EPIGENOMICS N Helden (Seite 373)
eröffnet am 24.08.06 16:40:24 von
neuester Beitrag 26.04.24 05:43:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.449 von dogweiler am 03.11.20 13:26:31Warum verkaufst du nicht alles bei 50 Cent. Besser wird es glaube ich kaum noch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.425 von maximov_34 am 03.11.20 13:23:20
Dass heißt ganz klar, dass aus den 1.1 € (logischerweise) nicht 8.8 € Bezugspreis werden.
Ob bei einem nachgelagerten Kapitalschnitt (also einem weiteren) der Wandler verwässerungsgeschützt wäre, muss ich passen. Bleiben die Bedingungen abzuwarten. Halte ich aber auch nur akademisch für relevant.
ECX (Assets) werden sowieso in 2021 meistbietend vertickt und die AG ist Balatons 23. VV AG. BBHK geht es hier nur um eine bessere Positionierung und Zeit für einen ordentlichen Verkaufsprozess zu gewinnen. Dafür braucht man nämlich so grob 6 Monate.......
ECX ist hirntot.
Zitat von maximov_34: Dogweiler: wo liest du, dass die Wandler einen Verwässerungsschutz haben? Schriebst in einem deiner ersten Posts nach der adhoc... Danke!
"Eine Anpassung der Konditionen, insbesondere auch des Wandlungspreises, an die Kapitalherabsetzungen, über die in der außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls Beschluss gefasst werden soll, erfolgt nicht."
Bedeutet doch, dass weder Wandlungspreis (1,10 EUR) noch Wandlungsverhältnis (1:1) bei zukünftigen KEs sich ändern...
Dass heißt ganz klar, dass aus den 1.1 € (logischerweise) nicht 8.8 € Bezugspreis werden.
Ob bei einem nachgelagerten Kapitalschnitt (also einem weiteren) der Wandler verwässerungsgeschützt wäre, muss ich passen. Bleiben die Bedingungen abzuwarten. Halte ich aber auch nur akademisch für relevant.
ECX (Assets) werden sowieso in 2021 meistbietend vertickt und die AG ist Balatons 23. VV AG. BBHK geht es hier nur um eine bessere Positionierung und Zeit für einen ordentlichen Verkaufsprozess zu gewinnen. Dafür braucht man nämlich so grob 6 Monate.......
ECX ist hirntot.
Dogweiler: wo liest du, dass die Wandler einen Verwässerungsschutz haben? Schriebst in einem deiner ersten Posts nach der adhoc... Danke!
"Eine Anpassung der Konditionen, insbesondere auch des Wandlungspreises, an die Kapitalherabsetzungen, über die in der außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls Beschluss gefasst werden soll, erfolgt nicht."
Bedeutet doch, dass weder Wandlungspreis (1,10 EUR) noch Wandlungsverhältnis (1:1) bei zukünftigen KEs sich ändern...
"Eine Anpassung der Konditionen, insbesondere auch des Wandlungspreises, an die Kapitalherabsetzungen, über die in der außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls Beschluss gefasst werden soll, erfolgt nicht."
Bedeutet doch, dass weder Wandlungspreis (1,10 EUR) noch Wandlungsverhältnis (1:1) bei zukünftigen KEs sich ändern...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.284 von paladinro am 03.11.20 13:10:13
Nein, macht keinen Sinn. Wegen Überbezugsrecht. Du kannst sowieso mehr Wandler zeichnen....... und Du darfst davon ausgehen, dass bei weitem nicht alle Wandler gezeichnet werden. Wegenn Balaton "Backstopinvestor" ist, würde ich das so interpretieren, dass dein Überbezugswunsch vorrangig zu BBHKs Backstop-Zeichnung ist. Du wirst also zuerst bedient.
Damit suggeriert BBHK zwar, nicht wirklich scharf auf den Wandler zu sein, das würde ich aber nicht so ernst nehmen.
Ich habe halbiert und würde meine Restposition zu guten Preisen auch fast komplett verkaufen. Grundsätzlich reichen 8 (acht) Aktien um an der KM teilnehmen zu dürfen....
Zitat von paladinro:Zitat von dogweiler: ...
Ganz sicher nicht...
Klar hast Du BZR. Das ist gesetzlich verpflichtend. Kommen sie nun drum herum. Du bekommst sogar ein Überbezugsrecht!!!
Mal angenommen ich hänge ähnlich wie Balaton mit einen schlechten Kurs in der Aktien drin.
Macht es nicht Sinn jetzt noch paar günstige Anteile zu kaufen, die BRZ wahr zu nehmen um dann beim Asset Deal noch gut raus zu kommen?! Wenn ich das richtig verstehe, verfolgt Balaton doch ein ähnlichen Ziel?!
Als Bonus könnten ja noch paar Positive News bis dahin kommen.... wäre für Balaton mit ihren Asset Deal ja auch nicht schlecht.
Nein, macht keinen Sinn. Wegen Überbezugsrecht. Du kannst sowieso mehr Wandler zeichnen....... und Du darfst davon ausgehen, dass bei weitem nicht alle Wandler gezeichnet werden. Wegenn Balaton "Backstopinvestor" ist, würde ich das so interpretieren, dass dein Überbezugswunsch vorrangig zu BBHKs Backstop-Zeichnung ist. Du wirst also zuerst bedient.
Damit suggeriert BBHK zwar, nicht wirklich scharf auf den Wandler zu sein, das würde ich aber nicht so ernst nehmen.
