Depotvollmacht und Finanzamt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.01.06 13:20:17 von
neuester Beitrag 27.01.06 23:18:48 von
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Hallo,
mich würde mal interessieren, ob das Finanzamt bei der Kontrolle meiner Konten (jetzt wo das Bankgeheimnis aufgehoben ist) auch sieht für welche Konten ich eine Vollmacht besitze.
ebenfalls würde ich gerne wissen, ob sie bei kontrolle eines kontos, für das ich eine vollmacht besitze auf meinen namen stoßen, und ich so in deren visir geraten kann.
bevor ich bei denen anruf frag ich lieber erstmal hier
mich würde mal interessieren, ob das Finanzamt bei der Kontrolle meiner Konten (jetzt wo das Bankgeheimnis aufgehoben ist) auch sieht für welche Konten ich eine Vollmacht besitze.
ebenfalls würde ich gerne wissen, ob sie bei kontrolle eines kontos, für das ich eine vollmacht besitze auf meinen namen stoßen, und ich so in deren visir geraten kann.
bevor ich bei denen anruf frag ich lieber erstmal hier
früher oder später bekommen Sie dich
Derzeit wird gerade geprüft , ob dieser Zugriff wieder abgeschafft wird.Momentan ist es jedenfalls so ,das das Finanzamt bei begründetem Verdacht auch sich bei Kontenabfragen die Bevollmächtigten mit nennen lassen kann. Wenn Sie jedoch z.B. bei "Lieschen Müller " sich als Bevollmächtigter mit eintragen lassen haben, kann das Finanzamt nicht einfach das Konto von Ihr überprüfen,wenn nichts gegen diese Frau beim Finanzamt vorliegt.Alos hierbei müßte das Finanzamt schon den dringenden Verdacht haben , das Sie Ihre Finanzen über "Lieschen Müller" komplett abwickeln.
Verdachtsmomente drängen sich insbesondere bei Verwandten 1 und 2.Grades auf.
Verdachtsmomente drängen sich insbesondere bei Verwandten 1 und 2.Grades auf.
schön, danke für die antwort.
ps. die kriegen mich nicht
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