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    Verkehrsrecht, was ist denn da los? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.07 22:01:15 von
    neuester Beitrag 27.03.07 17:33:13 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.121.167
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      schrieb am 26.03.07 22:01:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, folgender Fall, wurde selbst gefragt, würde sofort widersprechen, auch ohne Rechtsschutz!

      fahre auf schlecht ausgebauter sehr schmaler Landstraße, keine Fahrbahnmarkierung, kein Seitenstreifen, vor mir ein Bus, mir entgegen kommt ein KFZ, der Fahrer fährt um den Bus gefahrlos passieren zu lassen rechts nahezu ins Grüne, als er vorbei ist macht er eine Gegenbewegung und unsere Spiegel erwischen uns, wir halten an, wir steigen aus und der Fahrer und seine Beifahrerin, ich allein, meinen ich wäre links gefahren, nicht groß diskutiert, Polizei gerufen, diese meinen die Sachlage ist nicht eindeutig, heute bekomme ich ein Schreiben per förmlicher Zustellung, ich hätte gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, 2 Punkte 75€, der Knaller ist, als Zeugen sind die Polizeibeamten aufgeführt.

      Bin und fühle mich im Recht, wollte trotz PS wie Sau nicht überholen, kein handy, kein nichts, bin ganz gemütlich offen rechts gefahren.

      Was tun, Widerspruch?
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 22:06:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.508.714 von daimlerfreak am 26.03.07 22:01:15SIE ist Studentin ohne Einkommen, also mein laienhafter Rat sagt Widerspruch, wie siehts denn mit den Kosten aus ohne Einkommen?
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 22:11:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also die Polizei ist Zeuge der Angaben beider Verursacher MEHR NICHT.
      Auf der Unfallmitteilung wird "unklare Rechtslage" angekreuzt sein.
      Du sagst der war Schuld - er sagt su bist Schuld.
      Die Bußgeldstelle kassiert von Beiden :laugh:

      Der Schaden wird wohl addiert dann durch zwei geteilt und beide steigen in der Versicherung.
      Bußgeldstelle und Versicherung kasssieren und sind Gewinner.
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 22:14:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.508.914 von keinGeldmehr am 26.03.07 22:11:29"unklar" ist angekreuzt!

      laut ihr meinten die Polizisten auch, dass in diesen Fällen eigentlich jeder seinen Schadden trägt!

      wie sieht es denn im Falle eines Widerspruchs mit den Kosten aus?
      Avatar
      schrieb am 26.03.07 23:26:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Klar kannst du Widerspruch einlegen. Nur ohne Rechtsschutz ist das nicht zu empfehlen.
      Die Kosten des Rechtsstreit zahlt MEISTENS zu 6/10 der Looser den Rest der Gewinner (ohne Garantie - kommt auf den Richter an).

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      schrieb am 27.03.07 00:44:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.509.888 von keinGeldmehr am 26.03.07 23:26:30auch wenn sie kein Einkommen hat?!
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 10:07:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.509.888 von keinGeldmehr am 26.03.07 23:26:30Die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens trägt bei Freispruch der Staat, bei Einstellung je nach Richter der Betroffene oder mit viel Glück auch die Staatskasse. Bei der allgemeinen Haushaltslage tendieren viele Gerichte daher dazu dem Betroffenen die Kosten aufzuerlegen. Eine RS trägt unabhängig vom Verfahrensausgang die Kosten des Verfahrens und die des Anwalts.

      Die Kosten des Zivilverfahrens richten sich allgemein immer nach der Quote Verlieren und Obsiegen. Eine RS trägt im
      Rahmen diese Quote die Kosten des Verfahrens und die des Anwalts. Die angeführte 6/10 Regel ist daher totaler Quatsch.

      Angesichts der Beweissituation zu Deinen Lasten und des gegen Dich laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens sieht es zunächst nicht so gut aus.

      Mit einer RS Versicherung solltest Du daher zu einem Anwalt gehen und diesen zunächst im OWI Verfahren tätig werden lassen. Wenn er dort eine Einstellung erreicht, hast Du gegenüber der Haftpflicht gleich bessere Karten. Dann kann auch dort die Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs herangezogen werden, so dass die Versicherung nach einer 50% Quote Deinen Schaden reguliert. Rein vorsorglich solltest Du nach Rücksprache mit dem Anwalt gegenüber Deiner eigenen Haftpflichtversicherung einer etwaig beabsichtigten Regulierung zu Deinen Lasten widersprechen. Ansonsten schafft Deine Haftpflicht vollendete Tatsachen gegen Dich.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 10:13:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.510.471 von daimlerfreak am 27.03.07 00:44:58Im Schadensersatzverfahren käme dann PKH in Betracht. Ob sich jedoch dafür ein Anwalt findet, der wegen eines beschädigten Seitenspiegels klagt ist zumindestens fraglich.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 10:21:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo daimlerfreak,

      Dein Problem hat unser Nachbar als Brummifahrer täglich !
      Es ist so, daß viele Strassen, besonders auf dem Land einfach zu schmal sind für heutige PKW breiten insbesondere für Brummis.
      Die Infrastruktur kommt halt einfach mit den Maßen heutiger PKW nicht mit, Autos müssen ja immer schneller, breiter und länger sein.
      Wie das in der Praxis funktioniert, interessiert doch keinen mehr...

