+++ Fritz Nols AG - Die Auferstehung +++ (Seite 88)
eröffnet am 24.11.05 19:10:46 von
neuester Beitrag 30.11.23 12:31:12 von
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da ging es um den Jahresabschluss 2014 ... wurde erst in 2018 fällig ...
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massn…
https://icoholder.com/de/aeternum-coin-18322
wenn man im web sucht, da findet man eigentlich kaum was brauchbares zu dem ICO
oder hat jemand mehr?
wenn man im web sucht, da findet man eigentlich kaum was brauchbares zu dem ICO
oder hat jemand mehr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.225.005 von MetinAkbulut am 16.07.18 16:24:58
Wenn man sich die Krypto-Experten Ratings anschaut dann wird das nichts.
Da hast man ganz weit hinten ...
Zitat von MetinAkbulut: Aeternumcoin könnte den Durchbruch schaffen?
https://www.ariva.de/news/kolumnen/krypto-assets-interesse-b…
Wenn man sich die Krypto-Experten Ratings anschaut dann wird das nichts.
Da hast man ganz weit hinten ...
Aeternumcoin könnte den Durchbruch schaffen?
https://www.ariva.de/news/kolumnen/krypto-assets-interesse-b…
https://www.ariva.de/news/kolumnen/krypto-assets-interesse-b…
Fritz Nols schläft und schläft und schläft und schläft ...
Die Anleger warten auch auf Abschlüsse Testate sowie eine Hauptversammlung solange genau Tee trinken.........
Der Kurs will hoch, allerdings wartet auf die -Big News!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.169.861 von Matthias 2 am 09.07.18 15:24:54Es wird langsam hier halt kompliziert also wenn nur Ärger-Eisberg schmilzt und der Rubel rollt werden wir uns freuen,
daher abwarten und Tee trinken.
daher abwarten und Tee trinken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.168.055 von MetinAkbulut am 09.07.18 11:29:04
Natürlich wird der "geheime" Text auf den Sie sich beziehen nicht veröffentlicht..
Für normale AG`s gilt folgendes:
Die ordentliche Hauptversammlung einer AG, die den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht entgegennimmt und über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt, hat gem. § 175 Abs. 1 AktG in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist die ordentliche Hauptversammlung also bis 31. August des Folgejahres abzuhalten.
Zitat von MetinAkbulut: Vielleicht gibt es Gesetze, die Wir nicht kennen?
Natürlich wird der "geheime" Text auf den Sie sich beziehen nicht veröffentlicht..
Für normale AG`s gilt folgendes:
Die ordentliche Hauptversammlung einer AG, die den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht entgegennimmt und über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt, hat gem. § 175 Abs. 1 AktG in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist die ordentliche Hauptversammlung also bis 31. August des Folgejahres abzuhalten.