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    keine Ordererteilung möglich - Recht auf Schadenersatz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.11.07 23:35:52 von
    neuester Beitrag 07.11.07 21:07:24 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 02.11.07 23:35:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich führe mein Depot bei einer Bank, die Wertpapierorder schriftlich, telefonisch und online ermöglicht. Ich nutze mein Depot ausschließlich online.
      Am 1. November wollte ich online eine Verkaufsorder aufgeben. Die Verbindung lief problemlos - Depotanzeige, Kursanzeige, Depotumsätze, etc.. Nur die Erteilung einer Verkaufsorder war trotz mehrerer Versuche nicht möglich. Da in NRW der 1. November ein Feiertag ist, war auch auf anderem Wege kein Verkauf möglich. Da im Tagesverlauf die Börse anschließend deutlich nachgegeben hat, ist mir ein deutlicher Verlust entstanden.
      Wie sieht die Situation rechtlich aus? Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 00:03:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.127 von noctis am 02.11.07 23:35:52wenn Du VIEL Glück hast, geht auf dem Kulanzweg was.. Gespräch mit Bank suchen..

      wenn Du BEWEISE hast, daß Du TATSÄCHLICH versucht hast zu ordern (Screenshots, u.a. vor allem von der angezeigten Fehlermeldung) hast Du noch bessere Chancen im Gespräch mit der Bank..

      .. aber wenn sich die Bank eben trotzdem quer stellt, ab zum Rechtsanwalt.. (aber eben NUR wenn Du wirklich beweisen kannst, daß Du tatsächlich versucht hast eine (nehme mal an Verkaufs..)-Order einzustellen.

      Rein von der Erfahrung her, haben die allermeisten natürlich keine Screenshots und auch sonst keine nachlesbaren Beweise in der Hand.. Im Gespräch mit der Bank kann es eventuell noch hilfreich sein: 1. selbstbewußt und fordernd aufzutreten! (keine Bittstellerei, - da sagen die "tut uns leid, aber leider können wir Ihnen da nicht helfen.. und überhaupt, und AGB´s..)

      2. Bluffen! Darauf hinweisen daß (wenigstens 2) Zeugen dabei waren, als Du stundenlang vergeblich versucht hast die Order einzugeben..; soll sagen, auch wenn es keine Zeugen gab, sag wenigstens der Bank DASS es welche gab.. wenn sie trotzdem auf stur schalten "drohe" mal mit Rechtsanwalt.., erzähle Ihnen daß Du in diversen Internetforen ähnliche Fälle und spezialisierte Rechtsanwälte gefunden hast, die ausnahmslos zu Gunsten des Kunden abgeurteilt wurden.

      Eventuell findest Du in Deinem Computer noch "Spuren" davon - z.B. im Browser-Cashe (Temorary Internet Files o.ä)

      Viel Glück dabei! Sollten Dir diese Tipps geholfen haben, freue ich mich über eine kleine "Provision".. Du findest mich hier ja, und kannst zur Benachrichtigung, bzw. Nachfrage Kontonummer auch ne BM schreiben.. ;)

      Hast Du weitere Fragen.. frag einfach..

      Gruß!

      Deni1968
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 00:19:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.225 von Deni1968 am 03.11.07 00:03:39Hi,

      danke für Deine Antwort!
      Beweise sind vorhanden. Es werden 90 Tage alle Daten wie IP, Log in/off Zeiten gespeichert. Die Ordereingabe müsste auch gespeichert sein. Da ein Recht auf Auskunft der gespeicherten Daten besteht - sollte das reichen.
      Zusätzlich habe ich die Fehlermeldung als screenshot und den Intradayverlauf des Wertpapiers abgespeichert.

      mfg

      noctis
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 00:37:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.127 von noctis am 02.11.07 23:35:52Ich schätze mal, dass deine Bank in den AGBs keine Garantie für jederzeitige Orderabwicklung übernommen hat, würde mich wundern...
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 01:10:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.301 von DerStrohmann am 03.11.07 00:37:29Die AGB´s muss ich mir noch genau durchlesen. Hoffnung macht mir aber der Werbeauftritt für das online-Depot:

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      schrieb am 03.11.07 05:33:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Normalerwesie schließen die AGB eine Haftung aus.
      Aber hast du wirklich versucht da anzurufen?

      Bei mir ist da sogar Sonntagnacht um drei einer am Telefon. Und an einem Feiertag, der ja nur in einem Teil Deutschlands gilt und die Börse ganz offiziell geöffnet ist, sollte da auf jeden Fall jemand zu erreichen sein.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 07:57:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und wenn du Stromausfall hast verklagst du dann RWE oder EON

      Wenn dein PC abschmiert ist dann Siemens oder Hewlett Packard zu verklagen.

      Glaube mir da hast du keine Chance. Lies mal alle Unterlagen die du bei der Onlineöffnung deines Depots bekommen hast dann wirst du sehen was du bekommst.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 08:00:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.127 von noctis am 02.11.07 23:35:52kannst du denn beweisen, dass du auch tatsächlich zu einem bestimmten kurs verkaufen wolltest? oder könnte man auch den eindruck gewinnen, dass du nur im nachhinein verkaufen wolltest, weil der kurs gefallen ist? ich meine damit, wenn du ein fax oder eine email an deine bank mit einer entsprechenden order geschrieben hättest, wäre der sachverhalt klar...
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 08:04:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.479 von MarginCall1 am 03.11.07 05:33:03richtig. sehe ich auch so... dann sollte man sich halt eine anständige bank aussuchen und nicht eine volksbank in hinterdupfing.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 11:00:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.127 von noctis am 02.11.07 23:35:52Ich führe mein Depot bei einer Bank, die Wertpapierorder schriftlich, telefonisch und online ermöglicht. I


      Wenn es online zu Problemen kam hast du immer noch die Möglichkeit telefonisch die Order aufzugeben.
      Bin selber bei der Comdirekt, auch da gabs Probleme.


      Da in NRW der 1. November ein Feiertag ist, war auch auf anderem Wege kein Verkauf möglich.

      In BW war der 1. November auch Feiertag, dennoch war es zu jeder Zeit möglich telefonisch Kauf bzw. Verkauforders zu erteilen.

      Und genau das wird dir die Bank auch sagen!!!
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 16:16:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ähmm, schon mal an die neue Mifid gedacht?? Evtl. hat es ja damit zu tun. Oder waren es wirkliche technische Probleme??
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 14:57:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Eine telef. Order war definitiv nicht möglich. Es handelt sich um eine kleine regionale Bank, in der an einem Feiertag grundsätzlich niemand zu erreichen ist.

      Ein Softwareupdate wg. Mifid kommt auch in Betracht. Das kann aber nicht das Problem des Depotkunden sein. Solche updates müssen ausserhalb der Handelszeiten oder mit entsprechender Vorankündigung durchgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 07.11.07 21:07:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.591 von 1erhart am 03.11.07 07:57:19@1erhart: dann zünde ich eine Kerze an bzw. nutze einen anderen PC.
      Wenn jedoch eine WP-Order online nicht möglich ist und die Bank auf keinem anderen Weg während den Börsenhandelszeiten erreichbar ist, dann muss sie auch dafür haften! Meine Meinung!


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