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    Rechtsschutzversicherung wechseln/kündigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.05 09:13:17 von
    neuester Beitrag 12.10.05 10:55:22 von
    Beiträge: 30
    ID: 1.008.630
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      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:13:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Rechtsschutz bei der HUK24 (Privat/Berufs/Verkehrsrechtschutz). Ich bin jetzt 1 Jahr dabei. Vor einer Woche kam die Rechnung fürs nächste Jahr ins Haus geflattert: Preissteigerung um 10%! Begründung der Versicherung (auf Nachfragen): allgemeine Kostensteigerungen besonders im Berufsrechtschutz. Angeblich hätten alle Versicherungen die Preise deutlich angezogen.

      Mittlerweile soll ich als Single (30 Jahre) 189,- Euro zahlen. Also mir kommt das sehr teuer vor. Wenn ich diverse Versicherungsrechner bemühe, zahle ich bei einer Vielzahl von Gesellschaften deutlich weniger.

      Reizvoll bei der HUK24 ist, das eine Erstberatung kostenfrei ist.

      Kann ich überhaupt kündigen? Laut Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende eines Vertragsjahres.

      Wo seit Ihr versichert? Sind die Leistungen so unterschiedlich?
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:18:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei einer Beitragserhöhung kannst Du ohne Frist kündigen!

      Geh zur Beamtenrechtschutz, gleiche Leistung für 70 Euro,-
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:24:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      @pathologe

      bin kein Beamter sondern Angestellter.

      Bei Beitragserhöhung kann ich ohne Frist kündigen. Das habe ich schon öfters gehört. Wo steht das genau?

      Leider habe ich noch keine Alternative gefunden...
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:29:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei der Allianz kannst du je nach deinem Profil also Öffentlicher Dienst usw. den schutz ab 140 Euro haben.

      Kannst mir eine BM schreiben wenn du Infos aus erster Hand brauchts
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:29:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo! Schau Dir doch mal die folgende Seite an:
      http://www.wgv-online.de/
      Hier bekommst Du im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung anteilig wieder etwas zurück. War zumindest in den letzten Jahren so (was allerdings kein Garant ist für die Zukunft...). Generell sind die sehr günstig. Hoffe, ich konnte Dir helfen.

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      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:39:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du brauchst kein Beamter zu sein! Die zweitgünstigst Rechtsschutzversicherung ist die Rechtschutz Union (ca. 110,-) :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:44:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @MM10

      WGV scheint interessant zu sein. Preis: 132,- Immerhin 57,- billiger als HUK24!

      In allen Vergleichen steht die DEURAG (deurag.de) auf Platz 1. Preis: 109,- Euro! Kann einer dazu was sagen?

      Ich warte immer noch, das mir jemand einen Link zu dem "Recht auf sofortige Kündigung" bei Beitragserhöhung sendet.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:55:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      @phatologe

      Danke für den Link zur Rechtsschutz Union. Die haben ein Schadenfreiheitssystem ähnlich wie bei Vollkaskoversicherungen. Sehr interessant!
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:55:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      normalerweise steht dieses Kündigungsrecht auf der Mitteiung über die Beitragserhöhung, ansonsten in den AGBs unter Punkt Kündigung!:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 09:55:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      HUK24 Rechtsschmutz hat 2004 eine Combined Ratio von 151,8% :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:00:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Geh doch mal zu einem unabhänigen Versicherungsmakler in deiner Nähe - die machen dir kostenfrei alles (Kündigung u. Beratung) und können dir immer das für dich günstigste Angebot raussuchen - bei mir war es auch die Deurag... Haben bei mir auch schon ohne zu murren gezahlt.

      P.S. Ich bin bei der Telis Finanz... und super zufrieden mit Beratung etc.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:08:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      wo steht das?

      Ich bin zwar dort nur KFZ versichert, aber vielleicht steht darüber ja dort auch was drin.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:10:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9

      Eben dieses Kündigungsrecht steht nicht im Vertag und auch nicht auf der neuen Beitragsrechnung. Deswegen bin ich etwas verunsichert....
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 10:28:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Du mußt auf alle Fälle die AGBs erhalten haben, wenn nicht findest Du sie vielleicht auf der Homepage der Gesellschaft oder lass sie Dir nochmal schicken. Dort stehts drin!:cool:
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:21:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:45:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen,

      jetzt habe ich es gefunden. Alles steht in §10!

      Das Schreiben das ich erhalten habe und die Begründung der HUK24 per Mail kann man getrost in die Schublade "Verarschung" stecken.

      Komisch, das wenn ich einen Vertrag NEU abschließen würde, ich weniger zahle als existierender Kunde. Aber dieses Verhalten ist ja allgemein bekannt...

