Eigenbeitragshöhe bei Riester für Berufsanfänger - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.10.07 18:01:27 von
neuester Beitrag 25.10.07 17:37:11 von
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Riestern und hoffe hier kann mir das jemand beantworten:
Person A hat dieses Jahr (nach dem Studium) im Juli angefangen zu arbeiten (rentenversicherungspflichtige Beschäftigung). Jahresgehalt nunmehr 40tsd EUR. 2006 hatte A als Student überhaupt kein Einkommen.
Frage: Wieviel muss A nun 2007 in einen Riestervertrag einzahlen, um die maximale Förderung für 2007 zu erhalten?
Es wird ja normalerweise auf das Vorjahreseinkommen abgestellt. Dieses war 0 EUR. Also muss A 2007 nur den Mindesjahresbeitrag (=60EUR) einzahlen, um die volle Zulage für 2007 zu bekommen?
Danke für Eure Antworten!
ich habe eine Frage zum Riestern und hoffe hier kann mir das jemand beantworten:
Person A hat dieses Jahr (nach dem Studium) im Juli angefangen zu arbeiten (rentenversicherungspflichtige Beschäftigung). Jahresgehalt nunmehr 40tsd EUR. 2006 hatte A als Student überhaupt kein Einkommen.
Frage: Wieviel muss A nun 2007 in einen Riestervertrag einzahlen, um die maximale Förderung für 2007 zu erhalten?
Es wird ja normalerweise auf das Vorjahreseinkommen abgestellt. Dieses war 0 EUR. Also muss A 2007 nur den Mindesjahresbeitrag (=60EUR) einzahlen, um die volle Zulage für 2007 zu bekommen?
Danke für Eure Antworten!
@Praemienhai,
ist richtig, er muss nur den sog. Sockelbetrag von 60 Euro bezahlen und bekommt dann die Grundzulage von 114 Euro!
ist richtig, er muss nur den sog. Sockelbetrag von 60 Euro bezahlen und bekommt dann die Grundzulage von 114 Euro!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.123.553 von Praemienhai am 23.10.07 18:01:27Also ich würde sagen er kann einzahlen aber bekommt keine Förderung da kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Somit nicht förderfähig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.128.740 von broetchen47 am 24.10.07 08:39:19...kein renternversicheungspflichtiges Einkommen in 2006
Danke schonmal für die Antworten!
Ist genau die Frage, ob kein Anspruch auf Förderung in 2007 besteht, weil keine Rentenversicherungspflicht in 2006 bestand?
Ist genau die Frage, ob kein Anspruch auf Förderung in 2007 besteht, weil keine Rentenversicherungspflicht in 2006 bestand?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.140.742 von Praemienhai am 24.10.07 22:04:45Gefördert werden nur rentnversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Kindererziehende in den ersten drei Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende und 400-Euro Jobber, die den Rentenbeitrag des Arbeitgebers aufstocken.
Da Person A in 2006 kein rentenversicheungspflichtiges Einkommen hat wird er für 2006 auch nicht gefördert. Da für die Förderung in 2007, dass Gehalt von 2006 berücksichtigt wird kann er von mir aus den Sockelbeitrag zahlen oder auch den Höchstbetrag, nur die Förderung bekommt er nicht.
Ausnahme: Person A ist verheiratet und der Partner hatte in 2006 rentenversicherungspflichtiges Einkommen und "riestert". Dann wird Person A mittelbar zulagenberechtigt und würde ohne eigene Zahlung die Förderung bekommen.
Sollte Person A ein Kind unter 3 Jahren haben, kann er/sie auch die Förderung benantragen. Dann wäre die Einzahlung des Sockelbetrags nötig um die Förderung zu bekommen.
Wenn jemand nicht förerfähig ist, wird er nicht automatisch zulagenberechtigt nur weil er den Sockelbetrag einzahlt.
Da Person A in 2006 kein rentenversicheungspflichtiges Einkommen hat wird er für 2006 auch nicht gefördert. Da für die Förderung in 2007, dass Gehalt von 2006 berücksichtigt wird kann er von mir aus den Sockelbeitrag zahlen oder auch den Höchstbetrag, nur die Förderung bekommt er nicht.
Ausnahme: Person A ist verheiratet und der Partner hatte in 2006 rentenversicherungspflichtiges Einkommen und "riestert". Dann wird Person A mittelbar zulagenberechtigt und würde ohne eigene Zahlung die Förderung bekommen.
Sollte Person A ein Kind unter 3 Jahren haben, kann er/sie auch die Förderung benantragen. Dann wäre die Einzahlung des Sockelbetrags nötig um die Förderung zu bekommen.
Wenn jemand nicht förerfähig ist, wird er nicht automatisch zulagenberechtigt nur weil er den Sockelbetrag einzahlt.
Gefördert werden nur rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Kindererziehende in den ersten drei Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende und 400-Euro Jobber, die den Rentenbeitrag des Arbeitgebers aufstocken.
=> Person A ist für 2007 unmittelbar zulagenberechtigt
Mindesteigenbeitrag ist abhängig vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen 2006. Person A = 0 €
=> Sockelbeitrag 60 € um die Zulage für 2007 zu erhalten.
Das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen istlediglich die Berechnungsgröße für den Eigenbeitrag des aktuellen Jahres. Hat nichts mit der Zulagenberechtigung zu tun!
Grüße
=> Person A ist für 2007 unmittelbar zulagenberechtigt
Mindesteigenbeitrag ist abhängig vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen 2006. Person A = 0 €
=> Sockelbeitrag 60 € um die Zulage für 2007 zu erhalten.
Das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen istlediglich die Berechnungsgröße für den Eigenbeitrag des aktuellen Jahres. Hat nichts mit der Zulagenberechtigung zu tun!
Grüße
Ja hats Recht. Sorry, für die Fehlimformation. Weiß auch nicht welche Synapsen da in meinem Hirn falsch geschlaltet waren...
@mod: Posting 4,5,7 bitte löschen...peinlich
@mod: Posting 4,5,7 bitte löschen...peinlich
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