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    MwSt Abzug bei Hausneubau - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.08 07:40:57 von
    neuester Beitrag 14.06.08 12:48:19 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 18.05.08 07:40:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Fall:

      Ich bin Freiberufler, arbeite von zuhause aus und überlege, ein Einfamilienhaus mit ELW zu bauen (insg. ca. 180 qm Wohnfläche). Zwei Zimmer (zusammen knapp 40 qm) möchte ich rein beruflich nutzen. Ich war bis jetzt der Meinung, ich könnte anteilsmäßig die MwSt für die Baukosten der Arbeitszimmer vom FA ersetzen bzw. verrechnen lassen. Also ca. knapp 20 % des MwSt Anteils in den Gesamtkosten.

      Der Typ von der (evtl.) finanzierenden Bank machte große Augen und kam ins Schwimmen. So etwas habe er noch nicht gehört.

      Die Fragen:
      Wer hat das schon so gehandhabt? Ist es ratsam, sich vorher beim FA rückzuversichern bzgl. des Bauvorhabens?
      Kann man die Anschaffungskosten des Bauplatzes mit einrechnen, auch wenn das Kaufdatum schon Jahre zurückliegt?

      Man kann ja auch das gesamte Bauvorhaben als betriebliche Investition ansehen und dann anteilsmäßig die Privatnutzung versteuern quasi wie die Privatnutzung eines betr. genutzten PKWs. Was ist dafür die Grundlage.

      Ok. ich weiß, das kann ich auch alles sukzessive selbst herausbekommen. Aber wenn wir shon hier ein Board haben.... :yawn:
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      schrieb am 18.05.08 09:37:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.314 von shut am 18.05.08 07:40:571. rückversichern schadet nix, mußt ja ohnehin Dein Vorhaben dem FA mitteilen, spätestens, wenn Du die erste USt.-Voranmeldung abgibst

      2. achte auf mit dem Gebäude verbundenen Nebenflächen, die zählen mit (Schuppen, Garage, Carport, Abstellräume, Heizungsräume etc). Wenn z.B. Garage/Carport baulich mit dem Haus verbunden ist, erhöht das einerseits die Grundfläche. Andererseits sind auch solche Nutzflächen (anteilig) abzugsfähig (Garage, Lager, Carport) sofern eine unternehmerische Nutzung über 10% vorliegt

      3. bei Flächenberechnung gilt "Fußleistenmaß", also keine Abzüge für Flächen unter 2m nach DIN

      4. die Vorsteuern kannst Du Dir natürlich nur für solche Rechnungen wiederholen, für die Du USt. gezahlt hast, also nicht den Kaufpreis des Grundstücks

      5. Von der Gesamtzurechnung der Immobilie zum Unternehmensvermögen mit anschließender mtl. Abrechnung der Privatentnahme rate ich dringend ab, da noch ungeklärt ist, ob bei späterer Entnahme die USt. auf den gesamten Kaufpreis zu entrichten ist, was richtig teuer werden kann. Geht m.W. auch nur noch bis 30.06.2008.

      6. richte Dich auf Kontrollen vom FA ein (Umsatsteuernachschau)
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 10:20:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du sollest zwischen Bauherr, Eigentümer und Nutzer (Selbstnutzung, Mieter wie z. B. Freiberufler) unterscheiden.
      Ein Besuch beim Steuerberarter hilft auf jeden Fall und kostet nicht die Welt.
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 10:30:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.314 von shut am 18.05.08 07:40:57Hallo,

      bin auch freiberufler und hatte das gleiche anliegen vor drei jahren.

      ich habe neu gebaut und einen anteil (büro, garage) als gewerblich deklariert.

      achtung: den gewerbe anteil nicht als gewerbebau deklarieren, sondern lediglich als gewerblich genutzt, dies ist wichtig, wenn du diesen anteil später wieder ins private überführen willst !

      steuerlich kein unterschied, ich habe für den gewerblich genutzten anteil die mehrwertsteuer anteilig zurück bekommen .

      wichtig bei der finanzierung:
      nimm für den gewerbeanteil einen extra kredit auf,
      die zinsen dafür kannst du voll absetzen.

      noch ein tip:
      sprich die finanzierung mit deinem steuerberater durch, der hat wesentlich mehr anhnung, wie es für dich am günstigsten ist.
      man darf eben nicht nur auf den zins schielen, über solche steuermodelle läßt sich am meisten sparen.