      Absolut unseriös. Die Kündigung wird heute noch geschrieben!
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 12:43:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      [posting]17.977.665 von multix06 am 21.09.05 11:45:43[/posting]Die Prämienanpassung für Neuverträge kann noch kommen. HUK24 Kunden sind mit einer Combined Ratio von 151,8% hoch defizitär und haben einen deutlich höheren Schadenbedarf als HUK Kunden mit 104,3%.

      Der Gesamtverband schreibt in seinem [URLJahrbuch]http://www.gdv.de/Downloads/Jahrbuch/GDV_Jahrbuch2004_navig.pdf[/URL]

      Rechtsschutzversicherung
      In der Rechtsschutzversicherung wird zum Jahresende
      2004 mit einem Beitragszuwachs von
      etwa 4 (2003: 3,7) Prozent auf 2,9 Milliarden
      Euro gerechnet. Bei nahezu stagnierender Vertragsstückzahl
      von knapp 20 Millionen Stück
      gehen die Beitragssteigerungen in erster Linie
      auf Beitragsanpassungen zurück. Der Aufwand
      für Geschäftsjahresschäden wird voraussichtlich
      um 7 (2003: 2,0) Prozent auf 2,2 Milliarden Euro
      zulegen. Diese Entwicklung ist unter anderem
      auf steigende Schäden und Schadenzahlungen
      im Arbeits-Rechtsschutz zurückzuführen, wo
      sich die Arbeitsmarktsituation deutlich in einer
      Flut von Kündigungsschutzverfahren niederschlägt.
      Vor allem aber belastet das zum 1. Juli 2004 in
      Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
      mit höheren Anwaltsgebühren und Gerichtskosten
      den Schadenverlauf. Nach Berechnungen
      des GDV auf Basis von 25 000 Schadenakten ist
      im Schnitt mit einem Kostenanstieg bei den Anwaltsgebühren
      von rund 21 Prozent zu rechnen,
      und in Einzelfällen, zum Beispiel im Miet- oder
      Arbeitsrecht, können die Kosten sogar um 70
      Prozent und mehr steigen! Dies könnte zur Folge
      haben, dass die Combined Ratio in diesem Jahr
      erstmals die 100 Prozent erreichen wird.
      Die schwache Bestandsentwicklung in der
      Rechtsschutzversicherung führt zu einer niedrigeren
      Versicherungsdichte und heizt den Wettbewerb
      unter den Versicherern an. Die weitere
      Entwicklung hängt auch davon ab, ob und inwieweit
      die Rechtsschutzversicherer in der Lage
      sein werden, in einem gewissen Umfang Dienstleistungen
      auch selbst anzubieten, um das Produkt
      attraktiver und verbraucherfreundlicher
      gestalten zu können. Nur so ließe sich, was auch
      im Sinne der Anwaltschaft liegen dürfte, die Versicherungsdichte
      wieder steigern.
      Rückblick auf 2003
      In der Rechtsschutzversicherung stiegen die
      Brutto-Beitragseinnahmen 2003 erstmals seit
      Jahren wieder spürbar um 3,7 (2002: 0,7) Prozent
      auf 2,8 Milliarden Euro. Bei einem um 2,0
      Prozent auf 2,1 Milliarden Euro gewachsenen
      Schadenaufwand konnte damit ein ausgeglichenes
      technisches Ergebnis erwirtschaftet
      werden. Innerhalb der Rechtsschutzversicherungen
      ergab sich insbesondere im Bereich des
      Arbeits-Rechtsschutzes ein deutlich erhöhter
      Schadendruck. So waren aufgrund der anhaltend
      schlechten Konjunktur zunehmend auch
      besser verdienende Angestellte von Kündigungen
      betroffen, die dann ihre Arbeitsrechtsschutzdeckungen
      in Anspruch nahmen.

      http://www.gdv.de/Downloads/Jahrbuch/GDV_Jahrbuch2004_navig.…

      Prämienanpassungen und Bestandssanierungen wird es auf breiter Front geben.
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 18:33:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      1.
      Kann das Versicherungsunternehmen Rechtschutzbestandsverträge, die bereits mehr als 20 Jahre alt sind, einfach so mit dem Hinweis kündigen, dass diese Verträge für den Versicherer nicht mehr profitabel sind?
      Im Einzelfall geht es um eine Gesellschaft, die Kunden rauswirft, die noch alte Verträge haben, da sie keine Beitragserhöhungen wegen fehlender Klausel durchführen können.
      Falls dies nicht möglich ist bzw. schlichtweg unüblich, wo kann man sich dagegen beschweren?
      2.
      Sollte der Versicherungsnehmer nicht in so einem Fall besser kündigen bzw. gibt es Probleme bei einer Kündigung durch den Versicherer, wenn dann zu einer anderen Gesellschaft gewechselt wird?
      3.
      Welche Rechtschutzversicherer machen derartige Mätzchen nach Euren Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 12:38:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bin dringend auf die Antwort auf die Antwort angewiesen.
      Bitte um Hilfe!!
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 12:53:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Berni

