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    Verlustvortrag: Wie lange möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.06 17:15:06 von
    neuester Beitrag 19.07.10 17:26:24 von
    Beiträge: 39
    ID: 1.087.660
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:15:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      "Habe nur eine ganz kleine Frage. Ist ein eingetragener Verlustvortrag auch nur mit Gewinnen in der Zukunft für 2 Jahre verrechenbar?
      D.h. Wenn ich 2004 Verluste hatte und einen Verlustvortrag in SO eingetragen habe, ist dieser mit Gewinnen in 2007 2008 und 2009 verrechenbar? "


      Antwort:
      Nach derzeitiger Rechtslage ist der Verlustvortrag unbeschränkt, Gewinne in 2007, 2008 und 2009 können also mit einem Verlustvortrag verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 17:24:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      "Hallo!

      Habe nur eine Frage: wie geht`s?!"

      Meine Anwort:

      "Hi!

      Danke, gut!"





      to whom it may concern.





      aber...nix für ungut! :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 14:33:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Nataly,

      das ist die interessanteste Neuigkeit im ganzen Wust aller threads zur Neufassung der Spekulationssteuer. Vielen Dank!

      Schöne Grüße

      Stephen
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 14:57:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.604.901 von ceco am 13.10.06 17:24:36Habe folgende BM erhalten:

      "Hi crude,

      sag mal, ahnst Du, warum NATALY ständig Selbstgespräche führt?"


      Meine Antwort:

      "Hi,

      denke mir, sie (?) schreibt lieber ein Kochbuch, als sich jeden Tag für Hunderte in die Küche zu stellen."

      Grüße"


      Gute Arbeit, NATALY.
      Avatar
      schrieb am 25.11.06 15:28:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.604.551 von NATALY am 13.10.06 17:15:06Wie lange kann man seine Spekulationsverluste in der Einkommenssteuer vortragen? Gibt es eine bestimmte Frist an dem der Vortrag der Spekulationsverluste verfällt?

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      Avatar
      schrieb am 25.11.06 23:15:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nach derzeitiger Rechtslage verfällt der Verlustvortrag nie.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 12:41:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      wie denkt ihr wird der verlustvortrag nach 2008 also nach inkrafttreten der abgeltungssteuer behandelt ?

      kann man dann aus spekuverluste aus 2001 z.b. mit zinsgewinnen in 09 ausgleichen ?

      dürfte noch interessant werden ;-))
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 12:53:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann man dannspekuverluste aus 2001 z.b. mit zinsgewinnen in 09 ausgleichen ?

      Damit ist nicht zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 13:16:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      sondern ?
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 13:33:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine Verrechnung von Speku-Verlusten wird auch künftig wie bisher nur mit Speku-Gewinnen möglich sein, nicht aber mit anderen Einkunftrsarten.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 14:31:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      d.h. du vermutest das man die verluste aus 01 nur mit gewinnen aus aktien/fondsverkäufen verrechnen kann. da die spekufrist ja fällt existieren keine spekugewinne bzw. steuerpflichtige private veräusserungsgewinne mehr.

      ich bin gespannt ob da noch ein unterschied gemacht wird
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 17:04:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11:
      Es wird weiterhin Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften geben, auch wenn die Jahresfrist fällt.
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 17:11:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.725.817 von NATALY am 26.11.06 17:04:44allerdings halte ich die begrenzung von verlusten auf dieselbe einkommensart für verfassungswidrig ...ich weiss aber leider nicht, ob die nicht schonmal angegangen und durchprozessiert wurde...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 27.11.06 21:48:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.726.013 von invest2002 am 26.11.06 17:11:59dass man Verlustvorträge aus Spekuverlusten nach gegenwärtigem Recht unendlich lange (inkl. Vererbung) vortragen kann, heisst nicht, dass das auch nach neuem Recht ab 2009 gelten muss. Z.B. war im § 10 d EStG bis 1984 ein Verfall nach 7 Jahren vorgesehen.
      Wäre zwar schade, aber die Leute aus dem Finanzministerium werden auch wissen, dass viele Anleger noch auf Verlustvorträgen aus 2000-2002 sitzen, die ab 2009 verschärft "gegengerechnet" werden könnten...
      Avatar
      schrieb am 28.04.10 09:53:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo User,

      auf Wunsch haben wir diesen Thread wieder eröffnet.

