Sieben Jahre Haft für Ansar-al-Islam-Mitglied - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.06 15:25:50 von
neuester Beitrag 13.01.06 14:21:29 von
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Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Angeklagter wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Iraker Lokman Amin Mohammed zu sieben Jahren Haft.
Mohammed werde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wegen bandenmäßiger illegaler Einschleusung von Ausländern nach Europa und wegen Betrugs verurteilt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg am Donnerstag bei der Urteilsverkündung.
Damit entsprach das Gericht in vollem Umfang der Strafforderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf eine deutlich mildere Strafe plädiert. Mohammed war vorgeworfen worden, als führendes Mitglied der radikal-islamischen Organisation Ansar Al-Islam anzugehören, die wie ihre vermeintliche Nachfolgegruppierung Jaisch Ansar al-Islam für zahlreiche blutige Anschläge im Irak verantwortlich gemacht wird.
Erstanwendung von Paragraf 129 b
Mohammed ist der erste Angeklagte, der aufgrund der neuen Anti-Terror-Gesetze verurteilt wurde, Nach Paragraf 129 b können Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Der neue Straftatbestand war Teil des Sicherheitspakets I, das die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auflegte. Die Regelung ist seit dem 1. September 2002 in Kraft.
Zuvor konnten nur Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen im Inland belangt werden. Nicht nur die Anschläge in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Ägypten und auf der Insel Djerba hatten jedoch deutlich gemacht, dass der Kampf gegen den Terror sich nicht mehr auf nationale Grenzen beschränken kann. Nach dem neuen Recht genügt es für eine strafrechtliche Verfolgung, dass ein mutmaßlicher Terrorist in die Bundesrepublik einreist - er muss hier zu Lande keine Straftat begangen haben.
Anwälte werfen USA Völkerrechtsbruch vor
Mohammed war im Dezember 2003 in München wegen Fluchtgefahr in Haft genommen worden. Vor Gericht hatte er einige Vorwürfe wie das Beschaffen von Geldern für Ansar Al-Islam oder die illegale Schleusung von Gesinnungsgenossen in den Irak und von dort nach Europa eingeräumt. Er hatte allerdings bestritten, der Ansar Al-Islam angehört zu haben.
Die Anwälte hatten argumentiert, es komme allenfalls eine Verurteilung wegen Unterstützung der Organisation in Betracht. Zugleich hatten sie den Einmarsch der US-Truppen in den Irak als völkerrechtswidrig bezeichnet und den USA eine Mitverantwortung für die zahllosen Gewaltakte von islamischen Extremisten im Irak gegeben.
http://www.ftd.de/pw/de/38484.html
Leider nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein aber immerhin ist jetzt der Anfang gemacht!
Mohammed werde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wegen bandenmäßiger illegaler Einschleusung von Ausländern nach Europa und wegen Betrugs verurteilt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg am Donnerstag bei der Urteilsverkündung.
Damit entsprach das Gericht in vollem Umfang der Strafforderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf eine deutlich mildere Strafe plädiert. Mohammed war vorgeworfen worden, als führendes Mitglied der radikal-islamischen Organisation Ansar Al-Islam anzugehören, die wie ihre vermeintliche Nachfolgegruppierung Jaisch Ansar al-Islam für zahlreiche blutige Anschläge im Irak verantwortlich gemacht wird.
Erstanwendung von Paragraf 129 b
Mohammed ist der erste Angeklagte, der aufgrund der neuen Anti-Terror-Gesetze verurteilt wurde, Nach Paragraf 129 b können Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Der neue Straftatbestand war Teil des Sicherheitspakets I, das die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auflegte. Die Regelung ist seit dem 1. September 2002 in Kraft.
Zuvor konnten nur Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen im Inland belangt werden. Nicht nur die Anschläge in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Ägypten und auf der Insel Djerba hatten jedoch deutlich gemacht, dass der Kampf gegen den Terror sich nicht mehr auf nationale Grenzen beschränken kann. Nach dem neuen Recht genügt es für eine strafrechtliche Verfolgung, dass ein mutmaßlicher Terrorist in die Bundesrepublik einreist - er muss hier zu Lande keine Straftat begangen haben.
Anwälte werfen USA Völkerrechtsbruch vor
Mohammed war im Dezember 2003 in München wegen Fluchtgefahr in Haft genommen worden. Vor Gericht hatte er einige Vorwürfe wie das Beschaffen von Geldern für Ansar Al-Islam oder die illegale Schleusung von Gesinnungsgenossen in den Irak und von dort nach Europa eingeräumt. Er hatte allerdings bestritten, der Ansar Al-Islam angehört zu haben.
Die Anwälte hatten argumentiert, es komme allenfalls eine Verurteilung wegen Unterstützung der Organisation in Betracht. Zugleich hatten sie den Einmarsch der US-Truppen in den Irak als völkerrechtswidrig bezeichnet und den USA eine Mitverantwortung für die zahllosen Gewaltakte von islamischen Extremisten im Irak gegeben.
http://www.ftd.de/pw/de/38484.html
Leider nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein aber immerhin ist jetzt der Anfang gemacht!
strafmaß ist zu gering
bekommt ein deutscher fürn ladendiebstahl
bekommt ein deutscher fürn ladendiebstahl
[posting]19.679.864 von Lalli1 am 12.01.06 17:49:50[/posting]Stimmt auch wieder!
Aber das war nur der Anfang!
Aber das war nur der Anfang!
Hat er denn irgendwelche Menschen geschädigt?
[posting]19.682.631 von ConnorMcLoud am 12.01.06 20:09:25[/posting]Er hat finanziell den deutschen Steuerzahler geschädigt. Zudem sind bestimmt einige der Eingeschleusten kriminell geworden und haben andere Mitbürger geschädigt.
[posting]19.682.749 von Fuller81 am 12.01.06 20:14:54[/posting]Merkel schädigt mit ihren Steuer-Erhöhungen auch finanziell den "deutschen" Steuerzahler ( den ausländischen Mitbürger übrigens auch).
So what?
So what?
#4
nein er hat niemand geschadet oder geschädigt oder geschändet
deshalb hat er knast bekommen damit er nachdenken kann ob das nicht besser wäre jemanden zu schänden oder schädigen oder zu schaden
nein er hat niemand geschadet oder geschädigt oder geschändet
deshalb hat er knast bekommen damit er nachdenken kann ob das nicht besser wäre jemanden zu schänden oder schädigen oder zu schaden
#1
Warum eigentlich nur 7 Jahre ?
Die RAF-Terroristen wurden doch fast alle zu lebenslang verurteilt.
Warum eigentlich nur 7 Jahre ?
Die RAF-Terroristen wurden doch fast alle zu lebenslang verurteilt.
[posting]19.683.072 von ConnorMcLoud am 12.01.06 20:32:21[/posting]
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