      Das normale Kündigungsrecht (auch ohne Eintritt eines Schadenfalles) steht beiden Seiten zu, sowohl dem Versicherungsnehmer, als auch dem Versicherungsunternehmen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 12:58:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bezüglich Wechsel zu einem anderen Versicherer. Sofern der VN nicht wegen Schadenhäufigkeit gekündigt wurde, hat er keine Probleme einen neuen Versicherer zu finden. Es erfolgt ein Informationsabgleich zwischen altem und neuem Versicherer. Sollten sich die Angabe des VN bewahrheiten, wird der neue Versicherer keine Probleme mit der Annahme des Neuvertrages haben. Erfolgte jedoch die Kündigung aufgrund § 38/39 (Erstprämie/Folgeprämie) bzw. wg. Schadenhäufigkeit, wird es schwieriger, einen neuen Versicherer zu finden.
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 12:58:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]18.210.971 von berni1972 am 10.10.05 12:38:29[/posting]Die Einschätzung Mätzchen halte ich für falsch, wenn auch lustig:laugh:

      Kündigungsrechte sind in jedem Fall in den Versicherungsbedingungen nachlesbar und wirtschaftlich machen sie unabwendbaren Sinn, vgl.17.

      Die Sparte testet in härter gewordenen Zeiten die Grenzen von Versicherbarkeit aus. Eine gewisse Schadenklientel ist noch nie wirklich versicherbar gewesen, die Zeiten von Schönrechnungen sind vorbei. Man stelle sich vor:eek: ein Neuwagen kostet in der Herstellung 30000€ und wird für 20000€ verkauft. Das ist nicht tragfähig und bei einem hier im Thread propagierten noch tieferen Preisniveau stellt sich die Frage nach der Gegenleistung:cry:

      Da passt was nicht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 16:55:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      @tisc

      Was meinst Du in #21 mit Kündigung wegen § 38/39 (Erstprämie/Folgeprämie)??

      So wie ich Dich verstanden habe, kann die Kündigung in meinem dargestellten Fall dann vom Versicherer ruhig erfolgen, so dass ein neuer Rechtsschutzvertrag bei einem anderen Versicherer ohne weiteres möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 10.10.05 17:50:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      Korrekt. Solltest Du ohne ersichtlichen Grund (also "nur" aus geschäftspolitischen Gründen) gekündigt werden, bekommst Du beim Neuabschluss bei einer anderen Gesellschaft keine Probleme. Die ARAG hat z.B. in den vergangenen 2 Jahren sehr viele schadenfreie Altverträge gekündigt. Diese Kunden sind alle problemlos woanders untergekommen.

      § 38 Nichtzahlung der Erstprämie
      § 39 Nichtzahlung der Folgeprämie
      Avatar
      schrieb am 11.10.05 12:50:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Dann scheint das wohl normal zu sein mit dem kündigen von schadensfreien Altverträge. Dachte eigentlich, dass solche Machenschaften etwas für den Ombudsmann sind.
      Was haltet Ihr eigentlich von der WGV-Online-Rechtsschutz?
      Die sind ja mit Abstand die günstigsten.
      Avatar
      schrieb am 11.10.05 13:13:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      [posting]18.225.673 von berni1972 am 11.10.05 12:50:13[/posting]Mach das bei WGV Online, wenn der hier erweckte Eindruck mit Schadenfreiheit etc. richtig ist.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 11.10.05 13:31:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Berni

      Warum wäre das ein Fall für den Ombudsmann? :confused: Wie ich bereits weiter unten schrieb, steht das normale Kündigungsrecht beiden Seiten zu.
      Avatar
      schrieb am 11.10.05 16:43:16
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Friseuse:
      Wie meinst Du das mit Schadenfreiheit etc. bei WGV?
      Habe leider keine Infos.
      Avatar
      schrieb am 11.10.05 17:05:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      [posting]18.229.367 von berni1972 am 11.10.05 16:43:16[/posting]Dein persönlicher Schadenverlauf ist gemeint. Mit Vorschäden kann sich der Weg zu WGV Online geschenkt werden.

      Die Versicherung abschätzen kann man durch Geschäftsberichte und Beschwerdestatistiken. Optimieren macht nur Sinn bei einem vorhandenen Kundenanforderungsprofil. Da geht Hinz nach Preis und Kunz ist die persönliche Unterstützung im Bedarfsfall wichtig. So geht X den Onlineweg und Y zu Tisc oder Interna.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 12.10.05 10:55:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wobei im Einzelfall zu prüfen sind, wie es zu den Schadenfällen kam.

      Hier ist der Berater gefragt, der neuen Versicherung zu erklären, warum man den Mandanten trotz Vorschäden nehmen sollte.

      Viele Grüße - interna


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