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    Abgeltungssteuer bei Nachkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.08 07:59:39 von
    neuester Beitrag 02.09.08 22:12:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.143.927
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      Avatar
      schrieb am 02.09.08 07:59:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,
      ich hätte mal eine Frage wie es sich bei der Abgeltungssteuer ab dem nächsten Jahr bei Aktien Nachkauf verhält. Ich habe mir nämlich mal irgendwann eine Excel Tabelle erstellt, die ich nun langsam abändern muss.
      Bei der folgenden Betrachtung lasse ich mal die Gebühren, Soli und Kirchensteuer außen vor.
      Alle annahmen beziehen sich auf Käufe und Verkäufe ab 2009

      1. Kauf 1000 Stück zu 1 Euro = 1000 Euro
      2. Kauf 3000 Stück zu 0,3 Euro = 900 Euro
      Durchschnittskaufpreis: 0,475 Euro
      Verkauf aller 4000 Aktien zu 0,65 Euro

      Wie werden jetzt die Steuern Berechnet:
      1. Annahme:
      Gewinn = 4000 Stück * 0,65 - 1000 Stück * 1 - 3000 Stück * 0,3 = 700 Euro.
      Daraus Steuern 25% = 175 Euro.
      Also am ende eine realer Gewinn von 525 Euro

      2. Annahme:
      Gewinn 1= 1000*0,65 - 1000*1 = -350 Euro (Verlust)
      Gewinn 2= 3000*0,65 - 3000*0,3 = 1050 Euro
      Bei Gewinn 1 fallen keine Steuern an, da Verlust. Wird aber mit anderen Aktiengewinnen Verrechnet.
      Bei Gewinn 2 fallen 25% Steuern an (262,5 Euro), werden aber direkt mit dem vorigen Verlust verrechnet (bleibt noch ein Verlust von 87,5 Euro übrig). Es werden also keine Steuern abgezogen.
      Somit am ende ein realer Gewinn von 1050 - 350 = 700 Euro

      Was ist jetzt Richtig? Oder sehe ich etwas ganz falsch

      Schönen Gruß
      Sugar05
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 08:22:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich siehst du das ganz falsch und wenn du es genau durchliest dann wirst du auch selbst draufkommen.

      Bleibt noch ein Verlust von 87,50 aber das ist die negative Steuer aus den 350
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 13:01:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.941.355 von 1erhart am 02.09.08 08:22:52Hallo,

      zuerst solltest du klar darstellen wie/wann die Käufe/Verkäufe stattfinden. Befindet sich lediglich der 2. Kauf im Jahr 2009 oder auch der erste? Falls der erste Kauf weiter zurückliegt - wurde eine Haltedauer von 12 Monaten bis zum Verkauf für diesen Teil erreicht?

      Angenommen unser Sachverhalt fällt voll in den Geltungsbereich der Abgeltungssteuer (keine Steuerbefreiung für Teile) gilt es 2 Punkte zu beachten:

      1.
      Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden.

      und 2.
      Bei der Gewinn/Verlustermittlung wird das Fifo-Verbrauchsfolgeverfahren auf den WP-Bestand angewendet.
      Da du in deinem Beispiel den Gesamtbestand am Stück abstößt kommt dies hier weniger zur Geltung.

      Dann mal durchgerechnet:

      Kauf Pos 1. Verkauf Pos 1. Verrechenbarer Verlust

      1000,- € 650,-€ 350,- €
      -----------

      Kauf Pos 2. Verkauf Pos 2. Gewinn

      900,- € 1950,- € 1050,- €
      ----------- ========


      Gewinn 1050,- €
      - verrechenbaren Verlust 350,- €
      -------------------------------------------
      = steuerpflichtiger Gewinn 700,- €
      - Steuer excl. Soli/KSt. etc. (25%) 175,- €
      -------------------------------------------
      Gewinn nach Steuern 525,- €

      Alle Klarheiten beseitigt?^^;)
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 22:12:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.945.445 von wpinspe am 02.09.08 13:01:18alles klar,

      danke


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