gibt ja viele vergessene altverträge in deutschen haushalten mit grundverzinsungen von 4% die nicht mehr bespart werden. optimiert man sie so wie oben beschrieben und hat dass glück, dass man einen tarif
      ohne kontoführungsgebühren und mit rückerstattung der abschlußgebühr hat,kommt man auf knapp 6%rendite ...
      da viele vergessene hochverzinste altverträge bereits älter als 7 jahre sein sollten...hat man dort auch noch den vorteil,das die wop und eventuell arbeitnehmersparzulage dann auch schon jährlich auf den vertrag fließen..weiterer turboaufschlag...

      gibt nichts besseres was sicher ist,derzeit auf dem deutschen markt

      also bloß nicht die altverträge kündigen oder auflösen wenn man sie nicht zu wohnwirtschaftlichen finanzierungen heranziehen möchte.
      -----------------------------------------

      wer allerdings ernsthaft vor hat, erst in fünf oder mehr jahren
      sich wohneigentum zuzulegen, sollte das derzeitige tarifniveau der bausparkassen nutzen und sich die niedrigen garantierten
      darlehenszinsen sichern...!!!!
      man muß derzeit ja nicht wie ein bekloppter ansparen, sondern nur einen bausparvertag abschließen und die abschlußgebühr plus ein paar euro einzahlen.
      auch darauf achten ob die jeweilige bausparkasse kfw bzw.
      bundesländerfördermittel durchleitet!! machen auch nicht alle..

      denn: sinkende zinsen-steigende immopreise...steigende zinsen- sinkende immopreise;)

      mfg
      Inter


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