      hast du ja bereits an der ahnungslosigkeit deines bankers bemerkt,

      gruss, enze
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 10:48:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.585 von enze13 am 18.05.08 10:30:02Zinsen kannst Du nur als Betriebsausgaben geltend machen, wenn Du die genutzten Räume auch dem Betriebsvermögen zuordnest. Nach der Neuregelung zum gewillkürten Betriebsvermögen, würde ich diesbezüglich wirklich dringend einen Stb. onsultieren. Entbehrlich ist das, wenn man das Objekt nur umsatzsteuerlich ins Unternehmensvermögen nimmt. Dann hat es anschließend keinerlei Auswirkungen auf die betriebliche Gewinnermittlung. Bei mir gab es Probleme, weil das FA damit kam, dass ich den Carport nur dann ins Unternehmensvermögen nehmen könne, wenn dieser - ähnlich einem Arbeitszimmer - zum ganz überwiegenden Teil unternehmerisch genutzt wird, was natürlich totale Wilkür und totaler Unsinn ist. Ging aber über 2 Jahre hin und her, bis sie den Einspruch schließlich akzeptiert hatten.

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      schrieb am 18.05.08 11:59:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.314 von shut am 18.05.08 07:40:57moin, moin,
      shut, um bei deinem hausbau die vorsteuer für den gwerblichen teil abzuziehen, must du natürlich auch vorsteuerabzugsberechtigt sein. berechtigung zum vorsteuerabzug hast, wenn du umsatzsteuerpflichtige umsätze mit deinem gewerbe machst und min. 17.500 umsatz hast. wenn du darunter liegst, da gäbe es noch die möglichkeit auf die kleinunternehmerregelung (nämlich umsatzsteuerbefreiung) zu verzichten.
      Avatar
      schrieb am 18.05.08 13:05:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.638 von Art Bechstein am 18.05.08 10:48:03ich hab wenig ahnung vom steuerrecht, hat alles mein steuerberater erledigt, fakt ist aber:

      ein teil (büroräume) des neubaus zzgl. garage mit lagerraum (wobei ich aber softwareentwickler bin) werden als gewerblich genutzt annerkannt, ensprechend sind die monatlichen aufwendungen abzugsfähig (ich bezahle auch miete für mein büro auf unser privatkonto).

      die entsprechende mehrwertsteuer vom hausbau habe ich zurück erhalten.

      der zinsen für den kredit (eigener kredit für den gewerbeanteil)
      werden monatlich geltend gemacht,

      funktioniert seit jahren und ist laut steuerberater auch völlig legal,

      enze
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      schrieb am 19.05.08 11:08:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für eure Mühe und Antworten!
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 11:12:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.119.127 von enze13 am 18.05.08 13:05:31Du hast recht - es ist möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.05.08 11:54:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.119.127 von enze13 am 18.05.08 13:05:31die entsprechende mehrwertsteuer vom hausbau habe ich zurück erhalten.

      Anteilig für den Gewerbeanteil - oder fürs komplette Haus (mit jährlicher Vorsteuerrückerstattung auf den Privatanteil)?

      Das vorstehende Modell soll ja mal ab ca. 2003 funktioniert haben, wäre aber durch Gerichtsurteile u. ä. nicht mehr gut durchführbar.

      Wer könnte hier bitte kurz über die aktuelle Rechtslage aufklären?!
      Avatar
      schrieb am 14.06.08 12:48:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.118.314 von shut am 18.05.08 07:40:57Hallo,
      habe diesen Thread erst jetzt gelesen.
      Es ist richtig das Du für den gewerblichen Teil die MWST zurückbekommst. Lege diese aber gut an. Denn spätestens bei Verkauf oder Rückführung ins Privatvermögen deiner Immobilie wird Dir der anteilige Wert - Buchungswert in voller Höhe als Einnahme gerechnet.
      Er ist dann voll Steuerpflichtig.

      Mein Tipp: Bau Dir eine Solaranlage auf das Dach, dann kannst Du die ganze MWST von deinem kompletten Haus zurückbekommen.
      Einen Teil davon musst Du zwar über die nächsten 10 Jahre wieder ans Fiamt zurückführen. Aber es fallen keine Zinsen an.
      Ist ein sehr gutes Geschäft. Du solltest aber bei deinem Steuerberater richtig nachbohren, denn viele kennen diese Variante nicht oder scheuen die Arbeit die damit zusammenhängt.

      Grüße


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