Wirecard - Top oder Flop (Seite 7953)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.704.783 von jigajig am 17.02.20 18:42:41
Genau latzteres ist m.E. unzutreffend.
Die Journalisten haben eben nicht weitgehend sachlich akkurat berichtet, sondern abstruse Verdachtsberichterstattung betrieben, die auf völlig unbelegte Anschuldigungen und Verleumdungen hinauslief.
Genau dies wird sicherlich Gegenstand der Klage sein.
Lassen wir das doch die Gerichte entscheiden.
Dass die SZ hier die "Kollegen" der FT in Schutz nehmen möchte, verwundert nicht. Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Und auch die SZ, die ich eigentlich noch recht schätze, hat sich in der Causa Wirecard alles andere als mit Ruhm bekleckert und auch nur die FT nachgeplappert ...
... daher wohl auch der Schutzreflex der SZ, sie sieht sich durch die Klage wohl auch selbst an den Pranger gestellt. Undas m.E. zu Recht.
Die Strafanzeige (...) liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Das 34-seitige Dokument gewährt einen seltenen Einblick in Denken und Handeln der sehr verschwiegenen Börsenaufseher. Und es führt zu der Frage, ob deutsche und europäische Vorschriften zum Schutze des Aktienhandels überhaupt anwendbar sind auf die Arbeit von Journalisten. Und ob bei der Bafin nicht ein elementares Missverständnis vorliegt über Arbeit und Funktion der Presse.
...
Faktisch aber beschuldigt der Staat in Gestalt der Bafin Journalisten, über die bislang nur feststeht, dass sie zwar zugespitzt, in der Sache aber weitgehend akkurat über den Fall Wirecard berichtet haben.
Genau latzteres ist m.E. unzutreffend.
Die Journalisten haben eben nicht weitgehend sachlich akkurat berichtet, sondern abstruse Verdachtsberichterstattung betrieben, die auf völlig unbelegte Anschuldigungen und Verleumdungen hinauslief.
Genau dies wird sicherlich Gegenstand der Klage sein.
Lassen wir das doch die Gerichte entscheiden.
Dass die SZ hier die "Kollegen" der FT in Schutz nehmen möchte, verwundert nicht. Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus. Und auch die SZ, die ich eigentlich noch recht schätze, hat sich in der Causa Wirecard alles andere als mit Ruhm bekleckert und auch nur die FT nachgeplappert ...
... daher wohl auch der Schutzreflex der SZ, sie sieht sich durch die Klage wohl auch selbst an den Pranger gestellt. Undas m.E. zu Recht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.704.783 von jigajig am 17.02.20 18:42:41
Journalisten kritisieren die Kritik der BaFin an der Arbeit anderer Journalisten. Das ist ja... total verrückt. Ich halts im Kopf nicht aus.
Zitat von jigajig:Zitat von goldfever: - Missbraucht wurden die Betriebsgeheimnisse mutmaßlich auch indem die Informationen (vorab?) an LV weitergegeben wurden. Dazu gibt es ja angeblich Beweise. Aber das ist vermutlich nicht (direkt) Teil der Klage, sondern muss behördlich untersucht werden.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-aschheim-geg…
Die Strafanzeige (...) liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Das 34-seitige Dokument gewährt einen seltenen Einblick in Denken und Handeln der sehr verschwiegenen Börsenaufseher. Und es führt zu der Frage, ob deutsche und europäische Vorschriften zum Schutze des Aktienhandels überhaupt anwendbar sind auf die Arbeit von Journalisten. Und ob bei der Bafin nicht ein elementares Missverständnis vorliegt über Arbeit und Funktion der Presse. In der Anzeige gegen die beiden FT-Reporter heißt es etwa, die beiden hätten ihre Berichte auf der Internetseite der Financial Times (ft.com) veröffentlicht und somit einen "Medienzugang zu der Abgabe der Stellungnahme" ausgenutzt. Stellungnahme? Medienzugang ausgenutzt? Das sind Formeln aus den europäischen Regeln gegen Marktmissbrauch an der Börse, die aber mit der Arbeit der Presse wenig zu tun haben. Journalisten veröffentlichen ihre Ergebnisse natürlich in den eigenen Medien. Und Berichte sind keine Stellungnahmen, wie das die Strafanzeige suggeriert.
Die 34 Seiten enthalten einerseits eine detaillierte Beschreibung dubioser Vorgänge an der Börse: Mehrere Händler haben kurz vor Erscheinen des FT-Artikels am 30. Januar 2019 auf sinkende Kurse gewettet und dadurch Hunderttausende Euro verdient. Die Bafin vermutet deswegen, dass es eine Absprache zwischen Börsenhändlern und den beteiligten Journalisten gegeben haben könnte.
