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    Transaktionskosten bei Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.09.07 16:20:09 von
    neuester Beitrag 13.09.07 21:16:40 von
    Beiträge: 17
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      schrieb am 12.09.07 16:20:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Ich habe eine Frage bzgl. der Abgeltungssteuer an Dich. Wird die Abgeltungssteuer bei priv. Veräußerungsgeschäften vom Brutto- oder Nettoerlös gerechnet? D.h. werden die Transaktionskosten berücksichtigt oder nicht? Es geistern irgendwie beide Versionen durch das Internet und mein Steuerberater ist der Überzeugung, daß die Transaktionskosten nich mehr abgezogen werden. Vielleicht kannst Du mir diese Frage beantworten.
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 16:22:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.548.177 von NATALY am 12.09.07 16:20:09Auf Seite 9 des nachfolgenden Links wird ausgesagt, dass Transaktionskosten abziehbar sind:

      http://www.ebnerstolz.de/sixcms/media.php/93/FOCUS%20Abgeltu…
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 16:26:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auch diese Quelle sagt, dass TA abziehbar sind:

      https://sicherheit.spk-goettingen.de/anzeigen.php?tpl=privat…
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 16:29:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer dringend eine Antwort braucht, kann im Gesetz recherchieren:

      http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 16:47:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf Seite 1917 des Bundesgesetzblatts = Seite 6 des PDF-Dokuments links oben findet man die Antwort:

      Abziehbar sind "Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen".

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      schrieb am 12.09.07 16:48:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das bedeutet, dass die Kosten, die mit Kauf und Verkauf in Zusammenhang stehen ("Transaktionskosten") voll abziehbar sind.
      Avatar
      schrieb am 12.09.07 17:21:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die Links. Sind sehr hilfreich.

      MfG

      thp
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 06:53:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.548.621 von NATALY am 12.09.07 16:47:29das müsste dann doch analog auch für Kreditzinsen gelten. Etwas anderes kann man aus dieser Formulierung kaum ableiten. Dem scheint aber nicht so zu sein...
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 10:53:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @hegels:
      Die Abgeltungssteuer wird vom Finanzdienstleister berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Dabei ist es unproblematisch, dass die Transaktionskosten vom Gewinn abgezogen werden, denn diese sind dem Finanzdienstleister bekannt und werden auf den Kauf/Verkaufsabrechnungen ausgewiesen.
      Eine Berücksichtigung von Kreditkosten ist im Verfahren der Abgeltungssteuer nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 10:56:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      nicht im Verfahren der Abgeltungssteuer - aber dummerweise auch hinterher nicht. Klarer Verstoß gegen das Nettoprinzip. Aber das \"Grundgesetz\" ist ja nur mehr ein schlechter Scherz.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 11:47:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, welche Wohltat ... Wenigstens Transaktionskosten bleiben abziehbare faktische Werbungskosten, weil explizit unvermeidlich zur Kapitaleinkunftserzielung.
      Das 'Werkstorprinzip', was Steinbrück – gegen die jüngste Rechtsauffassung des BFH – für die teilweise Streichung der Kilometerpauschale als Argument anführt, will ergo hier selbst in einfachen BMF-Hirnen nicht mehr greifen, :laugh: ...
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 14:02:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      @hegels:
      Eine nachträgliche Berücksichtigung von werbungskosten ist möglich, das Gesetz sieht hier Optionsmöglichkeiten vor.
      Allerdings: Falls für dich die Abgeltungssteuer unterm Strich am günstigsten ist, dann musst du auf die Berücksichtigung der Kreditkosten verzichten.
      Nachdem dir die Möglichkeit offen steht, andere Verfahren als die Abgeltungssteuer zu wählen, ist die Berufung auf das "objektive Nettoprinzip" nicht berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 18:42:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.559.858 von NATALY am 13.09.07 14:02:43welche Alternativen bitte?
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 19:00:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Schau dir mal den Link in Posting #4 an.
      Dort kannst du auf Seite 8 des PDF-Dokuments in den Absätzen 4 und 6 des neuen § 32 d EStG deine Alternativen nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 19:11:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Absatz 4 halte ich für irrelevant und Absatz 6 besagt im Wesentlichen, dass man zur "normalen" Einkommenssteuer veranlagen kann und dann auch Kreditzinsen berücksichtigt werden können.

      Das beseitigt allerdings nicht die gravierende Verletzung des Nettoprinzips durch die Abgeltungssteuer, sondern ist ein ganz klassischer Taschenspielertrick des BMF, mit dem via Schaffung indiskutabler "Alternativen" die Verfassung weiter ausgehöhlt wird (siehe auch Halbteilungssatz).
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 21:10:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      @hegels:
      Wenn du meinst, die Regelung sei verfassungswidrig, steht es dir frei, nach Ausschöpfung des Finanzrechtswegs das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.07 21:16:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      soweit ich weiß bin ich mit diesen Plänen nicht alleine. Allerdings braucht unsere toller "Rechts"staat dafür ja Jaaahre - weshalb dieser und dutzende andere, verfassungswidrige Griffe in die Taschen der Bürger meines Erachtens 100% beabsichtigt und folgenkalkuliert sind. Und wenns wirklich mal um viel Geld geht - am Verfassungsgericht ist der Staat ja praktischerweise letztentscheidener Richter. Beamte werden anderen Beamten nicht den Steuerstrom kappen, an dem sich beide parasitär festgeklemmt haben.

      Hinterher jammert die Staatsprofiteursklasse dann wieder über Kinderarmut und Auswanderungswellen.


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