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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 8191)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 01.05.24 18:36:58 von
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      schrieb am 06.02.20 14:53:58
      Beitrag Nr. 84.249 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.915 von warch am 06.02.20 14:30:59Das wäre dann die logische Konsequenz. Muss aber nicht so sein, da die Zahlen ja eh nur vorläufig sind. D.h. der JA 2019 ist noch nicht am 14.2. fertig.
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      schrieb am 06.02.20 14:50:07
      Beitrag Nr. 84.248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.894 von Snelll am 06.02.20 14:29:41
      Zitat von Snelll: Eine ganz einfache Rechnung:

      Bank A hat 100% der Aktien und verleiht 100% an einen Hedgefond. Der verkauft alle leer. Bank A kauft diese dann. Nach meinem Verständnis hätte Bank A dann 100% der Aktien + 100% an Rückübertragungsansprüchen = 200%. Natürlich völlig unrealistisch, aber so ist mein Verständnis mit einfachen Zahlen. Falls ich hier falsch liege, bitte korrigieren.




      Also das lässt interessante Gedankenspiele zu... Wenn die Verleiher dieses Spiel spielen um selbst an weitere günstige Aktien zu kommen... Aktien zu 100% verleihen und dann auch noch die geschmissenen Teile zum aufstocken aufkaufen... wird die Luft für den Hedges dünn zum rückkaufen... Schöner Gedanke
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      schrieb am 06.02.20 14:41:25
      Beitrag Nr. 84.247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.135 von Opernguru am 06.02.20 13:25:27Kopfschütteln kannst Du Dir sparen. Es geht nicht darum, ob die Kommunikation gut ist. Sie war notwendig, da der Markt der Veröffentlichung der Zahlen bis zum 31.01. erwartet hat. Abweichung von einer dauernden Übung ist natürlich hinweispflichtig. Und ob es ein gutes Zeichen ist, werden wir noch sehen.
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      schrieb am 06.02.20 14:30:59
      Beitrag Nr. 84.246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.849 von Opernguru am 06.02.20 14:24:32
      Zitat von Opernguru:
      Zitat von McCheck: ...
      Na in 2016 und 2017, und hat das auch Auswirkungen auf die Bilanz von 2018. Aber einen Einfluss auf 2019 oder gar Q4/2019 halte ich für so gut wie ausgeschlossen.


      Sorry, das ist totaler Quatsch.
      Bereits testierte Bilanzen werden nur noch einmal aufgemacht, wenn durch die die Fehlbuchungen eine Ausschüttung nicht hätte bedient werden können oder dadurch eine Insolvenz abgewendet worden wäre. Die Korrektur erfolgt natürlich in der Bilanz 2019.
      Und selbst wenn, hätten Änderungen der Bilanzen 2016 und 2017 natürlich eine Auswirkung auf die Bilanz 2019, z.B. geringeres Eigenkapital, höhere Verschuldung oder den Goodwill.
      Sie sollten sich nur äußern, wenn sie etwas davon verstünden!


      Das bedeutet aber dann auch, dass wenn die vorläufigen Zahlen veröffentlicht werden, dann sollte der Bericht auch fertig sein, da man ja sonst keine Jahreszahlen nennen kann oder?
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      schrieb am 06.02.20 14:29:41
      Beitrag Nr. 84.245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.861 von Opernguru am 06.02.20 14:25:20Eine ganz einfache Rechnung:

      Bank A hat 100% der Aktien und verleiht 100% an einen Hedgefond. Der verkauft alle leer. Bank A kauft diese dann. Nach meinem Verständnis hätte Bank A dann 100% der Aktien + 100% an Rückübertragungsansprüchen = 200%. Natürlich völlig unrealistisch, aber so ist mein Verständnis mit einfachen Zahlen. Falls ich hier falsch liege, bitte korrigieren.
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      schrieb am 06.02.20 14:25:20
      Beitrag Nr. 84.244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.624 von Snelll am 06.02.20 14:08:28
      Zitat von Snelll:
      Zitat von Opernguru: ...

      D.h., es sind nur 5.143.446 Mio Aktien in der Hand von Anlegern, die nicht zu den großen Playern gehören, also lediglich knapp über 4%?


      Nein, so kann man nicht rechnen. Entweder man rechnet bei den US-Banken die Rückübertragungsansprüche raus, oder lässt die Leerverkäufer weg. Oder man erhöht den Aktienbestand um die leerverkauften Aktien. Im Grunde ist der Leerverkauf eher wie eine Kapitalerhöhung, es ist mehr im Umlauf: 154 Millionen Aktien, von denen etwas über 30 Millionen 2 mal in der Statistik auftreten, obwohl es sie nur einmal gibt.
      Ansonsten würden wir bis zum Mond squeezen...... und wieder zurück.


      Herzlichen Dank für die Aufklärung!
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      schrieb am 06.02.20 14:24:32
      Beitrag Nr. 84.243 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.687 von McCheck am 06.02.20 14:13:22
      Zitat von McCheck:
      Zitat von Opernguru: Wenn die Jahre 2016 und 2017 eine Korrektur erfordern, in welcher Bilanz werden diese Korrekturen vorgenommen?

      Na in 2016 und 2017, und hat das auch Auswirkungen auf die Bilanz von 2018. Aber einen Einfluss auf 2019 oder gar Q4/2019 halte ich für so gut wie ausgeschlossen.


      Sorry, das ist totaler Quatsch.
      Bereits testierte Bilanzen werden nur noch einmal aufgemacht, wenn durch die die Fehlbuchungen eine Ausschüttung nicht hätte bedient werden können oder dadurch eine Insolvenz abgewendet worden wäre. Die Korrektur erfolgt natürlich in der Bilanz 2019.
      Und selbst wenn, hätten Änderungen der Bilanzen 2016 und 2017 natürlich eine Auswirkung auf die Bilanz 2019, z.B. geringeres Eigenkapital, höhere Verschuldung oder den Goodwill.
      Sie sollten sich nur äußern, wenn sie etwas davon verstünden!
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      schrieb am 06.02.20 14:15:18
      Beitrag Nr. 84.242 ()
      Allein die große Menge der leerverkauften Aktien ist Stand heute das größte Aktienrückkaufprogramm, welches man sich für ein DAX Unternehmen wünschen kann.
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      schrieb am 06.02.20 14:14:20
      Beitrag Nr. 84.241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.602.687 von McCheck am 06.02.20 14:13:22"und evtl. hat das auch"
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      schrieb am 06.02.20 14:13:22
      Beitrag Nr. 84.240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.601.862 von Opernguru am 06.02.20 12:52:58
      Zitat von Opernguru: Wenn die Jahre 2016 und 2017 eine Korrektur erfordern, in welcher Bilanz werden diese Korrekturen vorgenommen?

      Na in 2016 und 2017, und hat das auch Auswirkungen auf die Bilanz von 2018. Aber einen Einfluss auf 2019 oder gar Q4/2019 halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
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