      1. Unfallaufnahmen läßt sich die Polizei seit geraumer Zeit stets bezahlen, man sollte das beachten wenn man die Grünen ruft.

      2. Wenn durch die Polizei der Unfall als nicht eindeutig protokolliert ist und Du von diesem Protokoll noch einen Durchschlag hast, den man ja meist bekommt, weil man unterschreiben soll, Du jetzt 2 Punkte + 75,-- € erhälst, hoffe ich, daß Du eine RV und einen guten Anwalt an der Hand hast und sofort Widerspruch !
      Ohne RV würde ich dennoch vor Gericht ziehen, denn was sich die Grünen hier erlauben, ist blankes Geldmachen, indem sie Dich ohne ausreichende Prüfung und Beweise zum Unfallhergang verdonnern. Du hast ja das Theater und Du mußt Dich als kleiner Bürger gegen fehlerhaftes Beamtentum wehren ...
      Bevor die Beifahrerin des gegnerischen PKW hier allzu eifrig als Zeugin aussagt, empfehle ich Dir dringenst abzuklären wie nahe sie dem Fahrer des gegnerischen PKW - Fahrers steht... meist sind Mitfahrerrinnen dem Fahrer doch auf irgend eine Weise wohlgesonnen...
      So wie ich Deinen Text verstanden habe, ist die Strasse einfach zu schmal und man sucht nun für den enstanden Unfall den bequemsten Sündenbock dafür.

      Viel Erfolg !
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 10:31:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.513.335 von Fasu am 27.03.07 10:21:47Das Verhältnis Fahrer und Beifahrerin spielt für die Glaubwürdigeit der Zeugin vor Gericht nahezu keine Rolle, da andernfalls das Gericht dem Beifahrer immer die Unwahrheit unterstellen müßte. Ohne Anhaltspunkte läßt sich das Gericht dazu nicht hinreißen. Durch seine Belehrung macht das Gericht ja vor Vernehmung der Zeugin die Konsequenzen einer Falschaussage hinreichend deutlich.
      Avatar
      schrieb am 27.03.07 17:33:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      erstmal danke für eure Antworten, auch mein laienhaftes Wissen hat es mich so oder ähnlich für diese Freundin von mir so sehen lassen,

      eine RV hat sie nicht, nun einen Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, 75€, 2 Punkte, sie hat nur einfach Angst vor den Kosten eines Verfahrens, auf der Unfallmitteilung steht "unklare Sach- und Rechtslage", nach heutiger gemeinsamer Akteneinsicht ist der Unfallbericht des PK eindeutig gefärbt wie sie formulierte, unter Zeugen getroffenen Aussagen "keine endeutigen Spuren" ect sind völlig außen vor, eher wurde die Sicht des Gegners, eine hiesige lokale wirtschaftliche Prominenz, 1zu1 übernommen. Zudem kommt nun das erste anwaltliche Schreiben des Unfallgegners, welches sie verzweifeln lässt. Sie sieht sich im Recht und ich glaube ihr, jedoch scheut sie aus Angst vor nicht kalkulierbaren Kosten den Prozess.

      Wie werden die Versicherungen die Sachlage beurteilen, wird eine Zahlung des Bußgeldes, welche sie erwägt, dort automatisch zu einer Entscheidung gegen sie führen? Meines Wissens nach handelt es sich um 2 getrennt zu betrachtene Vorgänge. Wie sieht es mit den schon entstandenen Anwaltskosten aus, wenn sie das Bußgeld bezahlt, und die Entscheidung der Versicherung abwartet? Ein Widerruf würde hier den zeitlichen Rahmen für die Versicherungen sicherlich ausreichend gestalten ( 4 Monate ).

      Also ich habe ihr erstmal unter Vorbehalt geraten, Widerspruch einzureichen, das weitere von den Versicherungen abzuwarten, sie hat in den Mitteilungen an beide den Gegner als Verursacher angegeben, und dann weiterzusehen, was würdet ihr raten?

      Wie würdet ihr die Möglichkeit einer Anzeige gegen den Unfallgegner wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung sehen?
      Würde die Zahlung des Bußgeldes diese ad absurdum führen?


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