      Mit freundlichen Grüßen,
      JVogel
      Avatar
      schrieb am 28.04.10 10:02:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo!

      Ich würde gerne Verluste aus vergangenen Jahren mit Gewinnen aus anderen verrechnen lassen. Wo ist derzeit die Limitierung bei der Zurückrechnung???

      Bsp. Verluste aus 2005 mit gewinnen aus 2009, möglich?

      Danke

      Boersaner
      Avatar
      schrieb am 28.04.10 10:33:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.414.716 von Boersaner am 28.04.10 10:02:47Die Verluste müssen in 2005 festgestellt worden sein und werden dann vorgetragen und automatisch (Ausnahme: ab 2009 Spekulationsverluste, nur noch auf Antrag mit bestimmten Einkünften aus KAP bis 2013) mit positiven Einkünften verrechnet. Das geschieht automatisch. Teilweise ist die Verrechnung auf bestimmte Einkünfte beschränkt.

      Eine Verrechnung der Verluste aus 2005 mit Gewinnen aus 2009 erfolgt also nur, wenn die Verlustvorträge nicht bereits in 2006-2008 verbraucht wurden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.04.10 11:04:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.415.132 von Taxadvisor am 28.04.10 10:33:33Danke für die schnelle Auskunft!!
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 12:06:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.415.132 von Taxadvisor am 28.04.10 10:33:33obwohl die begrenzung der altverluste bis 2013 verfassungswidrig sein dürfte, da es sich hier um eine rückwirkung handelt.
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 13:10:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.538.128 von JoePESCI am 18.05.10 12:06:27Verfassungswidrigkeit: Evtl. ja, aber zweifelhaft, wegen der Möglichkeit bis 2008 Gewinne auch steuerfrei realisieren zu können.

      Rückwirkung: Das Gesetz wurde 2007 beschlossen und gilt ab 2009, eine echte Rückwirkung gibt es hier sicherlich nicht und eine unechte Rückwirkung kann ich auch nicht erkennen. Wo siehst Du die Rückwirkung???

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 13:14:59
      Beitrag Nr. 21 ()
      hallo,
      ich habe eine frage zu steuern, allerdings nicht zum verlustvortrag. das finanamt lehnte Fahrtkosten und eintritt für Finnanzmessen ab und sagte, das sei mit dem 25 Prozent Kapitalertragssteuer automatisch abgolten. Stimmt das? danke vorab.
      Avatar
      schrieb am 18.05.10 14:20:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.538.612 von Tools_Garden am 18.05.10 13:14:59Ja, sieht das Gesetz so vor. Bei Besteuerung mit 25% wohl auch verfassungsgemäß, bei Regelbesteuerung/Übermaßbesteuerung m.E. eher nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 08:50:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.539.081 von Taxadvisor am 18.05.10 14:20:15Guten Morgen,

      zwischen 2005 und 2008 habe ich Aktien gekauft, mit denen ich im Minus bin. Anfang 2010 wurden erneut Aktien gekauft, welche das vorhergegangene Minus komplett ausglichen.

      Insgesamt steht also die 0.

      Muss ich nun für die 2010er Aktienverkäufe Abgeltungssteuer zahlen, wenn ich alle Aktien verkaufe ?

      Zieht das die Bank beim Verkauf direkt ab ?

      Vielen Dank für Hilfen
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 09:48:32
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo,

      Ich gehe davon aus, dass die Verluste im Zeitraum 2005-2008 jeweils erklärt wurden und du einen Feststellungsbescheid hast.

