ItN Nanovation (Seite 18)
eröffnet am 07.07.08 09:24:45 von
neuester Beitrag 28.12.22 13:36:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.900.506 von Dale77se am 08.10.18 23:53:16Finde ich eine super Erklaerung...
Damit interpretiere ich - und das wuerde mit "warsdas Machtkampf Theorie" uebereinstimmen:
ITN hat zuerst Ende April als Termin der Veroeffentlichung herausgegeben. Man sollte daher also davon ausgehen, dass der damalige Vorstand Koch zeitgerecht den JA dem AR vorgelegt hat.
Im AR sitzt SafBon.
Der AR hat die Pruefungspflicht und innerhalb eines Monats nach Vorlage dem Vorstand seinen Pruefungsbericht zuzuleiten.
-> GENAU DAS SCHEINT NICHT DER FALL ZU SEIN.
Sofern dies nicht nach 4 Wochen geschieht, hat Vorstand unverzueglich eine Nachfrist von 1 weiteren Monat zu setzen.
-> DAS HAT ITN/KOCH AUCH ZEITGERECHT VEROEFFENTLICHT.
Mit Ablauf der ersten Nachfrist (Ende Mai) erfuhren wir, dass Koch direkt ausscheidet und eine weitere Nachfrist (Ende Juni) folgt.
Monate fuer Monat haben wir jetzt in Summe 5 Nachfristen. Auch unter dem neuen Vorstand Kodros scheint es keinen Pruefungsbericht seitens des AR zu geben.
-> ES SCHEINT EIN ESSENTIELLER INHALT DES JA ZU SEIN, AUF DEN ITN BESTEHT/BESTEHEN MUSS JEDOCH SEITENS DES AR NICHT AKZEPTIERT WIRD.
Umso spannender erwarte ich nun den JA.
Reine Interpretation... Was denkt ihr?
Und wenn dem denn so waere, was koennte der Grund sein, dass der AR den JA nicht freigibt?
Damit interpretiere ich - und das wuerde mit "warsdas Machtkampf Theorie" uebereinstimmen:
ITN hat zuerst Ende April als Termin der Veroeffentlichung herausgegeben. Man sollte daher also davon ausgehen, dass der damalige Vorstand Koch zeitgerecht den JA dem AR vorgelegt hat.
Im AR sitzt SafBon.
Der AR hat die Pruefungspflicht und innerhalb eines Monats nach Vorlage dem Vorstand seinen Pruefungsbericht zuzuleiten.
-> GENAU DAS SCHEINT NICHT DER FALL ZU SEIN.
Sofern dies nicht nach 4 Wochen geschieht, hat Vorstand unverzueglich eine Nachfrist von 1 weiteren Monat zu setzen.
-> DAS HAT ITN/KOCH AUCH ZEITGERECHT VEROEFFENTLICHT.
Mit Ablauf der ersten Nachfrist (Ende Mai) erfuhren wir, dass Koch direkt ausscheidet und eine weitere Nachfrist (Ende Juni) folgt.
Monate fuer Monat haben wir jetzt in Summe 5 Nachfristen. Auch unter dem neuen Vorstand Kodros scheint es keinen Pruefungsbericht seitens des AR zu geben.
-> ES SCHEINT EIN ESSENTIELLER INHALT DES JA ZU SEIN, AUF DEN ITN BESTEHT/BESTEHEN MUSS JEDOCH SEITENS DES AR NICHT AKZEPTIERT WIRD.
Umso spannender erwarte ich nun den JA.
Reine Interpretation... Was denkt ihr?
Und wenn dem denn so waere, was koennte der Grund sein, dass der AR den JA nicht freigibt?
In den meisten Foren fühlen sich manche User persönlich angegriffen, wenn man kritische oder andere Meinungen vertritt. Insofern egal …
Nach Aufstellung des JA hat der Vorstand diesen zusammen mit weiteren Berichten unverzüglich dem AR zur Prüfung vorzulegen (Quelle: § 171 AktG). Danach hat der AR eine Prüfungspflicht und innerhalb eines Monats nach Vorlage dem Vorstand seinen Prüfungsbericht zuzuleiten. Sofern dies nicht nach 4 Wochen geschieht, hat Vorstand unverzüglich eine Nachfrist von 1 weiteren Monat zu setzen.
Durch die Verschiebung des Termins auf den November schließe ich persönlich, dass a) entweder der Vorstand den JA erst so spät aufgestellt hat oder b) der AR die Prüfung des JA nicht innerhalb der 4-Wochenfrist vorgenommen hat und deswegen nun eine Nachfrist abläuft...
Der Vorstand darf den JA jedenfalls erst nach der Billigung durch den AR offenlegen (§ 171 Abs. 4 AktG )
Nach Aufstellung des JA hat der Vorstand diesen zusammen mit weiteren Berichten unverzüglich dem AR zur Prüfung vorzulegen (Quelle: § 171 AktG). Danach hat der AR eine Prüfungspflicht und innerhalb eines Monats nach Vorlage dem Vorstand seinen Prüfungsbericht zuzuleiten. Sofern dies nicht nach 4 Wochen geschieht, hat Vorstand unverzüglich eine Nachfrist von 1 weiteren Monat zu setzen.
Durch die Verschiebung des Termins auf den November schließe ich persönlich, dass a) entweder der Vorstand den JA erst so spät aufgestellt hat oder b) der AR die Prüfung des JA nicht innerhalb der 4-Wochenfrist vorgenommen hat und deswegen nun eine Nachfrist abläuft...