Andererseits offenbart die Strafanzeige, dass die Indizien gegen McCrum und Palma dünn sind. An manchen Stellen wirken die Mutmaßungen der Bafin geradezu lebensfremd, zeigen jedenfalls nur eine geringe Kenntnis darüber, wie Medien arbeiten. Kenner der Bafin sagen, diese habe keineswegs einen Angriff auf die Pressefreiheit beabsichtigt. Faktisch aber beschuldigt der Staat in Gestalt der Bafin Journalisten, über die bislang nur feststeht, dass sie zwar zugespitzt, in der Sache aber weitgehend akkurat über den Fall Wirecard berichtet haben. Legte man den Maßstab der Bafin in dieser Sache auf andere Fälle an, dann dürfte die Börsenaufsicht immer wieder Journalisten anzeigen.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Journalisten kritisieren die Kritik der BaFin an der Arbeit anderer Journalisten. Das ist ja... total verrückt. Ich halts im Kopf nicht aus.
WDI hat 2019 einen Gewinn in Höhe von 790 Mio gemacht und es wird ja auch so weiter gehen.
Was machen die mit dem Geld?
Bin hier nicht auf Dividende aus. Will keine.
ARP würde ich begrüßen.
Was machen die mit dem Geld?
Bin hier nicht auf Dividende aus. Will keine.
ARP würde ich begrüßen.
RE: Frage zu Zeitungsbericht / KPMG VeröffentlichungsTermin
From: Jürgen Fazeny Sent: Sonntag, 16. Februar 2020 14:05
To: Stoeckl, Iris <iris.stoeckl@wirecard.com>
Subject: Frage zu Zeitungsbericht / KPMG VeröffentlichungsTermin
Sehr geehrte Frau Iris Stöckl,
bisher kenne ich aus offiziellen Statements von Seiten Wirecard nur die
Information, das der KPMG Bericht bis Ende Q1/2020 kommen soll.
Nun gibt es einen Zeitungsartikel in dem steht, das eine Sprecherin von
Wirecard die Aussage getätigt hat, das der KPMG Bericht „ jeden Tag ohne
Vorwarnung kommen könne „
• Stimmt das ?
• Oder handelt es sich um eine „Fehlinterpretation“ eines Journalisten ?
Was ist hier nun die offizielle Linie zum KPMG Veröffentlichungstermin
a) Bis Ende Q1 /2020
b) Jederzeit ohne Vorwarnung
Besten Dank im Voraus für die Klarstellung hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Fazeny
==============================================================
Von: Stoeckl, Iris <iris.stoeckl@wirecard.com>
Gesendet: Montag, 17. Februar 2020 18:14
An: Jürgen Fazeny
Betreff: RE: Frage zu Zeitungsbericht / KPMG VeröffentlichungsTermin
Sehr geehrter Herr Fazeny,
Wirecard wird den Audit-Bericht von KPMG unmittelbar nach Erhalt auf unserer Homepage (Sektion Transparenz https://www.wirecard.com/de/transparenz) veröffentlichen. Eine Eingrenzung nehmen wir nicht vor.
Wir erwarten diesen Bericht unverändert bis spätestens zum Ende des Quartals.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Stöckl
Vice President Investor Relations & Corporate Communications
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Schlußfolgerungen:
a) Damit ist klar warum es jetzt die Unterseite "Transparenz" auf der Homepage gibt
b) Meine Erwartungshaltung war, das es in der Antwort nur lauten wird " bis Ende Q1/2020 "
... Dieser extra Hinweis das der Bericht unmittelbar nach Erhalt veröffentlicht wird, lässt natürlich die Tür offen
... das der Bericht auch schon übermorgen kommen könnte .....
tick tack, tick tack
... und heute auch noch der REWE Deal in Österreich
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.704.783 von jigajig am 17.02.20 18:42:41
Zitat von jigajig: Dem ist nichts hinzuzufügen.Richtig. Wenn ein Journalist bzw. eine Zeitung eine Rechtsmeinung hat, wäre es sinnlos etwas hinzuzufügen. Einfach ignorieren und den Gerichten überlassen.
Der Müll den Dr. Fred verbreitet muss man wirklich nicht lesen egal was er auf Twitter schreibt, ich bleibe dabei 99% Müll da bin ich lieber seit 2019 geblockt, unerträglich dieser Troll.
Quelle:
https://twitter.com/hashtag/wirecard.?f=live
Nicht vergessen immer schön mitlesen Dr. Fred im WO Forum.