      >>>Muss ich nun für die 2010er Aktienverkäufe Abgeltungssteuer zahlen, wenn ich alle Aktien verkaufe ?
      Jein. Dir werden erst einmal direkt von der Bank Abgeltungsteuern abgezogen. Diese kannst du dir später mittels Steuererklärung zurückholen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 09:57:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.544.655 von reckoner am 19.05.10 09:48:32Hallo

      Danke für die schnelle Antwort.

      Bisher hatte ich keine Verluste realisiert.

      Ich habe gestern Aktien verkauft welche seit Kauf(2008) im Minus waren und Aktien welche seit Kauf(2010) im Plus waren.

      Zusammen stand genau eine 0

      Die Bank hat mir jetzt Steuern direkt abgezogen (Abrechnung ist jetzt Online) Auch vom Freistellungsauftrag wurde nix abgezogen.
      Das müsste doch auch noch gehen, für die 801 Euro ?
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 10:48:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.538.586 von Taxadvisor am 18.05.10 13:10:17die rückwirkung sehe ich dahingehend, dass altverluste seinerzeit erzielt wurden und die gesetzgebung versprach, dass diese verluste endlos vortragbar sind. dann kann die regierung nicht auf einmal hingehen und einem diesen verlustvortrag einfach abnehmen. man hat zwar noch zeit bis 2013 eingeräumt, um diese verluste zu tilgen, aber wenn man in diesem zeitpunkt gar keine möglichkeit hat zu spekulieren, weil man eventuell kein geld hat oder eine immobilie kauft, kann das einem nicht zu nachteil gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 12:21:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Magictrader2005,

      oh ja, dass hatte ich falsch verstanden, es war ja nur von "Kauf" die Rede.

      Dann ist es ganz einfach (leider aber nicht positiv für dich):
      Die Käufe von 2008 (und davor) sind heute gänzlich steuerfrei, egal ob Gewinn oder Verlust.
      Die Käufe von 2009 (und danach) sind hingegen voll steuerpflichtig, auch wieder egal ob Gewinn oder Verlust.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 13:41:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.545.250 von JoePESCI am 19.05.10 10:48:40Das hat bereits der BFH und das BVerfG beschieden: Ein Vertrauen in den Fortbestand zukünftiger Gesetzte ist nur in sehr engen Grenzen möglich (daswäre auch keine Rückwirkung). Da bereits seit Ende des letzten Jahrtausends über eine Reform diskutiert wurde, gibt es hier wohl auch kein schutzwürdiges Vertrauen.

      Die Verluste sind ja auch nicht weg, Du kannst Sie nur noch sehr eingeschränkt verrechnen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.05.10 14:58:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.546.761 von Taxadvisor am 19.05.10 13:41:03das sehe ich etwas anders. ein verlustvortrag ist eine art besitz oder wert. dieser kann einem nicht einfach enteignet werden.
      Avatar
      schrieb am 24.05.10 19:49:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Im Steuerbescheid 2009 wurde bei mir für 2008 ein verbleibender Verlustvortrag in nicht unbeträchtlicher Höhe festgestellt: "verbleibender Verlustvortrag wird nach $10 d Abs. 4 für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf x € festgestellt"

      Nun frage ich mich, was ich wo in der Steuererklärung für 2009 eintragen muß, damit mir der Verlustvortrag erhalten bleibt.
      Im Mantelbogen Zeile 92 ankreuen "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG/Spendenvortrag nach §10 b EStG zum 31.12.2008 festgestellt für": Kreuzchen setzen bei "steuerpflichtiger Ehemann"?