Der Vorstand darf den JA jedenfalls erst nach der Billigung durch den AR offenlegen (§ 171 Abs. 4 AktG )
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.892.463 von warsdas am 08.10.18 10:20:35Danke fuer den Ariva Hinweis... Heisse Diskussion dort. Alle Nerven liegen blank, logisch, es geht um eines jeden Geld.
Ich habe ehrlich kein Gefuehl, warum nichts veroeffentlicht wird. Keinerlei Ahnung, was der Grund sein kann. Es muss aber ein enormer Grund sein.
Ruhe und Klarheit kann hier nur eine ITN reinbringen.
Ich habe ehrlich kein Gefuehl, warum nichts veroeffentlicht wird. Keinerlei Ahnung, was der Grund sein kann. Es muss aber ein enormer Grund sein.
Ruhe und Klarheit kann hier nur eine ITN reinbringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.891.038 von JaneMi am 08.10.18 00:06:54
Die Frage die sich stellt ist die nach dem Grund der Nichtveröffentlichung.
- ist ein Delisting geplant
- ist eine Wandlung in eine an dere Rechtsform geplant (GmbH)
- will SafBon die komplette Mehrheit übernehmen (Angebot an Aktionäre zu einem günstigen Kurs)
- ist eine Kapitalerhöhung geplant
- weitere Möglichkeiten...
Welches Szenario ist das Wahrscheinlichste? Was meinen Sie?
Ich habe im Forum Ariva unter dem Benutzer "warsdas2" die letzten Tage einige Anmerkungen gemacht, die dort aber nicht gut ankamen.
An @JaneMi - Grund der Nichtveröffentlichung
Es muss ein Machtkampf geben zw. SafBon und ItN, da der Abschluss gemäss Vorstand fertig ist.Die Frage die sich stellt ist die nach dem Grund der Nichtveröffentlichung.
- ist ein Delisting geplant
- ist eine Wandlung in eine an dere Rechtsform geplant (GmbH)
- will SafBon die komplette Mehrheit übernehmen (Angebot an Aktionäre zu einem günstigen Kurs)
- ist eine Kapitalerhöhung geplant
- weitere Möglichkeiten...
Welches Szenario ist das Wahrscheinlichste? Was meinen Sie?
Ich habe im Forum Ariva unter dem Benutzer "warsdas2" die letzten Tage einige Anmerkungen gemacht, die dort aber nicht gut ankamen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.891.002 von JaneMi am 07.10.18 23:46:44Hat ITN schon jemals seinen Jahresbericht in den ersten 4 Monaten veröffentlicht? Denke, dass die Veröffentlichungsfrist hier eine andere sein dürfte. So sehr mich diese ewige Verschieberei auch nervt, glaube ich aber auch, dass das für ITN trotzdem leider nur eine geringere Priorität hat als das operative Geschäft. Man darf ja nicht vergessen, dass ITN immer noch am Tropf hängt und man Geld braucht. Das verdient man immer noch mit Verträgen und nicht mit Berichten.
Auch der Aktienkurs interessiert ITN aktuell nicht wirklich, spielt ja erst eine Rolle, wenn eine Kapitalerhöhung ansteht. Ansonsten kann sich das Unternehmen kurzfristig durch einen steigenden Kurs nichts kaufen.
Auch der Aktienkurs interessiert ITN aktuell nicht wirklich, spielt ja erst eine Rolle, wenn eine Kapitalerhöhung ansteht. Ansonsten kann sich das Unternehmen kurzfristig durch einen steigenden Kurs nichts kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.890.480 von Trueffelsucher_ am 07.10.18 20:49:30Bezogen auf uns Kleinaktionaere gebe ich dir recht. Das ist jedoch hier nur ein "unbedeutendes" deutsches Forum der Kleinaktionaere. Wird die Aktie aus dem Handel genommen, kann das Image nachhaltig beeinflusst werden, bspw. Blacklisting bei oeffentlichen Projekten. Eine vom Handel ausgesetzte Aktie wird oeffentlich angezeigt, das kann also international bei Ausschreibungen Folgen haben.
Frage, warum riskiert das die ITN? Den Grund kennen wir leider nicht. Es scheint aber einen enormen Grund zu geben, dass man dieses Risiko waehlt.
Frage, warum riskiert das die ITN? Den Grund kennen wir leider nicht. Es scheint aber einen enormen Grund zu geben, dass man dieses Risiko waehlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.890.450 von topnano am 07.10.18 20:43:34Publikationspflicht?
"Börsennotierte Kapitalgesellschaften, etwa Aktiengesellschaften, unterliegen einer strengeren Publizitätspflicht (§ 325 Abs. 4 HGB), mit einer Frist zu Offenlegung von nur vier Monaten. Unterlässt das Unternehmen seine verpflichtende Berichterstattung, so kann der Handel mit den Aktien des Unternehmens ausgesetzt werden"
"Börsennotierte Kapitalgesellschaften, etwa Aktiengesellschaften, unterliegen einer strengeren Publizitätspflicht (§ 325 Abs. 4 HGB), mit einer Frist zu Offenlegung von nur vier Monaten. Unterlässt das Unternehmen seine verpflichtende Berichterstattung, so kann der Handel mit den Aktien des Unternehmens ausgesetzt werden"
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.890.417 von JaneMi am 07.10.18 20:31:45..... welches Image bitte? Das kann man wirklich nur verlieren, wenn man es vorher besessen hat. Dieses Unternehmen sitzt scheinbar alle Themen aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.890.417 von JaneMi am 07.10.18 20:31:45Warum riskiert ITN ein Aussetzen der Aktie vom Handel?
Warum riskiert ITN ein Aussetzen der Aktie vom Handel wegen fehlender Publikation?!? Ein Aussetzen waere ein schwerer Imageverlust...