Ich habe halbiert und würde meine Restposition zu guten Preisen auch fast komplett verkaufen. Grundsätzlich reichen 8 (acht) Aktien um an der KM teilnehmen zu dürfen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.215 von keinGeldmehr am 03.11.20 13:05:51
kannst du lesen?
Zitat Meldung:
Im Fall der Ausnutzung der Ermächtigung sind den Aktionären das Bezugsrecht (vorbehaltlich des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge) und ein Überbezugsrecht zu gewähren. Die Wandelschuldverschreibungen werden nach der Ermächtigung zum Nennbetrag ausgegeben und nicht verzinst.
Zitat von keinGeldmehr: Kann mir nicht vorstellen, dass der Kleinaktionär Wandler für 1,10 bekommt.
kannst du lesen?
Zitat Meldung:
Im Fall der Ausnutzung der Ermächtigung sind den Aktionären das Bezugsrecht (vorbehaltlich des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge) und ein Überbezugsrecht zu gewähren. Die Wandelschuldverschreibungen werden nach der Ermächtigung zum Nennbetrag ausgegeben und nicht verzinst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.164 von dogweiler am 03.11.20 13:00:54
Mal angenommen ich hänge ähnlich wie Balaton mit einen schlechten Kurs in der Aktien drin.
Macht es nicht Sinn jetzt noch paar günstige Anteile zu kaufen, die BRZ wahr zu nehmen um dann beim Asset Deal noch gut raus zu kommen?! Wenn ich das richtig verstehe, verfolgt Balaton doch ein ähnlichen Ziel?!
Als Bonus könnten ja noch paar Positive News bis dahin kommen.... wäre für Balaton mit ihren Asset Deal ja auch nicht schlecht.
Zitat von dogweiler:Zitat von paladinro: ...
Vielleicht ist Doggy = Balaton 😉
Kann mir einer sagen ob wir Kleinaktionäre auch an die neuen Aktien für 1,10 € ran kommen?
Ganz sicher nicht...
Klar hast Du BZR. Das ist gesetzlich verpflichtend. Kommen sie nun drum herum. Du bekommst sogar ein Überbezugsrecht!!!
Mal angenommen ich hänge ähnlich wie Balaton mit einen schlechten Kurs in der Aktien drin.
Macht es nicht Sinn jetzt noch paar günstige Anteile zu kaufen, die BRZ wahr zu nehmen um dann beim Asset Deal noch gut raus zu kommen?! Wenn ich das richtig verstehe, verfolgt Balaton doch ein ähnlichen Ziel?!
Als Bonus könnten ja noch paar Positive News bis dahin kommen.... wäre für Balaton mit ihren Asset Deal ja auch nicht schlecht.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Kleinaktionär Wandler für 1,10 bekommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.059 von Diabolo2018 am 03.11.20 12:53:19
Ich glaub, Du meinst Mogli 😉😂🤣
Zitat von Diabolo2018: Tja Doggy Du bist voll daneben gelegen..
Ich glaub, Du meinst Mogli 😉😂🤣
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.134 von paladinro am 03.11.20 12:59:09
Ganz sicher nicht...
Klar hast Du BZR. Das ist gesetzlich verpflichtend. Kommen sie nun drum herum. Du bekommst sogar ein Überbezugsrecht!!!
Zitat von paladinro:Zitat von Diabolo2018: Tja Doggy Du bist voll daneben gelegen...vielleicht erweist sich Deine aktuelle Panikmache ja auch als Flop oder führst Du uns etwa an der Nase herum 😀
Vielleicht ist Doggy = Balaton 😉
Kann mir einer sagen ob wir Kleinaktionäre auch an die neuen Aktien für 1,10 € ran kommen?
Ganz sicher nicht...
Klar hast Du BZR. Das ist gesetzlich verpflichtend. Kommen sie nun drum herum. Du bekommst sogar ein Überbezugsrecht!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.580.050 von keinGeldmehr am 03.11.20 12:51:53
Na ganz einfach: Siehe B8F, da sehr ähnliche Konstruktion mit Pflichtwandler
Hauptintention: Pflichtangebot bei Kontrollerlangung WpÜG (30%) umgehen!
Wenn Balaton den Wandler hält, selbst wenns ein Pflichtwandler ist, gilt das noch nicht als Überschreitung der 30% Marke, die ein Pflichtangebot auslösen würde. Cooler Trick oder?
Versetzt Balaton aber auch in die Zwangslage innerhalb der Wandlerlaufzeit eine "Endlösung" für das "ECX-Problem" zu finden.
Aber Asset-Deal löst das Problem und die "indirekten" Aktien über den Wandler profiteren voll.
Zitat von keinGeldmehr: Warum keine 5 Mio Stückaktien (der neuen Aktien) zu mehr als 1,10 Euro ?
Nach dem Kapitelschnitt sollte der Kurs ja ca. bei 3—4€ stehen.
Warum in form einer WA ?
Na ganz einfach: Siehe B8F, da sehr ähnliche Konstruktion mit Pflichtwandler
Hauptintention: Pflichtangebot bei Kontrollerlangung WpÜG (30%) umgehen!
Wenn Balaton den Wandler hält, selbst wenns ein Pflichtwandler ist, gilt das noch nicht als Überschreitung der 30% Marke, die ein Pflichtangebot auslösen würde. Cooler Trick oder?
Versetzt Balaton aber auch in die Zwangslage innerhalb der Wandlerlaufzeit eine "Endlösung" für das "ECX-Problem" zu finden.
Aber Asset-Deal löst das Problem und die "indirekten" Aktien über den Wandler profiteren voll.
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