Quelle:
https://twitter.com/hashtag/wirecard.?f=live
Nicht vergessen immer schön mitlesen Dr. Fred im WO Forum.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.705.038 von worldtravelthomas am 17.02.20 19:05:14Ah ok. Sorry. Dann ist alles klar. Hatte Dich bislang auch realitätsnah eingeschätzt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.704.936 von ValueInvest67 am 17.02.20 18:56:06.... ääh... lies nochmal was ich geschrieben habe!!!
.... genau den einfach zu durchschauenden "Blöff" von Jigi meinte ich ja
.... genau den einfach zu durchschauenden "Blöff" von Jigi meinte ich ja
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.704.717 von 4tom5 am 17.02.20 18:35:57
Einfach aus Twitter ausloggen, den Link anklicken, dann wirds sichtbar. In seinen ersten Tweets teilt er sogar seinen Standort, wird aber vermutlich schon gelöscht sein.
Zitat von 4tom5:kann ich nicht lesen, weil Kritik verträgt der nicht geblockt. Allerdings sind nur diese Tweets nicht wichtig da 99% Müll.[/quote]Zitat von Henry1234: auf was oder wen sich das wohl bezieht
wat meinst Jig
https://twitter.com/AuchDuMeinSohn
Den Troll https://twitter.com/AuchDuMeinSohn
Einfach aus Twitter ausloggen, den Link anklicken, dann wirds sichtbar. In seinen ersten Tweets teilt er sogar seinen Standort, wird aber vermutlich schon gelöscht sein.
Die Süddeutsche:
Die Börsenaufseher haben eine Reihe von Spekulationsgeschäften mit der Wirecard-Aktie aufgelistet; auffällig sind diese vor allem am 30. Januar, dem Tag, an dem der erste von mehreren Enthüllungsartikeln in der FT erschien. So baute ein Händler zum Beispiel am 30. Januar um 12.55 Uhr Shortpositionen in Wirecard-Aktien auf, er setzte also auf einen fallenden Kurs. Gut zwei Stunden später, nachdem der - für Wirecard sehr negative - Artikel in der FT erschienen und der Aktienkurs gefallen war, schloss der Händler seine Position wieder und strich einen Gewinn von gut 366 000 Euro ein. Ein anderer Händler machte auf ähnliche Weise gut 271 000 Euro Gewinn. Ein dritter Händler, der seine Positionen erst Mitte Februar wieder schloss, verdiente an seinen Aktiengeschäften gut 165 000 Pfund.
Aus Sicht der Bafin weckt dies den Verdacht, dass mehrere Händler vorab über die bevorstehende Berichterstattung der FT informiert waren. Die Bafin erklärt dazu auf SZ-Anfrage, das Zusammenspiel von bestimmten Abläufen an der Börse und von negativen Presseberichten sei "außergewöhnlich" gewesen
Da muss man einfach alle zur Rechenschaft ziehen.Notfalls die Gesetze ändern damit sich die kriminellen Pseudojournalisten nicht hinter dem Pressegesetz verstecken können.
Das gilt natürlich auch für die kriminellen Basher, die versuchen mit tendenziösen Beiträgen den Kurs zu beeinflussen.
Die Börsenaufseher haben eine Reihe von Spekulationsgeschäften mit der Wirecard-Aktie aufgelistet; auffällig sind diese vor allem am 30. Januar, dem Tag, an dem der erste von mehreren Enthüllungsartikeln in der FT erschien. So baute ein Händler zum Beispiel am 30. Januar um 12.55 Uhr Shortpositionen in Wirecard-Aktien auf, er setzte also auf einen fallenden Kurs. Gut zwei Stunden später, nachdem der - für Wirecard sehr negative - Artikel in der FT erschienen und der Aktienkurs gefallen war, schloss der Händler seine Position wieder und strich einen Gewinn von gut 366 000 Euro ein. Ein anderer Händler machte auf ähnliche Weise gut 271 000 Euro Gewinn. Ein dritter Händler, der seine Positionen erst Mitte Februar wieder schloss, verdiente an seinen Aktiengeschäften gut 165 000 Pfund.
Aus Sicht der Bafin weckt dies den Verdacht, dass mehrere Händler vorab über die bevorstehende Berichterstattung der FT informiert waren. Die Bafin erklärt dazu auf SZ-Anfrage, das Zusammenspiel von bestimmten Abläufen an der Börse und von negativen Presseberichten sei "außergewöhnlich" gewesen
Da muss man einfach alle zur Rechenschaft ziehen.Notfalls die Gesetze ändern damit sich die kriminellen Pseudojournalisten nicht hinter dem Pressegesetz verstecken können.
Das gilt natürlich auch für die kriminellen Basher, die versuchen mit tendenziösen Beiträgen den Kurs zu beeinflussen.
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