      Aber irgendwie sind hier die Paragraphen verkehrt, §10 b wurde für nicht eingetragen und §10 d ist Spendenvortrag (laut Mantelbogen)
      Avatar
      schrieb am 24.05.10 20:09:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.575.411 von MHeinzmann am 24.05.10 19:49:46Vortragen: Geht automatisch
      Verrechnen: Zeile 59 KAP Kreuzchen machen

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 16:56:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.575.477 von Taxadvisor am 24.05.10 20:09:31Was für einen Sinn hat dann Zeile 92 im Mantelbogen?
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 17:07:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.586.657 von MHeinzmann am 26.05.10 16:56:24Das betrifft Verluste aus "Steuersparmodellen"

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 18:11:31
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wenn man seine Wertpapiergewinne per Günstigerveranlagung statt der Abgeltungssteuer der Einkommenssteuer unterwirft, kann man da von den Gewinnen folgendes abziehen a) Sonderausgaben b) Werbungkosten aus selbstständiger Arbeit c) Studienkosten, wenn die vom BFH als Werbungskosten anerkannt werden?
      Avatar
      schrieb am 30.05.10 15:47:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.587.230 von MHeinzmann am 26.05.10 18:11:31Hallo Heinzmann,
      ab 2009 können bei KapEinkünften KEINE Werbungskosten mehr geltend gemacht werden ... egal ob bei Günstigerprüfung oder bei den üblich 25% Abgeltungssteuer.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 09:48:21
      Beitrag Nr. 36 ()
      meine ekst bescheide fuer die jahre 2004 - 2007 wurden aufgrund von beteiligungseinkuenften geaendert.
      nun liegen den bescheiden 2005 und 2006 feststellungsbescheide ueber die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrages zur ekst bei:
      feststellung
      der bescheid ist nach paragraf 10d abs. 4 saetze 4 und 5 estg geaendert.
      der bescheid ueber den verbleibenden verlustvortrag fuer die einkuenfte aus privaten veraeusserungsgeschaeften wird nach paragraf 10d abs. 4 satz 4 estg aufgehoben.

      fuer 2004 und 2007 liegt nix bei.

      in den jahren 2004 bis 2007 gab es festgestellte verlustvortraege.

      die geaenderten bescheide haben nichts mit den verlustvortraegen zu tun.

      muss ich etwas unternehmen? hat das finanzamt wieder mal geschlafen?

      vielen dank!
      Avatar
      schrieb am 07.07.10 11:11:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.786.004 von angkorwat am 07.07.10 09:48:21Die Aufhebung der Verlustfeststellung private Veräußerungsgeschäfte steht lt. Begründung in Zusammenhang mit den Grundlagenbescheiden. Da würde ich mir schon Sorgen machen...

      Im Übrigen gibt Dein Sachverhalt aber so wenig her, dass man nur spekulieren kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.07.10 09:19:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.786.592 von Taxadvisor am 07.07.10 11:11:09meine ekst bescheide wurden geaendert, da fuer die beteiligungsgesellschaften (anteil an einem geschlossenen immobilienfonds) fuer die letzten jahre endlich die steuerbescheide erstellt wurden. und der auf mich entfallene anteil zum teil hoeher, zum teil niedriger war als die gesellschaft mir damals in einer steuerbescheinigung mitgeteilt hatte.

      der feststellungbescheid ueber den verbleibenden verlustvortrag betraf verluste aus boersengeschaeften und wie schon geschrieben, ist aufgehoben worden. das hat das finanzamt schon einmal bei der neuerstellung eines ekst den verlustvortrag geaendert und der zustaendige fa beamte hatte damals gesagt, das komme schon mal vor und hat dann unbuerokratisch den feststellungsbescheid wieder erstellt.

      nun ist eine ziemlich daemliche t... zustaendig und fordert von mir einen einspruch.

      es waere sehr nett, wenn ihr mir bei der formulierung helfen koenntet.

      ich erhebe einspruch gegen die aufhebung des feststellungsbescheides ueber den verbleibenden verlustvortrag vom .....

      aber was schreibe ich als begruendung?

      vielen dank!
      Avatar
      schrieb am 19.07.10 17:26:24
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.839.686 von angkorwat am 19.07.10 09:19:07noch eine ergaenzung zu meinem posting von heute morgen: oder lege ich nur gegen den gesonderten feststellungsbescheid einspruch ein, da in der rechtsbehelfsbelehrung steht, dass die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrages mit dem einspruch angefochten werden kann.

      nochmals danke!


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