Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 3)
eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
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Müller hält jetzt mehr als 95% der Aktien. Er kann also ein Squeeze-out durchführen!
Besitzverhältnisse
Das Grundkapital in Höhe von 51.129,19 EUR besteht weiterhin aus jeweils 10.000
nennbetragslosen Inhaber- und Namensstammaktien.
Vom Aktienkapital der Gesellschaft halten derzeit die Sachsenmilch Anlagen Holding
GmbH 92,48% und die TML-Invest S.á r.l. 5,435%.
https://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/do…
Besitzverhältnisse
Das Grundkapital in Höhe von 51.129,19 EUR besteht weiterhin aus jeweils 10.000
nennbetragslosen Inhaber- und Namensstammaktien.
Vom Aktienkapital der Gesellschaft halten derzeit die Sachsenmilch Anlagen Holding
GmbH 92,48% und die TML-Invest S.á r.l. 5,435%.
https://www.sachsenmilchag.de/fileadmin/sachsenmilchag.de/do…
Hauptversammlung am 12. November 2020
Die Sachsenmilch hat die HV für das Geschäftsjahr 2019 für den 12.11.2020 als virtuelle HV einberufen.Die Tagesordnung entspricht denen des Vorjahres.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.067.898 von LongIsland am 13.09.20 21:40:20Lese gerade im Anhang zum JA, dass es so ist wie ihr es darstellt - hätte ich nciht gedacht. Das ist schon eine sehr willkürliche Auslegung der GoB.
Nevertheless - macht es noch schwieriger, den Verkaufspreis pro Sachsenmilch Aktie zu "errechnen".
Nevertheless - macht es noch schwieriger, den Verkaufspreis pro Sachsenmilch Aktie zu "errechnen".
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.067.742 von unicum am 13.09.20 21:15:09Dem ist auch grundsätzlich zuzustimmen
Allerdings sehe ich in diesem speziellen Fall und bei dieser Geschäftstätigkeit eine Pflicht aufgrund des Saldierungsverbots in Position 1 die kompletten Veräußerungserlöse (ohne Saldierung mit den zum Verkaufszeitpunkt auf der Aktivseite aktivierten fortgeführten AK) zu zeigen. Etwas anderes würde ich als WP nicht testieren.
Was sollte sich sonst unter Position 2 in der GuV verstecken ? Das müssen (in Analogie zum Materialaufwand bei "normalen" Unternehmen) die fortgeführten AK der verkauften Wertpapiere sein.
Ich würde ins Grübeln kommen, wenn Position 2 lauten würde "Verluste aus.....". Aber wie gesagt, für mich geht hier das Saldierungsverbot über alles
Allerdings sehe ich in diesem speziellen Fall und bei dieser Geschäftstätigkeit eine Pflicht aufgrund des Saldierungsverbots in Position 1 die kompletten Veräußerungserlöse (ohne Saldierung mit den zum Verkaufszeitpunkt auf der Aktivseite aktivierten fortgeführten AK) zu zeigen. Etwas anderes würde ich als WP nicht testieren.
Was sollte sich sonst unter Position 2 in der GuV verstecken ? Das müssen (in Analogie zum Materialaufwand bei "normalen" Unternehmen) die fortgeführten AK der verkauften Wertpapiere sein.
Ich würde ins Grübeln kommen, wenn Position 2 lauten würde "Verluste aus.....". Aber wie gesagt, für mich geht hier das Saldierungsverbot über alles
Die Begriffe "Ertrag", "Erlös" und "Gewinn" werden in der Wirtschaftslehre ja schon seit Jahrhunderten schwammig genutzt. Aber im Rechnungswesen würde ich schon auch sagen, dass einem "Ertrag" im Gegensatz zum "Erlös" kein halbwegs zuzuordnender Aufwand gegenüber steht (was natürlich nicht heißt, dass keiner entstanden ist). Deswegen ist der Rohertrag ja auch ein saldierter Betrag mit Ergebnischarakter und deswegen gibt es in der G&V-Rechnung auch zudem die separate Darstellung der betrieblichen Erträge. Bei einem Wertpapiergeschäft sind die Anschaffungskosten ja klar, sodass mit "Ertrag" dann eben nach meinem Verständnis eigentlich das "Ergebnis" bzw. umgangssprachlich der "Gewinn" gemeint sein müsste.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.758 von gutdrauf9 am 13.09.20 18:10:26Das widerspräche dem Saldierungsverbot
In der GuV sind zu zeigen
Umsatz/Ertrag in voller Höhe
Materialaufwand/Aufwand in voller Höhe
Die AK der verkauften Wertpapiere sollten in Position 2 stecken (Aufwendungen aus WP Verkäufen) - diese AK könnten allerdings durch in Vorjahren getätigte Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert schon gemindert sein. Insofern eine black box zumal wir für diese Position keine Aufglierdung analog der Erträge haben.
In der GuV sind zu zeigen
Umsatz/Ertrag in voller Höhe
Materialaufwand/Aufwand in voller Höhe
Die AK der verkauften Wertpapiere sollten in Position 2 stecken (Aufwendungen aus WP Verkäufen) - diese AK könnten allerdings durch in Vorjahren getätigte Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert schon gemindert sein. Insofern eine black box zumal wir für diese Position keine Aufglierdung analog der Erträge haben.
Ich habe mir mal die letzten HV-Berichte auf GSC-Research durchgelesen. Leider war nirgends etwas über den Einstandspreis der Sachsenmilch-Aktien bzw. der Stückzahl vermerkt. Ob eine direkte Anfrage zu dem Thema bei RM Rheiner was bringt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.066.653 von LongIsland am 13.09.20 17:52:36Kannst Du dies bitte erläutern?
Für mich gilt:
Erlös = Verkaufspreis
Ertrag = Gewinn = Verkaufspreis ./. Buchwert
.... und in der GuV werden ausgewiesen:
1. Erträge aus Wertpapierverkäufen 450.996,13
Für mich gilt:
Erlös = Verkaufspreis
Ertrag = Gewinn = Verkaufspreis ./. Buchwert
.... und in der GuV werden ausgewiesen:
1. Erträge aus Wertpapierverkäufen 450.996,13
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.065.612 von gutdrauf9 am 13.09.20 13:44:44Die GuV 2019 spricht eine andere Sprache....
Das Wort "Ertrag" bedeutet nicht zwangsläufig "Gewinn".
Das Wort "Ertrag" bedeutet nicht zwangsläufig "Gewinn".
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.010.891 von LongIsland am 07.09.20 16:40:41Aus dem Bericht der GSC geht hervor, dass dies nicht der Verkaufserlös war, sondern der Gewinn: "Der Ertrag aus Wertpapierverkäufen stieg deutlich von 186 TEUR auf 451 TEUR, davon entfielen 143 TEUR auf die Sachsenmilch AG..."