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    Transaktionskosten bei Finanzinnovationen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.06 17:46:05 von
    neuester Beitrag 03.05.06 11:19:57 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.057.378
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      Avatar
      schrieb am 02.05.06 17:46:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage zu Finanzinnovationen.

      Wie sind bei Erträgen oder Verlusten zu Wertpapieren, die als Finanzinnovationen gelten die jeweiligen Transaktionskosten zu betrachten? Erhöhen sie den Verlust bzw. verringern diese den Ertrag?:confused:

      Vielen Dank für Eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 17:56:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Einkünfte aus Finanzinnovationen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Transaktionskosten sind bei diesen Einkünften keine Werbungskosten.
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:30:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Einkünfte aus Finanzinnovationen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Transaktionskosten sind bei diesen Einkünften keine Werbungskosten.

      Ich würde sie ansetzen, die Argumentation ist nämlich m.E. nicht schlüssig.
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:42:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:44:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seite 3: "Ankaufsspesen"

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      schrieb am 02.05.06 22:46:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:52:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Link in #4 funzt bei mir nicht,der Link in #6 ist ok.
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 00:03:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Nataly

      wie gesagt, ich würde die Transaktionskosten ansetzen.

      Begründung: Bei der Besteuerung von Einnahmen aus FIs wird die Systematik des Einkommensteuerrechts durchbrochen (es wird nämlich der Vermögensstamm besteuert und nicht etwa ein Einkommen). Demzufolge müssen natürlich auch die Aufwendungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der "Einkommenserzielung" (hier Veränderung des Vermögensstamms) in Verbung stehen berücksichtigt werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 09:26:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      @K1:
      Das Finanzamt wird aber die Transaktionskosten streichen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 10:00:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.412.335 von NATALY am 03.05.06 09:26:11Na dann sag mir mal genau, warum das Finanzamt diese Transaktionskosten streicht.
      Avatar
      schrieb am 03.05.06 11:19:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      @K1:
      Weil bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Kosten für Anschaffung (Anschaffungskosten) und die Nebenkosten der Anschaffung (Anschaffungsnebenkosten) nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.


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